Dienstag, 30. Juni 2015

Hartz IV: Schatten-Sanktionen

Die perfiden Tricks von „Analyse und Konzepte“ 

Hartz IV: Leistungsbetrug durch professionelle  Privat-Firma mit dem Namen: „Analyse und Konzepte“

Jobcenter Märkischer Kreis | „Die gravierendsten Bedarfsunterdeckungen im SGB II und SGB XII werden nicht durch Sanktionen oder Aufrechnungen von Darlehen verursacht. Nicht gedeckte Bedarfe der Unterkunft sind die mit Abstand häufigste Ursache dafür, dass viele Menschen nicht über das soziokulturelle Existenzminimum verfügen.“

In der jüngsten Ausgabe „sozialrecht justament“ - Rechtswissen für die existenzsichernde Sozialberatung vom Mai 2015 widmet sich Bernd Eckhardt dem Schwerpunktthema „Kosten der Unterkunft“.

Das Thema betrifft mehr oder weniger alle Sozialleistungsberechtigten, die
- aufgefordert wurden ihre Wohnkosten binnen 6 Monaten zu senken
- Mietanteile aus der eigenen Regelleistung aufbringen müssen
- Aufstocker, deren Mieten nicht voll in die Berechnung einfließen
- Personen, deren Umzugswunsch wegen der Miethöhe abgelehnt wurden,
- Personen denen die Übernahme der Umzugskosten verweigert wurde
- Betroffene, denen die Übernahme der Nebenkosten eingeschränkt wird

Ungedeckte Unterkunftskosten – die massenhafte Gefährdung des soziokulturellen Existenzminimums
Auf 24 Seiten skizziert Bernd Eckhardt die Schwachstellen bei der Ermittlung der Eckdaten. Seine Ausführungen zeigen außerdem anschaulich, dass man die Bestimmung der „Angemessenheit von Kosten der Unterkunft“ nicht auf eine einfache Formel zu reduzieren ist, ohne die Realitätsnähe zu verlieren.
In der Konsequenz für die Betroffenen bedeuten die starren (und oft gerichtlich nicht haltbaren) Vorgeben eine dauerhafte Unterschreitung des verfassungsmäßig zugestandenen Existenzminimums oder ein Ausweichen in sehr kleine und oft unzumutbare Wohnungen

Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“
Die Hamburger Firma „Analyse und Konzepte“ hat im Auftrag von Städten, Kreisen und Kommunen und eine Vielzahl von Expertisen erstellt, die fast alle zur Senkung der Wohnkosten geführt haben.
Einen kritischen Blick auf die sogenannten „schlüssige Konzepte“ hat Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf zusammengefasst, und kommt zu dem Schluss:

Das Fazit dieser Überprüfungen liegt auf der Hand:
Wenn „Analyse und Konzepte“ ein Konzept zur Ermittlung der Unterkunftskosten erarbeitet hat, dann spricht sehr viel dafür, dass es nicht den Anforderungen an ein solches Konzept genügt, und zwar weil es schon bei der Datenerhebung, aber auch bei der Datenauswertung willkürlich und nicht nachprüfbar aufgestellt wurde.

Es kann nur empfohlen werden, gegen eine Absenkung von Unterkunftskosten auf der Basis dieses Konzeptes Widerspruch und Klage zu erheben. Das gilt auch, wenn bereits ein SG ein solches Konzept für schlüssig befunden hat. Denn in keinem solchen Fall sind die Rohdaten, auf denen das Konzept beruht, überprüft worden. Spätestens deren Analyse und ein Sachverständigengutachten müssen erweisen, daß die Konzepte willkürlich und unwissenschaftlich aufgestellt sind. Es ist also selbst in solchen Fällen an Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X zu denken. Mit den hier vorgegebenen Angriffspunkten müssen selbst die zurückhaltendsten Sozialgerichte wenigstens Prozesskostenhilfe für ein entsprechendes Verfahren bewilligen.

Das BSG hat übrigens in der zitierten Entscheidung den Gerichten als gangbaren Weg vorgeschlagen, in Fällen von unschlüssigen Konzepten die Jobcenter durch einstweilige Regelungen zur Zahlung der tatsächlichen Kosten für eine Übergangszeit zu verpflichten.
Keine Rechtssicherheit im Märkischen Kreis
Das Jobcenter Märkischer Kreis bezifferte den Höchststand der Bedarfsgemeinschaften mit 20.434 (Juni 2006). Seit der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 wurden insgesamt 9.065 Mietsenkungsverfahren eingeleitet und die Betroffenen zur Reduzierung ihrer Mietkosten aufgefordert. Auch im Märkischen Kreis sind die Mehrzahl der Bedarfsgemeinschaften Single-Haushalte.
Mit der Gesetzesänderung der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) zum 01.01.2010 entstand für Leistungsberechtigte ein höherer Rechtsanspruch auf Wohnkosten. Trotz ministerialer Weisung wurde nur ein Bruchteil der Leistungen von Amts wegen nachgeleistet.
Etliche Leistungsberechtigte waren gezwungen Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen. Dabei ging es für die Betroffenen immer um das Existenzminimum.
In einem Beispiel rechtwidrig vorenthaltener Kosten der Unterkunft musste das Jobcenter Märkischer Kreis 1862,40 € nachleisten.
Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben hatte sich das JC geweigert zu zahlen.
Aus Sicht des Geschädigten eindeutig Sozialleistungsbetrug - Rechtsbeugung durch die Sozialbehörde.
http://www.beispielklagen.de/klage063.html
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Freitag, 26. Juni 2015

Hartz IV
Todesurteil durch Jobcenter?
Mit 2 Schlaganfälle wurde ein Herzpatient zur Zwangsarbeit in das Gartenbauamt geschickt...

Jobcenter schickt Schwerkranken in den Gartenbau

Jobcenter verpflichtet Hartz IV beziehenden Schlaganfallpatienten im Gartenbau zu arbeiten

Hannover. Nach Informationen der Linken in Hannover schickt das örtliche Jobcenter einen schwerkranken Hartz IV Bezieher zur körperlichen Schwerstarbeit in den Gartenbau. Der Betroffene soll dafür obendrein nur einen Euro pro Stunden im Rahmen einer sogenannten „Arbeitsgelegenheit“ (AGH) bekommen.
"Die Schikanen gegen ALG-II-Bezieher erreichen in der Region Hannover neue, bisher nicht gekannte Ausmaße", so Dirk Machentanz, Fraktionschef der LINKEN im Bezirksrat Linden-Limmer. B. Maurer  (Name geändert) soll trotz eines zweimaligen Schlaganfalles als 1-Euro-Jobber in der Hölderlinstraße im Gartenbau eingesetzt werden. "Stadt und Region sind sich offenbar jetzt nicht mehr zu schade, schwerkranke ALG II Geldempfänger zur Schwerstarbeit einzusetzen. Damit sollen der Druck und die Schikanen weiter erhöht werden. Die Skrupellosigkeit vom Job-Center im Umgang mit den Betroffenen ist offenbar grenzenlos", erklärt Frank Pharao von den LINKEN in Linden-Limmer. Wenn der Betroffene sich weigert, drohen Sanktionen. Die Behörde kann Betroffene bei mehrmaligen „Verstößen“ bis auf 100 Prozent den Regelsatz kürzen.
 
Der Betroffene sagte: "Beim Job-Center in  Hannover bekommt man wohl erst dann keine Jobs, wenn man sich mit dem Kopf unter dem Arm krankmeldet." Auf die Frage, ob denn überhaupt eine arbeitsmedizinische Untersuchung per Augenscheinnahme durch das Jobcenter vorgenommen wurde, sagte B. Maurer., dass er dazu noch keine Einladung bekommen hätte. Offensichtlich entscheiden Mitarbeiter des Jobcenters über den arbeitsmedizinisch zulässigen Einsatz, aber keine Ärzte.
(Quelle: gegen hartz IV.de)

Dienstag, 23. Juni 2015

Hartz IV: Der angebliche Missbrauch

Das sagt keiner: Die Lügen über den Sozialmissbrauch

Auf 1 € Sozialhilfemissbrauch kommen 1.400 € Steuerhinterziehung.

Pro Kopf der Bevölkerung kostet Sozialmissbrauch 88 Cent pro Jahr, die Steuerhinterziehung ca. 1.220 Euro.
Der Sozialmissbrauch - gemessen am Bundesetat von 288 Mrd. Euro
macht dabei 0,025% aus, der Verlust durch Steuerbetrug 34,7%.(2009)

- 70% der Deutschen gehören mittlerweile zur Unterschicht!
2.700,-EURO Verdienst werden benötigt um (743,-€ Rente) im Alter nicht in Hartz IV zu landen!
- 20,289 Millionen Bundesbürger sind arm !

Alles zusammengezählt: 

- 5 Millionen Hartz-IV-ler,
- 1,2 Millionen Aufstocker, 0,8 Millionen Leiharbeiter,
- 5 Millionen Minijobber, 889 Tausend Rentner mit Job,
- 500 Tausend Rentner und Rentnerinnen in Grundsicherung(Hartz-IV im Alter)
- 2 Millionen Kinder in Hartz IV (neue Zahlen vom Bundesamt für Statistik10/2014)

und dann noch:

4,9 Millionen Obdachlose, Grundsicherungsbezieher, Sozialhilfeempfänger
und Hartz-IV-er ohne Bezüge! (Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2012(IAB)
hinzuzählt kommen wir auf 20,289 Millionen arme Bundesbürger,
das sind 25,36% - mehr als ein Viertel der BRD.

Die Zahlen sind von den Linken 2 mal im Bundestag genannt worden.

Sabine Zimmermann (Die Linke Zwickau) Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundestag 70. Sitzung vom 27.11.2014
Im Bundestag von der CDU bestätigt worden"...man kenne die Zahlen"

Max Uthoff: Gegendarstellung 2015
https://www.youtube.com/watch?v=nIk-J93yPj0
https://www.youtube.com/watch?v=nIk-J93yPj0


Sonntag, 21. Juni 2015

 Hartz IV: Sanktionen

An alle Jobcentermitarbeiter und die Politik

Vor allem für SPD und CDU /CSU gilt: Das Bekenntnis zur "christlichen Nächstenliebe", "soziales Engagement" oder "demokratische Grundwerte" ist nur eine Farce! 
 

Denn für SPD und CDU /CSU zählt nur die Zufriedenheit der Arbeitgeber 

Ein Bekenntnis zur "christlichen Nächstenliebe", "soziales Engagement" oder "demokratische Grundwerte" wird in dem Augenblick zur großen Lüge, wenn man:
Sanktionen und damit den "Zwang zur Annahme von jeder Arbeit" befürwortet!...

Ihr, die Politiker dieser Parteien widersprecht damit euren eigenen sozialen, christlichen und demokratischen Wertvorstellungen!

BA Mitarbeiter: Übt Solidarität mit den Arbeitssuchenden/-losen 

Beschützt die betroffenen Bedarfsgemeinschaften, dann helft ihr allen! Damit schützt ihr auch euch selbst und eure eigene stehts ungewisse Zukunft!
Weit über 6000 Obdachlose durch Sanktionen im Jahr 2014 und geschätzte 1000 Hartz IV-Tote. Über 1 Million Sanktionen 2014
292.000 Wohnungs- und Mittellose in ganz Deutschland.

 

Rechtswidrige Mietobergrenzen:
Festgelegt von Städten durch "bezahlte Privatunternehmen", die sich eine goldene Nase damit verdienen, den Mietspiegel im Sinne der Politik, kleinzurechnen bzw. zu manipulieren.

Rechtswidrige Handlungsweisen von Arbeitsagenturen, die Bundesweit in tausenden von Gerichtsurteilen, festgestellt wurden, uvm.

Zwangsarbeit in Form von:
Jede zumutbare Arbeit annehmen zu müssen, egal ob den persönlichen Leistungsfähigkeiten, Qualifikation, persönlichen Wünschen oder der gesundtheitlichen Situation entsprechend, ist Menschenrechtswidrig - verachtend!

Alleinerziehende zwangsrekrutiert:
Alleinerziehende mit Klein(en)kinder u.a. in "Maßnahmen für Alleinerziehende" zu stecken, welche zeitgleich keine ausreichende Betreuung von Kindern durch ihre Eltern gewährleisten, ist eine akute Kindeswohlgefährdung!
Der Gesetzgeber / die Rechtsprechung, hat außerdem die " Vollzeit-Zwangsarbeit" für Alleinerziehende mit Kindern bis zum 12-13 Lebensjahr kategorisch ausgeschlossen.
Dennoch werden Alleinerziehende Bundesweit sanktioniert, wenn sie den Forderungen zur Aufnahme einer Vollzeitmaßnahme oder - Arbeit nicht nachkommen (können).

Das SG Leipzig hatte am 23.03. 2015 unter dem Aktenzeichen: Aktz: S 22 AS 1787/12 ER erneut eine "Maßnahme für Alleinerziehende" ( ua. mit 9h Anwesenheitspflicht + 2h An-Abfahrzeiten) für Rechtswidrig erklärt!

Sie, die MA der Jobcenter wissen:
Das, die gegen Hartz IV Bezieher getroffenen Aussagen, hauptsächlich durch die "BILD" und einigen anderen, im Kern wertlos, ja sogar falsch sind!


Sanktionen sind einfach nur Menschenunwürdig, vermutlich auch Menschenrechtswidrig". 

Ketzerische Aussagen, die im besonderen von polarisierenden Medien und Politiker wie die  "BILD" und/oder - Müntefering (SPD) - über ein Jahrzehnt in alle Köpfe der Bevölkerung "eingehämmert" wurden: u.a. "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen", sind nicht nur Denklogisch falsch, sondern einfach Menschenverachtend!

Wer diese Aussage tätigt oder gar befürwortet, stellt sich ohne Ausnahme auf eine Stufe mit:
- Adolf Hitler, dem Gründer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP): "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen. Und wer nicht um sein Leben kämpft, soll nicht auf dieser Erde leben. Nur dem Starken, dem Fleißigen und dem Mutigen gebührt ein Sitz hienieden."
- Stalin, dem Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU):
In der so genannten Stalin-Verfassung der UdSSR von 1936 hieß es: "Artikel 12. Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers nach dem Grundsatz: 'Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen".

Ihr Politiker:
Eine solche Aussage ist pure Dummheit!
Richtig ist,..."Wer nicht genug zu essen hat, kann nicht arbeiten", ...weil er nämlich keine Energie dazu hat.

Das ist ein einfaches, logisches sowie biologisches Naturgesetz! Das kann man auch mit keinem noch so perfiden A-Sozialgesetz ändern!

Wer seine Wohnung, Strom, Telefon und somit notwendige Lebensgrundlage verliert, kann weder sich selbst noch andere ausreichend und menschenwürdig schon ganicht, versorgen.

Es ist an der Zeit, ehrlich und öffentlich zu bekennen:
Das es niemals wieder ausreichend familiengerechte und fair bezahlte Arbeitsplätze für alle Arbeitssuchenden geben kann.
Die Arbeitswelt degetalisiert sich. Die mechanische Arbeitsweise weicht der computergesteuerten und maschinell-elektronischen Zukunft.
Damit fallen zwangsläufig immer mehr Menschen aus den regulären Arbeitsmarkt raus.

In Deutschland fehlen über 5 Millionen familiengerechte Arbeitsplätze:
In Deutschland fehlen auch weit über 800.000 Kitaplätze + Ganztagsangebote an allen staatlichen Grund - und Oberschulen.

Wer Vollbeschäftigung will oder behauptet:                                   

Dies als politisches Ziel hat, muss grundsätzlich auch für eine "Vollzeitoption in der Kiga- und Schulbetreuung" sorgen!
Das würde zwangsläufig auch die Wochenenden, Früh-, Spät- und Nachtschichten mit einbeziehen.

Wo sind die Einrichtungen, die am Wochenende, in den Spät- Nacht- und Frühschichten unsere Kinder betreuen?

Wer keine Betreuung für seine Kinder hat, kann oft keiner regulären Ganztagsarbeit nachgehen:
- Oft ist nicht einmal eine Halbtagsbeschäftigung möglich, weil Arbeitswege zu lang sind oder Arbeitszeiten dies nicht zulassen.
- Betreuung steht auch nicht in den Spät- Nacht- oder Frühschichten und schon garnicht am Wochenende zur Verfügung.
- Es bedarf einer konkreten Rentenanerkennung für alle Alleinerziehende im Hartz IV Bezug, um Alterarmut zu verhindern.
- Der Kündigungsschutz, Urlaubs-und Krankenzeiten für Alleinerziehende müssen maßgeblich und nachhaltig sowie dauerhaft verbessert werden.
Denn, Eltern werden entlassen, wenn sie zu oft ausfallen.
- Die betriebliche Pflicht sog. Alleinerziehende einzustellen, (mit bestimmten Arbeitszeitmodellen) muss genauso eingeführt werden, wie die Pflicht ab einer bestimmten Betriebsgröße, auch Behinderte zu beschäftigen.
- FS- Erwerb muss verstärkt gefördert werden, um Arbeitssuche / Aufnahme zu fördern und zu unterstützen. Der FS bedeutet grundsätzlich größere Flexibilität unabhängig ob vom Arbeitgeber verlangt oder nicht. Über 40 % aller Erwerbslosen und Geringfügig / Prekärbeschäftigten, haben keinen Führerschein.
- Für Kinder muss wieder das halbjährliche Bekleidungsgeld eingeführt werden.

Schluss mit den Sanktionen:
Es obliegt jedem einzelnen MA selbst, inwieweit er "interne Vorgaben" umsetzt. Jeder MA der Jobcenter muss sich bewusst sein, das seine Sanktionen;
eklatante Folgen für die Person selbst, aber auch für seine ganze Familie haben. Deshalb muss eine vollständige Aussetzung von Sanktionen erfolgen. Hilfsweise, müssen sich alle MA der Jobcenter weigern, solche auszusprechen!

1) Strom, Miete und Telefon können nicht bezahlt werden.
2) Kinder bekommen nicht mehr ausreichend Nahrung oder andere notwendige Dinge des täglichen Lebens.
3) Menschen können u.U. keine öffentlichen Verkehrmittel mehr benutzen, medizinisch notwendige Versorgung entfällt häufig.
Das waren nur einige Beispiele!

Jeder MA ist persönlich verantwortlich:
für mehrere 100 Lebensschicksale. Sie, die MA der Jobcenter sind die Menschen, welche das Leben von anderen zerstören oder retten!
...Ein "dazwischen" gibt es nicht!

Sie, die Politiker wissen:
Jede Sanktion lässt Kinder hungern, Kranke und alte Menschen frieren, Familien Odachlos werden, ohne Strom dastehen und das "Recht auf Leben" zum reinen Existenz - und Überlebenskampf werden.

Ma der Jobcenter und Politiker, bedenken sie immer:
Es könnte auch jeden aus ihrer Familie, eines Tages treffen!
Essen, Kleidung, Strom, Medizin, Schulsachen uvm. sind u.a. auch und gerade für Kinder zu Luxusgüter geworden, weil die aktuellen Beihilfen evident unzureichend sind.

Sie, die MA der Jobcenter wissen auch:
Wenn Sie als MA, die "Verantwortlichen für den Kunden", die menschenrechtsverletzenden, gesundheits- und lebensbedrohenden Sanktionen nicht mehr umsetzen, leisten sie einen wertvollen Beitrag zum menschlichen und würdevollen Miteinander.

Es muss ihnen, den MA der Jobcenter und den Politikern, endlich bewusst werden:
Das, ihr tatsächlich jeden Tag, mit Sanktionen und Leistungsverweigerungen in den Familien, irreparable Schäden in vielfältiger Art und Weise, sowohl Gegenwärtig als auch für die Zukunft anrichtet!

Familien zerbrechen, Kinder hungern, frieren und haben kaum der Jahreszeit entsprechende und wachstumsbedingt notwendige und ausreichende Bekleidung. Und das, in einem der reichsten Länder der Erde.

Eure Verantwortung liegt darin, das zu ändern!

Was ist eigentlich wichtiger?
Milliarden für Subventionen, Steuergeschenke für Firmen und Superreiche, milliarfenschwere Militärmodernisierungen für einen Krieg, den keiner gewinnen kann, oder:
Ausreichend Kleidung, ein warmes Zuhause, genug und gesunde Nahrung, Schule, Ausbildung für unsere Kinder, altersgerechte und würdige Betreuung unserer Kranken und Alten usw. usw.

Jede Sanktion fördert massiv Hass, Angst, Verzweiflung, Elend, Hunger und Obdachlosigkeit:
Folgen, welche zu unberechbare Reaktionen der Betroffenen gegenüber 3te und Unbeteiligten führen können und schon oft haben.
Amokläufe sind selbst bei uns, keine Seltenheit oder Einzelfälle mehr.

Nein, Ausreden gibt es nicht:
Ihr alle, die MA der Jobcenter, Politiker, Nachbarn und Familien dieses Landes müsst endlich aufwachen und begreifen:
Die Zeit, in der "jeder Arbeit bekommt, wenn er will", ist lange vorbei!
Das ist nur noch eine Ausrede der "Ewiggestrigen" um Leih- Zwangsarbeit und prekäre Arbeitsbedingungen öffentlich rechtfertigen zu können.

Das ist eine der schlimmsten Lügen unserer Politik in der gegenwärtigen deutschen Geschichte!

Die moderne Sklaverei, unterstützt durch politische Handlanger und machtorientierte Mainstream, muss im Interesse aller Menschen und mit Blick auf unsere Zukunft beendet werden.
Arbeitgeber dürfen nicht länger das Handeln der Politik durch Lobbytum bestimmen.

Es gibt weit über 5 millionen Vollarbeitszeitsuchende:
- Jedoch nur knapp 500.000 freie Stellen.
- 35 % davon werden allein dem prekären Arbeitsmarkt (u.a. Zeitarbeit und Werksverträge) und
- weitere ca. 20% der Teilzeitarbeit zugeordnet.

Das Märchen vom "Arbeitsunwilligen" hat ausgedient, auch wenn es solche Menschen natürlich gibt, aber eben nicht die Regel sind!

Jeder hat ein Recht auf Selbstbestimmung und diese darf nicht darin enden:
"Das andere bestimmen, was man für sich selbst (nicht) möchte".

Hartz IV bedeutet "fremdbestimmt" leben zu müssen und hat nun rein garnichts mehr mit:
"Freie Berufswahl", " freie Willensbildung" oder gar mit "Demokratie" zu tun!
Nein, das nennt sich schlicht und einfach: DIKTATUR!

Die Wahrheit ist:
Es gibt nicht genug ordentlich bezahlte Arbeit für alle (wird es auch nie wieder) und die Konsequenz daraus kann nur sein:
Eine völlige Abkehr von der derzeitigen Politik zu vollziehen und uns ein Recht auf ein "sanktions-und repressionsfreies Leben" zu gewähren!

Die Armut u.a. von unseren Kindern: Welche ihr uns nun seit über 10 Jahren u.a. mit Zwangs-, Leih- sowie prekärer Arbeit und Sozialabbau aufgedrückt habt, wird bald auf  euch zurückfallen.
Aus Opfer werden oft Täter,..vergesst das nicht!  
Und, es sind bereits millionen Opfer die ihr "geschaffen" habt. Vorwiegend zugunsten von Globalplayer, auch größere mittelständige Betriebe,  staatlichen Einrichtungen, Zeitarbeitsfirmen und einigen wenigen Reichen.
Ach und noch etwas, weil euer nächstes Ziel für den Sklavenmarkt, die "alleinerziehenden Fachkräfte" sein sollen:
Wenn ihr wollt, das Familien mit Kinder oder gar Alleinerziehende flexibler werden oder sind, dann solltet ihr erst einmal versuchen: Die dafür notwendigen Strukturen und gesetzlichen Rahmenbedingungen auch bei den Arbeitgebern zu schaffen!

"Stehts nur zu Fordern ohne selbst zu...Fördern", hat weder Betriebswirtschaftlich noch Gesellschaftlich eine dauerhafte Zukunft.

Willkommen in der Realität des Jahres 2015
Hört auf,...
das Leben unserer Familien zu zerstören!

Und,...an alle noch Unentschlossenen:
Rettet die Zukunft eurer/unserer Kinder mit aktiven Widerstand gegen Hartz IV und Sozialabbau. Kämpft gegen unwürdige Arbeits- Bildungs- und Lebensbedingungen. Kämpft gegen die Verdrängung aus euren sozialen Umfeld, durch immer weiter ansteigende Mieten und solidarisiert euch mit euren Nachbarn.   

Geht wieder auf die Straßen, kämpft gegen Hartz IV, sonst werden eure Kinder eines Tages sagen oder fragen:
"Warum, hast du nicht"...

Euer
Perry Feth © by FHP

Freitag, 19. Juni 2015

Hartz IV Urteil:

Pfändungsschutz für Einkünfte aus Untervermietung


Karlsruhe (jur). Verdienen sich überschuldete Hartz-IV-Bezieher mit der Untervermietung eines Teils ihrer Wohnung etwas hinzu, dürfen die Mieteinkünfte grundsätzlich nicht gepfändet werden. Einkünfte aus der Untervermietung sind als „sonstige Einkünfte“ zu werten, für die ein gesetzlicher Pfändungsschutz gilt, entschied der der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 18. Juni 2015, veröffentlichten Beschluss(Az.: VII ZB 65/12).

Damit bekam ein überschuldeter Hartz-IV-Bezieher aus dem Raum Ahrensburg in Schleswig-Holstein recht. Der Mann bewohnte zunächst mit seiner Schwester und deren Ehemann eine Vier-Zimmer-Wohnung. Als diese auszogen, suchte er sich einen Untermieter für ein Zimmer.

Die monatlich gezahlte Untermiete in Höhe von 150 Euro sollte der Arbeitslose nicht behalten. Vielmehr streckten die Gläubiger die Hand danach aus. Das Amtsgericht Ahrensburg hielt dies auch für in Ordnung.
Doch der BGH entschied, dass die Einkünfte aus der Untervermietung als nicht pfändbare „sonstige Einkünfte“ anzusehen seien. Nach dem Gesetz stünden „sonstige Einkünfte“, die kein Arbeitseinkommen sind, grundsätzlich unter einem Pfändungsschutz. Die Vorschriften hätten den Zweck, den Schuldner allgemein zur Erzielung von Einkünften zu motivieren.

Für den Schutz vor Pfändung spiele es keine Rolle, wofür der Schuldner die Einkünfte aus der Untervermietung konkret benötigt oder ob letztlich damit Sozialhilfeträger geringere Unterkunftskosten zahlen müssen.
Im konkreten Fall ist der Hartz-IV-Empfänger wohl auf die Untermiete angewiesen, um seine Wohnung behalten zu können, weil die Jobcenter Alleinstehenden keine Vier-Zimmer-Wohnung bezahlen.
(Quelle: Juraforum.de)
@FHP
 

Dienstag, 16. Juni 2015


Hartz IV Todesopfer:

  Suizidrate bei Arbeitslosigkeit 9x höher, als bisher angenommen

Hartz IV: Suizid aus Verzweiflung
In Deutschland wurde der Zusammenhang zwischen Suizide, Erwerbslosigkeit und Hartz IV bislang kaum untersucht. Nun haben Forscher der Universität Zürich eine Studie erstellt, die sich die Situation in 63 Ländern genauer anschaute. Jährlich nehmen sich rund 45'000 Menschen das Leben, weil sie keine Arbeit haben oder jemand in ihrem Umfeld von Arbeitslosigkeit betroffen ist.
Die Untersuchung zeigt, dass die Zahl aller Suizide, die in der Finanzkrise im Jahr 2008 direkt oder indirekt mit der Arbeitslosenrate im Zusammenhang standen, neunmal so hoch ist wie bislang angenommen.

Arbeitslosigkeit kann Menschen in den Suizid treiben.
Dass die existentielle Bedeutung von Arbeitslosigkeit für die Gesundheit gross ist und der (drohende) Verlust einer Arbeitsstelle sowie lange Arbeitslosigkeit eine ernste Situation für die Betroffenen und deren Angehörige darstellt, haben zahlreiche Studien nachgewiesen.
Die Debatte über den traurigen Zusammenhang wurde durch die ökonomische Krise und die nachfolgende Sparpolitik vieler Länder im Jahr 2008 neu entfacht. Während viele Untersuchungen lediglich Krisenjahre und oft nur einzelne geographische Regionen einbezogen, können jetzt Carlos Nordt, Ingeborg Warnke, Erich Seifritz und Wolfram Kawohl von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich erstmals ein Bild über vier Weltregionen für die Zeit von 2000 bis 2011 zeichnen.

Mit folgendem Schluss:
«Pro Jahr steht weltweit etwa jeder fünfte Suizid direkt oder indirekt mit Arbeitslosigkeit in Verbindung», sagt Erstautor Carlos Nordt. Die Studie ist nun in der Zeitschrift «The Lancet Psychiatry» online publiziert.

Alle vier Weltregionen betroffen
Fast eine Million Menschen sterben weltweit pro Jahr durch Suizid. Um herauszufinden, wie viele der Suizide im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, haben die UZH-Forschenden Daten von 63 Ländern der Jahre 2000 bis 2011 in ihre Studie einbezogen. Die Länder wurden in die vier Weltregionen Nord- und Süd-Amerika, Nord- und West-Europa, Süd- und Ost-Europa sowie Nicht-Amerika und Nicht-Europa eingeteilt. Nicht verfügbar waren Daten aus China und Indien. «Trotz länderspezifischer Besonderheiten fanden wir in allen vier Weltregionen einen ähnlich starken Zusammenhang zwischen Arbeitslosen- und Suizidrate», fasst Soziologe Carlos Nordt zusammen. Dieser Effekt unterscheide sich ausserdem weder nach Geschlecht noch nach Altersgruppe.

Jeder fünfte Suizid pro Jahr konnte direkt oder indirekt mit Arbeitslosigkeit in Verbindung gebracht werden.
Und: «Nach dem Krisenjahr 2008 stieg die Zahl der Suizide kurzfristig um 5000 Fälle an», sagt Nordt. Diese Zahl hatten bereits andere Studien festgestellt. Nicht bekannt aber bisher war, dass in diesem Jahr gesamthaft rund 46’000 Suizide mit der Arbeitslosenrate verbunden waren:
«Damit war die Zahl der Suizide mit diesem Hintergrund neunmal grösser als der bisher bekannte Anstieg», so Nordt.

Auf eine Krise wird bereits im Vorfeld reagiert
In Ländern mit allgemein tieferer Erwerbslosigkeit war der Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und Suizid stärker ausgeprägt. Deshalb sind gemäss den Forschenden auch in Ländern mit tieferer Arbeitslosigkeit unbedingt Investitionen in Programme erforderlich, die Personen in den Arbeitsmarkt integrieren und ein gesundes Arbeitsklima fördern.

Interessanterweise zeigt die Studie zudem, dass der Anstieg der Suizidrate dem der Arbeitslosenrate um etwa sechs Monate vorausging.

Das heisst: «Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wurde offensichtlich antizipiert und bereits die Verunsicherung über die Entwicklung der ökonomischen Situation scheint negative Konsequenzen zu haben», folgert Psychiater und Seniorautor Wolfram Kawohl.
So könne zunehmender Druck am Arbeitsplatz, etwa durch Restrukturierungen, Suizide begünstigen. «Es bedarf einer Schulung von Fachpersonal, etwa in den Personalabteilungen, damit dieses erhöhte Suizidrisiken bei betroffenen erwerbstätigen und nichterwerbstätigen Personen besser erkennt und beim Umgang mit der Problematik helfen kann», empfiehlt Kawohl.

Es ist bekannt, dass besonders vulnerable Personen ein höheres Suizidrisiko haben; in diese Studie konnten jedoch solche Faktoren, wie zum Beispiel psychische Störungen, aufgrund mangelnder Verfügbarkeit spezifischer Daten nicht einbezogen werden.

Das soziale Umfeld ist betroffen
Wichtig zu erkennen ist gemäss Kawohl ebenfalls, dass sich die Probleme wegen Arbeitslosigkeit nicht nur auf die Direktbetroffenen auswirken:
Die Resultate in Bezug auf Suizide und Arbeitslosigkeit zeigen etwa, dass auch Personen über 65 Jahre betroffen sind – also Menschen, die oftmals nicht mehr aktiv im Arbeitsmarkt stehen. Die UZH-Forschenden fordern deshalb dazu auf, «bereits Befürchtungen in der Bevölkerung vor wirtschaftlichen Veränderungen ernst zu nehmen und geeignete suizidpräventive Massnahmen zu entwickeln und voranzutreiben», so Kawohl.
(Quelle: gegen hartz IV.de)



Montag, 15. Juni 2015

Hartz IV: Hunger in Deutschland

"Tafelnation"
Deutschland lässt seine Kinder ohne Kleidung und ausreichende Ernährung in Stich.

Unfassbar
Deutschland, eines der reichsten Länder entwickelt sich Dank einer völlig verfehlten Sozial- und Sanktionspolitik, auch zu einer der führenden "Tafelnationen"

Tafelnation Deutschland
Neben der Tatsache das Kinder nicht ausreichend eingekleidet werden können, weil Wachstum und Jahreszeiten einen regelmäßigen umfangreichen Bedarf bedingen,  lässt eine der größten Industrienationen der Welt, seine Bürger auch hungern!
Die bundesweit agierenden Tafeln haben sich in den vergangenen 20 Jahren zu einer der größten sozialen Bewegungen in Deutschland entwickelt. Waren es 2002 noch gut 300, gibt es heute bundesweit 923 Tafeln mit rund 3.000 Ausgabestellen. Bei ihnen engagieren sich rund 60.000 ehrenamtliche Mitarbeiter. Alle zusammen versorgen sie mehr als eine Million Menschen mit Lebensmitteln, die sie als Spenden im Handel und bei Herstellern gesammelt haben. Die Zahl der Flüchtlinge, die zu den Tafeln kommen, wird auf 100.000 geschätzt.

Die Tafeln finanzieren sich ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Verteilt werden hauptsächlich Lebensmittel, in kleineren Mengen auch Kleidung, Spielsachen und Bücher. Einige Tafel-Stellen bieten auch warme Mahlzeiten an oder beliefern soziale Einrichtungen.
Die erste deutsche Tafel wurde 1993 von der Initiativgruppe Berliner Frauen e.V. gegründet. Der Dachverband wurde zwei Jahre später auf einer Jahrestagung in Jena ins Leben gerufen.
Beide Seiten profitieren

Die Idee hinter der Tafel: Auf der einen Seite gibt es Lebensmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, aber qualitativ noch einwandfrei sind – beispielsweise aus Überproduktionen, zu großen Lagerbeständen und bei Sortimentswechsel, aber auch Brot und Brötchen vom Vortag, Lebensmittel kurz vor Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums, falsch abgefüllte oder verpackte Ware, saisonale Produkte am Ende der Saison etc.
Auf der anderen Seite gibt es auch in einem Land wie Deutschland viele Bedürftige, die diese Lebensmittel gebrauchen können: vor allem Arbeitslose, Alleinerziehende, Geringverdiener, kinderreiche Familien und Rentner.
Die deutschen Tafeln unterstützen regelmäßig ca. 1,5 Millionen bedürftige Personen, davon

30% Kinder und Jugendliche.
53% Erwachsene im erwerbsfähigen Alter (v.a. ALG-II- bzw. Sozialgeld-Empfänger, Spätaussiedler und Migranten)
17% Rentner.

Bundestafeltreffen 2015 in Augsburg
Der Armut ein Gesicht geben
Das tägliche Brot einkaufen können sich viele nicht mehr leisten. Sie essen, was in den Regalen liegenbleibt. In Augsburg erörterte die deutsche Tafelbewegung, wie sie mit der zunehmenden Armut umgehen soll.
"Können wir schon brauchen", sagt Peter Gutjahr und dirigiert zwei Männer, die ihm eine Steige haltbare Milch auf die Rampe gestellt haben. Der 69-Jährige ist zweiter Vorstand der Augsburger Tafel, die ihren Hauptsitz im Stadtteil Oberhausen hat. Als Verantwortlicher für Logistik und Fuhrpark weiß er über jede eingehende Banane Bescheid. Und darüber, welches Fahrzeug wo wann sein muss, um die sechs Ausgabestellen in der Fuggerstadt zu versorgen.
Gutjahr ist einer von rund 60.000 Freiwilligen in der deutschen Tafelbewegung. Bundesweit gibt es inzwischen mehr als 3.000 Ausgabestellen. Die Organisation versorgt über eine Million Menschen mit Lebensmitteln, ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. In Augsburg fand in dieser Woche das Bundestafeltreffen statt - erstmals kamen die Delegierten zu ihrer Jahrestagung ins vermeintlich wohlhabende Bayern.

5.000 Bedürftige kommen - bei weitem nicht alle
In der Geburtsstadt Bert Brechts helfen mehr als 200 Ehrenamtliche bei der Beschaffung und Verteilung der Lebensmittel. Die Zentrale liegt im Augsburger Industriegebiet. Vom Supermarkt um die Ecke kommen die wenigsten Waren - eher direkt von den Produzenten. "Die Firmen stellen uns das palettenweise zur Verfügung", sagt Rentner Gutjahr und deutet auf Kisten mit Kartoffelpüree, haltbar bis Juli. Vielen Läden ist das zu knapp, die Ware wird vom Produzenten abgeschrieben.
"Wir versorgen gegenwärtig fast 5.000 Leute", berichtet Gutjahr. Tendenz steigend. Wer Lebensmittel möchte, muss sich anmelden und bekommt einen Ausweis. Ein Besuch kostet einen Euro, Kinder zahlen nichts. "Berechtigt ist jeder, der Hartz IV bekommt oder nur eine kleine Rente hat", sagt der Logistikchef. Aber es kommen bei weitem nicht alle. Gutjahr kennt die Scham der alten Augsburger: "Die hungern lieber einen Tag, als dass sie zu uns kommen."
Tafel als barmherziger Samariter

"Tafeln geben der Armut ein Gesicht", sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes, Jochen Brühl, der mit großer Mehrheit im Amt bestätigt wurde. Die Gesellschaft müsse sich mit dieser Realität auseinandersetzen. Der 49-jährige Ludwigshafener stellt politische Forderungen: gerechtere Steuern und Bildungschancen, armutsfeste Renten, einen nationalen Armutsbeauftragten. Zum Abschluss des bundesweiten Treffens der Lebensmitteltafeln kündigte er eine weitere Professionalisierung der Bewegung an. Die 60.000 Helfer seien das höchste Gut der Tafeln, sagte Brühl am Wochenende in Augsburg. In die ehrenamtlichen Mitarbeiter der 923 gemeinnützigen Tafelinitiativen müsse investiert werden.

Die Tafeln können nach eigenen Angaben vielerorts mit der steigenden Nachfrage kaum mithalten. Es fehle an Lebensmittelspenden und Mitarbeitern.
In Augsburg diskutierten rund 700 Delegierte über die Zunahme von Flüchtlingen an den Ausgabeständen, Lebensmittelgesetze in Europa, über Schritte zur Verringerung sozialer Ungleichheit und die Entwicklung der Tafeln in Deutschland. Das 21. Bundestafeltreffen endete mit einem kostenfreien Mittagessen für 1.000 Menschen im Stadtzentrum.
Bereits vor dem Treffen hatte Brühl auf die schwierige Lage der Tafeln durch die steigenden Flüchtlingszahlen aufmerksam gemacht. Die Flüchtlingsbetreuung bei den Tafeln dürfe nicht dazu führen, "dass die Politik ihre Hände in den Schoß legt", mahnte der Bundesvorsitzende.

Samstag, 13. Juni 2015

Hartz IV

Wirtschaft fürchtet Verlust von Lohnsklaven

Die Maske ist endlich gefallen: Deutsche Wirtschaft outet sich und zeigt nun ihre wahren Wertevorstellungen!
Lohndumping und Sklavenhaltung muss erhalten bleiben
 
Man möchte seine "Sklaven" nicht verlieren und
Mitarbeiter müssen erpressbar bleiben.

"Wirtschaft sieht in den Hartz IV- Sanktionen den Anreiz zur Arbeit"


Erfurt.
Um die Entscheidung der Gothaer Sozialrichter gegen Sanktionen von Hartz-IV-Empfängern ist in Thüringen eine heftige Diskussion entbrannt.

Nachdem ein Erwerbsloser zwei Arbeitsangebote abgelehnt hatte, kürzte ihm das Erfurter Jobcenter das Geld. Das sei verfassungswidrig, sagten die Richter. Die Grundsicherung, also die komplette Summe von Hartz IV, müsse durch den Staat jederzeit gewährt werden.
„Es ist unglaublich, was da entschieden wurde“, meint Günther Richter, Landesgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft. „Es muss Sanktionen geben, damit der Anreiz erhalten bleibt, eine Arbeit aufzunehmen. Hartz IV bezahlen ja alle, die arbeiten gehen.“ (Außer die Reichen)


Anmerkung: Eine Aussage die so nicht stimmt!

Das soziale Netz sei für diejenigen da, die aus gesundheitlichen Gründen gar nicht oder kaum erwerbstätig sein können. „Alle anderen sollten arbeiten gehen, zumal wir in einer Zeit leben, da Leute gesucht werden und die Bezahlung mit 8,50 Euro als Mindestlohn recht ordentlich ist“, so Richter.
Außerdem sei Arbeit für den Menschen psychologisch wichtig. „Er merkt, er wird gebraucht und erfährt Wertschätzung.“ (Mit legalen Lohndumping für Hartz IV Empfänger)

Ganz anders sieht Thüringens Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner (Linke) das Urteil.
Sie begrüßt die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. „Das Gothaer Gericht bringt es auf den Punkt:
Wer bei Hartz IV kürzt, verletzt die Menschenwürde der Betroffenen. Die Bundesregierung sollte deshalb die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich anweisen, bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine weiteren Sanktionen zu verhängen.“

Wenige Thüringer von Sanktionen betroffen Das Zweite Sozialgesetzbuch regelt alles, was mit dem Themenkomplex der Grundsicherung – im Volksmund Hartz IV genannt – zusammenhängt. Im SGB II ist der Grundsatz des Förderns und Forderns festgeschrieben. Leistungsberechtigte Personen sollen individuell unterstützt werden. Gleichzeitig wird von ihnen gefordert, dass sie alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern beziehungsweise zu beenden. Dabei seien die entsprechenden „Spielregeln“ für alle Parteien einzuhalten, unterstreicht Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit. „Wenn der Anspruchsberechtigte seine Rechte verletzt sieht, hat er die Möglichkeit der Beschwerde, des Widerspruchs oder der Klage. Beim Verletzen der Pflichten hat der Gesetzgeber den Sanktionsmechanismus vorgesehen, der anzuwenden ist“, so der Arbeitsmarktexperte. „Der Einsatz von Sanktionen kann auch etwas mit dem Gerechtigkeits-Empfinden der Steuerzahler zu tun haben. Fakt ist, dass die Steuerzahler die Grundsicherung finanzieren. Ihre Erwartung an Leistungsbezieher, dass diese Regeln und Pflichten einhalten, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, kann ich nachvollziehen“, sagt Becker. „Der überwiegende Teil unserer Kunden in der Grundsicherung erfüllt diese Pflichten ganz selbstverständlich.“ So waren im Dezember 3,1 Prozent der 126 000 Harz-IV-Bezieher in Thüringen von Sanktionen betroffen. Sollen diese wegfallen, müsste eine richterliche Entscheidung auf höchster Ebene getroffen und das Gesetz in dem Sinne geändert werden.

Sollte das Bundesverfassungsgericht zum gleichen Schluss wie die Gothaer kommen, „müsste die Bundesregierung die Sanktionen dauerhaft aus dem Gesetz streichen, was ich ausdrücklich begrüßen würde“, so die Ministerin.
(Quelle: otz.de)
@FHP

Montag, 8. Juni 2015

Schluss mit den perfiden Lügen

...gegen Kriegsflüchtlinge 
Gelinde gesagt, es "kotzt" mich an und mir wird übel wenn ich Sprüche wie: "Asylanten raus" oder: " die bekommen mehr als ein Deutscher" höre!

Das ist einfach nur "rechtspopulistischer Schwachsinn" ...

Und, wo wären wir eigentlich heute, wenn unsere Großeltern und Eltern dem 2t Weltkrieg nicht entkommen wären, nicht überlebt hätten? Was wäre, wenn unsere Vorfahren keine Zuflucht gefunden hätten?
Eine der größten Stärken unserer Geschichte war die Solidarität der Menschen untereinander und das Miteinander. So und nur so gelang es den Überlebenden des 2Weltkrieges, eine neue Heimat und Zukunft aufzubauen!

Da ist der kleine Junge mit seinem Großvater, der nach einer mehrmonatigen Flucht seine Geschwister und Eltern nie mehr wiedersehen wird, weil sie starben. Da ist die Mutter mit ihrem Baby, die mehrmals auf der Flucht vergewaltigt wurde usw. usw.

Nein, Kriegsflüchtlinge sind keine "Schmarotzer"
Sie erhalten bei weitem auch nicht die Sozialleistungen, welche uns als Bundesbürger zustehen.
Keine Frage, es geht den Hartz IV Betroffenen und Geringverdienern und vor allem den Kindern, alles andere als gut, aber:
Es ist erbärmlich zu beobachten, wie betroffene Menschen;
anstatt sich für soziale Verbesserungen aller Armen in Deutschland politisch sinnvoll und aktiv zB: in Vereinen einzusetzen, in ihrer "Engstirnigkeit" noch schwächere Opfer suchen und mal eben in Kriegsfklüchtlingen die "Täter" sehen, welche ihnen etwas "wegnehmen".

Dem ist nicht so und die Wahrheit sieht anders aus:
1. Ein gängiges Vorurteil ist: Flüchtlinge bekommen mehr Leistungen gezahlt, als Arbeitslose.
"Stimmt nicht", meint Jürgen Blechinger, Referent für Migration und Flüchtlinge des Diakonischen Werks Baden und Jurist im Bereich Migration und Interkulturelle Kompetenz des Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe. Wenn ein Flüchtling in einer Landeserstaufnahmestelle ankommt, bezieht er zunächst Sachleistungen - wie beispielsweise Kleidung oder Nahrung.
Zusätzlich stehen jedem alleinstehenden Asylbewerber 143 Euro pro Monat als Taschengeld als Barbetrag zu- bei Familienangehörigen ist der Betrag geringer. Erst in der weiteren Unterbringung kann der Asylbewerber Geldleistungen beziehen. "Diese liegen aber leicht unter dem Hartz IV-Satz." Ausgezahlt werde ihm die Differenz zwischen diesem Satz und der fälligen Miete.

2. Was versteht man unter Residenzpflicht?
Die Residenzpflicht ist eine Auflage für alle Asylbewerber und Geduldete. Für die Betroffenen hat das ganz praktische Konsequenzen: "In den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft dürfen sie das zuständige Gebiet bzw. den Kreis nicht verlassen", meint Blechinger, "in Karlsruhe bedeutet das zum Beispiel, dass der Asylbewerber für drei Monate das Stadtgebiet nicht verlassen darf." Der Bundesgesetzgeber hatte diese im vergangenen Jahr auf drei Monate verkürzt.

3. Dürfen Asylbewerber mitentscheiden, wo sie nach dem Aufenthalt in der LEA anschließend untergebracht werden?
Nein, meint unser Rechtsexperte. Asylsuchende müssen in der Stadt oder Gemeinde wohnen, welche ihnen nach ihrem Aufenthalt in einer Landeserstaufnahmestelle vom zuständigen Regierungspräsidium zugewiesen wird. Dies entscheidet sich wiederum anhand einer Quote, wo noch Plätze frei sind. Jeder Kreis muss entsprechend seiner Einwohnerzahl Asylbewerber aufnehmen. "Es bei der Verteilung nicht möglich, dass jeder Wunsch berücksichtigt wird", meint Blechinger.
Nur in Ausnahmefällen gebe es hier Spielraum. "Die meisten, die in Baden-Württemberg ankommen, bleiben auch hier."

4. Dürfen Asylbewerber überhaupt arbeiten?
Grundsätzlich ja, meint Jurist Blechinger. Für die ersten drei Monate gelte ein Arbeitsverbot, danach stehe es dem Asylsuchenden frei, sich eine Ausbildung oder einen Beruf zu suchen. Will der Asylsuchende allerdings innerhalb der ersten 15 Monate direkt in den Arbeitsmarkt einsteigen, benötigt der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde.

5. Werden Asylbewerber bei der Vergabe von Jobs bevorzugt behandelt?
Nein, man könnte sogar sagen, dass das Gegenteil der Fall ist.

Der Grund: Innerhalb der ersten 15 Monate nach der Registrierung steht laut Rechtsexperte Blechinger eine Vorrangprüfung an, wenn der Asylbewerber direkt, ohne eine Ausbildung zu machen, in den Arbeitsmarkt einsteigen will. Die Auflage: Für das konkrete Stellenangebot durften keine deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger oder entsprechend rechtlich gleichgestellte Ausländer zur Verfügung stehen.
Blechinger macht dies an einem Beispiel fest: "Schwierig kann es zum Beispiel werden, wenn der Asylbewerber in einer Fastfoodkette arbeiten will." Wenn die Agentur für Arbeit in ihrer Kartei beispielsweise einen deutschen Arbeitssuchenden finden würde, hätte dieser bei bei der Fastfoodkette den Vorzug. "Gerade bei Berufen, für die es keiner Spezialisierung bedarf, stehen die Chancen für den Asylsuchenden eher schlecht." Nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt die Vorrangprüfung. Dann wird nur noch geprüft, ob der Tariflohn und Mindestlohn bezahlt werden, um Lohndumping zu verhindern. (ka.news)

Anmerkung:
Wir sind alle Opfer einer Agendapolitik, welche vorrangig der Wirtschaft billige Arbeitskräfte sichern soll und durch medial gesteuerte Hetztkampagnen, (u.a. BILD) sollen wir gegeneinander ausgespielt werden.
Für die Wirtschaft und ihre Bosse gibt es nichts gefährlicheres als eine in sich geeinte und solidarische Gemeinschaft.                                                                                                  

Das wird von deren Seiten mit allen Mitteln u.a. durch Medienpropaganda über die "faulen Hartz IV Bezieher" verhindert!
Wenn wir das ändern wollen, müssen wir bei uns selbst anfangen und umdenken.
Auch und gerade deshalb, liegt es in unserem Interesse, Kriegsflüchtlingen eine Heimat zu schenken mit der sie sich verbunden fühlen, denn:                                                                            
Sie werden eines Tages unsere Mitstreiter, für eine gerechtere Gesellschaft werden.

@FHP by Perry Feth

Sonntag, 7. Juni 2015

Hartz IV: Stellungnahme SG Gotha

Richter Petermann Hartz IV Sanktionen bringen Betroffene in Lebensgefahr 

EILMELDUNG:
1ste öffentliche Stellungnahme des Sozialgerichtes Gotha
zur Verfassungswidrigkeit von Leistungskürzungen im SGB II und zu Sanktionen

1) Die Erklärung des Richters Jens Petermann in einem MDR Gespräch:
http://www.mdr.de/nachrichten/video275314.html

2) Schriftliche Stellungnahme:
http://www.sggth.thueringen.de/…/Medieninformation%20SG%20G…
Ergänzende Hinweise zum Beschluss des SG Gotha, nach dem der Sanktionsparagraf des SGB II gegen das Grundgesetz verstößt

3) Interview mit Roland Rosenow auf Radio Dreyeckland vom 29.5.2015: [Radio Dreyeckland] [Interview] mit den RA Christian L. Fritz und Kollegen
http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
und die RAin Corinna Unger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Gera Unger, Wipper & Kollegen in Infobrief SGB II Kurzmitteilungen für Praktiker Blitzausgabe 6/2015 (http://www.anwaltverlag.de/epages/AnwaltVerlag.sf/de_DE/…)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie mit dieser Blitzausgabe unseres Infobriefs SGB II auf eine beachtenswerte Entscheidung eines Sozialgerichts aufmerksam machen, das hiermit die bestehenden Regelungen bei der Kürzung von ALG II grundsätzlich infrage stellt.

Wie in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, hat das SG Gotha dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren vorgelegt, in welchem die Verfassungswidrigkeit der Sanktionsvorschriften geprüft werden soll.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Entscheidung des SG Gotha begrüßt, dem Bundesverfassungsgericht die Sanktionspraxis der Jobcenter gegen Hartz-IV- Empfänger zur Prüfung vorzulegen. Der Gerichtsbeschluss sei „möglicherweise bahnbrechend", erklärte der Paritätische am Donnerstag in Berlin.
Dieser Vorlagebeschluss kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Er belegt, dass ernsthafte juristische Zweifel an den geltenden Sanktionsregelungen bestehen, die eine Kürzung des Leistungsanspruchs bis auf null Euro rechtfertigen. Auch die Sanktionen der Unterkunftskosten sowie die Ungleichbehandlung von Unter-25- Jährigen im Bereich der Sanktionen sollen auf den Prüfstand gestellt werden. Sozialverbände und LINKE lobten die Entscheidung des Sozialgerichts. Denn die Sanktionen, so Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, seien „juristisch und politisch falsch".
(Quelle:u.a. RA Corinna Unger / Tacheles.ev.)

@FHP by Perry Feth

Donnerstag, 4. Juni 2015

Hartz IV: EILMELDUNG: 

Das Gutachten / Die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen ist online gestellt und steht nun zur freien Verfügung

Der hier veröffentlichte „Antrag auf Richtervorlage“ soll allen Betroffenen, die ihn verwenden wollen, uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Er liegt für Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren vor. Je mehr Menschen ihn nutzen, desto mehr Richter werden vor die Frage der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen gestellt - und desto eher besteht Aussicht, dass ein Richter die Vorlage tatsächlich nach Karlsruhe weiterreicht.
Jeder Sanktionsbetroffene sollte mit Hilfestellung eines Fachanwaltes für Sozialrecht nunmehr mit entsprechenden Antrag bei seinem Sozialgericht für die Weiterleitung an das Bundesverfassungsgericht sorgen!

Lasst uns die Gerichte mit dem Antrag überfluten!
Vor allem auch mit Klagen, die rein auf die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen als solche zielen und innerhalb der Hartz-IV-Gesetze keine Chance haben.
Viel Glück eure FHP @ Perry Feth

http://grundrechte-brandbrief.de/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm




Dienstag, 2. Juni 2015

Hartz IV: Zahl der Toten steigt rasant an!

Hartz IV-Euthanasie: Zahl der Hartz IV - Suizide steigt. Die Lebenskraft lässt nach und viele geben sich auf. Immer mehr Hartz IV Betroffene scheiden un-freiwillig aus dem Leben

Bochum:
In einer Anfrage an die Stadt Bochum zur Zahl der "freiwillig" oder mit Polizeihilfe durchgeführten erzwungen Wohnungsräumungen hat die Linksfraktion Bochum auch gefragt: "Wie häufig kam es in den Jahren 2004 bis 2015 nach Informationen der Stadt zu Verzweiflungstaten der von Zwangsräumung Betroffenen (z.B. Suizide, Suizidversuche, Selbstverletzungen)?". Eine Antwort steht noch aus,
Wetten mit welcher nichtssagenden Blabla-Formulierung diesmal geantwortet wird laufen noch.

Immer mehr Suizide seit Hartz IV
In einer Anfrage an die Stadt Bochum zur Zahl der "freiwillig" oder mit Polizeihilfe durchgeführten erzwungen Wohnungsräumungen hat die Linksfraktion Bochum auch gefragt: "Wie häufig kam es in den Jahren 2004 bis 2015 nach Informationen der Stadt zu Verzweiflungstaten der von Zwangsräumung Betroffenen (z.B. Suizide, Suizidversuche, Selbstverletzungen)?". Eine Antwort steht noch aus, Wetten mit welcher nichtssagenden Blabla-Formulierung diesmal geantwortet wird, laufen noch.


Interessant wäre aber mal, ob sich die Stadt auf eine Anfrage zu der seit Jahren steigenden Anzahl der Suizide in Bochum wie bundesweit auch so einfach herausreden kann. Bis vor vier Jahren pendelte die Anzahl der Suizide in Bochum um die 30er-Marke, seit dem steigt sie kontinuierlich und ist mittlerweile (2013) bei 47 im Jahr angelangt.
Zum Vergleich: bei Transportmittelunfällen sind im selben Jahr in Bochum 14 Menschen ums Leben gekommen.

Die Zahlen für ganz NRW sehen ähnlich aus: Suizide in NRW 2013: 1.727, mit einer Häufung zwischen dem 45. und 65. Lebensjahr. Bei Transportmittelunfällen kamen 594 um, davon 473 im Strassenverkehr.

Der OECD zufolge ist die Suizidrate in Deutschland zwischen 1995 und 2009 um zwar 32,1 Prozent zurückgegangen. Seit 2007 steigt sie aber wieder an.
Es kann zudem von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Unter den Todesarten Verkehrsunfälle, Drogen und den unklaren Todesursachen dürfte sich noch ein erheblicher Anteil nicht erkannter Suizide verbergen.

Anmerkung:
Die Schätzungen liegen bei mind. 1000 Hartz IV - Suizide pro Jahr und die Zahl ist ansteigend.
Jedes Jahr kommen etwa 5000 Hartz IV Obdachlose dazu! Und, das in einem der reichsten Länder der Welt.
Während die Bundeswehr weitere 8 Milliarden Euro bis 2019 erhält (allein bis 2016 werden es 1,2Milliarden sein), nimmt man den Hartz IV Empfänger noch weitere 750 Millionen weg.
Die derzeitge Regierung ist also der Auffassung: "Waffen beschaffen, statt Armut zu bekämpfen".

Aber:
Erfreulicherweise ist die Zahl der Verkehrstoten seit langem stark rückläufig und hat in 2013 den niedrigsten Stand seit 1954 erreicht.
Da wird also echt etwas getan. Schliesslich ist unter den Toten viel wertvolles Material, wenn es auch die Fahrer_innen von SUV-Humvees seltener treffen wird als Fahrer_innen von Kleinwagen, die bei solchen Konfrontationen immer unterlegen sind. Auch gegen die Zunahme von Depressionen wird etwas getan, Beratungsstellen und Frühmeldesysteme installiert!

Immer mehr Kinder aus armen Familien, werden vom Staat "beschlagnahmt"  Man benötigt ja schließlich gut "dressiertes Kanonenfutter" für die zukünftigen Kriege, die keiner gewinnen kann! Tote können keine Waffen kaufen, geschweige denn noch benutzen. Aber ein Vorteil gibt es dann ggf. "Sie benötigen dann zumindest kein Hartz IV mehr"
Nichts getan wird gegen die Ursachen. Und wer jetzt zehn Jahre lang Hartz IV hautnah erlebt hat weiss eine davon. (Norbert Hermann, Sozialberatung Bochum /Quelle: gegen-hartz IV.de)

Fazit:
Eines ist sicher, sollten die "Hartz IV - Verbrecher" von SPD / Grüne und CDU ihre regide Politik gegen Sozialleistungsempfänger in dieser Form weiterführen, wird es nicht mehr nur Opfer auf der Seite der Ärmsten geben.

Früher oder später werden sich nach dem Vorbild der früheren RAF verschiedene Gruppierungen bilden, welche das Hartz IV - System mit undemokratischen, eben mit radikalen Mitteln bekämpfen wollen.

Dieser Weg wird der falsche sein, denn um Hartz IV zu bekämpfen, bedarf lediglich der Solidarität zwischen den Arbeitslosen und den Arbeitnehmern.
Solidarität wird spätestens dann vorhanden sein, wenn Arbeitnehmer begriffen haben, das Sie gegen die Ärmsten  (u.a. durch Medien wie BILD) ausgespielt werden und zeitgleich mit Hartz IV erpressbar sind!

Der Hartzit ist vorprogrammiert!
@FHP