Sonntag, 28. Dezember 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse
Hartz IV: Arbeitsamt Nürnberg
Arbeitsagentur Nürnberg begeht Grausamkeiten gegen schwerbehinderten Rentner (Bitte teilen und Aktionen in Nürnberg organisieren)

Unmenschliche Grausamkeit
Herr Thomas Müller pflegte und unterstützte seine alte und gebrechliche Mutter über Jahre in der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg. Er selbst war bereits seit 1997 arbeitsunfähig erkrankt, aber noch nicht Rentner. 2006 versuchte die ARGE Nürnberg rechtswidrig eine Senkung der Unterkunftskosten zu erzwingen, obwohl diese nachweislich gar nicht zu hoch waren. Man hatte übersehen, dass Frau Müller keine Leistungen bezog und die hälftigen KdU Kosten des Sohnes Herrn Müller deutlich unter den erlaubten KdU Kosten lagen. Man blieb gegenüber Argumenten jedoch stur. Erstaunlicherweise hatte die ARGE sogar das Schreiben rückdatiert, so dass für die KdU Senkung nur noch wenige Wochen geblieben wären. Erst das Eingreifen des ZDF brachte die Stadt Nürnberg zum Einlenken. Es war ein Bericht mit 12 Minuten Dauer im April 2006 in der Sendung „Drehscheibe“ im ZDF. Für die Mutter waren die Abläufe so erschreckend, dass ihr Gesundheitszustand sich deutlich verschlechterte.

Die Arge ließ im Anschluss eine arbeitsmedizinische Begutachtung des Herrn Müller durchführen. Hierbei stellte sich heraus, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht gegeben war und das für einen längeren Zeitraum, so dass man auf die Stellung eines Rentenantrags bestand.

Im September des selben Jahres verursachte eine häusliche Pflegekraft fahrlässig einen Unfall bei dem sich die Mutter den Oberschenkel brach. Bei der folgenden OP kam es zu einem Zwischenfall durch den diese sehr viel Blut verlor und an den Folgen 12 Tage später verstarb. Schuld war im Wesentlichen auch ihr schlechter Allgemeinzustand, der auch auf den Ärger einige Monate vorher mit der ARGE zurückzuführen war.

Herr Müller erhielt am Tag der Trauerfeier eine weitere Aufforderung die Kosten der Unterkunft zu senken d.h. Umzuziehen mit Frist von 6 Monaten. Ab Ende des selben Jahres musste er über 8 Wochen klinisch in der psychosomatischen Tagesklinik des Klinikums Nürnberg Nord behandelt werden. Er bat darum, dass man die Frist vorerst einmal um den Zeitraum der klinischen Behandlung verlängerte. Dies wurde abgelehnt. Die Nürnberger Zeitung berichtete hierüber unter der Überschrift „Man lässt mir nicht einmal Zeit zu trauern.“ Der damalige Chef der ARGE Nürnberg meinte hierzu im Zeitungsinterview: „Man könne keine Rücksichten nehmen, es ginge hier schließlich um viel Geld für den Steuerzahler.“

Die Feststellung seiner 100% Erwerbsunfähigkeit brachte ihn schließlich von der ARGE (heute Jobcenter) zum Sozialamt. Hier wurde seine Umzugsfähigkeit von Gesundheitsamt geprüft und er vorerst in seiner Wohnung belassen. Einerseits aufgrund seiner gesundheitlichen Situation, aber auch andererseits weil er in seiner näheren Umgebung von mehreren Menschen unterstützt wurde und diese Unterstützung bei einem Umzug wegfallen würde.

Durch die zuerst weiterbetriebene Belastung bezüglich eines Umzug waren die Erfolge der achtwöchigen Behandlung im Klinikum Nürnberg zerstört worden. Es ging Herrn Müller schlechter als davor. Er konnte die Wohnung über Monate nicht verlassen.

Weiterhin versuchte seither das Amt regelmäßig dennoch einen Umzug zu erzwingen, obwohl sich der Gesundheitszustand des Herrn Müller über die Jahre ständig verschlechterte. Und obwohl dies von behandelnden Ärzten bestätigt wurde. Zu Beginn hatte er noch keinen GdB. Heute hat er die Pflegestufe Null und einen GdB von 70. Bis heute hat er 18 Operationen hinter sich. Darunter einige mehrstündige. Ein dauerhafter Grad der Behinderung von Zeitpunkt der Erstbegutachtung von 30 erhöhte sich bis heute auf 70. Er leidet u.a. unter chronischer Depression, chronischen Angst- und Panikstörungen, PTBS (posttraumatische Belastungstörungen/schwere Traumata), chronischen Schmerzen, orthopädischen Problemen u.a. Einschränkungen der Beweglichkeit der rechten Schulter, Defekten in der Halswirbelsäule (Nervenwurzelläsionen). chronischen Lendenwirbelsäulenproblemen, retropatellar Arthrose beidseitig (Knie), akuter Entzündung der linken Schulter mit starker Bewegungseinschränkung seit April 2014, sehr starker Hausstaubmilbenallergie mit Asthma. Aufgrund dieser Probleme ist er dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert und Rentner.

Die Versuche des Sozialamts einen Umzug durchzusetzen wurden immer brutaler
. Obwohl seit der ursprünglichen Aufforderung durch die ARGE, keine KdU Senkung mehr verlangt worden war, stellte das Amt mehrfach, zuletzt 2012 einen Teil der Mietzahlungen ohne Vorwarnung ein. In jedem Fall musste sein Anwalt Herr H. tätig werden. Einsicht oder Verständnis zeigte das Amt nie.

Bei einer der ständig vom Nürnberger Sozialamt geforderten Begutachtungen durch das Gesundheitsamt Nürnberg kam es vor einem Zeugen zu einer Körperverletzung im Amt. 
Diese wurde angezeigt und gegen den Arzt ermittelt. Das Gesundheitsamt entschuldigte sich schließlich für das Ereignis und andere „Unannehmlichkeiten“ darunter u.a. ein Arzt, der sich über die Behinderungen von Herrn Müller lustig gemacht hatte und eine Mitarbeiterin, die durch behinderten-feindliche Äußerungen (vor Zeugen) aufgefallen war.

Der Arzt hatte, obwohl Herr Müller ausdrücklich vorher auf die Probleme seiner Halswirbelsäule hingewiesen hatte, den Kopf von Herrn Müller während der Untersuchung ohne Vorwarnung plötzlich mehrfach hin und her gedreht. Die Schmerzen waren über Wochen sehr heftig und mit u.a. starker Übelkeit und Schwindel verbunden. Die dem Amt vorliegenden Befundberichte hatten klar die Probleme gezeigt und der Arzt hatte ebenso Röntgenbilder vorliegen.

Im Anschluss verweigerte Herr Müller weitere Begutachtungen durch das Gesundheitsamt, verweigerte aber nicht grundsätzlich Begutachtungen, falls nötig. Nur bestand er auf unabhängigen Gutachtern.
Im Jahr 2013 wurde die rechte Schulter des Herrn Müller operiert. Grund war eine Frozen Shoulder mit Impingement Syndrom. Man verweigerte ihm die nach der OP nötige häusliche Hilfe, obwohl ein Attest der Klinik vorlag, das die Notwendigkeit ab dem Tag der Entlassung bescheinigte und das Amt bereits Monate vor der OP von der späteren Notwendigkeit wusste. Herr Müller musste per Sozialgericht im Eilverfahren Hilfe einklagen. Dies dauerte rund zwei Wochen. D.h. das Sozialamt lies einen frisch operierten Schwerbehinderten zwei Wochen ohne jegliche Hilfe. Menschenverachtend und vorsätzlich gesundheitsgefährdend.

Das Amt betrieb den Versuch ihn aus der Wohnung zu zwingen trotz Bescheinigungen seiner behandelnden Ärzte,
dass ein Umzug für ihn eine massive Gesundheitsgefährdung darstellen würde und er gar nicht in der Lage sei die Vorbereitungen dafür vorzunehmen, weiter. Ab 2012 mit Hilfe zweier Richterinnen, die deutlich den Eindruck der Befangenheit erweckten. Es wurde ein Gutachten des Gerichts in Auftrag gegeben. Die Gutachterin erstellte daraufhin ein "Geisterfahrergutachten". Das heißt, dass dieses Gutachten alle vorliegenden sonstigen Befunde, Atteste und Gutachten ignorierte. Alle Fakten sprechen für Herrn Müller bis auf das Gutachten der Frau Dr. Z. (Hinweis: Nachgewiesen sind rund 30% der Sozialgerichtsgutachten sogenannte Gefälligkeitsgutachten zum Nachteil der Kläger.)

Es wurde viel krudes Zeug zusammenphantasiert, aber nicht belegt, Fakten weggelassen, Fakten verdreht. Sie stellte alle vorherigen Gutachten, Befunde und Atteste in Frage auch die anderer Fachrichtungen inkl. Des Abschlußberichts der klinischen Behandlung an der diverse Ärzte beteiligt gewesen waren. Letztendlich behauptete sie Herr Müller wäre umzugsfähig in einigen Monaten. Gutachten können aber für die Zukunft keine expliziten Aussagen machen, sie können lediglich Wahrscheinlichkeiten beschreiben. Das Amt nahm nun dieses Gutachten als Basis seiner Vorgehensweise und forderte dieses Mal offiziell eine Senkung der Kosten der Unterkunft. Das entsprechende Schreiben strotzte nur vor bösartigen Formulierungen und Hohn. Dem Gutachten war vom Anwalt des Herrn Müller beim Gericht widersprochen worden. Die Fehler im Gutachten wurden aufgezeigt. Es entstanden aus anderen Gründen in den nächsten Monaten zwei weitere Sozialgerichtsgutachten. Diese zeigten ebenfalls deutlich, dass das Gutachten der Frau Dr. Z. falsch war/ist.

Die Gutachterin hatte z.B. behauptet, Herr Müller könne problemlos den sogenannten Schürzengriff durchführen. Das ist unwahr. Bei der Untersuchung wurde dies gar nicht geprüft. Der Griff war weder bei Begutachtungen durch den MdK für die Pflegeversicherung möglich, noch bei einer Kontrolluntersuchung der Schulter in der Klinik, noch bei den anderen Gerichtsgutachten. Bei ihr sei er angeblich möglich gewesen. Die Gutachterin behauptete auch ihre Untersuchungen hätten keine Probleme der Halswirbelsäule gefunden. Diese Probleme sind seit Jahrzehnten bekannt und weiter fortgeschritten. Sie zeigten sich schon früher auf CTS des Klinikums Nürnberg und Röntgenbildern. Der Gutachterin waren neue Untersuchungen bekannt, so ein MRT und eine Nervenmessung durch einen renommierten Neurologen und Rehamediziner, Dr. S.. Sowohl das MRT, als auch die Messungen bestätigen die Beschwerden des Herrn Müller und sind nicht widerlegbar. Er leidet unter sehr schmerzhaften Nervenwurzelläsionen im Bereich der Halswirbelsäule die eben genau die beschriebenen Probleme verursachen. Die Gutachterin ignorierte diese Befunde, da sie wohl nicht in das von ihr gewünschte Bild passten. Die neuen Gutachten und Befunden wurden ebenso sowohl vom Gericht, als auch vom Sozialamt Nürnberg ignoriert. Sie seien ja nicht zum Thema Umzugsfähigkeit erstellt worden. Das ist allerdings unerheblich, wenn in beiden Fällen identische Krankheiten und Beschwerden geprüft wurden.

Die Gutachterin stellte die Schwere eine Depression ohne die hierfür vorhandenen Fragebögen oder andere Hilfsmittel und ohne Erhebung der aktuellen Symptome allein durch Augenschein fest. Des weiteren machte sie das Vorhandensein der Angst- und Panikstörung von der Tatsache abhängig, dass Herr Müller während seiner Untersuchung keine entsprechenden Probleme hatte. (Hinweis: Herr Müller stand hierbei unter dem Einfluss eines Beruhigungsmittels. Dieses kann aber nicht ständig genommen werden, weil es eine sehr starke Suchtgefährdung aufweist) Diese Erkrankung ist auch nicht davon gekennzeichnet, dass es ständige Attacken gibt. Ein Epilepsiepatient hat auch nicht zu jeder Zeit Anfälle und ist dennoch an Epilepsie erkrankt.

Das Gutachten wäre im Übrigen selbst dann nicht mehr verwendbar, wenn es korrekt erstellt worden wäre, denn es ist über ein Jahr alt.

Inzwischen hat man Teile der KdU Zahlungen eingestellt und Herr Müller ist nur mittels des noch vorhandenen Dispokredits seiner Bank in der Lage die Miete in voller Höhe zu bezahlen. Dies kann er aber nur noch wenige Monate tun. Das SG Nürnberg verweigert eine Weiterzahlung bis zur Klärung in einem Hauptverfahren auch dann, wenn der Betrag als Darlehen gegeben würde. Ebenso verweigert man ihm die Prozesskostenhilfe im Eilverfahren, wodurch sein Grundrecht auf ein korrektes rechtsstaatliches Verfahren massiv verletzt wird. Er selbst ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage dies ohne Anwalt zu bewältigen. Ebenso wird sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und dies schon seit Jahren, das auch die psychische Unversehrtheit einschließt.  
Es handelt sich inzwischen um einen großen sowohl Verwaltungs- als auch Gutachter-, sowie Justizskandal in Nürnberg.

Der Gesundheitszustand des Herrn Müller ist schlecht. Inzwischen (ab April 2014) kann er seine linke Schulter aufgrund einer starken Entzündung kaum noch bewegen und leidet unter starken Schmerzen. Wirksame Schmerzmittel kann er nur bedingt nehmen, da sie seine Atmung verschlechtern. Er muss Nachts mit Überdruckbeatmung schlafen. Herr Müller braucht über 10 Medikamente um über den Tag zu kommen. Von Antidepressiva bis Beruhigungsmitteln, von Blutdruckpräparaten bis Allergiemitteln, von Schmerzmitteln bis Kortison. Er ist kaum noch handlungsfähig. Er kann nicht mehr selbst Baden, sich nur noch bedingt selbst pflegen. Arbeiten im Haushalt sind ihm ohne Hilfe ebenfalls weitgehend unmöglich. Aufgrund der Panikattacken und Ängste kann er seine Wohnung nur noch selten verlassen. Er hat gelegentliche Hilfe durch Herrn B. der in er Nähe wohnt und für Herrn Müller Arbeiten ausführt, die dieser nicht mehr ausführen kann. Diese Hilfe würde durch einen Umzug u.U. wegfallen, wenn eine neue Wohnung nicht in der direkten Nähe liegen würde. Herrn Müller wurde die Pflegestufe Null (noch ohne Berücksichtigung der aktuellen Schulterprobleme) bewilligt. Zusätzlich ergänzende Hilfe aufgrund einer starken Einschränkung der Alltagskompetenz (hat nichts mit einer Betreuung zu tun). Es geht hier um die Ängste, die ihn am Verlassen der Wohnung hindern und die Blockaden, die ihn am Öffen u.a. diverser Amtsschreiben hindern. Hiergegen wurde ihm Hilfe gewährt.

Ein Umzug oder die nötigen Vorarbeiten können von ihm nicht durchgeführt werden. Ein Verlassen seiner gewohnten Umgebung unter Verlust der noch verbliebenen wenigen Sozialkontakte würde seine Gesundheit weiter verschlechtern, könnte sogar lebensbedrohende Folgen haben. Das Verhalten des Sozialamts Nürnberg hatte bereits in den Jahre 2008 zu mehreren Notarzteinsätzen aufgrund lebensgefährlicher hypertensiver Krisen geführt und im Jahr 2009 zu einem (glücklicherweise leichten) Schlaganfall. 2009 berichteten die Nürnberger Nachrichten in drei Artikeln über den Fall des Herrn Müller. Auf das Amt hatte das keine Wirkung. Sozialrassistische Reaktionen einiger Nürnberger Bürger führten zu weiteren Verschlechterungen seiner Gesundheit. So fand er unter anderem Drohungen und Beleidigungen in seinem Briefkasten vor. Bei der Tageszeitung gingen entsprechende Leserbriefe und Kommentare ein. Die selbsternannte Stadt der Menschenrechte zeigte sich von der übelsten Seite.

Das Gesetz spricht von der Zumutbarkeit eines Umzugs. 
Herrn Müller ist ein Umzug unter keinen Umständen zuzumuten.  
Das Gericht und das Amt hingegen prüfen rechtswidrig die Fähigkeit aber nicht die Zumutbarkeit umzuziehen und selbst diese Prüfung entspricht nicht der geforderten Sorgfalt, im Gegenteil wird diese durch das Gutachten der Frau Dr. Z. dem Anschein nach zwecks bewusster Schädigung des Herrn Müller manipuliert. Der Verdacht der bewussten Schädigungswunsches leitet sich u.a. auch daraus ab, dass im Gutachten über die Fragestellungen des Gerichts hinaus versucht wurde Herrn Müller die Notwendigkeit der Pflegeleistungen als auch der hauswirtschaftlichen Leistungen abzusprechen. Ein Gutachten eines gerichtlichen bestellten Pflegegutachters widerlegte die Ansichten der Frau Dr. Z. und kam zum Ergebnis, das sogar mehr Leistungen nötig seien. Die Gutachterin sprach sogar davon, dass es sie ärgere, dass sie ihm nicht auch noch die Erwerbsminderungsrente nehmen könne.

Entgegen der „Meinung“ der Frau Dr. Z. Auf Fachgebieten, zu denen sie gar keine Fachkompetenz besitzt,
folgten andere Gutachter den abstrusen Argumentationen nicht und kamen bei Prüfung der Fakten und eigenen Untersuchungen zu völlig anderen Ergebnissen. Monate nach der Begutachtung durch Frau Dr. Z. wurde der Grad der Behinderung (GdB) des Herrn Müller aufgrund eines Sozialgerichtsgutachtens von 50 auf 70 erhöht und dies Rückwirkend bis deutlich vor den Untersuchungszeitpunkt der Frau Dr. Z. Einer teilweisen Wunderheilung per Gutachten wurde deutlich widersprochen.

Das BSG hat vor einigen Jahren ein Grundsatzurteil gefällt, das bei derartigen Erkrankungen mit dem Risiko der Verschlechterung ein Umzug nicht verlangt werden darf. Diverse LSGs, wie u.a. das LSG Bayern haben sich dieser Meinung in diversen Verfahren angeschlossen. Dem müssten normalerweise auch das SG Nürnberg und das Sozialamt Nürnberg folgen. Man umgeht es mittels des Geisterfahrergutachtens der Frau Dr. Z. und dem Ignorieren aller Fakten die nicht in den Kram passen.

Die Gerichte haben sich zudem auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren schützend und fördernd vor die Grundrechte der hilfebedürftigen Menschen zu stellen (BVerfG a.a.O.).
Gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Diesem Grundrecht und seiner Bedeutung ist im Rahmen der gemäß § 86b Abs. 2 SGG vorzunehmenden Interessenabwägung Rechnung zu tragen.

Die wurde vom zuständigen SG Nürnberg ignoriert.

Unan ge messen hohe Unter kunfts kosten müssen nicht innerhalb von 6 Monaten durch Umzug abgesenkt werden, wenn ein Wohnungswechsel die gesundheitliche Situation des Leistungsberechtigten verschlimmern würde. Diesen vom Bundesso zialgericht (Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R) geprägten Grundsatz haben untere Instanzen für mehrere Fallvarianten konkretisiert.

Wurde vom SG Nürnberg ignoriert.

Für einen Betrag von rund 210 Euro monatlich ist man bereit die Gesundheit bis zur Lebensbedrohung des Herrn Müller zu gefährden und bisherige Behandlungserfolge zu zerstören. Diese können, wie u.a. die Rentengutachterin Frau Dr. L. Bestätigte, auch zu keiner Heilung führen. Lediglich sei u.U. eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen.

Statt ihn hierbei zu unterstützen, versucht man nun seine Lebensqualität dauerhaft zu zerstören. Und das offenbar mit Vorsatz in Kenntnis der gesundheitlichen Situation. (Gemeinsam erstellt von Herrn Hans-Jürgen Graf (Bevollmächtigter) mit Herrn Müller.)
(Quelle: http://www.gegen-hartz.de/)
 
 
 
 

Samstag, 27. Dezember 2014

Hartz IV
FHP: Freie Hartz IV Presse
UNO rügt Deutschland für seine Hartz IV Politik und weist auf MENSCHENRECHTSVERLETUNGEN hin!
Abschlussbericht Tagung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte:

E/C.12/DEU/CO/5 – Concluding Observations of the Committee on Economic, Social and Cultural Rights – Germany
(ADVANCE UNEDITED VERSION):
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/E.C.12.DEU.CO.5-ENG.doc

No. 19
"Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen des Vertragsstaates [Deutschland, DSB] im Rahmen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, einschließlich der Auflage für Empfänger von Arbeitslosengeld, jede zumutbare Arbeit‘ anzunehmen, was in der Praxis als nahezu ‚jede Arbeit‘ ausgelegt werden kann, und der Einsatz von Langzeitarbeitslosen für unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen kann. (Art. 6, 7 und 9)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosen-unterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten."

No. 21
"Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Berechnung der Grundsicherung bestätigt hat, ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass dieses Verfahren den Leistungsempfängern keinen angemessenen Lebensstandard gewährleistet. Weiterhin ist der Ausschuss besorgt darüber, dass infolge der sehr geringen Höhe der Regelleistungen für Kinder annähernd 2,5 Millionen Kinder in dem Vertragsstaat unterhalb der Armutsgrenze bleiben. Ferner ist der Ausschuss besorgt darüber, dass der steuerpflichtige Anteil der Renten 2005 auf 80 % angehoben wurde. (Art. 9, 10)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf
, die Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Regelsätze zu überprüfen und die Tauglichkeit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Regelsätze Leistungsempfängern einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Weiterhin fordert der Ausschuss den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Auswirkungen seiner verschiedenen Pläne der sozialen Sicherheit, einschließlich des Kinderbildungspakets von 2011, auf die Kinderarmut fortlaufend zu prüfen. Der Ausschuss empfiehlt außerdem dem Vertragsstaat, seinen Beschluss zur Anhebung des steuerpflichtigen Anteils der Renten zu überdenken.

In diesem Zusammenhang wiederholt der Ausschuss seine 2001 abgegebene Empfehlung,
dafür Sorge zu tragen, dass die von dem Vertragsstaat durchgeführte Sozialreform nicht rückschrittlich die paktgestützten Rechte der Niedriglohngruppen und der benachteiligten und randständigen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt, und verweist den Vertragsstaat auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 19 (2007) über das Recht auf soziale Sicherheit."

No. 24
"Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des Vertragsstaates zufolge 13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unterhalb der Armutsgrenze leben und 1,3 Millionen Menschen zwar wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Vertragsstaat möglicherweise auf eine unzureichende Leistungshöhe oder beschränkten Leistungszugang hindeutet. (Art. 11, 9)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, ein umfassendes Armutsbekämpfungsprogramm anzunehmen und durchzuführen, das die Armutsaspekte berücksichtigt, die in den verschiedenen, von dem Vertragsstaat vorgenommenen Fachanalysen genannt werden. Der Ausschuss empfiehlt, im Rahmen dieser Strategien eine Überprüfung der Höhe der Sozialleistungen vorzunehmen.

Außerdem fordert der Ausschuss die Vertragspartei auf, die Menschenrechte in die Durchführung des Armutsbekämpfungsprogramms einzubeziehen
und damit den benachteiligten und randständigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf seine Erklärung über Armut und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

http://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht

"Der Zustand unseres Sozialstaates ist desaströs" und "man macht Opfer zu Tätern"
Abrechnung mit dem Sozialstaat
Der streitbare Sozialrichter Jürgen Borchert, den manche als "soziales Gewissen Deutschlands" bezeichnen, geht in den Ruhestand als Richter und wird wieder als Anwalt tätig werden.

Er sagt über sich selbst: "Ja, ich bin sehr zornig über diese Hartz IV Gesetze".
Im SZ-Gespräch kritisiert er die Hartz-IV-Gesetze und erklärt, warum der Rückgang der Arbeitslosenzahlen nichts bringe. Für 2030 prognostiziert Borchert gar eine sozialpolitische Katastrophe.

Er hat es eilig - obwohl er gerade in den Ruhestand gegangen ist. Der Jurist Jürgen Borchert, 65, hat im Dezember sein Amt als Vorsitzender Richter am hessischen Landessozialgericht abgegeben. Ein Mann, der mit dem großen Etikett "Soziales Gewissen Deutschlands" versehen wurde, den viele als "Robin Hood der Familien" vergöttern und der maßgebliche Verfassungsbeschwerden geprägt hat, die unser Land ein klein wenig gerechter machen, hört nicht so einfach auf. Jürgen Borchert ist mit dem Zug aus Heidelberg angereist, gottseidank pünktlich - denn er hat viel zu sagen. Schnell den Laptop auf den Tisch gelegt und die gelben Karteikarten sortiert, auf der säuberlich Zahlenkolonnen von Arbeitslosigkeit bis Erziehungszeiten notiert sind. Der Mann hat eine Mission. Es kann los gehen - mit einem Resumée über das Arbeitsleben als einer der streitbarsten Sozialrichter Deutschlands und das Gefühl, manchmal im falschen System zu sein.

"Der Zustand unseres Sozialstaates ist desaströs.
Er ist an Intransparenz nicht zu überbieten", beginnt Borchert. Beispiel Hartz IV: Das Gesetz wurde innerhalb von zehn Jahren mehr als 70 mal verändert hat. Davon einige Male tiefgreifend. Das schaffe kein Vertrauen - es führe dazu, dass die Bürger kein Rechtsbewusstsein mehr entwickelten, so der ehemalige Sozialrichter.

"Man macht Opfer zu Tätern"

Im Januar werden die Hartz-IV-Reformen zehn Jahre alt und die Zahl der Arbeitslosen ist so niedrig wie seit langem nicht mehr. Auch dies sei, so Borchert, kein Erfolg: "Das Arbeitsvolumen blieb seit 2000 gleich, wurde durch Leih-und Teilzeitarbeit nur auf mehr Personen verteilt. So haben wir eine Abwärtsspirale der Löhne in Gang gesetzt - mit der Folge, dass immer mehr Löhne subventioniert werden müssen." Hier handele es sich um eine Marktverzerrung sondergleichen.
"Das stinkt nicht nur zum Himmel , sondern konkurriert auch die Arbeitsmärkte unserer Nachbarn in Europa in Grund und Boden." Hartz IV erwecke den Eindruck, als ob die Langzeitarbeitslosigkeit ein persönliches Versagen sei. "Man macht Opfer zu Tätern", so Borchert.

Ein handfester Konstruktionsfehler im Rentensystem schaffe zusätzlich Druck - denn den so genannten Generationenvertrag gebe es gar nicht. Der pensionierte Richter und Autor von Büchern wie der "Sozialstaatsdämmerung" erklärt dies anschaulich: "Bei der Rentenreform 1950 war die Idee, den Staat wie eine soziale Großfamilie zu organisieren. Konkret hieß das: Wenn die Gesellschaft die Alterslasten trägt, muss sie auch den Aufwand für die Kinder tragen.
Die Leute sollten so auch die Zusammenhänge kapieren. Konrad Adenauer hat dann verhindert, dass spiegelbildlich zur Altersrente auch die Kindheits- und Jugendrente Gesetz wird. Eine Verstümmelung des Generationenvertrags und eine asoziale Weichenstellung zu Lasten der Mehrkinderfamilien."

"Adenauer hat sich getäuscht"!
Konrad Adenauer hatte einst gesagt: "Aber Kinder kriegen die Leute doch immer." Dass dies ein Denkfehler war, zeigen die demografischen Zahlen deutlich. Denn so wie im Babyboom der 1950er Jahre ging es nicht weiter. Die Geburtenzahlen haben sich gegenüber 1964 von 1,35 Millionen auf 660 000 im letzten Jahr mehr als halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Kinder in Familien, die Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen, versechzehnfacht - von jedem 75. Kind unter sieben Jahren auf jedes fünfte Kind insgesamt. Borchert resümiert:
" Je weniger Kinder geboren werden, desto katastrophaler ist deren Situation. Armut im Kindesalter beschädigt die Bildungsfähigkeit."

Wie beurteilen Sie den Zustand des deutschen Sozialstaates?
"Der Zustand unseres Sozialstaates ist desaströs", erklärt Sozialrichter Jürgen Borchert. Nach zehn Jahren Hartz IV-Reformen und Konstruktionsfehlern im Rentensystem sieht er auf Deutschland eine "sozialpolitische Katastrophe" zukommen.

Im Jahr 2030 sieht der Jurist eine sozialpolitische Katastrophe auf das Land zukommen.  
Seine Berechnungen: Die geburtenstarken Jahrgänge von 1965 gehen in den Ruhestand. Das dürften um die 1,1 Millionen neue Rentner pro Jahrgang sein. Dem stehen die Geburten der Jahrgänge 2008 bis 2012 gegenüber - das sind jeweils 650 000. Von diesen 650 000 gehen die Qualifiziertesten, rund 100 000, ins Ausland. Der Anteil der Kinder, die die Schule ohne ausreichende Kenntnisse des Lesens, Schreibens und Rechnens verlassen, liegt bei rund 20 Prozent. Diese fallen für den Arbeitsmarkt aus, müssen mitversorgt werden. Am Ende bleiben pro Jahrgang um die 420 000 junge Leute, die die Rentnerschwemme und alle anderen Soziallasten schultern müssen.

Jürgen Borchert tritt für eine Bürgerversicherung ein, in der die Menschen entsprechend ihrer Kinderzahl weniger oder mehr einzahlen.
Denn eine Durchschnittsfamilie mit zwei Kindern und Durchschnittseinkommen werde jetzt schon "finanziell stranguliert". Er warnt: "Da herrscht ein höllischer ökonomischer Stress, der auch emotional durchschlägt."

Jürgen Borchert, 65, war bis zu seiner Pensionierung vor wenigen Wochen Vorsitzender Richter des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt. Er studierte Jura, Soziologie und Politologie in Freiburg, Genf und Berlin. In seiner Dissertation entwickelte er Leitlinien für ein familiengerechtes Rentensystem. Das Thema lässt ihn seitdem nicht los; er kämpft durch alle Instanzen gegen die Missachtung der Kinder durch die Politik, fordert eine Generalreform der Sozialpolitik. Er ist der Architekt der Verfassungsbeschwerden, die 1992 zum "Trümmerfrauenurteil" und 2001 zum "Pflegeurteil" führten.
Dass heute Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet werden und Kinderlose einen höheren Pflegebeitrag zahlen, geht unter anderem auf ihn zurück. 2008 rief sein Senat das Bundesverfassungsgericht an, um die Berechnung der Hartz-IV-Leistungen zu überprüfen. Das Gericht folgte 2010 diesem Urteil. Borchert ist Gründungsmitglied der Neuen Richtervereinigung. Außerdem ist er im wissenschaftlichen Beirat von Attac aktiv.
(Quelle: sz.de von Ulrike Heidenreich und Jan Heidtmann)

Fazit:
Von diesem Mann dürfen wir hoffentlich als Anwalt für die Hartz IV Empfänger, noch viel erwarten:
Wenn er nicht, wie so viele andere mutige Hartz IV Aktivisten:
Mundtot gemacht wird!

@FHP
 

Donnerstag, 25. Dezember 2014

Hartz IV 

FHP: Freie Hartz IV Presse
DGB beweist die Lügen von BA- Chef Weise und Regierung

Der "arbeitsmarktpolitische Kollateralschaden" sei nicht zu übersehen.

DGB geißelt fünf Kernfehler von Hartz IV

Zehn Jahre nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ziehen die Gewerkschaften eine vernichtende Bilanz. Die Reform habe kaum etwas gebracht, das System sei heillos überfordert.

Für die Väter der Arbeitsmarktreform ist Hartz IV ein Erfolg, der die Vermittlung der Arbeitslosen verbessert und beachtlich zum Rückgang der Arbeitslosigkeit in Deutschland beigetragen hat. "Fördern und fordern" sei das beste Programm, das wir je hatten, lobte der Chef der Bundesagentur, Frank-Jürgen Weise. Ganz anders fällt dagegen die Bilanz der Gewerkschaften nach zehn Jahren Hartz IV aus.

Sie sehen keinen Grund zum Jubeln oder Feiern: Hartz IV ist für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ein bürokratisches System der Abschreckung, in dem viel gefordert, aber wenig gefördert wird. Die Reform sei verfehlt und überschätzt und habe die Eckpfeiler des Sozialstaats verschoben, heißt es in der DGB-Analyse, die der "Welt" vorliegt.

Es ist ein Totalverriss in fünf Punkten:

1. Überschätzter Beschäftigungseffekt
Seit 2005 ist die Arbeitslosenzahl von mehr als fünf Millionen auf unter drei Millionen zurückgegangen – für die Befürworter auch ein Erfolg von Hartz IV. Der DGB hält diesen Beschäftigungserfolg dagegen für überschätzt. Zwar habe Hartz IV mit seinen verschärften Zumutbarkeitsregeln und Sanktionsmöglichkeiten "zweifelsohne die Konzessionsbereitschaft und die Zugeständnisse von Arbeitslosen erhöht, schlechter entlohnte und ungünstigere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren".

Dies habe die Ausbreitung von Niedriglohn und prekärer Beschäftigung begünstigt, klagt der DGB. Doch die wirtschafts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen hätten ebenfalls eine Rolle gespielt: so die Innovationszyklen, die moderate Lohnentwicklung und die Geld- und Zinspolitik, die "einen weit größeren Einfluss auf den Arbeitsmarkt" hätten als Hartz IV.

Der "arbeitsmarktpolitische Kollateralschaden" sei nicht zu übersehen. Und außerdem: Auch zehn Jahr nach Hartz IV seien immer noch mehr als sechs Millionen Menschen auf Hilfe angewiesen – die Fortschritte beim Abbau des Hilfebezugs mithin "bescheiden".

2. Ziel der Rückkehr zum Arbeitsmarkt verfehlt
Die Reform sollte die Vermittlung von Arbeitslosen verbessern und die Langzeitarbeitslosigkeit abbauen. Tatsächlich sank die Zahl der Langzeitarbeitslosen denn auch deutlich auf gut 900.000 Menschen. Ein zahlenmäßiger Rückgang dürfe aber nicht mit der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt verwechselt werden.

"Vielmehr haben rein statistische Effekte oder Übergänge in Rente oder auch Krankheit einen großen Einfluss", schreiben die DGB-Experten. Der Abschied aus der Arbeitslosigkeit sei auch oft nicht von Dauer. "Vielmehr spielt sich das Leben meist zwischen Leiharbeit, befristeten Stellen sowie geringfügiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beziehungsweise Arbeitsförderung ab." Etwa die Hälfte der Abgänger in Beschäftigung sei spätestens nach einem halben Jahr wieder "Kunde" des Jobcenters.

3. Fördern kommt zu kurz
Der DGB lobt im Grundsatz das Ziel der Reform, Sozialhilfeempfänger in die Arbeitsförderung einzubeziehen und Hilfebedürftige intensiver zu betreuen. Doch die Förderung sei nach dem Start massiv zusammengestrichen worden, klagt der DGB. Heute würden nur noch 15 Prozent der Hartz-IV-Bezieher gefördert, vor drei Jahren waren es noch 20,6 Prozent.

Die viel zu knappen Fördermittel führten in der Praxis dazu, dass eher kurzfristige Maßnahmen wie Ein-Euro-Jobs übergewichtet wurden. Mittlerweile seien die arbeitsmarktpolitischen Fördermittel wieder auf das Niveau von vor der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gesunken.

4. Überfordertes System
Das Hartz-IV-System sei äußerst komplex und schnell überfordert, da immerhin fast zehn Prozent der Bevölkerung finanziell abgesichert und zugleich gefördert werden sollen. Rund 20 Millionen Leistungsbescheide erlassen die Jobcenter pro Jahr. Mehr als 15 Millionen Menschen hätten zumindest zeitweilig mit Hartz IV Erfahrung machen müssen.

"Schlecht gemacht" sei Hartz IV: "Das gesetzliche Räderwerk ist äußerst kompliziert, und die einzelnen Elemente sind so wenig aufeinander abgestimmt, dass es häufig knirscht im Gebälk." Mit der Verzahnung von Arbeitsforderung und Sozialhilfe hätten sich viele Probleme aus der Sozialhilfe in das neue System verlagert.

Die Mitarbeiter in den Jobcentern seien darauf nicht ausreichend vorbereit. "Die Konflikte sind offensichtlich deutlich massiver als früher und können schwerer bewältigt werden."

5. Angst vor dem sozialen Abstieg wächst
Mittelbar strahle Hartz IV auf das gesamte Beschäftigungssystem aus, klagt der DGB. "Eine Fürsorgeleistung auf Sozialhilfeniveau, scharfe Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln entfalten ihre disziplinierende Wirkung auf die gesamte Arbeitnehmerschaft."

Die Fallhöhe bei Verlust des Arbeitsplatzes habe sich deutlich erhöht. Die Angst vor einem sozialen Abstieg beeinflusse das Klima. "Der Weg vom Beschäftigten zum Hartz-IV-Bezieher hat sich deutlich verkürzt." Diese Abschreckungseffekte führten auch dazu, dass freiwillige Arbeitsplatzwechsel tendenziell abnähmen.

Als Gegenmaßnahme empfiehlt der DGB, Hartz IV zu entlasten und dafür die Arbeitslosenversicherung auszubauen. Mit einem "Mindest-Arbeitslosengeld" könnte die Zahl derjenigen verringert werden, die direkt nach einem Jobverlust wieder in Hartz IV abrutschen.

Auch sozialversichert Beschäftigte, die mit Hartz IV aufstocken, sollten von der Arbeitslosenversicherung betreut werden, rät der DGB. Außerdem müsse die Arbeitsförderung ausgebaut werden, insbesondere die Mittel für Weiterbildung müssten erhöht werden. Wer auf absehbare Zeit keine Chance auf einen regulären Arbeitsmarkt hat, solle soziale Teilhabe in einer öffentlich geförderten Beschäftigung ermöglicht werden.
(Quelle: Die Welt / Autor: Stefan Borstel)


Sonntag, 21. Dezember 2014


Ein Sozialrichter "verprügelt" die deutsche Sozial- und Familienpolitik

Kinderarmut in Deutschland seit 1965 dramatisch um das 16fache gestiegen!

Fatal ist: Seit Jahrzehnten wissen die entscheidenen Stellen durch seine Analysen und Beratungen, welche Folgen zu erwarten sind, aber diese werden ignoriert!
Das heist im Klartext: Die Deutsche Sozialpolitik schadet bewusst und wissentlich den ärmsten und schwächsten unserer Gesellschaft.

"Der Staat handelt primitiv und brutal"
RUHESTAND Jürgen Borchert will weiterkämpfen / Sozialrichter ist in Weilburg aufgewachsen

Der bekannte Sozialrichter und Politikberater Jürgen Borchert ist kürzlich in den Ruhestand getreten. Er war Vorsitzender Richter des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichtes in Darmstadt.

Frage:
Das soziale Gewissen Deutschlands, wie Sie genannt werden, ist mit 65 Jahren in den Ruhestand gegangen. Welche Pläne haben Sie für die Zukunft?

Jürgen Borchert:
Erstens mehr Zeit für die Familie zu haben, vor allem für die drei Enkel, die in Frankreich leben. Zweitens, noch ein paar hohe Berge im 6000er-Bereich besteigen. Das gibt Kraft für den Dauerbrenner Nummer drei: das Bohren des harten Brettes "BürgerFairsicherung". Wir brauchen ein transparentes, faires Sozialsystem für alle Bürger, in welchem auch die starken Schultern soziale Verantwortung tragen. Das wird nicht ohne Musterverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht zu erreichen sein, für die ich mir wieder die Anwaltszulassung holen werde.

Frage:
Immer wieder plädieren Sie für soziale Gerechtigkeit. Kann oder wird es die überhaupt geben?

Borchert:
Seit jeher kämpfe ich dafür, dass wirtschaftliche Freiheit strikt mit sozialer Verantwortung verknüpft wird. Das ist das Konzept unseres Grundgesetzes und war nach dem Zweiten Weltkrieg das Erfolgsrezept, das uns das Wirtschaftswunder beschert hat. Davon ist heute so gut wie nichts mehr übrig. Deshalb rieselt die Gesellschaft auseinander wie loser Sand.

Frage:
Wie sieht Ihrer Ansicht nach ein gerechtes Steuersystem aus?

Borchert:
Gerecht ist ein Steuersystem nur dann, wenn es sich streng am Prinzip der Belastung nach Leistungsfähigkeit orientiert und dafür einen progressiven Steuertarif einsetzt, bei dem die prozentuale Belastung im Gleichschritt mit den Einkommen wächst. In der Theorie ist das bei unserer Einkommen-/Lohnsteuer der Fall, leider aber nicht in der Praxis. Da gibt es zu viele Schlupflöcher - ich sage nur "Luxemburg". Der Saustall muss mit aller Konsequenz ausgemistet werden. In diesem Zusammenhang muss auch die horrende Staatsverschuldung gesehen werden, denn diese besteht im Kern darin, dass der Staat seit Jahrzehnten darauf verzichtet, den starken Schultern ihren fairen Anteil an Steuern abzuverlangen, und sich von diesen stattdessen Darlehen geben lässt, deren Zinsen und Tilgung dann die schwächeren Schultern zusätzlich zu tragen haben. So betrachtet ist Staatsverschuldung das Ergebnis von Steuererleichterungen für Leute, die diese nicht nötig haben. Dass wir diesen Skandal unter der Chiffre "Generationengerechtigkeit" diskutieren, ist ein riesiges Ablenkungsmanöver. Der Verlauf des Einkommensteuertarifs muss steiler und das Kindergeld erhöht werden. Der Gesetzgeber schert sich darum aber einen feuchten Kehricht.

Frage:
Sie waren auch als parteiloser Berater bei sozial- und familienpolitischen Fragen gefragt. Sind Ihre Ratschläge erhört oder eher ignoriert worden?

Borchert:
Seit 1985 war ich bei den Grünen im Bund und Ländern gefragt, habe unter der Leitung von Christian Schwarz-Schilling in der Rentenkommission der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung sowie zehn Jahre später in gleicher Funktion bei der IG Bauen-Agrar-Umwelt unter Klaus Wiesehügel gearbeitet. Für die Hessische Staatskanzlei habe ich den "Wiesbadener Entwurf" erstellt, das Konzept für die notwendige familienpolitische Strukturreform des Sozialstaats. Auch im Bundestag, in Landtagen, bei Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen wurde ich zahllose Male als Sachverständiger gehört, ohne dass ich behaupten könnte, dass da etwas Nennenswertes bei herausgekommen wäre, obwohl man mir stets die Richtigkeit meiner Analysen und Vorschläge bestätigte. Die Interessen der "kleinen Leute", um die es bei Verteilungsfragen immer geht, haben keine Lobby. Weil mir das schnell klar wurde, habe ich bereits ab 1986 nach Wegen gesucht, die Fragen der Gerechtigkeit, der Verteilung von Lasten und Leistungen im Sozialstaat nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht zu bringen, weil dort die letzte Bastion zur Verteidigung des Grundgesetzes steht.

Frage:
Was läuft in Deutschland falsch?

Borchert:
Die Antwort auf diese Frage kriegen Sie raus, wenn Sie sich mit dem pathologischen, paradoxen Befund der doppelten Kinderarmut beschäftigen. Seit 1965 sind die Geburtenziffern ständig gefallen, von 1,35 Millionen auf 650 000 in 2012. Gleichzeitig stieg der Anteil der Kinder im Sozialleistungsbezug auf das 16-fache an, obwohl das Kindergeld erhöht und zum Beispiel das Elterngeld eingeführt wurde. War 1965 nur jedes 75. Kind unter sieben zeitweise oder auf Dauer in der Sozialhilfe, war 2012 jedes fünfte Kind in Hartz IV! Wer nun denkt, dass das eine Folge der Erhöhung der Sozialleistungen sei, den muss ich enttäuschen, denn das Gegenteil ist der Fall, weil diese gegenüber 1965 stark abgesenkt wurden. Tatsache ist, je weniger Kinder wir haben, desto schlechter sind deren Lebensbedingungen. Die Lösung des Rätsels finden Sie dort, wo Sie sie am wenigsten vermuten: in den Sozialversicherungen. Es ist unglaublich, aber wahr: Durch die ungerechte Art und Weise, wie er sich finanziert, produziert ausgerechnet der Sozialstaat selbst die Probleme, vor denen er die Gesellschaft eigentlich schützen soll. Die Sozialbeiträge knüpfen nämlich nur an den Löhnen an, belasten also nur Arbeitnehmer. Zusammen mit dem ungerechten Steuersystem bewirkt das noch ungerechtere Sozialsystem, dass jede hart arbeitende Familie mit Durchschnittseinkommen schon dann unter das Existenzminimum gedrückt wird, wenn sie mehr als ein Kind hat. Der Staat handelt hier primitiv und brutal.

Frage:
Aber sehen Sie die Dinge nicht zu schwarz? Immerhin wird Deutschland für seine starke Wirtschaft und stabile Demokratie doch rundherum beneidet?

Borchert:
Ob das wirklich so ist, ist die Frage. Bei meinen häufigen Auslandsbesuchen spüre ich sehr viel mehr Zorn über die Deutschen, die seit den Hartz-Reformen mit ihrem Lohndumping die Arbeitsmärkte ringsumher in Europa kaputtkorrigieren.
Wir hängen mehr als jedes andere Land der Welt vom Export ab, Gnade uns Gott, wenn der wacklige Euro kippt und/oder der Export aus noch vielen anderen Gründen zusammenbricht. Kein anderes großes Industrieland steht bei den Zukunftsdisziplinen so miserabel da. Wovon wir heute profitieren, das wird uns morgen teuer zu stehen kommen.

Frage:
Wie könnten Familien entlastet werden?

Borchert:

Indem die soeben diskutierten Finanzierungsfehler der Steuer- und Sozialsysteme korrigiert werden. Indem die Kindererziehung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung als das behandelt wird, was sie tatsächlich ist, nämlich ein Beitrag, der mindestens genauso wichtig ist wie die Geldbeiträge.
Denn alles, was Ruheständler im Alter erhalten und verbrauchen, stammt ausnahmslos aus dem Produktionsertrag der Nachwuchsgeneration, ganz egal wie das System heißt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen schon 1992 und 2001 erkannt und gefordert.
Die Abgeordneten, genauso wie die die Gesetzgebung vorbereitenden Beamten und selbst die Richter bis hin zum Bundessozialgericht verweigern dem aber die Gefolgschaft. Hier wird nur ein gewaltiger Elternaufstand Abhilfe bringen können, der kommen wird, sobald Eltern den Riesenbetrug begreifen, dem sie da zum Opfer fallen. Ich bin überzeugt davon, dass es schon im September 2015 dazu kommt, weil dann ein Musterverfahren zu diesen Fragen beim Bundessozialgericht in Kassel zur Entscheidung ansteht. Das signalisiert, dass sich hier ein Umdenken Bahn bricht.

Frage:
Der demografische Wandel hat uns längst eingeholt. Wie müsste heute ein Generationenvertrag aussehen, dass das Rentensystem wieder einigermaßen funktioniert?

Borchert:
Solange Kindererziehung nicht als der wichtigste Vorsorgebeitrag anerkannt wird und die Leute weiter dem kapitalen Irrtum zum Opfer fallen, ihre Rentenbeiträge seien für ihre Altersvorsorge das Entscheidende, wird das Rentensystem nicht auf die Beine kommen. Jeden Tag ist deutlicher zu spüren, dass steigende Beiträge für Renten, die auf immer breiterer Front das Sozialhilfeniveau unterschreiten, die Bürger rasend machen. Der "Versicherungsbetrug", der sich hier mit mathematischer Prognosegenauigkeit abzeichnet, kann sogar die Demokratie erschüttern.

Frage:
Auf der einen Seite gibt es viele Kinder, deren Eltern von Hartz IV leben, auf der anderen Seite überlegen sich Gutverdiener, ob sie es sich überhaupt leisten können, Kinder zu bekommen, aus Angst, auf der Hartz-IV-Seite zu landen. Ist das nicht paradox?

Borchert:

Nein. Dass die rational handelnde Mittelschicht kinderarm oder kinderlos bleibt, ist das logische Ergebnis des perversen Systems. Das von Ihnen richtig gesehene Phänomen und die Tendenz der Entwicklung habe ich schon 1980 in meiner Doktorarbeit beschrieben.

Frage:
Wie hat Sie Ihre Kindheit in Weilburg geprägt? An was erinnern Sie sich besonders gern und kommen Sie ab und zu mal wieder in die alte Heimat?

Borchert:
Da unser Familiengrab in Weilburg ist, werde ich vielleicht noch auf ewig herkommen. Nicht nur der Blick vom Friedhof auf das Schloss begeistert mich immer wieder, auch der Lahnabschnitt durch Weilburg ist eines der schönsten Paddelreviere, das man in Deutschland überhaupt finden kann. Prägend war für mich vor allem die hervorragende Bildung meiner Mutter und die hat sie auf der Wilinaburgia erhalten, dem humanistischen Weilburger Gymnasium, wo sie 1935 ihr Abitur gemacht hat. Als eine der ersten koedukativ übrigens, denn eigentlich war das ein Gymnasium für Jungs.

- In seinem neuesten Buch "Sozialstaatsdämmerung" analysiert Jürgen Borchert unser Sozialsystem und erläutert, was in Deutschland falsch läuft.
(Quelle: mh.de/ von SABINE GORENFLO)

--------
Fazit:
Dieses Gespräch zeigt mehr als nur deutlich, was wir alle bereits wissen und immer wieder von der Politik geleugnet wird.
Es bleibt uns nur noch eines, nämlich zu handeln!

Geht endlich auf die Straßen und demonstriert gegen die A-Soziale Politik, die nur den oberen 10.000 zugute kommt und unseren Kindern schadet!

Wehrt euch, steht auf, geht auf die Montagsdemos und vor allem, wählt endlich die richtige Partei!


SPD (hat das Soziale verloren) und CDU (christliche Werte verloren) sind die falschen, AFD und FDP darf man nicht wählen, Rechts schon garnicht und Grün ist keine Alternative mehr, also;
bleibt nur noch Links!


@FHP: Freie Hartz IV Presse

Samstag, 20. Dezember 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse

Hartz IV-Eilnachricht:
Leipzig passt nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten die Miet-Richtwerte für Hartz IV - und sonstige Sozialleistungsempfänger an.

Ob
es sich dabei dann (endlich) um ein schlüssiges, auch von Gericht anerkannten Konzept handeln wird, werden die nächsten Gerichtsverfahren zeigen. Bei einem Gesamtvolumen von "nur" 1,9 Millionen € darf dies bereits jetzt schon bezweifelt werden, haben doch Untersuchungen aus der Vergangenheit ergeben;
das eine Gesamtsumme von etwa 5 Millionen € erforderlich wären.

Anmerkung:
Diese "erstmalige Anpassung" wurde auch Zeit, denn Leipzig hatte jahrelang rechtswidrig und vorsätzlich, höhere Mietzahlungen durch "Tricksereien" versucht zu verhindern und damit Tausenden von Betroffenen u. Familien massiv geschadet!


Es ist davon auszugehen, dass das neue Verfahren ebenfalls vom Sozialgericht kassiert wird, denn im Durchschnitt liegt die Kaltmiete bereits bei weit über 5,10 €. und nicht wie jetzt "berechnet", bei 4,60 €!
Hier kann also von einer weiteren Verzögerungstaktik und Trickserei der SPD regierten Stadt Leipzig ausgegangen werden und jede Klage macht Sinn!

_________________

"In knapp 42.000 Haushalten in der Messestadt wird die Miete teilweise oder ganz von der Kommune bezahlt".

Das sagte Sozialbürgermeister Thomas Fabian am Freitag. Die entsprechend zulässige Maximalhöhe wird dabei durch kommunale Richtwerte bestimmt. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt wurden die Eckdaten für Kaltmieten und Nebenkosten nun angehoben.
Zuvor war die mehrfach von Sozialgerichten kritisierte Methode zur Ermittlung der Richtwerte in Leipzig überarbeitet worden, so der Bürgermeister.

Leipzig boomt, auch auf dem Arbeitsmarkt zeigt der Trend in Leipzig nach oben. Allerdings kommt der Aufschwung noch nicht bei allen Messestädtern an, auch bei vielen nicht, die Arbeit haben. Neben den 26.000 Haushalten von Hartz-IV-Empfängern und anderen Arbeitslosen gibt es auch 16.000 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig, in denen zwar Erwerbstätige wohnen, die aber trotzdem nicht genug Geld für ihre Miete verdienen. „Die eine Hälfte der Betroffenen hat sozialpflichtige Jobs, die andere eine geringfügige Beschäftigung“, sagte der Bürgermeister. Ingesamt müssen in Leipzig jährlich 150 Millionen Euro Mietzuschüsse aufgewendet werden. Etwa Zweidrittel des Geldes kommt aus der Stadtkasse.

Jahrelange Kritik vom Sozialgericht und viele Gerichtsurteile gegen die Stadt führten zu einer neuen Ermittlungsmethode
Grundlage für die Wohngeldzahlungen liefere der Gesetzgeber. Die Frage der Angemessenheit sei aber nicht geregelt. Deshalb müsse jede Kommune und Gemeinde selbst Richtlinien finden, ein „schlüssiges Konzept“ aufstellen, sagte Fabian. In den vergangenen Jahren sondierte die Stadtverwaltung dazu die Angebotsmieten und versuchte die Erkenntnisse mit eigenen, gegenläufigen Anforderungen in Einklang zu bringen.
„Wir wollten vermeiden, dass in einzelnen Stadtgebieten mehr bedürftige Menschen leben als in anderen. Andererseits sollte die Höhe unserer Eckwerte auch keinen Mietpreis treibenden Einfluss haben“, so Fabian. Die dadurch gewonnen Richtwerte wurden allerdings mehrfach vom Sozialgericht als unangemessen kritisiert.

„Wir haben uns deshalb für einen Methodenwechsel entschieden“, sagte der Bürgermeister. Mit Hilfe empirischer Daten aus dem jüngst vorgestellten Mietspiegel sowie aus der ebenfalls neuen Betriebskostenbroschüre für Leipzig wurden die neuen Maximalwerte gefunden, die Mieter mit zu geringem Einkommen bei der Kommune beantragen können. Im Vergleich zu den bisherigen Eckwerten fallen die neuen merklich höher aus.

- Kaltmieten stiegen um fünf Prozent,
- zulässige Nebenkosten um acht Prozent.
Auch, weil sich der Wohnungsmarkt in der Stadt verändert habe. „Der aktuelle Mietspiegel zeigt, dass es einen moderaten Anstieg im Wohnungsmarkt gegeben hat“, ergänzte Stefan Adams, zuständiger Abteilungsleiter im Sozialamt.

Die neue Methode, so ist sich Sozialbürgermeister Thomas Fabian sicher, wird auch bei den Sozialgerichten Anklang finden. „Ich gehe davon aus, dass unser schlüssiges Konzept nun auch dort anerkannt wird“, sagte der Sozialdemokrat.
Sicher ist zumindest jetzt schon:
Die Steigerung der Richtwerte für Wohngeldzahlungen wird jährlich etwa 1,9 Millionen Euro zusätzlich aus der Stadtkasse verlangen.
(Quelle: LVZ)

Neue Richtwerte für das Stadtgebiet Leipzig:

Haushaltsgröße Wohnfläche Bruttokaltmiete Heiz- & Warmwasser
1 Person 45 m2 269,57 € (+8,12 €) 58,43 € (+4,43 €)
2 Personen 60 m2 354,50 € (+5,90 €) 77,91 € (+5,91 €)
3 Personen 75 m2 446,95 € (+11,20 €) 97,38 € (+7,38 €)
4 Personen 85 m2 518,63 € (+24,78 €) 110,36 € (+8,36 €)
5 Personen 95 m2 581,13 € (+29,18 €) 123,35 € (+9,35 €)
jede weitere Person 10 m2 61,18 € (+3,08 €) 12,99 € (+0,99 €)

Beträge je Quadratmeter

Haushaltsgröße Wohnfläche Grundmiete Betriebskosten Heizkosten
1 Person 45 m2 4,60 € 1,39 € 1,30 €
2 Personen 60 m2 4,52 € 1,39 € 1,30 €
3 Personen 75 m2 4,57 € 1,39 € 1,30 €
4 Personen 85 m2 4,71 € 1,39 € 1,30 €
5 Personen 95 m2 4,73 € 1,39 € 1,30 €
jede weitere Person 10 m2 4,73 € 1,39 € 1,30 €

Alle Angaben: Stadtverwaltung Leipzig
Wenn ihr dem Link folgt, findet ihr auf der rechten Seite, die PDF Datei mit dem neuen Konzept und Eckdaten.
Da die Datei geschützt ist, kann eine Direktverlinkung nicht erfolgen und ihr benötigt einen PDF-Reader wie zB: PDF Creator oder Adobe-Reader.

@ FHP

http://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/arbeiten-in-leipzig/jobcenter/leistungen-fuer-arbeitsuchende/kosten-der-unterkunft-im-arbeitslosengeld-ii/


 
Hartz IV Lügen erneut aufgedeckt
Die Hartz IV Reformen sind auf ganzer Linie gescheitert

Entgegen der momentan regen Bemühungen der Regierung durch einschlägige und regierungstreue Medien, Hartz IV als "Erfolg" zu verkaufen, kommen alle Sozialverbände zu einem anderen Ergebnis
 
Paritätischer Wohlfahrtsverband deckt die Lügen der Bundesregierung auf und und fordert durchgreifende Reformen.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten von “Hartz IV” könne die Reform auf ganzer Linie als gescheitert betrachtet werden, so die Bilanz des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes anlässlich des am 1. Januar 2015 anstehenden Jahrestages der umstrittenen Hartz-Reform.
Die Vermittlung sei “gefloppt”, die Regelsätze seien nicht bedarfsgerecht und statt bürgerfreundlicher Verwaltung sei “Hartz IV” ein kompliziertes “Bürokratiemonster”.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung zu einer Kehrtwende auf und legt einen Zehn-Punkte-Plan für durchgreifende Reformen in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung vor.

“Was seinerzeit großmundig als sozialpolitische Jahrhundertreform angekündigt wurde, entpuppt sich zehn Jahre später als Jahrhundert-Flopp mit verheerenden Auswirkungen auf viele Menschen in diesem Land”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Armut in Deutschland sei auf einem neuen Rekordhoch und die Gesellschaft tief gespalten. In “zehn Thesen” zieht der Verband zehn Jahre nach Inkrafttreten des SGB II (“Hartz IV”) Bilanz: “Hartz IV” sei zur “Sackgasse” für Millionen Menschen, insbesondere auch Kinder, geworden.
Sinkende Arbeitslosenquoten seien mit einer “Amerikanisierung” des Arbeitsmarktes erkauft worden, die Langzeitarbeitslosigkeit habe sich auf hohem Niveau verfestigt, Hilfestrukturen seien kaputt gekürzt worden und faktisch nicht mehr existent. 

Der Verband kritisiert eine “Zwei-Klassen-Arbeitsmarktpolitik” und wirft der Politik vor, durch verschiedene sozialpolitische Maßnahmen in den letzten Jahren u.a. die Probleme der Kinder- und Altersarmut noch verschärft zu haben.

Der Paritätische legt einen Zehn-Punkte-Plan vor und fordert darin durchgreifende Reformen in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung.
“Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich ernst zu machen mit der Vermittlung in Arbeit und durch öffentlich geförderte Beschäftigung auch jenen Langzeitarbeitslosen Perspektiven zu eröffnen, die bisher auf der Strecke geblieben sind”, so Schneider.

Insbesondere aber müssten die Regelsätze dringend endlich auf ein bedarfsgerechtes Niveau angehoben werden. “Die Regelsätze wurden von Anfang an manipulativ klein gerechnet. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Zehn Jahre Hartz IV heißt auch zehn Jahre statistische Trickserei, um den Hilfebedürftigen bedarfsgerechte Leistungen vorzuenthalten”, so Schneider. Der Verband kündigt für das Jahresende eigene Regelsatzberechnungen an.

Thesen, Forderungen und weitere Infos auf: www.10jahre-hartz4.de
Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.Pressestelle, http://www.paritaet.org
Hartz IV Reform auf ganzer Linie gescheitert vom: Dezember 19th, 2014 von 02elf Düsseldorfer Abendblatt

Donnerstag, 18. Dezember 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse
Hartz IV in Leipzig: Die "Ahnungslosigkeit" eines SPD Bürgermeister`s
Leipzig begeht weiter und bewußt Rechtsbeugung bei Mietzahlungen für Hartz IV Empfänger
 

Bereits über 50 rechtskräftige Urteile gegen Leipzig...

aber OB Jung kann..."nichts" dazu sagen!?

Christine Läritz aus Leipzig ist seit einem Jahr arbeitslos und bekommt Hartz IV. Die gelernte Buchbinderin wird vom Job-Center systematisch unter Druck gesetzt. Es geht um ihre Wohnung im ersten Stock. Nach Auffassung des Jobcenters ist die Wohnung an einer vielbefahrenen Straße am Stadtrand zu groß und zu teuer.
»Die wollen, dass ich umziehe. Aber ich ziehe nicht um. Ich wohne schon 15 Jahre hier. […] Ich habe es hier schön. Ich habe die Bekannten hier und so weiter.

Grundsätzlich gilt: Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch darauf, dass ihre Wohnkosten vom Jobcenter übernommen werden, sofern die Wohnung angemessen ist. Was als angemessen gilt, das richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten und wird von der jeweiligen Kommune bestimmt.

In Leipzig liegt die Mietobergrenze für Hartz-IV-Empfänger bei 4,48 kalt pro Quadratmeter. Dabei darf die Wohnung für eine alleinstehende Person nicht größer als 45 Quadratmeter sein. Daraus ergibt sich eine Obergrenze von 201,60 Euro für die Grundmiete. Die Wohnung von Christine Läritz hat 49 Quadratmeter. Die Grundmiete, auch Kaltmiete genannt, beträgt 250 Euro. Damit liegen die Unterkunftskosten bei Christine Läritz deutlich über der örtlichen Mietobergrenze von 201,60. Mehr hat ihr das Jobcenter für die Wohnung nicht bewilligt. Generell gilt zudem die 10% Klausel und zwar Bundesweit!

Das wollte sich Christine Läritz nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Immerhin geht es um rund 50 Euro im Monat. 

In einem vorläufigen Beschluss gab ihr das Sozialgericht Leipzig Recht. Das Jobcenter muss die volle Miete bezahlen. Die Wohnkosten seien keineswegs unangemessen hoch. 
So hat das Gericht nicht nur im Fall von Christine Läritz entschieden, sondern in über 50 anderen Fällen. Weil die Mietobergrenzen nicht so ermittelt wurden, wie es das Gesetz fordert.

"Das Sozialgericht hat bislang allen Klagen von Leistunsempfängern auf höhere Leistungen stattgegeben. Die Mietobergrenzen der Stadt Leipzig sind nach unserer Auffassung rechtswidrig. Die zu Grunde liegenden Datenerhebungen sind nicht so vorgenommen worden, wie es das Bundessozialgericht es verlangt".
So Michael Pies, vom Sozialgericht Leipzig

Bundesweite Praxis
Dabei handelt es sich keineswegs um ein lokales Phänomen. Bundesweit haben Sozialgerichte örtliche Mietobergrenzen für rechtswidrig erklärt. Und zwar überall dort, wo diese Mietobergrenzen nach Auffassung des Gerichts nicht die Realität am Wohnungsmarkt abbilden. Leipzig ist da nur ein Beispiel von vielen.
"Das Bundessozialgericht verlangt aber, dass nach mathematisch-statistischen Methoden eine Datenerhebung durchgeführt wird, die nachvollziehbare, valide Daten produziert. 

Die Stadt Leipzig hat eine Methode gewählt, die diesen Anforderungen nach unserer Auffassung nicht genügt. Damit sind die tatsächlichen Unterkunftskosten zu erstatten".
Sagt Michael Pies weiter vom Sozialgericht Leipzig

Ohne Klage kein Geld
Die tatsächliche Miete bekommt aber nur, wer klagt. Betroffene Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht vor Gericht wehren, gehen leer aus.

Schätzungen zu Folge spart das Jobcenter in Leipzig mit dieser reuchtsbeugenden Handlungsweise über 5 Millionen Euro pro Jahr

Es wendet trotz der Urteile des Sozialgerichts weiter die gleichen Berechnungen, mit den gleichen Mietobergrenzen an, selbst bei denen, die schon geklagt und gewonnen haben. Christine Läritz hat vor kurzem einen neuen Bescheid für den nächsten Bewilligungszeitraum erhalten.
Darin wird ihr wieder die Miete gekürzt. Christine Läritz hat gar keine Wahl: Sie geht wieder zu ihrem Anwalt. Sie wird erneut Widerspruch einlegen und -wenn nötig - mit Hilfe ihres Anwaltes wiederum klagen.

Michael Pies meint weiter:
"Für unsere Arbeit bedeutet das natürlich, dass wir eine große Flut von Klagen zu dieser Thematik haben. Das lähmt uns. Wir bauen jedes Jahr Verfahren auf. Das heißt wir können nicht so viel erledigen wie reinkommt".

Nachfrage bei der Stadt Leipzig, die verantwortlich für die Festlegung der Mietobergrenzen ist. Ein Interview zu diesem Thema lehnt die Stadt jedoch ab. Oberbürgermeister Jung wird bei einem seiner Termine auf die fragwürdigen Mietobergrenzen angesprochen.

"Kann ich Ihnen nichts zu sagen. Es geht darum, dass wir versuchen, über den Mietspiegel, den wir selbst erarbeiten, und die Richtlinien zu agieren. Es gibt sicherlich den einen oder anderen, der vor Gericht dann auch Recht bekommt. Wir versuchen alles zu verhindern, damit Menschen, die kurzfristig arbeitslos sind oder langfristig arbeitslos sind, wirklich umziehen müssen in ihren Stadtteilen".  

So Burkhard Jung, Oberbürgermeister Stadt Leipzig.

Sparen, wo es geht
Tatsächlich versuchen die Kommunen aber vor allem zu sparen, wo es geht. Sie müssen nämlich für die Unterkunftskosten aufkommen. Aus einer Zielvereinbarung der Stadt Leipzig mit dem Jobcenter geht hervor, was wirklich Priorität hat. "Ziel 1" ist demnach, die "Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung so gering wie möglich halten." Es geht also in erster Linie ums Geld.

Genauso in Wuppertal, in Nordrheinwestfalen. Auch dort hat das zuständige Sozialgericht in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Mietobergrenzen des örtlichen Jobcenters rechtswidrig sind. Und dennoch wird Hartz-IV-Empfängern weiter die Miete gekürzt. Harald Thomé leitet eine Beratungsstelle für Erwerbslose und gilt als ausgewiesener Fachmann für Hartz IV.
"Im Bereich der Unterkunftskosten ist es einfach so: Die Bescheide sind rechtswidrig. 

Die Behörde handelt vorsätzlich rechtswidrig. [...] Sie verrechnen sich nicht, sie kalkulieren damit. Sie handeln vorsätzlich rechtswidrig".

Harald Thomé, Sozialreferent Tacheles e.V.

 Thomé schätzt, dass die Kommune so etwa 300.000 Euro monatlich einspart - auf Kosten der Bedürftigen. Das Jobcenter Wuppertal bestreitet die Vorwürfe. Demnach gibt es zwar erstinstanzliche Urteile zu den Mietobergrenzen, gegen die habe das Jobcenter aber Berufung eingelegt. Die Entscheidungen seien daher bis heute nicht rechtskräftig, da die Verfahren andauerten.

Unstrittig ist dabei, dass die Regeln zu den Unterkunftskosten Klagen geradezu provozieren. Viele Sozialgerichte melden für 2014 unvermindert hohe Klageeingänge. Selbst die Chefs der Jobcenter finden, da müsste etwas unternommen werden. In einem internen Papier stellen sie fest, die Bedingungen hätten sich im Verlauf der Jahre immer "schwieriger gestaltet". Die rechtlichen Bestimmungen seien "immer komplizierter" geworden. Um endlich Klarheit bei den Mietkosten zu erreichen, fordern sie "eine Pauschalierung der Unterkunftskosten auf lokaler Ebene".

Tatsächlich plant Arbeitsministerin Andrea Nahles Vereinfachungen bei Hartz IV. Bis Mitte nächsten Jahres soll diese erneute Reform umgesetzt werden. Allerdings: Das Thema "Kosten der Unterkunft" wurde vollständig ausgeklammert.
"Da bräuchte es eigentlich klare bundesweite Regelungen, um da mehr Transparenz, sowohl für die Betroffenen als auch für die Gerichte zu schaffen. Damit klar ist, welche Leistungen tatsächlich erstattet werden und welche nicht. Und die Bundesregierung macht an der Stelle, bei der sogenannten Rechtsvereinfachung, die jetzt geplant ist, nichts.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sozialpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen".


Für Hilfe-Empfänger wie Christine Läritz bedeutet das: Die Unsicherheit bleibt. Und bei jedem neuen Bescheid muss wieder geklagt werden.
(Autor: Thomas Falkner)


Sonntag, 14. Dezember 2014

Hartz IV
FHP: Freie Hartz IV Presse
Die andere Seite der Weihnacht

Eine wahre Geschichte
Peter (Name von der Redaktion geändert) stand plötzlich nach einer Trennung allein mit 3 kleinen Kindern da.
Die Mutter kümmerte sich anfänglich noch ab und zu im Rahmen des Besuchsrechtes um die Kinder mit, doch verlor sie schnell das Interesse.
Die unstetige Lebensweise der Mutter erzeugte erhebliche Konflkte, welche dazu führten, das die Kinder aus der Wohnung der Mutter durch das Jugendamt geholt werden mussten und Umgangsregelungen zum Schutz der Kinder, immer wieder außer Kraft gesetzt wurden.

Planungen
für einen neuen beruflichen Start wurden schlicht unmöglich, weil keine Zuverlässigkeit von der Mutter zu erwarten war. Den Beruf des Gastronomen hatte Peter inzwischen aufgeben müssen und sich nur noch auf die Kinder konzentriert. Er endeckte seine Stärke anderen betroffenen Eltern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und engagierte sich ehrenamtlich. Dann erfolgte plötzlich eine schwere Erkrankung von ihm, welche weitere Überlegungen einer beruflichen Zukunft ersteinmal zunichte machten.
Seine Chancen, unbeschadet die Operation eines Gehirnaneurysmas zu überstehen, standen bei nicht einmal 50% und die Angst; hinterher ein Pflegefall zu sein oder gar schlimmeres geschehen kann, wog schwer.
Zu diesem Zeitpunkt war auch die Geschichte der "Monika Lierhaus" in der Presse zu verfolgen, welche die gleiche OP eben nicht ohne Folgen überstand und ihre Erlebnisse, ließen den Vater schlaflose Nächte, erleben. Die Fragen "was ist wenn" und "was ist dann mit meinen Kindern", hing wie ein Dermoklesschwert über ihm.

Unerträgliches Warten
Einer sofortigen Operation im Jahre 2010 konnte er nicht zustimmen, weil es keine Verwandschaft gab /gibt, die sich um die Kinder hätte kümmern können.
Die Mutter interessierte sich nicht für diese akut lebensbedrohliche Situation.
So kümmerte er sich 1 Jahr lang mit der Ungewissheit, ob das Aneurysma platzt und er den nächsten Morgen erlebt, jeden Tag um seine 3 Kinder, ohne dabei den Lebensmut zu verlieren. Versteckt hinter einer Fassade aus Trotz und Lebenswillen, gelang es ihm das Jahr darauf, endlich und gemeinsam mit dem Jugendamt, die Mutter zumindest dazu zu bewegen:
Sich in der Zeit des Krankenhausaufenthaltes um die 3 Kinder zu kümmern.
Viel früher als üblich und ohne der sonst notwendigen Reha, verließ er 5 Tage nach der risikoreichen OP das Krkh. um wieder die volle alleinige Betreuung seiner Kinder zu übernehmen.
In der Hoffnung, das die Mutter begriffen hatte, welche gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder gegeben ist, glaubte er nun anfänglichst, das es leichter werden würde.
Aber neben den, nach und nach auftretenden Folgeerscheinungen durch die OP, erwuchsen weitere Problemstellungen.

Das Arbeitsamt, welches nun glaubte:
Ihn 4 Wochen nach der OP als voll Arbeitsfähig, mit Hilfe eines per Ferndiagnose erstellten ärztliches Gutachtens, einstufen zu können, trat zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt auf die Bühne der Absurditäten.
Peter bekam eine Maßnahme mit "9 Stunden Anwesenheitspflicht in den ersten 4 Wochen" und 2h An -und Abfarhtszeiten aufgezwungen, welche jedoch der Rechtsprechung und jedem logischen Denken, völlig widersprachen.
Zum einen stand ihm Teilzeit zu und zum anderen bestand nur eine maximale Betreuungszeit von 8-9 Stunden durch Schule und Hort zur Verfügung.
Nun hatte er sich auch noch mit rechtswidrigen Kürzungen der Hartz IV Leistungen auseinander zu setzen, weil er keine 11 Stunden am Tag zur Verfügung stehen konnte. Mit Hilfe eines Anwaltes konnte er sich aus der schwierigen Rechtslage befreien, welches aber nicht bedeutete, das es nun Bergauf gehen konnte.

Das Schicksal hatte offenbar noch einiges vor.
Nach und nach verschwand immer mehr die Sehkraft seines rechten Auges und der Verdacht der Epilepsie tauchte auf, nachdem er mitten auf der Straße und aus heiteren Himmel, mit Krämpfen zusammenbrach. Im Krkh. aufwachend musste er sich jedoch der weiteren Behandlung entziehen, denn er hatte er ja 3 Kinder zu versorgen.
Die Umgänge zwischen Mutter und Kinder verliefen nach wievor nur unregelmäßig. Und immer wieder musste Peter, sich den Anfeindungen von neuen Liebhabern seitens der Mutter erwehren.

Welch verkehrte Welt:
Hatte er selbst 2 größere Kinder aus früheren Beziehungen durch vehemente Umgangsverweigerungen der Mütter verloren, kämpfte er nun darum, das seinen 3 kleinen Kindern, die Mutter erhalten bleibt.
Anstatt in diesem Fall vernünftige Hilfe durch das Jugenamt zu bekommen, musste er selbiges immer wieder auffordern:
Ihn, in seinen Bemühungen den Kindern einen regelmäßigen und sicheren Umgang mit der Mutter zu gewähren, zu unterstützen.
Glaubte er anfänglich das Jugenamt zB: müsste die Wohn-Betreuungssituation der Mutter überprüfen, sah sich der Vater nun einer verdrehten Situation ausgesetzt. Das Jugendamt verlangte nämlich, das er sich "selbst davon überzeugen soll, das die Kinder bei den Umgängen mit der Mutter, gut versorgt sind".
Das er natürlich garnicht das Recht dazu hatte, die Wohn -und Lebensverhältnisse der Mutter zu kontrollieren, war dabei wohl nebensächlich und erzeugte neue Probleme. Das die Kinder einmal in einem Ferienumgang, ohne Strom bei der Mutter dastanden, erfuhr er dann auch erst, nachdem die Kinder in seinen Haushalt zurückgekehrt waren.
Staatliche Unterstützung um seinen Kindern "ein Recht auf beide Eltern" zu geben? Fehlanzeige!

Genug, ist noch lange nicht genug
Als ob alle diese Dinge noch nicht genug wären und man glaubt;
das es nicht schlimmer kommen kann, sieht man sich schnell enttäuscht,
...denn es kann!

Kein Ende
Das Jahr 2013 wird für seine kleine Familie zu einem Alptraum und heute fragt man sich, woher nimmt Peter diese Stärke, all das durchzustehen.
Schaut man ihm in die Augen, dann sieht man ein Funkeln, welches von einem unbändigen Willen spricht. Auf die Frage danach, reagiert er nachsichtig und meint: "Die Liebe seiner Kinder" und "wer, wenn nicht ich, ist denn noch da".
Man merkt ihm dennoch seine Verbitterung an und diese scheint umso verständlicher, wenn man folgendes erfährt.

Es ist Ende März 2013 und nach vielen Disputen findet endlich wieder ein Umgang mit der Mutter statt.
Gegen 12:30 Mittags erfolgt ein Anruf von der Mutter, das er sofort kommen müsse. Es stellte sich heraus, das die Mutter sich hingelegt und geschlafen hatte und der Mittlere von den 3 Kindern in der Zwischenzeit einen Sylvesterkracher im Flur und ein Feuerzeug fand, welchen er dann auch zündete.
Dieser war explodiert und hatte das Auge schwer verletzt.
2 Operationen konnten das Augenlicht des Jungen nicht retten und so ist er heute auf dem Auge blind. Dennoch ist er ein sehr guter Schüler geworden, jedoch erzeugen seine Verhaltensweisen innerhalb der Hortzeit manchmal Problemstellungen, welche eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Vater und der Hortleitung erfordern.
Jetzt ein paar Tage vor Weihnachten 2014 muss sein jetzt 7jähriger Sohn nochmals in die Augenklinik und wird ein 3tes mal operiert, aber die Chancen auf eine Verbesserung sind schlecht und eine "Wiederherstellung einer zumindest teilweisen Sehfähigkeit" ist nahezu aussichtslos.
Man merkt, das es den Vater belastet, zumal "alle Versuche die Mutter zu bewegen, den Sohn während des kommenden Klinikaufenthaltes zu betreuen und zu begleiten", gescheitert sind, erklärt er.
Wie er das bewältigt, da er auch für seine anderen 2 Kinder da sein muss, weiß er nicht, aber eine Wahl hat er auch nicht. Am meisten belastend für ihn, ist zu wissen:
"Das seinem Sohn viele zukünftige, vor allen berufliche Chancen mit nur einem Auge, versagt bleiben werden".
Neben alle dem, erfährt man von Peter
Das seine eigene Großmutter schwer Demenzkrank, ein Schwerstpflegefall ist, wohl nicht mehr lange zu leben hat und 2 gute Freunde von ihm, die in seinem Alter waren, gerade erst verstorben sind.
Seine inzwischen fast 18 jährige Tochter manipuliert durch die Mutter, den Kontakt völlig blockiert und die Mutter seines 2t ältesten Sohnes, welche selbst eine "Kindergartenpädagogin" ist, jeden Kontakt zu ihm und den kleinen Geschwistern verweigert.
Glaubt man, das solche Schicksalsschläge den Hartz IV Empfänger aus der Bahn werfen und wie einschlägige Medien immer wieder gerne "propagieren", zu einem "psychisch Kranken" werden ließen, sieht man sich schnell enttäuscht.
Denn trotz aller Handicaps, Schicksalschläge, den "Verlust eigener 2 Kinder", Familie und Freunden die verstarben, Krankheiten und finanzieller Nöte durch Hartz IV:
Sieht man einen Menschen, der sich nicht aufgibt und an eine bessere Zukunft glaubt.
Neben den täglichen Hausarbeiten, Termine, den alltäglichen Sorgen die Kinder nun einmal mitbringen, findet er noch Zeit für andere, auch Alleinerziehende.
Macht ihnen Mut und begleitet sie mit Rat und Tat.

Bald ist Weihnachten und wenn auch der Hartz IV Regelsatz keine Wünsche seiner Kinder und die eigenen schon garnicht erfüllen kann, so ist doch eines gewiss.
Weihnachten ist für ihn kein Fest der teuren Geschenke, sondern an erster Stelle ein Für -und Miteinder, in einer Zeit der Ignoranz und gesellschaftlichen Kälte.

Weihnachten ist ein Fest der Familie und eine Zeit des Nachdenkens.
In diesem Sinne;
einen besinnlichen 3ten Advent
Eure
@FHP

Redaktionelle Anmerkung:
Peter ist ein fiktiver und frei erfundener Name, die Person und ihre Geschichte, leider nicht. Wer mehr über die dahinter stehenden Personen erfahren möchte, kann sich an die Redaktion wenden

Samstag, 13. Dezember 2014

Hartz IV
FHP: Freie Hartz IV Presse

Unglaublich!

Gelbes Dreieck ersetzt mitten in Europa den Judenstern!


In Marseille werden Obdachlose mit gelbem Dreieck stigmatisiert

Ein neues Projekt in Marseille sorgt für reichlich Zündstoff.
Obdachlose müssen seit dem 3. Dezember einen speziellen Ausweis in Form eines gelben Dreiecks gut sichtbar tragen.
Auf den Karten sind unter anderem Informationen über Erkrankungen vermerkt.
Französische Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Ausweise scharf, wie das Internetportal „netzfrauen.org“ berichtet.

Die Behörden haben spezielle Obdachlosenausweise anfertigen lassen, die die Betroffenen gut sichtbar an ihrer Jacke oder ihrem Rücksack tragen müssen. Auf den Karten sind persönliche Angaben sowie Informationen zum Gesundheitszustand vermerkt. Damit soll es Helfern schneller und unkomplizierter möglich sein, die Obdachlosen im Notfall zu versorgen. Die Idee scheint zwar auf den ersten Blick sinnvoll, jedoch stigmatisiert insbesondere das auffällige Erscheinungsbild der Ausweise – ein gelbes Dreieck – die Betroffenen, die sofort als Obdachlose „geoutet“ werden. Das habe Diskriminierung und noch mehr Isolation zur Folge, so die französische Menschenrechtsliga LDH laut „netzfrauen.org“. Zudem erinnere das Dreieck an die Judenverfolgung im Zweiten Weltkrieg, kritisieren verschiedene Organisationen in der Zeitung „Le Monde“.

„Die Stigmatisierung ist unerträglich. Können Sie sich die Reaktionen der Menschen vorstellen, wenn sie im Bus fahren und eine Karte tragen, auf der angegeben ist, dass sie an Schizophrenie leiden oder an Aids erkrankt sind?“, zitiert das Portal einen Obdachlosen.

In Frankreich leben viele Obdachlose trotz Job auf der Straße, weil ihr Einkommen nicht für eine Wohnung reicht. Das zeigt eine Studie des französischen Statistikamts Insee, in der die Beschäftigungslage französischsprachiger Obdachloser untersucht wurde.

Demnach geht jeder vierte Obdachlose einer Arbeit nach. Die Hälfte dieser Obdachlosen sind Frauen, die als Putz- oder Haushaltshilfen oder in der Kinderbetreuung beschäftigt sind. (ag)

Vizebürgermeister versteht Aufregung nicht

Raymond Negren von der Hilfsorganisation "Médecins du Monde à Marseille" sagt zur der Nachrichtenagentur AFP: "Der Ausweis ist im Hinblick auf Datenschutz und den stigmatisierenden Effekt problematisch. Er steht gegen all unsere Arbeit und Bemühungen auf der Straße. Ärztliche Behandlungen, auch auf der Straße, sind an den Hippokratischen Eid gebunden, der gleichermaßen für Obdachlose wie für alle anderen gilt."
Am Mittwoch hat die Organisation "Judgement dernier" eine Protestkundgebung gegen den Ausweis mit dem gelben Dreieck organisiert, der bereits mehr als 300 Mal an Clochards ausgehändigt wurde. Auch das Französische Rote Kreuz hält den Ausweis für problematisch. Trotz wachsender Kritik zeigte sich der Vizebürgermeister von Marseille, Xavier Mery, wenig einsichtig. Der Ausweis sei "durch absurde Polemik skandalisiert worden." Mery bestreitet laut AFP, dass sich auf der Karte medizinische Informationen befinden, die der Geheimhaltung unterliegen.
(Quelle: gegen hartz IV.de)