Dienstag, 25. November 2014

Hartz IV: Riesenskandal bei der BA (unbedingt teilen)
FHP: Freie Hartz IV Presse
Illegale Leiharbeiter bei der BA und Frank Weise verweigert jede Informationen

Bei der Bundesagentur für Arbeit im Saarland sollen jahrelang illegale Leiharbeiter Aufgaben von Beamten und Angestellten übernommen haben. Ein ehemaliger Bereichsleiter soll mehrere Bildungsträger zu rechtswidrigen Zugeständnissen gedrängt haben.
Der Fall
Ein illegaler Leiharbeiter auf dem Weg zu seinem heimlichen Arbeitsplatz: der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken. Eine bizarre Geschichte. Der Mann war Mitarbeiter einer Schulungsfirma. Dort sollte er Arbeitslose fit machen für neue Bewerbungen. Doch es kam ganz anders.
Im Saarland sollen mehrere Bildungsträger jahrelang zu rechtswidrigen Zugeständnissen genötigt worden sein. Wer im Fortbildungsgeschäft bleiben wollte, musste eine Gegenleistung bringen und eigene Mitarbeiter für die Arbeitsagentur abstellen. Unsere Räumlichkeiten, unsere Kalkulation und unsere Festarbeitsplätze waren alle überflüssig. Es sollte eigentlich ganz anders sein: "Wir sollten mit dem Mobil-Equipment in der BA selbst tätig werden", erklärt sein ehemaliger Arbeitgeber im plusminus -Interview.

Mittel wurden umgeleitet
Außerdem sollten die illegalen Leiharbeiter in der Agentur -- auf Weisung eines Bereichsleiters -- neu angemeldete Arbeitslose betreuen. Das heißt: die Mittel, die für Bildungsmaßnahmen vorgesehen waren, wurden umgeleitet.

Laut Zeugenaussagen mussten private Firmen ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen -- für Arbeiten, die sonst nur Beamte und Angestellte der Arbeitsagentur ausführen dürfen. Den Schulungsfirmen wurde sogar konkret vorgeschrieben, wen sie einstellen mussten, berichtet unser Informant.
(Quelle: PlusMinus ARD)
Mehr dazu hier:
 
https://www.youtube.com/watch?v=tKt6KapZajA#t=30

Montag, 24. November 2014

Hartz IV: Regierung plant Zerstörung von Familien und Kinderrechten!
Eklatante Kindeswohlgefährdung und Leistungskürzungen bei über 2 Millionen Kinder geplant.
FHP: Freie Hartz IV Presse
Wovor die FHP bereits vor fast einem Jahr warnte, wird nun auch vom djb (deutscher juristenbund) aufgegriffen.

"Hartz IV: ALG II Kürzungen für Alleinerziehende"
Juristinnen warnen vor Kürzungen zu Lasten von Alleinerziehenden bei anstehender Reform
des SGB II

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, im „Hartz IV“-System der Grundsicherung (SGB II) keine faktische Kürzung zu Lasten der Alleinerziehenden vorzunehmen, stattdessen aber einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte einzuführen.

Dieser unbürokratische Zuschlag soll gewährleisten, dass das Existenzminimum der Kinder in beiden Haushalten der getrennt lebenden Eltern sichergestellt ist. Nur so wird gemeinsame Elternverantwortung ermöglicht.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und zwar auch nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern.
 

Die Wahrnehmung der Elternverantwortung muss aber auch für die Eltern finanzierbar sein und darf nicht nur in der Theorie bestehen. Dies gilt auch für „Hartz IV“-Empfängerinnen und -Empfänger. Die beabsichtigten Pläne zur gesetzlichen Aufteilung der Kinderregelsätze zwischen getrennt lebenden Eltern bewirken faktisch eine Leistungskürzung bei Alleinerziehenden. Es besteht die Gefahr, dass das Existenzminimum von Kindern, die zwischen zwei Haushalten pendeln, nicht gedeckt ist und die Familien gemeinsame Sorgeverantwortung daher praktisch nicht leben können. Dies widerspricht dem Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz“, erklärt Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Im Familienrecht ist die gemeinsame elterliche Sorge bereits als Regelfall verankert. Dies muss sich auch im Existenzsicherungsrecht widerspiegeln. Aktuell gibt es im SGB II keine gesetzlichen Regelungen für die Existenzsicherung von Kindern, deren Eltern getrennt leben.

Die Rechtsprechung hat für Streitfälle die Konstruktion der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ entwickelt. Für die Zeiten des Aufenthalts beim umgangsberechtigten Elternteil können die Leistungen für das Kind pro Tag berechnet, dem Umgangsberechtigten zugewiesen und in dieser Höhe bei dem anderen Elternteil gekürzt werden. Gegen diese Methode, die jetzt gesetzlich verankert werden soll, spricht viel: Sie bestraft die Bereitschaft, einen großzügigen Umgang zuzulassen, denn dann kommt es zu Leistungskürzungen. Sie belastet die Jobcenter mit einem immensen Verwaltungsaufwand.

Sie geht auch an der Lebenswirklichkeit der Familien vorbei. 

Gerade im Trennungsfall ist von einer Verständigung über die Aufteilung der regelmäßigen Ausgaben für die gemeinsamen Kinder nicht auszugehen. Außerdem bleiben die durch das Pendeln der Kinder verursachten zusätzlichen Kosten unberücksichtigt. Viele Dinge müssen doppelt vorhanden sein, wenn ein Kind abwechselnd in zwei Haushalten lebt.

Der djb fordert daher, in den anstehenden Gesetzentwurf zum SGB II einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte aufzunehmen und von Kürzungsplänen bei Alleinerziehenden Abstand zu nehmen. 

Durch einen pauschalen Zuschlag können die Mehrkosten im Haushalt des Umgangsberechtigten kompensiert und so das Existenzminimum von Kindern in beiden Elternhaushalten sicherstellt werden. (pm)
(Quelle: gegen hartz IV.de)

Redaktionelle Anmerkung:

Es wird ( absichtlich) von der Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder verkannt, das die Fixkosten;
bei dem "Hauptelternteil" an Miete, Strom, das Vorhalten von alltäglichen Bedarf (zB: wegen Umgangsausfall) usw. vollständig bestehen bleiben

Auch die FHP forderte bereits vor langer Zeit einen eigenständigen Mehrbedarf für die Kinder, während der Umgangszeiten. 
Nach dem derzeitig geplanten Model, wird es zu gravierenden Streitigkeiten, u.a. auch rasanten Anstieg von Familiengerichtsverfahren wegen Umgangsverweigerungen kommen, da die hauptsächlich alleinerziehenden Elternteile, die Leistungskürzungen nicht kompensieren können. 
Faktisch müssen diese nämlich dann, für 2 Bedarfsgemeinschaften aufkommen! 
 
Zudem würde das Unterhaltsrecht-/ Pflicht und bestehende Urteile völlig außer Kraft gesetzt werden!
Betroffen wären über 2 Millionen Kinder, die durch staatliche Reglementierung in ihrem "Grundrecht auf beide Elternteile" maßgeblich eingeschränkt würden! 

Somit würde der Staat erneut und massiv, zur Zerrüttung innerhalb der Familien beitragen sowie, Eltern- und Kinderrechte mit Füßen treten!

@FHP


https://www.facebook.com/FHPfreieharzIVpresse

Samstag, 22. November 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse

Hartz IV System mit erschreckenden Parallelen zum Ende der Weimacher Republik und dem Beginn der Nazi-Zeit

Ein Hauptprotagonist staatlicher Reformen in der Weimarer Republik hieß - man höre und staune - Gustav Hartz.
Zu seiner Person: Gustav Hartz (* 15. August 1884 in Cönnern; † 1. Februar 1950 in Berlin-Reinickendorf) war ein wirtschaftsliberal-reaktionärer deutscher Politiker (DNVP).Mehr dazu hier:http://www.bdwi.de/forum/archiv/archiv/761377.html

Dieser deutschnationale Reichstagsabgeordnete und Buchautor entwickelte schon Ende der 1920er Jahre ganz ähnliche Pläne zur Umstrukturierung des Sozialstaates wie Peter Hartz nach der Jahrtausendwende.

"Es gibt vermehrt Armut trotz Arbeit"
Christoph Butterwegge über zehn Jahre Hartz IV

Am 1. Januar 2015 wird die Hartz-Reform zehn Jahre alt. Grund genug für Christoph Butterwegge in seinem Buch Hartz IV und die Folgen kritisch Bilanz zu ziehen: Mit Hartz IV wurden die Arbeitslosen in der Bundesrepublik seiner Ansicht nach sozial und rechtlich deklassiert und einer gnadenlosen Armutsspirale ausgesetzt.
Der Politikwissenschaftler entdeckt in dem Einsetzen der Arbeitsmarktreform sogar Parallelen zum Ende der Weimarer Republik.

>Herr Butterwegge, was haben die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 wirklich an Arbeitsstellen gebracht?

Christoph Butterwegge: Ich gehe nicht davon aus, dass die Hartz-Gesetze den Rückgang der offiziell registrierten Arbeitslosigkeit bewirkt haben. Falls dies aber doch der Fall sein sollte, war der Preis, den unsere Gesellschaft und besonders deren unterprivilegierte Mitglieder dafür zahlen mussten, zu hoch. So hat die Zahl der atypischen beziehungsweise prekären Beschäftigungsverhältnisse seit der Jahrtausendwende stark zugenommen, und der Niedriglohnsektor ist hierzulande wie kaum irgendwo sonst ausgeufert. Mittlerweile arbeitet fast jeder Vierte im Niedriglohnbereich, darunter keineswegs nur Geringqualifizierte. Immerhin haben 11 Prozent von ihnen einen Hochschulabschluss.

>Wie haben sich seitdem die Einkommensverhältnisse geändert?

Christoph Butterwegge: Es gibt vermehrt Armut trotz Arbeit. Gleichzeitig hat die Lohnspreizung zugenommen. Sowohl beim Einkommen wie auch beim Vermögen spaltet sich die Gesellschaft deutlicher in Arm und Reich. Während die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung laut Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung über 53 Prozent des Nettogesamtvermögens verfügen, muss sich die ärmere Hälfte mit gerade mal 1 Prozent des Nettogesamtvermögens begnügen. Nach einer neueren Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) haben 20,2 Prozent der Menschen keinerlei finanzielle Rücklagen und 7,4 Prozent sogar mehr Schulden als Vermögen.

Über 22 Millionen Menschen, die in der Bundesrepublik leben, haben nichts auf der hohen Kante, sind also bestenfalls eine Kündigung oder eine schwere Krankheit von der Armut entfernt. Nicht viel besser steht es um die Gerechtigkeit hinsichtlich der Einkommensverteilung in unserer Gesellschaft.
Individuelle Rechtsposition geschwächt

>Wie hat sich die rechtliche Situation der Arbeitslosen mit den Hartz-Reformen verändert?

Waren die Arbeitslosen bis zum 1. Januar 2005 eher Sozialstaatsbürger, die als frühere Beitragszahler der Sozialversicherung auch über einen längeren Zeitraum hinweg alimentiert wurden, sollen die Hartz-IV-Betroffenen seither "aktiviert" werden und müssen praktisch jede Stelle annehmen, auch wenn sie weder ihrer beruflichen Qualifikation entspricht noch tariflich oder ortsüblich bezahlt wird. Arbeitslose werden jetzt zwar hochtrabend und irreführenderweise als "Kunden" bezeichnet, in den Jobcentern aber eher wie Bittsteller und Bettler behandelt. Ihre individuelle Rechtsposition wurde durch die Hartz-Gesetze eher geschwächt, wie auch der gesellschaftliche Druck gewachsen ist, dem sie ausgesetzt sind.

>Wie konnte eine Arbeitsmarktreform, welche Rot-Grün in der Opposition niemals zugestimmt hätte, unter Schröder und Fischer initiiert und umgesetzt werden?

Christoph Butterwegge: Das ist sicher vielen ein Rätsel und wahrscheinlich nur mit den Bewegungsgesetzen einer parlamentarischen Demokratie erklärbar, in der das Wechselspiel von Regierungs- und Oppositionstätigkeit durch die Standortlogik des bestehenden Wirtschaftssystems, ökonomische Herrschaftsverhältnisse und mächtige Lobbygruppen flankiert wird. Was man als parlamentarische Minderheit noch energisch bekämpft hat, wie die SPD unter der Kohl-Regierung die von CDU/CSU und FDP über viele Jahre hinweg betriebene Abschaffung der Arbeitslosenhilfe als einer den Lebensstandard von Langzeiterwerbslosen sichernden Lohnersatzleistung, wird auf diese Weise offenbar zu einem "Sachzwang", dem man sich nicht entziehen zu können glaubt.

>Und können Sie erklären, warum sich die Gewerkschaften mit der Reform so über den Tisch haben ziehen lassen?

Christoph Butterwegge: Auch das ist schwer verständlich. Aber ein Grund dürfte der neoliberale Zeitgeist sein, welcher die Öffentlichkeit damals beseelte. Obwohl der DGB und seine Einzelgewerkschaften stark unterrepräsentiert, Betriebsräte und Initiativen der Erwerbslosen als unmittelbar Betroffene sogar überhaupt nicht vertreten waren, ließ man sich einbinden.

Peter Hartz war mit seinem Charisma und der Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zu integrieren, der ideale Moderator der von ihm geleiteten Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Stand mit der IG Metall die einflussreichste Industriegewerkschaft hinter ihm und gehörte einer ihrer Bezirksleiter der Regierungskommission an, so wurde mit dem Verdi-Bundesvorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber auch die zweitgrößte Einzelgewerkschaft des DGB geschickt in die Kommissionsarbeit eingebunden.

Letztlich war die Hartz-Kommission mitsamt ihren 13 "Innovationsmodulen" nur ein Vehikel für die rot-grünen Reformer, um die tiefgreifendste Veränderung des deutschen Arbeitsmarkt- und Sozialsystems seit Hitlers Tod durchsetzen zu können. Dafür spricht auch, dass fast sämtliche Reformvorschläge des Kommissionsberichts inzwischen ausgedient haben.

>Mit Hartz IV gab es ein Zuständigkeits-Chaos in den Behörden. Viele Regelungen sind unklar formuliert und können zu Lasten der Betroffenen ausgelegt werden. War das Absicht oder wurde das Gesetz "nur" mit heißer Nadel gestrickt?

Christoph Butterwegge: Ich vertrete die provokante These, dass die Überforderung der Jobcenter beim Umsetzen von Hartz IV Teil einer gezielten Strategie zur Beschneidung individueller Rechte und zur Entwicklung eines durch Zielvereinbarungen und Kontraktmanagement gesteuerten Sozialstaatsmodells war. 

Was die Jobcenter als bloße Kommunikationsprobleme, Übergangsschwierigkeiten oder "Kinderkrankheiten" des Reformwerks abtaten, waren größtenteils systemimmanente Mängel, unter denen die von Hartz IV Betroffenen dauerhaft litten.

Als kritischer Beobachter wusste man überhaupt nicht, wer unter einem stärkeren Anpassungszwang und einem höheren Konformitätsdruck stand: Grundsicherungsempfänger, denen die Transferleistung mittels Sanktionen gekürzt beziehungsweise im Extremfall gestrichen und damit die materielle Existenzgrundlage entzogen werden kann, oder Jobcenter-Mitarbeiter, Teamleiter und Standortleiter, die permanent evaluiert und (da teilweise auch nur befristet eingestellt) mit der unerfreulichen Aussicht, sich bald "auf der anderen Seite des Tisches" wiederzufinden, entlassen werden konnten.

Ein Hauptprotagonist staatlicher Reformen in der Weimarer Republik hieß Gustav Hartz

>Sie schreiben in Ihrem Buch, dass es am Ende der Weimarer Republik schon einmal Sozialreformen gab, die ähnlich drastisch wie die nach Peter Hartz benannten waren, welche den Nazis den Weg zu ihrem Erfolg geebnet haben. Können Sie uns mehr darüber erzählen?

Christoph Butterwegge: Das war mit das Interessanteste, worauf ich bei den Recherchen für mein Buch gestoßen bin: Ein Hauptprotagonist staatlicher Reformen in der Weimarer Republik hieß - man höre und staune - Gustav Hartz. Dieser deutschnationale Reichstagsabgeordnete und Buchautor entwickelte schon Ende der 1920er Jahre ganz ähnliche Pläne zur Umstrukturierung des Sozialstaates wie Peter Hartz nach der Jahrtausendwende.

Der Namensvetter des früheren VW-Managers sah überall "Faulenzer und Drückeberger" am Werk, wollte "den Mißbrauch der ungerechten und unnötigen Inanspruchnahme" von Sozialleistungen unterbinden und "asoziale Elemente" (in Anführungszeichen) fernhalten. Gustav Hartz nannte die Arbeitslosen bereits "Kunden" (ebenfalls noch in Anführungszeichen) und schlug vor, die "staatliche Zwangsversicherung" zu privatisieren und durch ein System der privaten Vorsorge zu ersetzen, das auf individuelles Zwangssparen hinauslief.

>Halten Sie es für möglich, dass sich Rot-Grün seinerzeit tatsächlich von Gustav Hartz inspirieren hat lassen?

Christoph Butterwegge: Das wohl nicht gerade. Aber derart frappierende Parallelen zur Weimarer Republik, die bis zur kurios wirkenden Namensgleichheit einzelner Reformer reichen, sollten uns heute veranlassen, in den Hartz-Gesetzen kein neuartiges, modernes und innovatives Reformkonzept zu sehen.

Vielmehr handelt es sich (wie bei den Maßnahmen, die zur Demontage des Weimarer Sozialstaates führten und den Nazis seinerzeit das Ende der Demokratie zumindest erleichterten) um einen jederzeit wiederholbaren Frontalangriff auf die Rechte von Arbeitnehmern und Erwerbslosen.

>Gustav Hartz ist bei seinen Überlegungen zur "eigenverantwortlichen Selbsthilfe" der Arbeitslosen noch weiter gegangen als später Rot-Grün. Befürchten Sie, dass einige seiner Vorschläge bei der politischen Kaste noch einmal Gehör finden werden?

Christoph Butterwegge: Ich halte es nicht für ausgeschlossen, denn eine derart tiefgreifende Krisensituation wie die Weltwirtschaftskrise 1929 bis 1932 hat die Bundesrepublik noch nicht erlebt. Ob der Sozialstaat und die Demokratie unter Extrembedingungen widerstandsfähiger wären, weiß niemand. Deshalb müssen die Profiteure solcher Reformkonzepte, also Unternehmer, Großaktionäre und Wirtschaftsverbände, daran gehindert werden, weitere Leistungskürzungen und Strukturveränderungen des Sozialsystems über die etablierten Parteien oder politisch weiter rechts stehende Kräfte zu realisieren.

Schon die letzte Reformwelle hat unser Land grundlegend verändert und daraus eine "Hartz-IV-Gesellschaft" gemacht, in der Millionen Menschen berechtigte Angst haben, nach einer relativ kurzen Übergangszeit zu Beziehern von Arbeitslosengeld II zu werden, was letztlich Armut und soziale Ausgrenzung für die ganze Familie bedeutet.
(Quelle: heise.de von und mit Reinhard Jellen)

FHP: Freie Hartz IV Presse
Chef der Bundesagentur fantasiert und täuscht die Öffentlichkeit
Denn: Hartz IV ist soziale Freiheitsberaubung

Einleitungskommentar
Prekär, ja schon heuchlerisch bei dem erneuten Täuschungsmanöver ist, dass ein großer Teil der Medien, das "Spiel der BA und der Regierung" widerstandslos und wider besseren Wissen, unterstützen!
Gezielte Falschinformationen, gefälschte bzw. falsch interpretierte Statistiken, sollen die Bevölkerung einschläfern und die regulär Beschäftigten zeitgleich mit Parolen, die fatal an die NS-Zeit erinnern;
gegen die angeblich "Arbeitsscheuen Sozialschmarotzer" in Stellung bringen.

Sätze wie: "Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen, oder "Sozial ist, was Arbeit schafft" erleben eine populistische Renaissance, deren Ursprung heute gerne verschleiert wird.

Mit aller Macht weigert sich die Regierung einzugestehen, dass es niemals mehr "Arbeit für alle" geben kann und das nur ein Paradigmenwechsel,
zu einem für alle tragbaren Konsenz des sozialen Mit- und Füreinder führen kann.

Solange jedoch die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger über den Grundbedürnissen der Bevölkerungsmasse stehen, wird dieser Wechsel ein "Traum" bleiben. Vielmehr befinden wir uns bereits inmitten einer "Diktatur von Wirtschaftslobbyisten";
welche sich der Loyalität der aktuellen Regierung allein schon deshalb gewiss sein kann;
weil u.a. am Ende der meisten politischen Karrieren
aber auch parallel zur laufenden , fast immer ein privatwirtschaftlicher "Topjob" wartet.

Getreu dem Motto:
"Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", wird also weiterhin das "Fußvolk" drangsaliert und belogen, weil ein öffentliches Umdenken in der politischen Landschaft, letztlich nur eine Wahrheit offenbaren würde:
Nämlich, das man über viele Jahre die Wahrheit verschwiegen hat!

Die da heißt:
Es gibt im Zuge der industriellen und wirtschaftlichen Entwicklungen, nie weder "genug Arbeit für alle" und deshalb muss zwingend ein sozialverträglicher und gesellschaftpolitischer Strukturwandel vollzogen werden.

Ein Wandel, welcher uneingeschränkt alle Grundsätze des sozialen Miteinander und der Menschlichkeit berücksichtigt.

Aber leider ist:
Herr Weise, "Chef der BA" dessen Namen man in "keiner Weise" mit der damit "verbundenen menschlichen Eigenschaft" verbinden kann, meilenweit davon entfernt!
Und, wie in den letzten jahren so oft;
scheint "die Wahrheit" für ihn ein Fremdwort zu sein! 

 
Und so trat
Herr Weise:
Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, pünktlich zu " Zehn Jahre Hartz IV" natürlich via "Bildzeitung" (das politisch korrekte Propagandablatt) in der öffentlichen Medienlandschaft auf, um genau das zu offenbaren, woraus die BA besteht: Ignoranz, Zahlenfetischismus und als Lobbyist des prekären Arbeitsmarktes.

So meldet u.a. die Wirtschafftsplattform:
"Wirtschaft und Gesellschaft"

Zitat:
"Chef der Bundesagentur für Arbeit ignoriert Funktionsweise des Arbeitsmarkts und soziale Freiheitsberaubung durch Hartz IV"

“Die Welt“
und andere Medien berichten heute früh, dass der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, gegenüber “Bild” gesagt hat: “Hartz IV ist das beste Programm, das wir je hatten”. Und Deutschland, so Weise weiter, sei
“auf lange Sicht auf dem Weg zur Vollbeschäftigung”.
Die aktuelle Eintrübung der Konjunktur, meint Weise darüber hinaus, treffe den Arbeitsmarkt derweil nicht. 


Zwei Dinge bringt Weise damit zum wiederholten Mal zum Ausdruck:
>>Er versteht die Funktionsweise des Arbeitsmarkts nicht. Und er ignoriert das soziale Elend, das Hartz IV nicht allein über die Arbeitslosen gebracht hat, sondern über viele Millionen Beschäftigte.<<

Erst einmal sollte auch in diesem Zusammenhang festgehalten werden, wie prekär es um die deutschen Medien bestellt ist. 

Wie ein Blick in google news zeigt, sind sie keine “vierte Gewalt”, die das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen hinterfragen, sondern Papageien, in diesem Fall auf der Schulter des Chefs der Bundesagentur für Arbeit.

Deutschland weit entfernt von Vollbeschäftigung
Selbst “Die Welt” hält am Ende ihres Beitrags immerhin fest:
Zitat:
“Vollbeschäftigung wird gemeinhin bei einer Arbeitslosenquote von unter drei Prozent konstatiert. In Deutschland lag diese zuletzt bei 6,3 Prozent.”

"Wirtschaft und Gesellschaft" schreibt weiter:
Wir sind in einem Punkt sogar konservativer und gehen in unseren Analysen immer davon aus, dass Vollbeschäftigung nicht unter, sondern bereits bei drei Prozent als gegeben angesehen darf. Die Arbeitslosenquote aber liegt mit 6,3 Prozent mehr als doppelt so hoch. Bezieht man die Zahl der Arbeitslosen nicht wie hier auf alle zivilen Erwerbspersonen, sondern auf diejenigen, für die die Bundesagentur vor allem zuständig ist, die abhängig beschäftigten zivilen Erwerbspersonen, liegt die Arbeitslosenquote noch ein gutes Stück höher, nämlich bei sieben Prozent. Zieht man gar die weiter gefasste Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) heran, beträgt die Quote 8,2 Prozent (Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht Oktober 2014). Selbst der in der Regel stets zu optimistisch vorausschauende Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem gerade erst vorgestellten Jahresgutachten davon aus, dass die Arbeitslosenquote auch im nächsten Jahr unverändert hoch bleiben wird.

Hätte es in den Überschriften der anderen Medien daher nicht eher heißen müssen: 

Chef der Bundesagentur fantasiert über Vollbeschäftigung? 
Aber Herr Weise hat sich ja vorsichtshalber das Hintertürchen namens “auf lange Sicht” offengehalten. 
Sollte aber das nach Weise “beste Programm”, Hartz IV, nicht nach jetzt fast zehn Jahren doch endlich einmal zur Vollbeschäftigung geführt haben, und wenn ja, warum hat es das nicht? Diese Frage sollte von einem hochbezahlten “Manager” wie Weise doch gestellt werden. Oder zumindest von den auch immer noch gut bezahlten Chef-Redakteuren der etablierten Medien, die ihn stattdessen aber nur nachplappern oder ihr Personal nachplappern lassen.

Die Konjunktur ist entscheidend – Hartz IV aber belastet Konjunktur
Weises Aussage, die aktuelle Eintrübung der Konjunktur treffe den Arbeitsmarkt derweil nicht, erklärt vielleicht warum er jene Frage nicht stellt, und warum er Hartz IV als das “beste Programm” feiert. Denn anders als es Weise, Politiker aller Couleur, ja selbst Gewerkschafter glauben und glauben machen wollen, ist es nach wie vor die Konjunktur, die über die Arbeitslosigkeit entscheided. Das gilt nicht nur für die Arbeitslosigkeit insgesamt, sondern auch für die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Wir haben dies in verschiedenen Beiträgen nachgewiesen. Hartz IV hat die Abhängigkeit des Arbeitsmarktes von der Konjunktur nachweislich nicht aufgelöst. Sie ist aktuell enger denn je. Stattdessen hat Hartz IV die Konjunktur belastet, weil dieses “Programm” über weite Zeiträume für eine nicht verteilungsneutrale Lohnentwicklung zulasten der Beschäftigten gesorgt hat. 

Die Löhne aber sind das mit Abstand größte Aggregat der Volkswirtschaft. Ihre Entwicklung muss daher die Konjunktur ausschlaggebend beeinflussen. Dass dieser Einfluss nicht nur die Konjunktur in Deutschland belastet, sondern auch die der Europäischen Währungsunion und die Weltkonjunktur insgesamt, zeigt die Entwicklung seit dem Frühjahr 2011 in besonders markanter Weise, nachdem die EU-Kommission, nicht zuletzt auf Druck Deutschlands, jenes falsche Verständnis von Konjunktur und Arbeitsmarkt auch jenen Ländern empfohlen und aufgenötigt hat. 
Dass dieser Zusammenhang sich auch positiv ausdrücken kann, zeigt im selben Zeitraum die Entwicklung in den USA, wo, entgegengesetzt zu Weises Verständnis, die Wirtschaftspolitik auf den engen Zusammenhang von Konjunktur und Arbeitslosigkeit ausgerichtet wird.

Hartz IV ist soziale Freiheitsberaubung
Schließlich spielt Weise über die verheerenden sozialen Auswirkungen hinweg, die Hartz IV in Deutschland und – über die Übertragung dieser Politik auf Länder der Europäischen Währungsunion – in Europa mit sich gebracht hat, wenn er lapidar feststellt: “Natürlich gab es Verlierer, aber in der Summe war die Agenda 2010 für die Menschen ein Gewinn.” Auch hier sprechen Politik, die einschlägigen privaten und öffentlich rechtlichen Medien sowie die Wirtschaftsverbände mit einer Stimme.

Diese “Verlierer” aber sind Millionen Menschen.

 Die Arbeitslosen, die nach einem Jahr in die Existenzkrise rutschen und gezwungen werden, ihre finanziellen und familieren Verhältnisse offen zu legen und, unter Androhung von Sanktionen, jede Arbeit anzunehmen.

Das ist nicht nur soziale Freiheitsberaubung per Gesetz.

Die Betroffenen werden auch für etwas beschuldigt, für das sie nicht verantwortlich sind, sondern die Konjunktur und die sie beeinflussende Wirtschaftspolitik.
Man denke nur an die negative Differenz aus der Zahl der offenen Stellen (Arbeitsnachfrage) und der Zahl der Arbeitslosen (Arbeitsangebot), Zahlen die der Chef der Bundesagentur seinem Monatsbericht entnehmen kann.

Es fehlen weit mehr als zwei Millionen Stellen. 

Hinzu kommen die Beschäftigten, die nicht zuletzt aufgrund der Angst vor Hartz IV dazu bereit waren und sind, eine unangemessen niedrige Lohnentwicklung zu akzeptieren und damit nicht nur ihre gegenwärtige Existenz, sondern auch die im Alter aufs Spiel setzen, wie die Zahlen zu wachsenden Altersarmut gerade erst wieder belegt haben.

Redaktionelle Abschlussbemerkung:
Unter den hier angeführten Gesichtspunkten, kann es nur eine gemeinsame Reaktion aller Betroffenen geben. Solidarisiert euch mit den Ärmsten und steht auf.
Zeigt der Politik, dass ihr euch nicht länger an der Leine einer A-sozialen- Hartz IV- Politik, wie ein Tanzbär durch die Lobbyisten-Manege führen lasst!

Denn: Hartz IV ist nur 12 Monate von jeden von euch entfernt!

©
Eure FHP



Freitag, 21. November 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse
BSG aktuell: angemessene Miete in Dresden für SGB II Empfänger beträgt
294,83 € Brutto-Kalt


Die Klägerin bezog zum 01.06.2008 die auch im streitigen Zeitraum von ihr bewohnte 50,18 qm große Wohnung, für die eine Grundmiete i.H.v 256,50 Euro und nicht aufgeschlüsselte monatliche Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung i.H.v. 100 Euro zu zahlen waren. Eine vor dem Umzug beantragte Zusicherung zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Unterkunft hatte der beklagte SGB II-Träger "wegen Unangemessenheit der Mietkosten" abgelehnt.

Die Klägerin hatte im April 2008 schriftlich bestätigt, "die unangemessenen Kosten für die Miete selbst zu tragen". Für die streitige Zeit vom 01.12.2011 bis 31.05.2012 erbrachte der Beklagte nur die von ihm für angemessen gehaltenen Kosten der Unterkunft und Heizung i.H.v 321 Euro, wobei er sich auf ein Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) vom 24.10.2011 zur Ermittlung von Richtwerten für Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für die Stadt Dresden berief.

Die Gesamtnebenkostenvorauszahlung teilte er im Verhältnis von 55 % (kalte Betriebskosten) zu 45 % (Heizkosten) auf.
Das SG Dresden hat den Beklagten in Abänderung der angefochtenen Bescheide verurteilt, weitere SGB II-Leistungen i.H.v. monatlich jeweils 13,55 Euro zu zahlen, und die Klage im Übrigen abgewiesen. Es habe ein Anspruch auf Berücksichtigung eines monatlichen Bedarfs für die Kosten der Unterkunft i.H.v. 288,45 Euro Bruttokaltmiete zuzüglich der hälftig zu berücksichtigenden Heizkostenvorauszahlung von 50 Euro bestanden.

Mit dem IWU-Gutachten liege kein "schlüssiges Konzept" zugrunde.
Das Gericht sei daher gehalten, anhand der zur Verfügung stehenden Zahlen ein eigenes Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten zu erstellen.

Das LSG Chemnitz, das im Berufungsverfahren ergänzende Stellungnahmen des IWU eingeholt hat, hat die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des SG Dresden zurückgewiesen und auf die Anschlussberufung des Beklagten tenoriert, der Klägerin weitere SGB II-Leistungen nur i.H.v. 12,70 Euro monatlich zu zahlen. Es hat ausgeführt, der Anspruch auf SGB II-Leistungen setze sich aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft auf der Grundlage des nachgebesserten IWU-Gutachtens sowie der im Rahmen der Bürgerumfrage 2010 mit durchschnittlich 1,16 Euro/qm ermittelten kalten Betriebskosten aus einer Bruttokaltmiete in Höhe von monatlich 294,83 Euro (gerundeter Quadratmeterpreis von 6,55 Euro bei 45 qm Wohnfläche) und den "tatsächlichen" Heizkosten zusammen.
Letztere seien nach den inzwischen vorliegenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die Jahre 2011 und 2012 zu ermitteln.

Das im Gutachten des IWU vom 24.10.2011 niedergelegte, nachgebesserte Konzept entspreche den Anforderungen eines schlüssigen Konzepts. Der Ansatz des IWU, die "abstrakte Verfügbarkeit bzw Häufigkeit angemessener Wohnungen" bereits bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenze einzubeziehen, indem die Berechnungen auf Grund der Basis des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Dresden und weiter des Verhältnisses zwischen den Häufigkeiten angemessener verfügbarer Wohnungen und versorgungsbedürftiger Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften auf der Grundlage der Bestandsdaten der Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII erfolge, sei nicht zu beanstanden.
In der deskriptiven Auswertung der Quadratmetermieten durch Bildung von "Flächenkorridoren" von 20 qm berechne das IWU Mittelwerte für die verschiedenen Wohnungsgrößensegmente und schaffe plausible Mietspiegelwerte. Gleiches gelte für den Umstand, dass auf der Angebotsseite eine nicht unerhebliche Anzahl von Ein-Raum-Wohnungen einbezogen worden seien, die eine Wohnungsgröße von ca. 26 qm hätten.
Mit ihrer Revision rügt die Klägerin eine Verletzung des § 22 Abs. 1 SGB II.

Das BSG hat entschieden: B 4 AS 9/14 R
Das BSG hat der Revision der Klägerin teilweise stattgegeben. Sie hatte in dem streitigen Zeitraum einen Anspruch auf höhere SGB II-Leistungen unter Berücksichtigung eines höheren Heizkostenbedarfs.
Das Landessozialgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Klägerin nach dem Konzept des beklagten SGB II-Trägers auf der Grundlage des Gutachtens des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) vom 24.10.2011 und dessen ergänzenden Stellungnahmen einen Anspruch auf eine Bruttokaltmiete i.H.v. 294,83 Euro hatte.
Es befand bei seiner Prüfung zu Recht, dass es dem Beklagten unter Berücksichtigung der grundsätzlich bestehenden Methodenfreiheit bei der Erstellung von schlüssigen Konzepten nicht verwehrt war, als nachfrage- und preisrelevanten Faktor in die Festlegung der abstrakt noch angemessenen Quadratmetermiete für das einfache Segment auch Daten von Bestandsmieten der Leistungsempfänger nach dem SGB II und des SGB XII einzubeziehen.

Diese fließen hier nur mit weiteren Modifizierungen, insbesondere der Nachfragekonkurrenz durch andere Niedriglohnbezieher, ein.
Zudem werden als weitere zentrale Datenquelle die sämtliche Personengruppen umfassenden Mietspiegeldatensätze des qualifizierten Mietspiegels für Dresden unter Ausklammerung der Wohnungen nur einfachsten Standards ohne Sammelheizung und/oder Bad berücksichtigt.

Es begegnet auch keinen durchgreifenden revisionsrechtlichen Bedenken, dass das Landessozialgericht unter Beachtung der besonderen räumlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes in Dresden Wohnungen mit einer Größe ab 26 qm in die Berechnung einbezogen hat.
Weitere Kritikpunkte an dem Konzept des Beklagten betreffen entweder die Tatsachenfeststellung oder die Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht, ohne dass eine unzutreffende Anwendung der vom BSG formulierten verallgemeinerbaren und entwicklungsoffenen Grundsätze bzw. Prüfungsmaßstäbe für schlüssige Konzepte zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Bruttokaltmiete erkennbar ist.
Es war der Klägerin auch weder unzumutbar noch unmöglich, die Unterkunftskosten zu senken. Auf das Fehlen einer gesonderten Kostensenkungsaufforderung kann sie sich nicht berufen, weil ihr nach den Einzelfallumständen jedenfalls im streitigen Zeitraum die aus Sicht des Beklagten angemessenen KdU-Aufwendungen und die Obliegenheit zur Kostensenkung weit mehr als sechs Monate bekannt waren.

Gericht/Institution: BSG
Erscheinungsdatum: 19.11.2014
Entscheidungsdatum: 18.11.2014
Aktenzeichen: B 4 AS 4/14 R, B 4 AS 12/14 R, B 4 AS 2/14 R, B 4 AS 3/14 R, B 4 AS 9/14 R
(Quelle: juris / RA. Ludwig Zimmermann)
Jeder dritte Tafelgänger ist ein Kind
Es reicht, steht auf und wehrt euch!

Hartz IV
Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel: Die Resteverteiler / Suppenküchen kommen zurück

Armenspeisung in Deutschland: Der Andrang auf die sogenannten Tafeln wächst und die Betreiber reagieren mit Ausschluss und strengerer Zuteilung.

Flüchtlinge, Obdachlose, Hartz-IV-Bezieher, aufstockende Rentner, arme Kinder: Die Schlangen an den Lebensmittelausgabestellen der Tafeln in Deutschland werden immer länger. Angebot und Nachfrage driften auseinander, der Kampf um die Reste der Wegwerfgesellschaft tobt längst. Die Mangelverwalter reagieren auf die wachsenden Probleme mit strengerer Zuteilung, Aufnahmestopps oder gar Sperren.

»Wir sammeln ein und teilen aus«, wirbt die Essener Tafel im Internet. Doch längst nicht jeder, der seine Bedürftigkeit nachweist, darf sich in der Stadt für einen symbolischen Euro mit Nahrungsmitteln versorgen.
 »Wir haben eine Warteliste, und die ist lang«, erklärte der Vorsitzende der Essener Tafel, Jörg Sartor, im Gespräch mit junge Welt.

Danach vergibt die Einrichtung maximal 1.800 Zugangskarten an Familien. Das sind im Schnitt 6.000 Menschen.
Tatsächlich leben in der nordrhein-westfälischen 500.000-Einwohner-Metropole fast 44.000 Haushalte mit mehr als 80.000 Familienmitgliedern von Hartz IV oder Grundsicherung. Doch wer Hunger und kein Geld hat, muss sich gedulden. Laut Sartor werden höchstens 50 Neuzugänge pro Woche angenommen. »Mehr geht nicht, die Kapazitäten sind nun mal begrenzt«, sagte der ehrenamtliche Tafelchef, der selbst Rentner ist. Wegen des Andrangs müsse hin und wieder ein kompletter Aufnahmestopp verhängt werden, so auch im kommenden Dezember.

Deshalb führt Sartor seine »Läden« mit strenger Hand. »Wir agieren wie ein mittelständisches Unternehmen«, räumte er ein. Die 120 Mitarbeiter, alles Ehrenamtliche, sammeln nicht nur die Spenden der Supermärkte ein. Sie prüfen auch Hartz-IV-Bescheide von Neuankömmlingen. Sie befinden darüber, wer eine Karte bekommt. Diese gilt für höchstens ein Jahr. Dann muss der »Platz« für andere geräumt werden. Nur im äußersten Ernstfall gibt es sogenannte Notkarten, die maximal sechs Wochen gültig sind, wie Sartor erläuterte. Dafür bräuchten die Hilfesuchenden allerdings Fürsprecher, wie Jugend- oder Sozialämter. Die Mitarbeiter teilen den Tafelgängern auch feste Abholtermine zu. 
Und sie entscheiden darüber, wer fliegt. »Wenn einer dreimal hintereinander nicht erscheint, ohne sich abzumelden, sperren wir seine Karte für ein Jahr.« Das sei nötig, um »gerecht zu bleiben«.
»Es warten ja noch andere, und bei einer so großen Tafel muss schon scharf kalkuliert werden«, begründete Sartor das drastische Vorgehen. Natürlich entstehe dabei auch so etwas wie »Sozialneid«.

Das »Geschäft« der Essensverteiler beschränkt sich aber nicht nur auf die Ausgabestellen. »Wir beliefern inzwischen 110 karitative und soziale Einrichtungen«, 
führte der Tafel-Chef weiter aus. Darunter befänden sich 20 Anlaufstellen für Wohnungslose, eine Schlafstätte für obdachlose Jugendliche und sogar 16 Schulen. In letzteren wachse die Zahl der Kinder, die aus Geldmangel nicht am Schulessen teilnehmen. »Dann kontaktieren uns die Schulleiter, und soweit wir können, beliefern wir sie«, beschrieb er die Situation.

Nicht anders ist es in Berlin. »Derzeit fahren wir über 300 soziale Einrichtungen monatlich an, darunter etwa zehn Schulen«, sagte Sabine Werth von der Berliner Tafel gegenüber jW.
Die Ausgabestellen in der Hauptstadt würden von 125.000 Menschen genutzt. Damit sei auch dort die Grenze erreicht, obwohl es sechsmal so viele Hartz-IV-Betroffene gibt. »Wir arbeiten am Limit, mancherorts wurden schon Ausgabestopps verhängt«, so Werth. Ihrer Einschätzung nach spitzt sich die Situation momentan vor allem deshalb zu, »weil immer mehr Flüchtlingsfamilien zu uns kommen«. Auch ältere Menschen suchten häufiger Hilfe, konstatierte sie. Gerade die Rentner koste der Gang zur »Armenspeisung« oft große Überwindung. »Das zeigt, wie dramatisch die Not gewachsen sein muss«, betonte Werth.

Außerdem sei jeder dritte Tafel-Gänger ein Kind, erklärte sie. Dazu komme, dass unter 25jährige von Jobcentern besonders hart bestraft werden. Für einen verpassten Termin kann ihnen das Amt bereits das gesamte Geld für drei Monate streichen.

»Diese drakonischen Maßnahmen sind kontraproduktiv«, weiß Werth. Man könne von der Jugend nicht erwarten, sinnvolle Dinge zu tun, wenn man ihr keine vernünftige Gesellschaft biete. Die Tafeln sind keine Lösung des Problems, das sei ihr klar.
 
Als »Mangelverwalter«, die die Politik von ihren Pflichten entbinden, will sie sie aber nicht sehen. Es gehe ja auch darum, die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen, sagte sie.
(Quelle: jw.de von susan bonath)
 
 

Donnerstag, 20. November 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse
Armutsforscher C. Butterwege nennt Hartz IV -"Sklavenhalterideologie"
Interview;
Hartz IV veränderte die Republik. Heute gelten Gerhard Schröders Arbeitsmarktreformen als Grund für Deutschlands Stabilität in der Krise. Armutsforscher Christoph Butterwegge hält das für großen Hohn.

Herr Butterwegge, am 1. Januar 2015 ist es zehn Jahre her, dass Hartz IV eingeführt wurde. Ein Grund zum Jubeln oder zum Verzweifeln?
Wir sind hier nicht im alten Rom. Der Gesetzgeber gibt gewisse Mindeststandards in puncto Beschäftigung vor. Wir haben mittlerweile Rekordbeschäftigung – ist das nicht sozial?

Butterwegge: Durch die Hartz-Gesetze wurde nicht bloß der Sozialstaatsgedanke torpediert, vielmehr auch die Idee der Leistungsgerechtigkeit konterkariert. Hartz IV war für mich das Ende der Sozialen Marktwirtschaft.

Ist nicht sozial, was Arbeit schafft?

Butterwege: Das ist für mich eine Sklavenhalterideologie. Egal welche Arbeitsbedingungen und welche Lohnhöhe – selbst der mieseste Job wäre dann ja sozialer als Arbeitslosigkeit. Dieser Slogan der Initiative "Neue Soziale Marktwirtschaft" sagt – extrem ausgelegt – nichts anderes, als dass; ein Sklavenhalter im alten Rom sozial war, weil er Arbeit geschaffen hat.

Nun sind wir hier nicht im alten Rom. Der Gesetzgeber gibt gewisse Mindeststandards in puncto Beschäftigung vor. Wir haben mittlerweile Rekordbeschäftigung – ist das nicht sozial?

Butterwege: Die vermeintliche Halbierung der Arbeitslosigkeit seit dem 1. Januar 2005 wird sicher als großer Erfolg gefeiert. Sieht man aber genauer hin, stellt man fest: Das Arbeitsvolumen hat seit der Jahrtausendwende gar nicht zugenommen. Es ist nur anders verteilt worden. Heute gibt es mehr prekäre Beschäftigung, mehr Leiharbeit und mehr nicht immer gewollte Teilzeit.

Ist es nicht besser in Leiharbeit zu sein, als ganz ohne Arbeit?

Butterwege: Ich sehe keinen Fortschritt darin, wenn mehr Menschen beschäftigt sind, aber die Qualität der Arbeit fast aller stark gelitten hat. Leistungs- und Konkurrenzdruck haben zugenommen – nicht nur auf die Langzeitarbeitslosen, sondern auch auf die Belegschaften, die Betriebsräte und die Gewerkschaften. Rot-Grün hat in Deutschland einen ausufernden Niedriglohnsektor geschaffen und war stolz darauf.

Aber so sind Jobs entstanden, die es bei höheren Löhnen nicht gäbe. Betrachten wir etwa Frankreich: Während sich die Arbeitslosigkeit hierzulande halbiert hat, hat sie dort die zehn Prozent-Marke geknackt – die Arbeit ist zu teuer, das Land nicht konkurrenzfähig.

Butterwege: Die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen hat durch Hartz IV zweifellos zugenommen. Das hatte aber problematische Nebenwirkungen. Die südeuropäischen EU-Länder sind von der Bundesrepublik geradezu niederkonkurriert worden. Das gilt besonders für Griechenland, für Portugal und für Spanien, aber auch für Frankreich.
"Steigende Konkurrenzfähigkeit löst die Probleme nicht"


Ist das nicht eine etwas komische Sicht? Schließlich konkurriert Deutschland nicht nur mit seinen Nachbarländern, sondern mit der ganzen Welt. Den südeuropäischen Ländern mangelt es an Wettbewerbsfähigkeit. Sie brauchen kein schwächeres Deutschland, sondern Strukturreformen.

Butterwege:
Der neoliberale Irrglaube, es komme nur darauf an, die Konkurrenzfähigkeit aller Länder zu steigern, löst die Probleme der Weltwirtschaft nicht, sondern läuft auf ein reines Nullsummenspiel hinaus. Dabei lässt man die Finanzierungsschwierigkeiten der sogenannten Krisenländer außer Acht. Die betroffenen Südeuropäer können ihre Importe nicht mehr bezahlen, weshalb sie Kredite aufnehmen, für die wir letztlich mithaften, und so gerät der Euro unter Druck. Das schlägt alles auf uns zurück. Selbst wenn die Arbeitslosigkeit hierzulande durch Hartz IV gesunken ist, haben wir sie im Grunde nur durch Senkung der Lohnstückkosten in andere Länder exportiert. Daneben gibt es aber auch ganz direkte negative Folgen für Deutschland.

Zum Beispiel?

Butterwege: Die sogenannten Erwerbsaufstocker …
… Angestellte, deren Gehalt so niedrig ist, dass es auf das Hartz-IV-Niveau aufgestockt werden muss.
Inzwischen gibt es konstant 1,3 Millionen Aufstocker. Dafür gab die Bundesregierung seit 2005 allein 75 Milliarden Euro aus. Das sind Subventionen vom Staat, die Unternehmer belohnen, die Lohndumping betreiben und Löhne zahlen, die nicht existenzsichernd sind.

Gäbe es diese Stellen denn überhaupt, würden sie nicht „subventioniert“? Vielfach würden sich diese Stellen für den Arbeitgeber nicht lohnen, weil sie nicht produktiv genug sind. Außerdem: Der Staat muss, statt 800 Euro für einen Erwerbslosen zu zahlen, an über eine Million nur einen Teil dieser Summe überweisen.

Butterwege: Ein gutes Beispiel für das Problem, das mit dem Aufstocken einhergeht, ist die Postbranche. Die Briefträger bei der ehemaligen Bundespost sind sehr gut entlohnt worden. Mittlerweile wurden ihre Stellen vielfach durch Billiganbieter verdrängt, die oft durch Hartz IV staatlicherseits subventionierte Löhne zahlen. Da fällt eine sozialversicherungspflichtige Stelle weg und bei Konkurrenten der Deutschen Post entstehen mehrere prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Zu welchem Zweck? Die offizielle Statistik wird geschönt – wir haben weniger Arbeitslose. Die Qualität nimmt nicht zu, und als Konsument muss ich womöglich am selben Tag mehreren verschiedenen Briefboten die Tür öffnen.

Hatte nicht das „Fördern und Fordern“ und der von Ihnen bereits angeführte höhere Druck seinen Anteil daran hatte, dass die Arbeitslosigkeit zurückging?

Butterwege: Nein! „Fördern und Fordern“ war ein Werbeslogan, mit dem Gerhard Schröder und seine rot-grüne Koalition das unter dem Kürzel „Hartz IV“ bekannte Gesetzespaket der Öffentlichkeit nahe gebracht haben. Seit die Hartz-Kommission im Frühjahr 2002 eingesetzt wurde, sind die Zahlen der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung drastisch gesunken. Die Schröder-Regierung hat mit Hartz IV eine Drohkulisse aufgebaut und ein wirksames Disziplinierungsmittel geschaffen, um nicht bloß Langzeiterwerbslosen stärkere Daumenschrauben anzulegen.

Nun sind wir nicht Norwegen. Wir haben kein Erdöl und keine Rohstoffvorkommnisse, mit denen wir Arbeitsunwillige alimentieren können. Braucht es da nicht Druck?

Bitterwege: Die Verpflichtung, seinen Lebensunterhalt zu erarbeiten, hat jeder Mensch, wenn er dazu in der Lage ist. Deswegen bin ich auch ein Gegner des bedingungslosen Grundeinkommens. Es kann schließlich nicht die Aufgabe des Sozialstaates sein, allen Erwerbsfähigen, die sich durch Berufstätigkeit selbst ernähren können, eine Transferleistung zu zahlen.

Aber?

Butterwege; Hartz IV geht darüber weit hinaus: Auch wer ohne eigenes Verschulden auf dem Arbeitsmarkt keine für ihn geeignete Stelle findet, wird zu Gegenleistungen verpflichtet und mit Sanktionen bedroht. Wenn die Regierung aber jenen Druck, den sie mittels Hartz IV auf Erwerbslose und Arbeitnehmer ausgeübt hat, Personalchefs und Unternehmern gemacht hätte, wären sehr viel mehr Arbeitsplätze geschaffen worden.

Die allerdings nicht zwingend wirtschaftlich wären.

Butterwege: Was ich sagen will;
Hinter Hartz IV steckt die Philosophie, wonach Schuld an der Arbeitslosigkeit die Erwerbslosen selbst sind, weil sie sich in der Hängematte des Sozialstaates ausruhen. Das ist jedoch eine Fehlannahme. Fast alle Arbeitslosen würden nicht nur des Geldes wegen, sondern auch der gesellschaftlichen Anerkennung wegen gern einer Arbeit nachgehen – einer, die ihren beruflichen Qualifikationen entspricht. Was die Betroffenen aber entwürdigt und erniedrigt: Sie sollen jeden x-beliebigen Job annehmen. Das halte ich mit dem Grundgesetz für unvereinbar.


Die Richter in Karlsruhe sahen das in Ihrem Urteil im Februar 2010 anders. Sie äußerten keinen grundsätzlichen Zweifel an Hartz IV, nur an einzelnen Aspekten der Ausgestaltung. Sie forderten etwa eine Korrektur des Existenzminimums nach oben.

Butterwege: Ich gehe weiter als die Verfassungsrichter, deren Urteil nicht der alleinige Maßstab sein kann. Ich interpretiere die Verfassung so, dass die in Artikel 1 des Grundgesetzes als Kardinalnorm verankerte Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 es beispielsweise ausschließen, dass einem Unter-25-Jährigen, der sich zwei Pflichtverletzungen zuschulden kommen lässt, alle Zuwendungen gestrichen werden. Ihm werden auch Miete und Heizkosten nicht mehr erstattet. An diesem Punkt produziert der „Sozialstaat“ regelrecht Obdachlosigkeit.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Hartz IV grundsätzlich für legitim erklärt hat, wird es uns wohl auch im kommenden Jahrzehnt begleiten. Bleibt die Frage, wie es gerechter gestaltet werden kann? Arbeitsministerin Andrea Nahles etwa will Unternehmer dazu bringen, Langzeitarbeitslose einzustellen. Dafür soll der Bund 75 Prozent des Gehalts übernehmen und den Langzeitarbeitslosen einen Coach an die Seite stellen.

Butterwege: Auch hier wird wieder so getan, als wären die Langzeiterwerbslosen selbst schuld an ihrem Schicksal – ihnen wird ein Coach an die Seite gestellt, als handle es sich um eine sportliche Herausforderung, der mit einem Trainer besser zu begegnen sei. Das von Ihnen angesprochene Programm würde den Arbeitslosen kaum etwas bringen, weil es ja nicht die strukturellen Bedingungen für ihre Lage ändert. Solche kurzatmigen Maßnahmen, die nur einige, ausgewählte Langzeitarbeitslose erreichen, helfen nicht.

Immerhin will Nahles mittelfristig rund 150 Millionen Euro pro Jahr lockermachen und bis zu 10.000 Langzeitarbeitslose könnten davon profitieren.

Butterwege: Das heißt ein Prozent! Das eigentliche Problem besteht aber darin, dass der Arbeitsmarkt bestimmte Gruppen von Erwerbslosen aussondert – etwa Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen.

Sie sind wegen der Hartz-Reformen aus der SPD ausgetreten. Welche Maßnahmen müsste Nahles durchführen, damit Sie der SPD wieder beitreten würden? Welche Maßnahmen könnten helfen?

Butterwege: Sie müsste Selbstkritik an ihrer Regierungspolitik üben und die Hartz-Reformen rückabwickeln. Auch sollte sich die Partei für einen Mindestlohn in angemessener Höhe und ohne zahlreiche Ausnahmen einsetzen. Ich sehe bisher aber nicht, dass die SPD wieder an ihre alte Parteitradition der Herstellung sozialer Gerechtigkeit anknüpft.

Das klingt alles recht unwahrscheinlich. Also wird man sie wohl nicht allzu schnell bei der SPD wiederfinden.

Butterwege: Danach sieht es derzeit tatsächlich kaum aus. Ich werde jedoch auch keiner anderen Partei beitreten, sondern fühle mich als parteiloser Wissenschaftler ganz wohl. Als linker Sozialdemokrat ist man ja schon länger daran gewöhnt, politisch heimatlos zu sein.
(Quelle: wiwo.de)
 
 

Dienstag, 18. November 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse

Hartz IV Regelsatz doch Verfassungswidrig   (Stand 15.11. 2014)


Von den Märchen über die angebliche Verfassungskonformität der Hartz-IV-Regelleistungen

Guten Tag,
dieser Tage wird wieder über die SGB-II- und auch SGB-XII-Regelleistungen für Erwachsene und Kinder (”Hartz-IV” und ”Grundsicherung”) öffentlich diskutiert und medial berichtet.
Unter: hueringer-allgemeine.de
wird über eine der an dem letzten Hartz-IV-Regelleistungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 23.07. 2014, Az.: 1 BvL 10/12 u.a.) beteiligten Rechtsanwaltskanzleien und über deren Wirken in diesem Verfahren berichtet.

Der Bericht kann so aus nachstehenden Gründen aber nicht stehen bleiben.

Bekanntermaßen war ich, Thomas Kallay, wegen der Frage der Höhe der Regelleistungen im SGB II (Hartz-IV) für Erwachsene und Kinder am 20. Oktober 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht, trug als Kläger dort auch persönlich vor, und das BVerfG entschied in dem Verfahren (Az.: 1 BvL1/09 u.a.) am 09. Februar 2010, daß die Regelleistungen im SGB II (Hartz-IV) für Erwachsene _und_ Kinder verfassungswidrig, weil falsch bemessen waren.
Finanziell änderte sich damals aber für die Hartz-IV-Bezieher leider gar nichts.

Nun, in 2014, genauer am 23. Juli 2014, entschied das Bundesverfassungsgericht mit Urteil Az.: 1 BvL 10/12 u.a., daß die Regelleistungen im SGB II für Kinder und Erwachsene “gerade noch so verfassungskonform” seien.

Beide Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, also das “meinige” aus 2010 und das aktuelle aus 2014, haben jedoch einen entscheidenden Makel:
das Bundesverfassungsgericht unterließ es in beiden Verfahren entgegen seiner Amtsermittlungspflicht, die Grundlage für die seitens der Bundesregierungbehauptete Regelleistungsbemessung (SGB II und SGB XII), die sogenannten EVS (Einkommens- und Verbrauchsstudien) aus 1998, 2003, 2008 und 2013 auf Richtigkeit zu überprüfen.

Wobei es ganz korrekt heissen muß: die jeweiligen EVS-Rohdaten, also jene Daten, anhand derer alle bisherigen EVS erstellt worden sein sollen…

Während ich nämlich damals noch vor dem Landessozialgericht Hessen klagte, (Az.: L 6 AS 336/07), das dann ja gemäß Artikel 100 Grundgesetz eine Richtervorlage zur Frage der Verfassungskonformität der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder im SGB II an das Bundesverfassungsgericht richtete, so daß es in 2009 zum o.g. Verfahren BVerfG 1 BvL 1/09 und Urteil in 2010 kam, ließ die damalige Bundesregierung flugs die vorgenannten EVS-Rohdaten zum sogenannten ”Staatsgeheimnis” erklären, so daß - in meinem Falle - weder das Landessozialgericht Hessen, noch in allen Fällen das Bundesverfassungsgericht bisher _zweifelsfrei_ klären konnte bzw. wollte, ob die Regelleistungen im SGB II (und da mit auch SGB XII) für Erwachsene und Kinder nun tatsächlich verfassungskonform mathematisch und rechtlich korrekt berechnet und bemessen sind, oder nicht.
Ein Schelm, der Arges dabei denkt…

Oder: Wo Übles geschehen soll, sind Beweise unerwünscht…
Daher ist der, an den Verfahren mit beteiligten Rechtsanwaltskanzlei von Häfen und Neunaber aus Delmenhorst und Mühlhausen stellvertretend für alle daran beteiligten Anwälte höflichst zu widersprechen, wenn sie sinngemäß behauptet, die SGB-II-Regelleistungen seien nun verfassungsgemäß.

Da das Bundesverfassungsgericht zweimal, in meinem (2010) und dem aktuellen Fall (2014) die Überprüfung der EVS-Rohdaten rechtswidrig unterlassen hat

- denn zumindest das Bundesverfassungsgericht hätte die Bundesregierung sowohl in 2009, als auch in 2014 zur Vorlage der EVS-Rohdaten unter Aufhebung des “Staatsgeheimnisses” zwingen können - hat es sich mindestens der Rechtsbeugung im Amt schuldig gemacht, weil es seine auch ihm als Bundesverfassungsgericht obligenden Pflichten, von Amts wegen vollständig zu ermitteln, in beiden Verfahren absichtlich ignoriert hat, in dem es die EVS-Rohdaten eben gerade nicht vorlegen und dann von unabhängigen Gutachtern prüfen ließ.

Hinzu kommt, 
daß sowohl die Sozialverbände in Deutschland, als auch andere externe Fachleute bereits schon anhand der EVS (nicht der Rohdaten…) rechnerisch und rechtlich feststellten, daß diese nicht stimmen, und somit die Regelleistungen im SGB-II (und somit auch SGB-XII) viel zu niedrig sind - und dies wurde sowohl 2009 als auch 2014 dem Bundesverfassungsgericht auf dessen eigene Anfrage hin von den Sozialverbänden und externen Fachleuten auch und aktenkundig nachgewiesen…

Wenn aber schon nachweislich die EVS rechnerisch und rechtlich falsch sind, was ist dann erst mit dem EVS-Rohdaten, die ja Staatsgeheimnis sind?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: 1 BvL 10/12 u.a. vom 23. Juli 2014 zu dem SGB-II-Regelleistungen für Erwachsene und Kinder ist von daher ebenso rechtsfehlerhaft, wie auch das Urteil aus 2010 (1 BvL1/09) in meinem Falle.

Die SGB-II-Regelleistungen (und damit auch SGB-XII-Leistungen) für Erwachsene und Kinder sind somit nach wie vor und auch in 2014 eben _nicht_ verfassungskonform.

Der an den Verfahren mit beteiligten Rechtsanwaltskanzlei von Häfen und Neunaber aus Delmenhorst und Mühlhausen ist daher, stellvertretend für alle daran beteiligten Anwälte, höflichst die Frage zu stellen:

"wann die Anwälte diese aktuelle, aus 2014 stammende Hartz-IV-Sache aus vorgenannten Gründen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg vorlegen"?

Genau dort gehört der Fall jetzt hin
Denn sowohl 2010, als auch 2014 hat das Bundesverfassungsgericht aus rein fiskalischen Gründen entschieden, also allein nur, um die Bundesregierung finanziell zu verschonen, und entgegen aller von ihm selbst befragten Fachleute.
Verfassungskonform ist also in Sachen Regelleistungen im SGB II und damit SGB XII bis heute nach wie vor überhaupt nichts…
Und dieses, nach übler Mauschelei zu Lasten Armer in Deutschland gerade zu stinkende Vorgehen des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes und der Berliner Bundesregierung in 2010 und 2014 dürfte auch durch keinerlei Europäisches Recht gedeckt sein…

Wann also geht der Fall nach Straßbourg?
(Quelle: Thomas Kallay)

Montag, 17. November 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse
Wohnung darf nicht gekündigt werden, wenn Arbeitsamt die Schuld trägt!

Urteil:
Hartz IV Bezieher dürfen nicht ohne Weiteres gekündigt werden, wenn das Jobcenter keine Miete an den Vermieter überwiesen hat. Das gilt jedenfalls, wenn dies versehentlich passiert ist.

Nachdem ein Jobcenter versehentlich für zwei Monate nicht die Miete an den Vermieter überwiesen hatte, gab es für den nichts ahnenden Hartz-IV Empfänger eine böse Überraschung. Der Vermieter schickte ihm die Kündigung zu und begründete dies mit dem Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten.

Trotz dieses Missgeschickes blieb der Vermieter hart und verlangte von dem Mieter, dass dieser die Mietwohnung räumt. Als dieser nicht spurte, verklagte der Vermieter ihn auf Räumung.

Hierzu entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 24.07.2014 – 67 S 94/14, dass der Mieter in der Wohnung bleiben darf.

Denn die Kündigung war hier mangels Verzuges durch den Mieter rechtswidrig. Dies ergibt sich daraus, dass der Mieter von den ausgebliebenen Zahlungen aufgrund eines technischen Versehens nichts wusste und auch nicht wissen konnte.
Er konnte aufgrund eines Bescheides durch das Jobcenter davon ausgehen, dass dieses seiner Zahlungspflicht nachkommt.

Der Mieter muss hier nicht für die Fahrlässigkeit des Jobcenters geradestehen, weil es sich hierbei um keinen Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB handelt.
Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei dem Jobcenter um keinen Vertragspartner handelt. Vielmehr wird hier eine Behörde im Rahmen der Daseinsvorsorge tätig. Das Gericht hat in seinem Urteil die Revision zugelassen.

Diese Entscheidung des Landgerichtes Berlin steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 21.09.2009 - VIII ZR 64/09), in der es allerdings um unpünktliche Mietzahlungen ging.

 

Gleichwohl sollten Hartz IV-Empfänger sofort aktiv werden, sobald sie von den ausgebliebenen oder auch verspäteten Mietzahlungen durch das Jobcenter erfahren.
Sie sollten sich umgehend mit dem Amt in Verbindung setzen und es auf dieses Versehen aufmerksam machen. Darüber hinaus ist wichtig, dass sie ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachkommen. Ansonsten könnte der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.
Anders sieht die Situation auch dann aus, wenn nicht das Jobcenter direkt die Mieten an den Vermieter überweist.
Hier sollten Hartz-IV Empfänger auf fristgerechte Mietzahlungen achten und sich bei Zahlungsproblemen sofort mit dem Jobcenter in Verbindung setzen. Bei Problemen mit dem Amt sollte eine Beratungsstelle aufgesucht werden.
(Quelle: Harald Büring (Juraforum.de)


Die Lüge der Hartz IV Reformen

Zehn Jahre Hartz IV und die Folgen

Fast zehn Jahre Hartz-Gesetze sind kein Grund zum Jubeln. Sie brachten Armut und Ausgrenzung: In keinem anderen vergleichbaren Land wucherte der Niedriglohnsektor so krebszellenartig wie hierzulande, viele Berufstätige haben kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mehr.

Seit die Bundesrepublik von der globalen Finanz- und der ihr folgenden Weltwirtschaftskrise weniger stark getroffen wurde als vergleichbare Industriestaaten, gilt die nach dem früheren VW-Manager Peter Hartz benannte Reform als Wiege deutscher Weltmarkterfolge. Der von Gerhard Schröder und den rot-grünen Koalitionären als Haupterfolg ihrer Regierungspolitik reklamierte Wirtschaftsaufschwung und der damit verbundene Rückgang der (offiziell registrierten) Arbeitslosigkeit nach 2005 hielten sich jedoch in Grenzen. Deutschland hatte damals die USA nämlich längst als „Exportweltmeister“ abgelöst und fiel erst anschließend, im Krisenjahr 2009, das einen Rückgang ihres Bruttoinlandsprodukts um 5,1 Prozent mit sich brachte, hinter die Volksrepublik China wieder auf den zweiten Platz zurück. „Europas kranker Mann“, wie es verschiedentlich hieß, war die Volkswirtschaft der Bundesrepublik seit dem „Wirtschaftswunder“ der späten 1950er-Jahre jedenfalls nie mehr.

Deutschland behauptete seine Exportstärke in Wirklichkeit aufgrund zweier Konjunkturpakete, eines noch halbwegs intakten Kündigungsschutzes, einer schrittweisen Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes (von sechs Monaten auf zwei Jahre) und der Arbeitszeitkonten in zahlreichen Betrieben,. Sie erlaubten während der Krise sowohl einen Guthabenabbau wie auch einen Zeitschuldenaufbau, um den konjunkturell bedingten Auftragsrückgang personell abzufedern. Es handelte sich hierbei im Grunde um ein zeitweiliges Außerkraftsetzen der „Agenda“-Reformen.

Vergleicht man nicht Daten konjunktureller Tiefpunkte und Daten aus späteren Aufschwungphasen miteinander, vielmehr phasengleiche Daten und bereinigt sie im Hinblick auf demografische und andere Sondereffekte, zeigt sich Folgendes: Zwar ist die Anzahl der Erwerbstätigen seit Wirksamwerden der Hartz-Reformen gestiegen und die Arbeitslosenzahl gesunken. Während die höhere Frauenerwerbsquote und die Arbeitsmigration von hoch qualifizierten Fachkräften aus den sogenannten Krisenländern der südlichen EU-Peripherie zum Anstieg der Erwerbstätigenzahl beitrugen, ging die Arbeitslosenzahl demografisch (Rückgang der Anzahl von Personen im erwerbsfähigen Alter) und durch einen Drehtüreffekt (Aufspaltung zahlreicher Arbeitsverhältnisse in mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen) bedingt zurück.

Beschäftigungsboom im Prekariatsbereich

Somit ähnelte der durch die Hartz-Gesetze mit induzierte „Beschäftigungsboom“ im Prekariatsbereich einer Scheinblüte. Neben der anziehenden Weltkonjunktur spielten Manipulationen der Arbeitslosenstatistik dabei eine nicht unwichtige Rolle. So handelte es sich bei der Streichung jener Erwerbslosen, die private Vermittler eingeschaltet haben, aus der Arbeitslosenstatistik um einen Kunstgriff, der ab 1. Januar 2009 binnen eines Jahres allein zur (rein statistischen) Verringerung der Arbeitslosenzahl um mehr als 100 000 führte.

In keinem anderen vergleichbaren Land wucherte der Niedriglohnsektor so krebszellenartig wie hierzulande.
Viele Berufstätige haben kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mehr, das ihnen Schutz vor elementaren Lebensrisiken bieten würde. Wenn dieser jedoch gegeben ist, leisten sie vielfach Leiharbeit oder (Zwangs-)Teilzeit. Da die Reallöhne vor allem im unteren Einkommensbereich zum Teil drastisch gesunken sind und die Lohnquote auf einen historischen Tiefstand gefallen ist, können sich immer mehr Familien immer weniger von dem leisten, was der Mehrheit in einem reichen Land wie der Bundesrepublik als normal gilt. Dies trifft vor allem Kinder und Jugendliche, die von Klassenkameraden, Freunden oder Angehörigen ihrer Clique geschnitten oder ausgelacht werden, falls sie nicht „mithalten“ können.

Selbst wenn die gegenüber den EU-Partnerstaaten größere Krisenresistenz der deutschen Volkswirtschaft mit den Hartz-Gesetzen zu tun hätte, wäre der Preis, den das Land und besonders seine unterprivilegierten Bevölkerungsteile dafür auch in Aufschwungphasen zahlen müssen, erheblich zu hoch. So wurde das Gesamtarbeitsvolumen der Volkswirtschaft seit der Jahrtausendwende nicht vermehrt, sondern ein Teil der bestehenden Arbeitsplätze in befristete, Teilzeitstellen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse (Leiharbeit, Honorar- beziehungsweise Werkverträge, Scheinselbstständigkeit) aufgespalten, die Lohnarbeit also bloß anders verteilt.

Die sozialen Probleme, soziale Ungleichheit und soziale Ungerechtigkeit haben seither zu-, das soziale Verantwortungsbewusstsein und der soziale Zusammenhalt hingegen abgenommen.
 
Aus diesem Grund ist Hartz IV auch zu einer Chiffre für sozialen Abstieg, Armut und Ausgrenzung von Millionen Menschen geworden, die heute schon nicht mehr zur „guten Gesellschaft“ gehören. Zu den Folgen des neoliberalen Reformprozesses zählen gleichermaßen Tendenzen der Entsolidarisierung wie der Entdemokratisierung. Schon deshalb bietet das Jubiläum am 1. Januar 2015 keinen Grund zum Jubeln, es sei denn, man gehört zu wenigen Gewinnern des Reformprozesses, das heißt zu den Unternehmern und Aktionären etwa der Leiharbeitsbranche als Hauptnutznießern eines seit den Hartz-Gesetzen ausufernden Niedriglohnsektors.

Denn natürlich sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse und auf breiter Linie sinkende Löhne ein günstiger Nährboden für steigende Profite, hohe Renditen und boomende Börsen.

Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.
(Quelle: fr-online.de)

Donnerstag, 13. November 2014

Bundesregierung freut sich zu früh!

Nach dem EuGH-Urteil ist der Hartz-IV-Anspruch für Ausländer nämlich weiter offen!

Europas höchstes Gericht hat gerade in einem mit Spannung erwarteten Urteil gegen eine Rumänin entschieden, die Hartz IV einklagen wollte.
Nun zeigt sich aber : Die Bundesregierung hat sich zu früh gefreut.

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu „HartzIV“ für Ausländer betrifft lediglich einen Sonderfall".

Die Faz schreibt dazu in Interview mit dem Konstanzer Europarechtler Daniel Thym

"Die Erleichterung der Bundesregierung darüber, dass die Europarichter am Dienstag den Ausschluss einer arbeitslosen Rumänin und ihres Sohnes von Leistungen des Leipziger Jobcenters gebilligt hatten, dürfte sich damit als verfrüht erweisen".

Denn in ihrem Fall hatte das Luxemburger Gericht festgestellt:

„Nichts deutet darauf hin, dass sie sich um Arbeit bemüht hätte.“ In der Regel berufen sich erwerbslose EU-Bürger vor den deutschen Behörden jedoch darauf, dass sie vergeblich eine Stelle suchten.

„Es ist relativ eindeutig, dass das aktuelle Urteil solche Fälle nicht umfasst“, erläutert Thym. 

Das Europarecht bezeichne nämlich – im Gegensatz zum deutschen Sozialrecht – als „nicht Erwerbstätige“ lediglich Menschen, die nicht einmal Arbeit suchen. Für diese habe der EuGH nun tatsächlich klargestellt, dass Deutschland sie vom Bezug der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) ausschließen dürfe. Denn diese hätten nicht einmal ein Aufenthaltsrecht, wenn sie nicht selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten.

All das hat nach Auskunft des Hochschullehrers aber nichts mit all jenen Einwanderern zu tun, die sich beim Jobcenter melden und nach eigenen Angaben eine Arbeit suchen – auch wenn sie mangels Sprachkenntnissen und Berufsausbildung oft ohnehin nicht zu vermitteln sind. 

Was dann gelte, hätten die Europarichter in einem Fall aus Nürnberg („Vatsouras“) vor fünf Jahren noch offengelassen, statt eine entsprechende EU-Richtlinie auf ihre Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten zu prüfen.

Demnächst kämen sie jedoch um eine Antwort nicht mehr herum, so Thym, weil ihnen das Bundessozialgericht im vergangenen Dezember einen solchen Rechtsstreit vorgelegt habe.

Dort ging es um eine aus Bosnien stammende Familie mit schwedischer Staatsbürgerschaft, die in Berlin „HartzIV“ beantragt hat. Im Fall einer rumänischen Familie hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kurz zuvor entschieden, der Ausschluss von Leistungen im Sozialgesetzbuch II verstoße gegen Europarecht; das Landessozialgericht Niedersachsen urteilte kurz danach gegenteilig.

Der Juraprofessor weist allerdings auf eine Gesetzesänderung hin, die der Bundestag vergangene Woche im Kampf gegen Armutsmigration beschlossen hat.
Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche wird demnach auf sechs Monate beschränkt, sofern keine konkrete Aussicht auf Erfolg besteht.

Wenn der Bundesrat zustimmt, wäre das Problem nach Thyms Ansicht entschärft. Dass dies zulässig sei, ergebe sich aus anderen EuGH-Urteilen der vergangenen 30 Jahre.
Die Politik müsse aber durch eine Öffnungsklausel sicherstellen, dass ein Antragsteller für Sozialleistungen im Einzelfall seine Erfolgsaussichten bei der Stellensuche belegen kann.

Ghettobildungen in Deutschland, besonders in Berlin

Nichts ändert das freilich an den Ansprüchen von EU-Ausländern mit geringen Einkünften darauf, dass das Jobcenter ihnen den – womöglich überwiegenden – Teil des Existenzminimums bezahlt.

Das gilt etwa für bloß geringfügig Beschäftigte mit Teilzeitjob und kargem Lohn. Solche „Aufstocker-Leistungen“ bekommt zudem, wer hierzulande nur kurz erwerbstätig war und dann seinen Job verliert.

Auch das Anmelden eines Gewerbes reicht aus, um einen Rechtsanspruch auf Unterstützung zu bekommen. Dann zahlen die Behörden außerdem Kindergeld und gegebenenfalls auch noch einen Unterhaltsvorschuss. Gerade bei kinderreichen Familien bedeutet dies einen erheblichen Wohlstandszuwachs gegenüber der Situation in den Heimatländern.

So haben sich nach Angaben der Berliner Bezirksverwaltung allein im Berliner Stadtteil Neukölln 3500 Bulgaren und Rumänen auf diese Weise „selbständig“ gemacht – etwa als Entrümpler, Abschleppunternehmer oder Flugzettelverteiler.
Der Neuköllner Bildungsstadträtin Franziska Giffey (SPD) zufolge gibt es allein in ihrem Zuständigkeitsbereich rund 30 Häuser, die überwiegend von Roma bewohnt werden.
Dort funktioniere die Heizung teilweise nicht, es gebe Ratten und anderes Ungeziefer; die Hinterhöfe seien „vermüllt“. Auf Matratzen kampierten dann etwa 200 Leute in einem Gebäude, das nur für 60 Leute vorgesehen sei.

Redaktionelle Anmerkung:

Für mich als geborener Neuköllner (Urberliner) war diese Ghettobildung bereits vor über 25 jahren deutlich erkennbar. Die daraus entstehenden sozialen Brennpunkte ebenfalls.

Die Neuköllner / Berliner Regierung hätte dem mit einfachen Mitteln entgegenwirken können, tat dies aber nicht!
Heute zeigen sich die Auswirkungen einer total falschen Wohnungsmarkt- und Integrationspolitik.
Hätte man bereits damals auf die Bedenken der Sozialverbände und führenden Wohnungsbaugesellschaften, sowie einzelner Schulen gehört, wären diese prikären Situationen in einzelnen Stadtteilen nicht entstanden.
Dezentrale Wohnungspolitik und intensive Integrationspolitik wären der Schlüssel zur Vermeidung einer
"Berliner "Bronx" gewesen!

Heute darüber zu "lamentieren" was bereits vor über 25 Jahren erkennbar falsch war und nicht geändert wurde, zeigt die Unfähigkeit der Berliner SPD!


Im übrigen waren meine persönlichen Erfahrungen mit den Ausländern zum größten Teil positiv, wollten sie doch nur das selbe, was einem jeden zusteht: Nämlich ein Leben in Würde und Sicherheit! 


Dies wurde ihnen verweigert, durch mangelnde Unterstützung seitens des Senates, Ignoranz der Bildungsverantwortlichen und geldgierige private Wohnungsvermieter.

Eure FHP
Hartz IV: Nur 12 Monate bis zur sozialen "Enthauptung"

Bereits ein Jahr nach dem Jobverlust folgt für Arbeitslose der Absturz in Hartz IV. Dann interessiert sich das Jobcenter für das Vermögen, die Wohnungsgröße und "reiche Angehörige".

Wenn jemand Hartz IV beantragen muss, passiert folgendes
Wer nach 1Jahr noch keine neue Anstellung hat, muss Hartz IV beantragen. Für Arbeitslose beginnt damit eine entwürdigende Prozedur:
Das Jobcenter fordert eine detaillierte Aufstellung der Vermögensverhältnisse - bis hin zum letzten Sparbuch.

Dieser Prüfung müssen sich auch Menschen unterziehen, deren eigene Einkünfte aus einem Job nicht ausreichen, um den Grundbedarf zu sichern. Von den "offiziellen" 4,4 Millionen Hartz IV-Beziehern in Deutschland haben rund 1,3 Millionen Menschen einen Job.

So verläuft der Abstieg in das Hartz IV-Elend
1. Der Antrag
Den mehrseitigen Antrag gibt es zum Abholen im Jobcenter des gemeldeten Wohnortes oder online im Internet. Das Jobcenter interessiert sich dann für sämtliche Vermögensverhältnisse, die Wohnsituation und verwandschaftliche Beziehungen - und entscheidet erst dann, ob und wie viel Geld es gibt.

2. Wann gibt es die Sozialleistung?
Wer im Monat weniger Geld zur Verfügung hat, als die Mietkosten und der Hartz IV-Regelsatz zusammen ergeben, bekommt Unterstützung vom Staat. Die Regeln für eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft sind etwas anders: Wenn man mit dem Lebenspartner zusammen wohnt oder ein Kind hat, werden die Einkünfte der Partner addiert – egal ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Wer eine solche Bedarfsgemeinschaft verschweigt, muss mit Besuchen vom Amt rechnen. Dabei wird überprüft, ob er oder sie wirklich alleine in der Wohnung lebt. Bisher gilt das für Partnerschaften, die länger als ein Jahr bestehen!

Ob der Staat Hartz IV zahlt, hängt außerdem maßgeblich von der Hilfsbedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit des Antragstellers ab. Grundsätlich kann aber jeder einen gesetzlichen Anspruch geltend machen! Das gilt für Renter genauso wie für Kinder oder Arbeitslose(-suchende),Geringverdiener und Teilerwerbsunfähuge.

3. Wie hoch ist der Hartz IV-Satz?
Wie viel Geld es vom Staat gibt, hängt in erster Linie vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers ab sowie der Tatsache, wo er wohnt. Der Hartz IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt derzeit 391 Euro, eine Familie mit zwei Kindern bekommt 1196 Euro. Dazu kommen die anfallenden Mietkosten für eine angemessen große Wohnung. Der Anspruch variiert je nach Bundesland und Region: In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg können das bis zu 781 Euro sein, während in München 980 Euro für die Miete drin sind.

Die Unterstützung kann in Höhe des vollen Regelsatzes ausfallen oder auch nur als Teilaufstockung. Wie hoch der Bedarf im Einzelfall ist, prüft der Sachbearbeiter im Jobcenter.

4. Wann muss der Hartz-IV-Empfänger aus der Wohnung ausziehen?

Für eine Person halten die Jobcenter eine Wohnfläche von 45 bis 50 Quadratmetern für angemessen, für zwei Personen sind es 60 Quadratmeter. Jeder weiteren in der Wohnung lebenden Person stehen zusätzlich 15 Quadratmeter zu. Wohnt der Antragssteller in einer Eigentumswohnung, prüft das Amt die Angemessenheit im Einzelfall.
Vorsicht: In der Regel gilt die !0% Klausel, die wird jedoch gerne verschwiegen!

"Vermögen" müssen Hartz-IV-Empfänger zuerst "verbrauchen"

5. Welche Neben-Einnahmen sind erlaubt?

Monatlich dürfen Leistungsbezieher einen Freibetrag von 100 Euro brutto dazu verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des Hartz IV-Satzes hat. Selbst wenn das Bruttoeinkommen 400 Euro monatlich übersteigt, bleiben Einkünfte teilweise anrechnungsfrei:

- 20 Prozent bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100 Euro und 1000 Euro;
- zehn Prozent zwischen 1000 Euro und 1200 Euro;
- zehn Prozent zwischen 1000 und 1500 Euro bei einem minderjährigen Kind.

Vor der Ermittlung des Hartz IV-Beitrages dürfen von den Einkünften abgezogen werden:
- Steuern;
- Sozialversicherungsbeiträge;
- Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen;
- Beiträge zur Altersvorsorge (Riester, Rürup);
- Unterhalt;
- Ausbildungsförderung

6. Wie viel Vermögen ist erlaubt?
Der Gesetzgeber räumt Freibeträge ein, die das Vermögen des Antragsstellers schonen sollen (Schonvermögen). Doch die sind vergleichsweise mickrig: Pro vollendetem Lebensjahr stehen jedem volljährigen Hartz IV-Empfänger 150 Euro zu. Die Höhe des maximalen Freibetrags staffelt sich nach dem Geburtsjahr:
- vor 1958: 9750 Euro
- zwischen 1958 und 1964: 9900 Euro
- ab 1964: 10.050 Euro
- Minderjährige: 3100 Euro

Wohnt ein Hartz IV-Bezieher mit vermögenden Familienmitgliedern oder Lebensgefährten in einer Bedarfsgemeinschaft, wird auch deren Einkommen angerechnet. Allerdings dürfen nicht ausgeschöpfte Freibeträge Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft übertragen werden. Das gilt allerdings nicht für den Freibetrag des minderjährigen Kindes.

Für geldwerte Ansprüche aus Altersvorsorge-Verträgen, also Renten- und Lebensversicherungen, gelten andere Freibetragsgrenzen. Sie richten sich ebenfalls nach dem Geburtsjahr:
- vor 1958: 48.750 Euro
- zwischen 1958 und 1964: 49.500 Euro
- nach 1964: 50.250 Euro

Angerechnet wird dabei das komplette sogenannte verwertbare Vermögen. Das sind Guthaben oder Wertanlagen die sich direkt oder durch Verbrauch, Verkauf oder Vermietung für den Lebensunterhalt nutzen lassen. Dazu zählen:
- Bargeld
- Giro- und Anlagekonten
- Sparguthaben (Bausparen, Sparbriefe)
- Wertpapiere (Aktien, Fonds)
- Haus- und Grundeigentum
- Kapitallebensversicherungen

Übersteigt die Summe dieser Geldanlagen die Freibeträge, müssen Hartz IV-Empfänger entsprechende Policen oder Guthaben auflösen und ihre Immobilien verkaufen, bevor sie den vollen Unterstützungsanspruch haben. Stellt die Verwertung jedoch eine unzumutbare Härte dar wie zB: ein zu hoher finanzieller (Wert)Verlust kann das Sozialgericht per Urteil, die Verwertung ausschließen!

Bei Forderungen zur Vermögensveräußerung lohnt sich der Gang zum Sozialfachanwalt fast immer!


Ein Auto oder Motorrad dürfen Hartz IV-Bezieher in einem „angemessenen Wert“ von bis zu 7500 Euro grundsätzlich besitzen und müssen nicht verkauft werden.

Fazit:
Grundsätzlich sollte man Frühzeitig überlegen, wie man Werte die geerbt oder erarbeitet wurden, vor dem Zugriff der BA schützen kann! Deshalb in solchen Situationen immer einen Fachanwalt konsultieren, da sich sehr oft herausstellt, dass man nicht "veräußern" muss! In vielen Urteilen wurde die BA dazu verdonnert, vorhandenes Vermögen ( Großelternurteil) nicht anzutasten!

Darum prüfe, wer sich mit der BA einlässt!

Eure FHP