Dienstag, 28. Oktober 2014

Arbeitslose:
"BILD"-Schlagzeilen und staatliche Zahlenakrobatik verschleiern weiterhin die Wahrheit!

 

Beispiel:
Bergstraße. "Nach Angaben des Landratsamts"
ist die Arbeitslosigkeit im Kreis Bergstraße angeblich so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr.
Solche Schlagzeilen, mit denen Landrat Matthias Wilkes hausieren geht, klingen ersteinmal gut. Demjenigen, der gerade auf Jobsuche ist, helfen sie aber nicht wirklich", heißt es in einer Pressemitteilung des Kreisverbandes Bergstraße der Linken.
"Jeder, der der Thematik Aufmerksamkeit schenke, wisse, dass die offiziellen Zahlenangaben von der Realität weit entfernt lägen. So würden nur diejenigen als arbeitslos gezählt, die auch aktiv auf Arbeitssuche sind. Wer sich durch Gelegenheitsjobs über Wasser halte, obwohl ihm vielleicht eine Anstellung lieber wäre, werde ebenso wenig mitgezählt wie Ältere oder Personen, die über einen längeren Zeitraum bereits Hartz IV beziehen."
Menschen, die in arbeitspolitischen Maßnahmen wie Praktika, Qualifizierungen, Arbeitsbeschaffungs- oder Trainingsmaßnahmen "geparkt" seien, fielen aus der Statistik.

Dies gelte ebenso für Arbeitslose, die älter als 58 Jahre
sind und nicht mehr von Arbeitsagenturen und Jobcentern betreut werden. Von Mini-Jobbern, die nicht als arbeitssuchend gemeldet sind, ungewollten Teilzeitarbeitern, Unterbeschäftigten und der stillen Reserve - Arbeitswillige, die durch eine Partnerschaft abgesichert sind - ganz zu schweigen.

"Höchst unseriöser Vergleich"
Es ist nach Meinung der Linken "höchst unseriös", wenn man die aktuellen Arbeitslosenzahlen an denen von vor 20 Jahren misst.

"Wilkes vergleicht Äpfel mit Birnen", sagt Linke-Vorstandsmitglied und Betriebsrat Michael Appelt. "Die Hurra-Schreie aus Politik und Landratsamt über die angeblich sinkenden Arbeitslosenzahlen sind die eigentliche Misere", ergänzt Linke-Vorstandsmitglied und GEW-Gewerkschafter Holger Giebel.
"Wo Probleme nicht erkannt und nicht wahrgenommen werden, wird auch nicht gehandelt. Aber gerade ein politisches ,Weiter so' wäre fatal, insbesondere, was die Jugendarbeitslosigkeit angeht."

Laut Wilkes trage gerade das Programm "Schule und Betrieb" (SchuB) dazu bei, gut ausgebildete Jugendliche dem Arbeitsmarkt zuzuführen und so der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Dabei vergesse der Landrat jedoch darauf hinzuweisen, dass vor einem Jahr noch einige SchuB-Klassen wegen angeblich zu geringer Schülerzahlen gestrichen worden seien. "Es ist mehr als paradox, wenn man SchuB zu einer guten Sache erklärt, diese bildungspolitische Fördermaßnahme für Jugendliche dann aber der Sparpolitik opfert", heißt es seitens der Linken.

Generell lasse sich sagen, dass stagnierende Beschäftigtenzahlen, zunehmendes Lohndumping und ungebrochen hohe Arbeitslosigkeit deutlich machten, "dass das Gerede um Wirtschaftsförderung, mit dem sich Politiker wie Wilkes brüsten, nichts taugt.
Man bedient sich lediglich der Zahlenakrobatik und der Statistik",
so Giebel.


Ein Beleg für bewusst falsche Berichterstattungen sind u.a. auch die bundesweiten Probleme bei den "TAFELN"

Ohne die Tafel würden noch sehr viel mehr Menschen (explizit Kinder und Senioren) hungern müssen. Richtig ist:
Das die staatlichen Leistungen für die Ärmsten im Vergleich zu den zB: Militärausgaben viel zu gering sind! Richtig ist auch:
Das den weit über 6 millionen Sozialleistungsbeziehern, nur rund 500.000 freie Stellen gegenüberstehen. Dabei ist die Dunkelziffer von tatsächlich Leistungsberechtigten weitaus höher. Man spricht von etwa 10 millionen Sozialleistungsberechtigten

Die Regierung selbst, fördert Armut und manipulierte Berichterstattung.
Mit einer regiden Sparpolitik bei den Ärmsten, die Armut selbst massiv aufbauend , brüstet sie sich mit "Scheinerfolgsmeldungen", während sie durch ihre Verweigerunshalltung zur "Wahrheit", die Bevölkerungsschichten gegeneinander ausspielt. 
Solange also die "Beschäftigten" sich über die "Sozialschmarotzer" aufregen, solange wird sich kaum einer die Mühe machen, hinter die Fassade zu schauen. Dabei bedient sich die Politik nur allzugerne dann der "Propagandamedien" wie zB: die "BILD". Wer auch nur im Ansatz das kleine 1x1 beherrscht, wird selber sehr schnell ausrechnen können, das die von der Politik (BILD) veröffentlichten Zahlen, "hinten und vorne" nicht stimmen können! Offenbar ist noch bei vielen nicht angekommen, dass die Agenda 2010 der ausschlaggebende Faktor für eine Europaweit ansteigende Armut und Arbeitslosigkeit war. 

Erst mit der Einführung des "Niedriglohnsektors" konnte sich die deutsche Wirtschaft zumindest in Europa so Wettbewerbsfähig aufstellen, das Sie gut ein Jahrzehnt die Marktentwicklung und Preise bestimmte. 

Nun aber bricht das Kartenhaus zusammen!

®Euer
P.F.








Sonntag, 26. Oktober 2014

Hartz IV: Jobvermittler bestätigen: EGV ist nicht Zielführend!

 Hartz IV - Eingliederungsvereinbarung zu mindestens 50% nicht hilfreich

Umfragestudie:


Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Universität Mannheim führten eine Befragung über den Nutzen von Eingliederungsvereinbarungen unter Arbeitsvermittlern im Jobcenter durch. Das Ergebnis: Nicht bei jedem Erwerbslosen ist die gesetzlich vorgegebene Regelung von Vorteil. Knapp 50 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, "den Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen bei Arbeitsuchenden ohne Vermittlungshemmnisse sowie bei schwer in den Arbeitsmarkt zu integrierenden Erwerbslosen nicht als sinnvoll anzusehen".

Knapp die Hälfte der Arbeitsvermittler wünscht sich mehr Spielraum bei Eingliederungsvereinbarungen
Viele Arbeitsvermittler in den Jobcenter wünschen sich mehr Flexibilität beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen. Das geht aus einer Studie des IAB und der Universität Mannheim hervor. Bei der Befragung, die im Rahmen eines Modellprojekts in zwölf Arbeitsagenturen durchgeführt wurde, gab fast die Hälfte der Teilnehmer an, dass die Eingliederungsvereinbarung für bestimmten Gruppen von Erwerbslosen nicht sinnvoll sei. Die große Mehrheit wünscht sich deshalb mehr Spielraum bei der Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen. Derzeit ist der Abschluss gesetzlich verpflichtend. Weigert sich der Erwerbslose, die Vereinbarung zu unterzeichnen, kann sie im Rahmen eines Verwaltungsakts erlassen werden.

In der Eingliederungsvereinbarung werden sowohl die "Pflichten des Erwerbslosen" (Eigenbemühungen und Nachweispflichten) als auch die "Unterstützungsaktivitäten der Agentur für Arbeit" dokumentiert.

Arbeitsvermittler befürworten Eingliederungsvereinbarung nur bei Erwerbslosen mit Motivierungs- oder Förderbedarf
Laut der Studie bewerten die meisten Arbeitsvermittler die Eingliederungsvereinbarung bei Erwerbslosen mit Motivierungs- oder Förderbedarf als sinnvolles Instrument. Dagegen sehen fast 50 Prozent der Studienteilnehmer keinen Nutzen bei Arbeitsuchenden ohne Integrationshemmnis sowie bei schwer vermittelbaren Erwerbslosen. Auf motivierte Menschen ohne Arbeit könne die Eingliederungsvereinbarung irritierend wirken, berichten die Arbeitsmarktforscher. Schwer zu vermittelnde Erwerbslose müssten dagegen zunächst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Eine Eingliederungsvereinbarung könne dabei auch kontraproduktiv sein.

Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie sich wünschen, bei der Eingliederungsvereinbarung individuell und fallbezogen entscheiden zu können. Die aktuelle Gesetzeslage lässt derzeit wenig Spielraum.

Im Rahmen der Studie wurden auch unterschiedliche Zeitpunkte für den Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen getestet. Wie sich herausstellte, wurde die Vereinbarung im Schnitt innerhalb der ersten beide Monate nach Eintritt der Erwerbslosigkeit abgeschlossen, wenn die Arbeitsvermittlung den Vereinbarung für sinnvoll erachteten. Inwieweit sich der Zeitpunkt des Abschlusses in der Praxis auswirkt, soll in weiteren Studien untersucht werden. (ag)
(Quelle: gegen hartz IV.de)


Freitag, 24. Oktober 2014


Jobcenter lässt keine Zeit für Trauer
Gerade verstorben, noch nicht beerdigt und
Jobcenter schickt Forderungen

Über das Leichlinger Rathaus beklagt sich Heike P. zurecht!
Die 81-jährige Mutter der Hartz IV-Empfängerin ist kürzlich verstorben. Zur Trauerfeier wurde mit einer Anzeige eingeladen.

Die eigentliche Beerdigung soll aber noch im Familienkreis stattfinden: "Meine Mutter ist noch nicht beerdigt, und schon meldet sich die Jobagentur und fragt nach meinem Erbe. Das ist doch pietätlos", beklagt sich die Bürgerin.

Sie wolle das Arbeitsamt nicht betrügen und werde selbstverständlich das Erbe, das ihr zustehe (etwa 7000 Euro) dann auch zuerst verbrauchen, bis sie wieder den vollen Hartz IV-Satz beantragen werde. "Es geht mir hier um den Stil des Umgangs", verdeutlicht die 52-Jährige, die zur Zeit wegen einer Erkrankung ihren Beruf nicht ausüben kann. Nicht nur, dass die Mutter "noch nicht unter der Erde" sei, es habe auch noch keine Testamentseröffnung und demzufolge auch noch keinen Erbschein gegeben.

"Ich habe der Jobagentur das mitgeteilt. Man hat mir gesagt, dass man sich erneut bei mir meldet. Aber ich hätte von vorneheim erwartet, dass sich das Jobcenter an eine gewissen Pietätszeit hält", sagt die Leichlingerin.

Nun ist das Jobcenter zwar mit seinen Ansprechpartnern im Rathaus Leichlingen untergebracht. Zuständig ist aber die Zentrale in Bergisch Gladbach. Michael Schulte, Geschäftsführer der Jobcenter im Rheinisch-Bergischen Kreis, sagt zu der Beschwerde aus Leichlingen: "So sollte es nicht sein. Eine gewisse Trauerzeit und ein respektvolles Umgehen mit der Situation unserer Leistungsempfänger setzen wir eigentlich voraus." Er könne die Beschwerde deshalb nachvollziehen, betont Schulte.

Allerdings müsse auch bedacht werden, dass einige, wenige Leistungsempfänger auch versuchten, zu betrügen, gibt der Geschäftsführer zu bedenken. Er sagt aber auch: "Der überwiegende Teil betrügt nicht." Von den insgesamt 8600 Bedarfsgemeinschaften mit 12 000 erwerbsfähigen Leistungsempfängern im Rheinisch-Bergischen Kreis seien im vergangenen Jahr nur zwei Personen wegen vorsätzlichen Betruges von den Jobcentern angezeigt worden.

Weitere 33 Vorgänge seien an den Zoll, der auch für die Ermittlungen zur Schwarzarbeit zuständig sei, weitergeleitet worden, berichtet Schulte. Grundsätzlich seien natürlich alle Veränderungen im Einkommen, wie ein Erbe, eine Schenkung, natürlich eine Arbeitsaufnahme anzeigepflichtig beim Jobcenter, betont er. In Verdachtsfällen gehe das Jobcenter Hinweisen von Nachbarn nach, wobei man aber unterscheiden müsse, ob sich hinter einer solchen Meldung nur ein Nachbarschaftsstreit verberge.

Ansonsten gebe es den regelmäßigen Datenabgleich mit den Sozialversicherungsträgern. Besuche in Haushalten von Hartz IV-Beziehern können laut Schulte zwar zur Bedarfsermittlung erfolgen: "Wir ermitteln aber nicht. Unsere Besuche sind immer angemeldet, und wir kommen nur mit dem Einverständnis der Leistungsempfänger in die Haushalte", verspricht er.

Skandal beim Havelländer Jobcenter
Hartz IV - Versklavung


Wer hat ähnliche Erfahrungen bei den neusten Eingliederungsmaßnahmen „Aktiv im Unternehmen“ des Jobcenters gemacht?
Bitte unbedingt bei der Redaktion melden! Kontaktdaten am Ende des Artikels

Der MAZ-Artikel „Ausbeutung von Langzeitarbeitslosen im Havelland“ in der Freitagsausgabe vom 10.10.2014, scheint wohl nur die Spitze vom Eisberg zu sein. Denn wie es scheint, legt man in der Zentrale des Jobcenter Havelland, bei der Umsetzung von Weisungen, die es von der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung auf der Grundlage von § 16 SGB ll i.V.m. § 45 SGB lll gibt, nicht besonders großen Wert zu legen.

Darin steht unter anderem, dass Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs. 2 S. 2 SGB III maximal acht Wochen dauern dürfen. Selbst nach der Sonderregelung des § 16 Abs. 3 SGB II (unter 25-Jährige mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen) darf eine Eingliederungsmaßnahme die Dauer von 12 Wochen nicht überschreiten. Bei den Maßnahmen, die das Jobcenter Havelland derzeit durchführt, handelt es sich jedoch um Zeiträume von bis zu 6 Monate. Bei Bedarf sogar länger.

Des Weiteren finden die, gemäß den Weisungen der Bundesagentur, enthaltene berufliche Kenntnisvermittlung de facto nur auf dem Papier statt. Dazu wird eine externe Bildungsagentur mit ins Boot geholt, die die „Betreuung“ der „Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen“ übernimmt. Dafür fließt pro Teilnehmer auch eine, nicht unerhebliche, Summe X an den Bildungsträger. Doch findet in den Projektpartnerbetrieben weder eine Vermittlung fachtheoretischer, noch eine fachpraktischer Inhalte statt. Da es an entsprechendem Personal mangelt. So wäre die Aussage vom Leiter des Jobcenters widerlegt, dass es zusätzliche Qualifikationen und Zeugnisse während der Teilnahme geben soll.

Allenfalls gibt es eine kurze Einweisung und dann sollen sich die Teilnehmer möglichst schnell in den Produktionsprozess „einfuchsen“. Denn alles andere würde dem Partnerbetrieb „nur zur Last“ fallen. „Denn, (Zitat Dennis Granzow aus dem MAZ-Artikel vom 18.09.2014) … man könne von keinem Betrieb erwarten, dem Staat bei laufendem Betrieb einfach so aus der Patsche helfen.“ so der Dezernent.

Deshalb gibt es ja auch keine weitere Vergütung mehr (wie einst bei den so genannten Ein-Euro-Jobs von 1,70 € brutto).

Es grenzt schon an Zynismus, wenn Herr Granzow sich auf „das Gesetz“ beruft und diese Kleinigkeit einfach weglässt und mit den Worten überspielt „Die Betroffenen sind im vollständigen Leistungsbezug nach dem SGB II“.

Was für eine Motivation für die Maßnahmeteilnehmer, ohne Lohn zu schufften! Da lässt es sich doch noch viel besser „Aktiv im Unternehmen“ arbeiten.

Auch lässt Herr Granzow weg, dass es keine Erstattung von Verpflegungs-mehraufwand für die „Betroffenen“ gibt. Obwohl einige der eLb’s – so die Abkürzung für Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, teils bis zu über12 Stunden Ortsabwesenheit beträgt.

Überhaupt scheint der Leiter des Jobcenters die „Kunst des Weglassens“ gut zu beherrschen und diese auch nach „Unten“ durchstellt. Beispielsweise, dass dem eLb Sanktionen drohen, sofern er sich dieser Maßnahme verweigert. Oder das in den Partnerbetrieben teils in Schichten gearbeitet werden soll. Speziell vor dem Weihnachtsgeschäft (selbstverständlich auch ohne Schichtzulage). Das es sich während der „Ausbildung“ um eine volle 40 Stundenwoche, bei täglichen Pausenzeiten von 2x15 oder 1x 30 Minuten, handelt.

Wer sich auf das Gesetz beruft, sollte wissen, dass es manchmal auch nach hinten losgehen kann. Denn gemäß den Weisungen der Bundesagentur soll die Kenntnisvermittlung innerhalb von 8 Wochen bei einer 30 Stundenwoche erfolgen. Davon sollen 15 Stunden für Fortbildung / Theorie und die andere Hälfte der Zeit in so genannte produktionsorientierte Tätigkeiten ausgeübt werden.

Hier mal ein Artikelauszug von Rechtsanwalt Jan Frotschner:

Aber auch wenn das „Aktivcenter“ als Arbeitsmaßnahme angesehen würde, dürfte Unzumutbarkeit nach § 10 SGB II anzunehmen sein. Eine Arbeit – auch in Teilzeit – über mehr als neun Monate ohne Aufwandsentschädigung ist per se unzumutbar, weil bereits Lohndumping und somit erst recht Beschäftigung ohne Lohn grundsätzlich rechts- und sittenwidrig ist. In ihrer fachlichen Weisung zu § 10 SGB II weist die Bundesagentur für Arbeit in Rz. 10.03 darauf hin, dass gemäß der Rechtsprechung Sittenwidrigkeit vorliegt, wenn der Lohn weniger als 2/3 unter dem üblichen Tariflohn (bei existierendem Tarifvertrag) oder ortsüblichem Lohn liegt und in diesem Fall ein Jobangebot wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II folgenlos - d.h. mit zwingend anzuerkennendem wichtigen Grund nach § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II - abgelehnt werden kann und somit eine Sanktion ausgeschlossen ist. (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 -; SG Dortmund v. 02.02.2009 - S 31 AS 317/07 -; SG Berlin, Beschl. v. 19.09.2011 - S 55 AS 24521/11 ER -)

Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass das geplante „Aktivcenter“ auch in einer Ausgestaltung als sogenannter "Ein-Euro-Job" (Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung) nach § 16d SGB ll für die „produktionsorientierten Tätigkeiten“ zumindest mit den in der „taz“ mitgeteilten Arbeitsinhalten rechtswidrig sein dürfte. Zum einen sind die geplanten „produktionsorientierten Tätigkeiten“ wie „Landschaftspflege mit Laubharken“ reine Beschäftigungsmaßnahmen bzw. „pädagogisches Element“ und haben ersichtlich nichts mit dem von der Bundesregierung angegebenen Ziel „Fertigkeiten und Fähigkeiten festzustellen, zu aktivieren, zu entwickeln und erworbene berufliche Fertigkeiten zu erproben“ zu tun. Zum anderen wären auch "Ein-Euro-Jobs" an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu messen, wonach es sich um eine "zusätzliche" Arbeit handeln muss und keine Erfüllung originärer Aufgaben der Gemeinde erfolgen darf. Auch dies dürfte nach dem derzeitigen Informationsstand zum „Aktivcenter“ zweifelhaft sein, wenn diese 510 Stellen zum Kontingent der rund 3.000 Stellen öffentlich geförderter Beschäftigung zählen sollen.

Als Fazit verbleibt, dass das vom Jobcenter Hamburg geplante und offenbar von der Bundesregierung gebilligte „Aktivcenter“ nach jeder Betrachtungsweise gegen zwingende Vorschriften des SGB II und SGB III verstößt.
www.kanzlei-frotschner.de

Des Weiteren ein Urteil des SG Oldenburg, siehe (http://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2013/05/sg-oldenburg-s-42-as-82-13-er.pdf)

Hierzu sei erwähnt, dass die Idee zu den Null-Euro-Jobs nun keine neue Erfindung des Havelländer Jobcenters ist. Hier war man nur schneller, als der im Artikelauszug genannte Hamburger Senat. Die diese Zwangsmaßnahme ab Dezember einführen will.

Interessant ist auch, dass bei der Auswahl der Teilnehmer der Partnerbetrieb das Sagen hatte und nicht durch so genanntes Profiling des Jobcenters. Der Partnerbetrieb hat sich die relativ gut qualifizierten Bewerber herausgepickt. Die Teilnehmer wurden anlässlich eines Bewerber- / Infotags perfide in die Maßnahme gelockt, indem Ihnen vom Partnerbetrieb ein, auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis „in Aussicht“ gestellt worden ist.

Auch das verstößt gegen die Vorgabe der Bundesagentur. Denn die Maßnahme soll genau Denen in einen Job helfen, die sonst mangels Bildungsstand, auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance hätten. Hier wird eklatant gegen die Gleich-stellung Benachteiligter verstoßen.

Hinzu kommt, dass der Partnerbetrieb auch einen gewissen Wettbewerbsvorteil erlangt, da ihm die Maßnahmeteilnehmer nichts kosten, sondern dem Steuerzahler.

Traurig ist dabei, dass sogar die Optikpark GmbH davon Gebrauch macht. Auch hierbei handelt es sich um eine Firma, und nicht wie vielleicht Jemand glauben mag, um einen Gemeinnützigen Verein, oder kommunale Einrichtung. Die Stadt hatte auf Grund der angespannten Haushaltslage die Zuschüsse für die Optikpark GmbH jüngst um 50 000 gekürzt.

Fazit: Die ganze Maßnahme ist sittenwidrig und verstößt gegen das Grundgesetz. Ganz abgesehen von der Moral gewisser Leute.

Wer sich für den Wortlaut der Maßnahme „Aktiv im Unternehmen“ interessiert, kann unter dem folgenden Link, die Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit durchlesen.

http://www.tiaw.de/BA%20Fachliche%20Hinweise-Produktionsorientierte-Taetigkeiten-MAT.pdf

Zu guter letzt noch die Sache mit der Hilfe zur Verbesserung der Mobilität von Langzeitarbeitslosen. So erwähnt im MAZ-Artikel vom 18.09.2014 „Jobcenter bietet neue Anreize“ vollständiger Artikel hier: http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Aktiv-im-Unternehmen hier ein Artikelauszug:

Das Jobcenter des Landkreises will die Mobilität künftig stärker fördern. Auch der Kauf eines Autos soll in Einzelfällen unterstützt werden, „wenn es das letzte Hindernis auf dem Weg zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist“, sagt Dezernent Dennis Granzow. „Jemand aus Bahnitz muss die gleichen Chancen auf einen Job im Osthavelland haben wie jemand aus Brieselang“, so Granzow.
In der Vergangenheit hatte sich der Landkreis bereits für zusätzliche Busstopps an den Logistikzentren von Rossmann, Amazon und Zalando eingesetzt und dafür auch eigenes Geld in die Hand genommen.

Hierzu können einige Betroffene auch gegenteilige Aussagen schildern.

Wer sich auch dazu äußern möchte, jedoch lieber anonym bleiben möchte, kann sich an die Redaktion per Email info@rathenow24.de melden.
Alle Zuschriften werden vertraulich behandelt.
Oder auch telefonisch unter 03385-51191818

FHP: Freie Hartz IV Presse

Unfassbar: Arbeitsagentur Dresden bestätigt:
Bewusst falsche Bescheide und rechtswidrige Sanktionen sind ein "Erziehungsmittel"

“So erziehen wir unsere Bürger zur Mitwirkung” - diese Aussage erhielt Sabine Jakobeschky vom Jobcenter Dresden zur Begründung für eine rechtswidrig erlassene Sanktion gegenüber einem ALG II-Empfänger.

Schikane vom JobcenterHintergrund des Falles war eine Bareinzahlung von 100 € auf dem Konto des Mandanten. Er wurde daraufhin vom Jobcenter aufgefordert mitzuteilen, woher diese Einzahlung stammt. Gleichzeitig wurde die SGB II - Leistung für den bevorstehenden Monat aber komplett gestrichen, indem einfach keine Auszahlung erfolgte.

Auf die telefonische Anfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Jobcenters und den Hinweis, dass dieses Vorgehen offensichtlich rechtswidrig sei, erhielt Jakobeschky die obige Antwort, die mit rechtsstaatlicher Verwaltung tatsächlich nichts mehr zu tun hat.

Und es kam noch besser: Die Einhaltung des zulässigen Verfahrens (die Einzahlung auf dem Konto als Einmaleinkommen zu berücksichtigen und einen entsprechenden Erstattungsbescheid zu erlassen) sei zu aufwändig. Außerdem wisse man nicht, wann das Jobcenter dann überhaupt die Leistung zurück erhalten würde.
Der Jobcenter-Mitarbeiterin erschien es deshalb als angemessenes Mittel, die komplette Leistung für den Folgemonat einfach mal einzubehalten, um so “den Bürger zu erziehen”.
Die Grundsicherungsbeauftragte greift einErst nachdem Jakobeschky mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht gedroht hat, wurde das ALG II schließlich doch noch ausgezahlt.

Gestartet wurde diese neue Funktion in der Region Ost ursprünglich als Projekt. Dabei wurden interessierte Verwaltungsangestellte, also Nichtjurist*innen, zunächst für den Bereich der Grundsicherung (ALG II und Sozialhilfe) rechtlich umfangreich geschult und weitergebildet.

Sie haben dann nach und nach entsprechende Verfahren in ihren Büros geführt, bis hin zur Übernahme eines vollständigen Dezernates speziell für Grundsicherungsverfahren.

Da das Projekt “Grundsicherungsbeauftragte” sowohl von den teilnehmenden Verwaltungsangestellten als auch von den betreuten Mandant*innen durchweg als positiv eingeschätzt wurde, wird es nach der 2-jährigen Befristung seit Anfang 2014 unbefristet weitergeführt. (Quelle: gegen hartz Iv.de / sb,DGB)

Info

Neue Rechtshilfe für Hartz IV Beziehende

Projekt "Grundsicherungsbeauftragte": Schnelle Hilfe bei Rechtsfragen




Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bietet im Osten eine spezielle Rechtshilfe für Hartz IV Beziehende an. Sie sollen schnell helfen, wenn Jobcenter-Mitarbeiter mal wieder über die Stränge schlagen und glauben, die Gesetze selbst zu gestalten.




Dienstag, 21. Oktober 2014


Um Jahre zu spät


Offenbar fällt der BA erst jetzt auf, warum viele qualifizierte Alleinerziehende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen

Was die FHP seit weit über 1 Jahr, nämlich seit ihrer Gründung umtreibt, (aber auch schon davor) ist die Tatsache;
der unflexiblen Arbeitszeiten für Alleinerziehende, welche mit den Ferienzeiten und Öffnungszeiten der Schulen und Kitas kollidieren.

Die Redaktion der FHP, (eben selbst betroffen),  ist erstaunt, wie lange Führungspersönlichkeiten der BA benötigen;
um die einfache Logik und das kleine 1x1 der familienstrategischen Arbeitsmarktpolitik für sich "selbst" zu entdecken!

Halbherzig, aber immerhin ein "Anfang"?
Fordert sie nunmehr flexiblere Öffnungszeiten für Kitas

"Starre Zeiten passen nicht mehr in die Arbeitsrealität. Nicht nur Alleinerziehende profitieren von einer solchen Regelung".
Kritiker sagen: Der Vorschlag ist gut, aber nicht finanzierbar".

"Die Betreuungszeiten in Kitas passten nicht zur heutigen Lebens- und Arbeitswelt"; kritisierte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.
Wobei sich diese Erkenntniss des Herrn Alt natürlich wieder einmal in keinerweise mit seiner regriden Sanktionspolitik, eben auch Alleinerziehenden gegenüber deckt.

Welch ein "verlogener und nur scheinbarer Paradigmenwechsel".
Zwar ist die Erkenntniss der Problemstellungen nun auch bei den Herren "Alt und Weise" angekommen aber praktisch;
schieben sie weiterhin die Verantwortung an die Eltern ab.
So werden schon mal Hochschwangere sanktioniert, welche sich in "Mutterschutzzeiten" nicht um Arbeit bewerben, oder auch:
Alleinerziehende mit kleinen Kindern entgegen vieler Soziialgerichtsurteile, totalsanktioniert.
Alleinerziehende mit Wochenendschichten in Vollzeitarbeit mit 6 Uhr Arbeitsbeginn vermitteln zu wollen, gehört auch zum Standard. Neben der Pflicht zur Erziehenung, Aufsichtspflicht und dem Elternrecht, besteht aber eben auch:
Die Pflicht "jede Erwerbstätigkeit" annehmen zu müssen!

Meine Herren, an diesen jetzt von ihnen getroffenen Aussagen;
werden sie sich nun zukünftig "öffentlich" messen lassen müssen! 

  
Flexible Öffnungszeiten
Auch wenn es meist nicht die späten Abendstunden sein müssen, flexible Öffnungszeiten sind gewünscht und zwingend erforderlich. Von 9300 Kitas in NRW öffnen 5966 bereits vor 7.30 Uhr, 284 sind auch nach 17 Uhr geöffnet.
Den Bedarf an flexiblen Zeiten bestätigt auch der Eon-Betriebskindergarten in Essen.

"Die wenigsten Kinder seien bis 19 Uhr untergebracht, „aber bis 16 Uhr ist  heute niemand mehr mit der Arbeit fertig“, heißt es u.a. aus der Kita Grugapark.
Mütter und Väter können ihre Kinder hier zwischen 7 und 19 Uhr für maximal neun Stunden unterbringen und täglich entscheiden, zu welcher Uhrzeit das geschieht.
Ein ähnliches Modell inklusive einer Samstagsbetreuung gilt für die Kita Diesterwegstraße in Gelsenkirchen.
Hier legt man Wert auf die Feststellung, dass nicht nur Alleinerziehende von flexiblen Öffnungszeiten profitieren: „Es sind alle berufstätigen Eltern. Angefangen bei der Krankenschwester oder der Verkäuferin bis hin zum Sparkassenangestellten mit langem Donnerstag.“

Ist dieses Problem überhaupt zu finanzieren?
Als „wünschenswert“, aber „nicht finanzierbar“ wertet Sozialwissenschaftler Stefan Sell den Vorstoß der BA. „Schon jetzt gibt es Qualitätsprobleme. Außerdem steuern wir auf einen Fachkräftemangel zu.“
Nach Angaben Sells, Professor für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften am Rhein-Ahr-Campus Remagen, bedeuten erweiterte Öffnungszeiten einen erheblichen Personalbedarf. (Welch eine Erkenntnis)
Zudem hätten Erhebungen ergeben, dass die Betreuung bis 20 Uhr zwar gefordert, aber in der Praxis nur von drei bis vier Eltern nachgefragt werde. Selbst für diese Mini-Gruppen müsse jede Kita zwei Fachkräfte abstellen.

Qualität bleibt auf der Strecke?
„Wer soll das bezahlen? Ich fürchte, dass wir nur noch auf die Quantität statt auf die Qualität schauen“, sagt Sell. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) glaubt nicht an die Umsetzbarkeit der BA-Forderung.
Dass viele Kinder immer häufiger eine „38-Stunden-Woche“ haben, teilt das Statistische Bundesamt mit. Demnach werden in Deutschland bereits mehr als die Hälfte aller Kita-Kinder unter drei Jahren mindestens 35 Stunden pro Woche betreut.

Fazit:
Die Auflösung der starren Öffnungszeiten kann nur ein Teil der Lösung sein.
Kombiniert man diese jedoch mit einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite, flexiblere Arbeitszeitmodelle für Alleinerziehende anzubieten, sieht es schon ganz anders aus.
Nach der Meinung der FHP kann bei mitteständigen und vor allen großen Betrieben/ Betriebsketten, auch der eigene Betriebskindergarten einen hervorragenden Beitrag dazu leisten:
Das Alleinerziehende ihre Erwerbsbiographie ausbauen können!

®by
P.F.

Ein Musterbeispiel, das dies fünktionieren kann, findet man hier:

http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article106216760/Dies-sind-die-Pioniere-der-Betriebskindergaerten.html

Sonntag, 19. Oktober 2014

Gewalttätige Angriffe auf öffentliche Bedienstete und wie sich heute; sogenannte "Sozialpolitiker",
die Ansichten eines Diktator´s mit dem Namen "Adolf Hitler", zu eigen machen!


Die FHP meint dazu;
Betrachtet man die Definition von "Gewalt", dann geht die "erste Gewalt" in den meisten Fällen nicht von den betroffenen Sanktionierten, sondern tatsächlich von den Angestellten der Behörden aus und diese setzen widerum "nur die Vorgaben der Politik" um! Es wäre also auch in ihrem Interesse, das Sanktionssysthem zu verweigern, könnten sie doch selbst, ihre Kinder und Familienangehörige;
schon Morgen, die nächsten "Hartzer" sein!

Aussagen und somit auch persönliche Ansichten, demokratisch gewählter Politiker,
aber auch einschlägige Inhalte von Tageszeitungen wie die "BILD" "wer nicht arbeitet, braucht nicht essen", oder immer wieder Berichte über sogenannte "Sozialschmarotzer", sind nicht länger tragbar!

Als Gewalt (von althochdeutsch waltan „stark sein, beherrschen“) werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.

Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und differenziert. Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot

Und so beklagt sich der Deutsche Beamtenbund wohl nur "bedingt zurecht" wenn er schreibt;

„Die Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes nimmt drastisch zu", warnt der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in der „Welt am Sonntag“ (Ausgabe vom 12. Oktober 2014). Dies habe eine Umfrage des gewerkschaftlichen Dachverbandes in seinen Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften ergeben. Bei den verbalen und physischen Übergriffen, von denen die „eindeutige Rückmeldung“ berichte, handle sich nicht um ein Großstadtphänomen, sondern um eines, das keine regionalen Grenzen kenne, betonte Dauderstädt.

Auch in Verwaltungsbereichen, in denen es um Hartz IV oder andere Zweige der Sozialversicherung gehe, erlebe man ein Ausufern der Gewalt."

Unter anderem verweist der Bericht auf eine beachtenswerte Studie der Hochschule Darmstadt: „Empirische Untersuchung zur Aggressivität und Gewalt in der Kundenbeziehung - Kunden-Konfliktmonitor 2012“.

Bereits die Begriffsdefinitionen „Aggression“, „Aggressivität“, „Gewalt“, „Konflikt“ sind sehr aufschlussreich.
So heißt es z.B. „Eine andere Begriffsdefinition, fasst den Gewaltbegriff etwas weiter und berücksichtigt zusätzlich auch die Fahrlässigkeit: „Gewalt liegt immer dann vor, wenn Menschen gezielt oder fahrlässig physisch (körperlich) oder psychisch (seelisch) geschädigt werden. Gewalt ist immer an Macht geknüpft.“

Nach dieser Definition erleben Jobcenter-Kunden durch die Sanktionspraxis des SGB II, durch spontane Leistungseinstellung und Gängelung verschiedenster Art (Eingliederungsvereinbarungen, Gutschein-Vergabepraxis, nutzlose Maßnahmen, Hausarrest, u.s.w.) regelmäßig Gewaltanwendung durch Jobcenter-Mitarbeiter in Form von direkter Existenzbedrohung.

Vor dem Hintergrund der hohen Erfolgsquoten in der Sozialrechtsprechung stellt die Verfahrenspraxis der Jobcenter eine offene Missachtung des Rechtsstaates dar, weil existenzvernichtende Strafen vollstreckt werden, die im Falle kompetenter Rechtsverteidigung zuhauf als rechtswidrig abgeurteilt werden.

Die überwiegende Zahl der Übergriffe auf Jobcentermitarbeiter resultiert aus solchen direkten Existenzbedrohungen und der Angst zu Hungern bzw. Obdachlos zu werden!
Ein aktuelles Beispiel wurde jetzt vor dem Landgericht München II neu verhandelt. Dabei wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Einer Mutter von drei Kindern wurden 2012 die Leistungen komplett versagt und die Existenz der Familie war bedroht. Die Mutter ging zum Angriff über und griff die Sachbearbeiterin an. In der Berufungsinstanz wurde sie freigesprochen!

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht". sagte schon Bertolt Brecht!
Dabei ist die bereits vorhandene Aggression in beide Richtungen, stets gleichermaßen zu verurteilen.

Vergessen wir nie, dass zu allen Zeiten:
Immer wieder Gesetze erlassen wurden, die im Laufe der Geschichte an ihrem Ende, als Menschenverachtend verurteilt wurden. Und so bleibt abzuwarten, wann unsere Politik erkennt;
das die Hartz IV Gesetze eine täglich fortwährende, "massive Gewalt und Existenzbedrohung" für uns alle bedeutet, besonders vor dem Hintergrund:
Das es in unserer hochtechnologischen Bundesrepuplik, nie wieder genug Arbeit für alle geben kann!

Es erschreckt zutiefst, das sich heutige "Sozialpolitiker" einen Ausspruch auf die Fahne geschrieben haben, der in der Nazi-Zeit zu fatalen Konsequenzen führte!

Denn: Adolf Hitler, der Gründer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)sagte : "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen". Und, "wer nicht um sein Leben kämpft, soll nicht auf dieser Erde leben". "Nur dem Starken, dem Fleißigen und dem Mutigen gebührt ein Sitz hienieden". (1925)

In diesem Sinne, allen die "jetzt erst aufgewacht" sind;
ein herzliches Willkommen im Hartz IV - Widerstand!

Euer
P.F.
 

Dienstag, 14. Oktober 2014

Hartz IV Eilmeldung:


"BILD" polarisiert mit "Hartz IV - Rassismus"  (Teilen)

Erneut muss festgestellt werden, das die BILD-Zeitung aktiven Hartz IV- Rassismus betreibt.

In der heutigen Ausgabe titelt sie:
"Fast 500 000 Strafen für Hartz-IV-Empfänger"
"Die Jobcenter haben von Januar bis Juni schon knapp eine halbe Million Strafen gegen unwillige Hartz-IV-Bezieher verhängt"

Die Betonung liegt dabei auf "unwillige". Es ist natürlich offensichtlich welche Strategie dahinter steht, aber was da praktisch steht, ist leider wieder einmal fachlich unzureichend und falsch!

Denn, völlig unreflektiert sowie falsch interpretiert, gibt sie die "Statistik" und Informationen der BA wieder, welche zwar vom Zahlenwert stimmen mag, aber keineswegs tatsächliche Hintergründe wiederspiegelt.

Fakt ist;
- Nur max. 3% der Leistunskürzungen sind auf "Unwilligkeit" zurück zu führen. Dh: max und theoretisch 15.000 könnten als "unwillig" bezeichnet werden!
- Fast 50% aller Leistunskürzungen müssen zurück genommen werden.
Das bedeutet Denklogisch;
das "nur" 7.500 Leistunskürzungen auf "Unwilligkeit" beruhen.

Zwischen etwa 7500 und 500.000 liegen aber Welten und es ist absolut - UNVERANTWORTLICH -, das eine Tageszeitung solche perfiden LÜGEN verbreitet.

In einer Zeit, wo solche Schlagzeilen maximal der rechten Szene noch nutzen, sollte "die BILD" über ihre gesellschaftliche sowie politischene Verantwortung nachdenken und aufhören;
die Gesellschaftsschichten gegeneinander auszuspielen.

Wer in seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung nicht bereit ist, sich mit der Wahrheit auseinander zu setzen, wird einen erheblichen Anteil dazu beitragen:
Das soziale Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewaltpotenzial, einen Nährboden in der rechtspopulistischen und ausländerfeindlichen Szene findet. Wer sich mit solchen populistischen Schlagzeilen bzw. "Dauerparolen" profelieren will, mus sich darüber im klaren sein:
Das der nächste Hartz IV - Tote oder Übergriff, ganz klar auf sein Konto geht!

In einer Zeit, in der nur wenige Zeitungen den Mut finden, die Wahrheit über das wirkliche Ausmaß der Hartz IV Agenda zu schreiben, sollte gerade von den großen Medien der Schritt gewagt werden, hinter die Kulissen zu schauen, denn die Wahrheit sieht anders aus!

Die Wahrheit wäre zB.
- Das minderjährige Schulkinder rechtswidrig sanktioniert und drangsaliert werden werden. Ja, sogar auch mit strafrechtlicher Relevanz genötigt werden, die Schule vorzeitig zu beenden um "Arbeiten" zu gehen!
- Das über 50 % der Sanktionen rechtswidrig sind und diese sogar auf interne Arbeitsanweisungen der BA, zurückzuführen sind.
- Das es für über 6,1 Millionen Leistungsberechtigte nur etwa 450.000 freie Arbeitsplätze gibt.
- Das es keine ausreichenden Fördermittel gibt, um sich zB: selbstständig machen zu können oder den Führerschein zu erwerben.
- Das bereits kleine Kinder rechtswidrig mit Erstattungsansprüche durch die BA belegt werden.
- Das es jedes Jahr im Durchschnitt 1000 Hartz IV-Tote gibt.
- Das es auf Grund einer technologisierten Lebenswelt garnicht genug "anständig bezahlteArbeit für alle" geben kann!

Und was gerne bei "der BILD" und einigen (zu vielen) Politikern vergessen wird:

Das der Slogan; "wer nicht arbeitet, braucht nicht essen" und der politisch erzeugte Zwang jede Arbeit annehmen zu müssen, ein Relikt aus der NAZI - Zeit ist, welches sich Heute hinter der "Agenda-2010" versteckt!

Aber auch schon davor gab es die Zeit der "Sklaverei". Man erinnere sich an die amerikanische Geschichte!
 

Ehrliche Arbeit für gerechten Lohn? JA...gerne!
Das setzt aber mindestens 5 Millionen neue und familiengerechte Arbeitsplätze vorraus.
Versklavung im Sinne, "Arbeite oder Stirb"? NEIN...Danke!

Man muss sich ernsthaft die Frage stellen.

Darf eine so große Tageszeitung ungestraft und weiterhin, solche Hetz-Kampagnen gegen Leistungsbezieher starten?

Oder wird es Zeit, dieses Blatt in die Schranken zu verweisen, welche erforderlich sind;
um gesellschaftliche Unruhen zu vermeiden und gesellschaftsverantwortliche sowie ehrliche Aufklärung als Berufsethik zu etablieren?

Es wäre wirklich wünschenswert, wenn alle betroffenen "unwilligen" 500.000 Hartz IV Leistungsempfänger den Mut finden würden, gegen diese Hetzerei endlich Strafanzeigen zu erstatten.

Die Möglichkeiten sind Vielfältig und so sollte jeder für sich und vor allem im Interesse seiner Kinder entscheiden:
Ob er sich endlich gegen diese "LÜGEN" wehrt! 



Nutzt den § 130
Volksverhetzung


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Steht auf und wehrt euch endlich!


®
P.F

 


Sonntag, 12. Oktober 2014

Wer zukünftig Hartz IV beziehen will, soll / muss sich versklaven! lassen

So könnte man die Schlagzeile der BILD interpretieren, welche wieder mal und immer noch;
unkritische, aber systhemkomforme a-sozial-politische "Anti HartzIV Propaganda" betreibt!

"Wer Hartz IV will,
muss arbeiten"!


Das heist nichts anderes als, "wer leben will, muss sich ducken" oder auch; "wer nicht arbeitet, braucht nicht essen"!

So will die Bundesregierung ab 2015 stärker Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen!
Am 5. November will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (44, SPD) nach BILD-Informationen im Bundestag ein neues Langzeitarbeitslosen-Konzept vorstellen.
Ziel: mehr Hartz-IV-Empfängern einen Job verschaffen.
Nach Angaben von BILD beziehen Bundesweit aktuell 1 923 040 Menschen Hartz IV Leistungenen vom Jobcenter, in Berlin 157 462.

Es darf natürlich erneut sehr stark angezweifelt werden, das die "Bild" sorgfältig recherchiert hat, sprechen doch weitgehend alle Fach-Verbände von mindesten 4 -5 millionen Leistungsbezieher!

Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) ist das neue Zauberwort in der Arbeitsmarktpolitik.
Passive Leistungen (Regelsatz, Kosten der Unterkunft, Heizung) werden zusammengelegt, daraus ein Gehalt für einen regulären sozialversicherungspflichtigen Job geschaffen (ca. 1200 Euro brutto).

600 neue Mitarbeiter sollen bundesweit in Unternehmen dafür werben, gezielt Langzeitarbeitslose anzustellen, dafür gibt es dann wieder "fetten Bonus"!

Außerdem ist eine Öffentlichkeitskampagne für Jobs für Langzeitarbeitslose geplant. Es ist dabei zu erwarten das mit den "Förderungsbonus", div. Medien, die Versklavung aktiv unterstützen werden!

"Spezialjobs für schwer Vermittelbare"
Durch die Betriebsakquisiteure sollen für rund 30 000 schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose bis zu 19 000 Jobs geschaffen werden. Welches wohl bedeuten soll, das sich die Jobs dann aufteilen lassen.
Unternehmen bekommen dafür Lohnkostenzuschüsse. 885 Millionen Euro
Sozialverbände, Behörden und Jobcenter sollen in Zentren enger zusammenarbeiten, dort u.a.
...soziale, "psychische und gesundheitsfördernde Maßnahmen"... anbieten.

Das erinnert an eine neue "Gehirnwäsche-Industrie"

Der Wiedereinstieg in einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt?
In Berlin stehen SPD und CDU dem angeblich aufgeschlossen gegenüber.
So will sich die CDU nach BILD-Informationen beim Bund um die Teilnahme an dem PAT-Pilotprojekt bewerben.
In der SPD arbeiten Parteigremien an einer Erklärung für die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarkts. „Man muss den Menschen eine sinnvolle Beschäftigung und Perspektive bieten“, sagt Berlins CDU-General, Kai Wegner (42).
Das erinnert an das Projekt in Hamburg, welches mit einem modernen Sklavenmarkt vergleichbar ist!

NUR einer sträubt sich und das ist Schäuble, der genau weiß;
Welche finanziellen Belastungen damit entstehen und vor allem, welche Klageflut zu erwarten ist.

Denn seit dem 19ten Jahrhundert ist "Sklaverei" in Europa verboten!

Euer
P.F.
 

Dienstag, 7. Oktober 2014

Augsburg: Hartz-Bezieher dürfen "nicht" den Augsburger ÖPNV benutzen!
Hartz IV Bezieher sind ausgeschlossen (wieder einmal)
 

Augsburger Politik verstösst gegen Gleichheitsgrundsatz und diskriminiert Leistungsbezieher auf das schlimmste!
Sozialticket gilt nur für bedürftige Rentner, Wohngeldempfänger und Asylbewerber, jedoch nicht für Hartz-IV-Empfänger.

Das ist weder gerecht noch erklärbar!

Es bleibt zu hoffen, das sich alle Hartz IV Bezieher das Recht darauf einklagen.

Das Sozialticket der Augsburger ist in Deutschland eine Seltenheit: Dass ausgerechnet die Hartz-IV-Empfänger davon ausgenommen wurden, ist kaum nachzuvollziehen.

Eine Hartz-IV-beziehende Mutter mit kleinen Kindern hat nicht weniger Mobilitätsbedarf durch den ÖPNV, als ein verarmter Rentner.
Für jemanden, der wenig Geld hat und sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht gut fortbewegen kann, ist das Sozialticket ohne Zweifel eine Erleichterung.

Fauler Kompromiss statt soziale Lösung

Die Stadt, die unter ihren Sozialkosten ächzt, hat sich mit dem Ticket eine freiwillige Leistung aufgebürdet.
Es waren mit Sicherheit nicht nur sozialpolitische, sondern auch finanzielle Überlegungen, die dafür gesorgt haben, dass sich der Streit über das Ticket im vergangenen Wahlkampf so in die Länge gezogen hat. Und es war wohl auch die Situation des Wahlkampfs, die dafür gesorgt hat, dass ein Konstrukt wie das Augsburger Sozialticket herauskam.

Die Linken gaben Gas, die SPD machte mächtig Druck, aber am Ende setzte sich ein von der CSM umgearbeiteter Vorschlag der CSU durch, die das Ticket anfangs sogar ganz abgelehnt hatte.
So kam am Ende ein mieser Kompromiss statt eine anständige Lösung heraus.
Wenn man ein Sozialticket einführt, dann sollte man es richtig machen.

Es bleibt abzuwarten, welcher findige Sozialanwalt, der Stadt einen Denkzettel verpasst und welcher Hartz IV Bezieher sich vehement gegen diese Art der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung wehrt!

Hoffentlich bald, denn sonst bleibt der ÖPNV in Augsburg, eine Baustelle der sozialen Ausgrenzung und nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung!





Euer
P.F


Waffen statt Brot

Reinfelder Schüler setzten sich mit der in Deutschland bestehenden Kinderarmut auseinander — und waren erstaunt über die Zahlen.

Die meisten der etwa 130 Schüler der Immanuel- Kant-Schule in Reinfeld waren total überrascht, dass mehr als 300 Kinder, also fast jedes fünfte Kind, in Reinfeld von Hartz IV oder ähnlichen Leistungen leben müssen. Im Rahmen der Stormarner Kindertage setzten sich die 7. Klassen mit Ingo Loeding, dem Geschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes Stormarn, mit der Kinderarmut auseinander.

„Das war auch für uns ein sehr spannendes Experiment“, schildert Ingo Loeding seine Erfahrungen, „viele Kinder erfuhren zum ersten Mal, was es bedeutet, arm zu sein. Einige hatten die Vorstellung, dass Armut immer mit Alkohol- und Tabakkonsum zusammenhängt und dass die meisten Betroffenen für ihre Situation selbst schuld sind und viele auch nicht arbeiten wollen.“ Er fügte hinzu:

 „Die Kinder sind hier ein Spiegel dessen, was viele Erwachsene über Armut denken und was auch immer wieder regelmäßig an falschen Behauptungen verbreitet wird. Viele Eltern sind auch berufstätig, aber verdienen so wenig, dass es für sie und ihre Kinder nicht ausreicht.“

Mehr als 90 Prozent der Eltern versuchen laut Kinderschutzbund, ihren Kindern auch mit geringen finanziellen Mitteln zu ermöglichen, um am Alltag der Kita oder Schule teilnehmen zu können.

Vor allem allein erziehende Mütter oder Väter litten unter Armut, der sie nur selten entkommen können. „Es sind genau diese Vorurteile, die es Eltern und Kindern erschweren, offen über ihre Situation zu sprechen“, erklärte Loeding den sichtlich berührten Schülern. „Das Thema Armut in Deutschland sollte viel stärker in den Schulunterricht einbezogen werden. Erst wenn wir alle ein klares Verständnis davon haben, wie die Lebenswirklichkeit vieler Familien mit Kindern aussieht, wird es Lösungen gegen Kinderarmut geben.“

Für die Schüler begann das Umdenken auch da, wo sie sich mit den Hartz-IV-Regelsätzen auseinandersetzten. Viele sagten spontan, dass das Geld fürs Essen, für die Kleidung und andere notwendige Dinge nicht ausreichen würde und dass das höchst ungerecht sei. „Was hat sich die Politik dabei gedacht? Das geht doch so nicht“, brachten es Schüler auf den Punkt.
(Quelle: lübecker nachrichten)

Redaktionelle Anmerkung:
Es muss wohl in Frage gestellt werden ob es wirklich "nur" jedes 5te
Kind ist, zumal nicht nur die öffentliche Statistik manipuliert wird, sondern auch viele Eltern;
vor Scham und Angst einer Stigmatisierung, schlichtweg erst garnicht mit ihren Kindern darüber reden. Häufig auch, ihnen zustehende Leistungen nicht beantragen, damit eben nicht in der "Nachbarschaft" geredet wird.

Medien wie die BILD oder BZ immer wieder nur Schlagzeilen über die "Sozialschmarotzer" präsentieren und somit einen massiven Beitrag zum schlechten Ruf von Hartz IV - Bezieher beitragen und die öffentliche Meinung massiv manipulieren. 

 
Eltern wollen dies ihren Kindern nicht antun und verschweigen die tatsächliche Situation.
Es ist unverantwortlich von diesen "staatstreuen" Medien,
die öffentliche Meinung so zu manipulieren, das Eltern sich nicht zu "outen" getrauen.
Es ist bezeichnend, das es u.a. nicht eine
Schlaggzeile" bei besagten Medien über den Hartz IV Widerstand gibt.
Es ist auffällig, das es keine Schlagzeilen des Springerverlages über die vielen Hartz IV - Opfer gibt, sondern vielmehr immer wieder eine Treibjagd gegen "Betrüger" in regelmäßigen Abständen erfolgt.

Die Wahrheit das es garnicht genug Arbeit in einer hoch-technologischen Arbeitswelt für alle gibt, ist beim Springerverlag nicht erwünscht, zumal:


Sich der "böse Hartzer" ja besser als der "arme Hartzer" verkaufen lässt!
Nicht die Schicksale der einzelnen Betroffenen;
welche ja "nur" in die Hunderttausende gehen, bringen die Kassen der Springermedien zum klingeln, sondern eben solche, die den "armen" Staat betreffen.

Ein "armer" Staat dessen Mlitärhaushalt bei weiten, den des gesamten Sozialhaushaltes übersteigt.

Waffen und junge Rekruten, statt soziale Familienpolitik, Brot, Kleidung und Wohnung?
Ein aktuelles Thema, das in erschreckender Form an 1933 erinnert!

Euer
P.F


Montag, 6. Oktober 2014

Hartz IV - Kinder in Schule öffentlich "vorgeführt" (bitte teilen)

Zwei-Klassen-Kantine in Hamburg
Gefördertes Essen in der Stadtteilschule-Mitte Hamburg wurde besonders gekennzeichnet

Das System ist kinderleicht: Schüler, die ihr Schulessen bezahlen können, haben rote Marken. Kinder, deren Essen von der Stadt gefördert wird, weiße. In der Schulkantine der Stadtteilschule-Mitte bekommen Kinder und Jugendliche seit vier Jahren nur gegen Vorlage einer Essensmarke eine warme Mahlzeit. Während aber bei jedem Schüler die gleiche Portion auf dem Teller landet, haben die Marken zwei verschiedene Farben. „Die weißen nennen wir Hartz-IV-Marken“, sagt Julia (Name von der Redaktion geändert) aus der fünften Klasse. Die Zehnjährige ist erst seit ein paar Wochen auf der Schule am Lohmühlen-Park, wunderte sich aber schon am ersten Tag, warum ihre Freundinnen andere Marken bekommen.

Die Kinder bekommen unfreiwillig einen Stempel aufgedrückt.“ so Renate Berlau!
Julias Großmutter wirft der Schule vor, Diskriminierung und Hänseleien unter den Kindern erst zu ermöglichen. „Die Kinder bekommen unfreiwillig einen Stempel aufgedrückt“, sagt sie.
Auch der erste Elternabend half nicht. Obwohl noch andere Mütter das Zwei-Farben-System in der Schulkantine kritisierten, ging die Klassenlehrerin nicht weiter darauf ein.
Auch wenn Julia selbst sagt, dass sie wegen der Essensmarken nicht gehänselt wird, sind die Plastikchips auch außerhalb der Mensa Thema. Die Fünftklässlerin weiß genau, welche ihrer Mitschüler rote und wer weiße Marken in der Schultasche hat und auch auf dem Schulhof sprechen sich die Schüler auf die Marken an. „Wo soll das hinführen, wenn schon zehnjährige Kinder in solchen Schubladen denken“ sagt Renate Berlau. Die 66-jährige Rentnerin hat Angst, dass ihre Enkelin schon bald von ihren Mitschülern ausgegrenzt wird.
Seit 2011 ist das Schulessen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Hamburg kostenlos. Damals verabschiedeten Schulsenator Ties Rabe und Sozialsenator Detlef Scheele das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket für Hamburger Schüler. Die Umsetzung der Regelung ist laut Schulbehörde jeder Schule selbst überlassen. Julias Schwester Melina geht beispielsweise auf die Fritz-Koehne-Schule in Rothenburgsort. Dort werden die Fingerabdrücke der Schüler gescannt, so können die Betreiber der Kantine später unterscheiden, wie viele der Mahlzeiten von der Stadt gefördert werden. An vielen anderen Schulen gibt es Chipkarten (einfarbig).
Nach Anfrage System geändert
Die Schulbehörde nahm zu dem Zwei-Farben-System an der Schule Lohmühlen-Park trotz Wochenblatt-Anfrage keine Stellung. Die Behörde wies aber offenbar die Schule an, das zweifelhafte System abzuschaffen: Seit Freitag bekommen nun alle Kinder weiße Marken.