Freitag, 29. August 2014


AUFRUF an alle aus und um Wupperttal und aus den anderen deutschen Städten: ( Wichtig unbedingt Teilen)

SPD und CDU planen weit über 1 Million Kinder und Alleinerziehende in den Hunger zu treiben! Steht auf und unterstützt den Verband Tacheles und Harald Thome` am 1. September
Helft den tausenden von alleinerziehenden Eltern, helft den Kindern und Arbeitslosen/Arbeitsuchenden!

»Volles Programm von Hartz-IV-Schikanen«


Eilklage auf Versammlungsrecht, weil Polizei Proteste am Jobcenter Wuppertal untersagt.
Ein Interview von Gitta Düperthal mit Harald Thomé

Harald Thomé ist Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal

Die Erwerbsloseninitiative Tacheles will am 1. September einen »Zahltag« vor einem Wuppertaler Jobcenter abhalten, damit Erwerbslose das ihnen zustehende und nicht ordnungsgemäß ausgezahlte Geld gemeinsam abholen können (siehe jW vom 26.8.). Nun hat die Polizei dies untersagt – was nun?
Zunächst der Stand der Dinge: Wir als Anmelder haben eine Untersagungsverfügung von der Polizei bekommen. Der Behördenleiter und der Grundstückseigentümer wünschten nicht, daß unser Protest auf dem privaten Grundstück stattfindet, wo sich das Jobcenter befindet. Wir werden eine Eilklage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Düsseldorf dagegen einreichen und diese Entscheidung, die unser Versammlungsrecht einschränkt, prüfen lassen – nötigenfalls durch alle Instanzen.

Die Polizei meinte gegenüber junge Welt, Sie könnten auf der Straße demonstrieren, die sei öffentlich. Das wollen Sie nicht?
Nein, wir lassen uns nicht einfach auf die Straße versetzen. Zunächst ist es so: Im Versammlungsrecht muß gar keine Begründung angegeben werden, um eine Versammlung abzuhalten: Es reicht zu sagen: »Wir wollen es machen!« Das ist grundgesetzlich geschützt. Ich sehe mich nicht in der Pflicht, gegenüber der Polizei etwas zu rechtfertigen. Tatsächlich ist es so: Bei der Hartz-IV-Gesetzgebung gibt es eklatante Mißstände; insbesondere das Wuppertaler Jobcenter hat einen grottenschlechten Umgang mit seinen Kunden.

Deswegen wollen wir im Eingangsbereich des Jobcenters mit Transparenten demonstrieren »Sie verlassen den grundgesetzlichen Sektor – und landen nunmehr im Jobcenter Wuppertal«. Das macht nur dort Sinn, nicht auf der Straße.

Wie begründen Sie Ihre Klage?
Immer mehr öffentliche Einrichtungen mieten sich auf privatem Gelände ein, auch das Jobcenter Wuppertal. Nun geht es um die Grundsatzentscheidung: Ist hier Privatrecht vorrangig oder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit? Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem sogenannten »Fraport-Urteil« Maßstäbe gesetzt. Im Fall des Rhein-Main-Flughafens hat es 2011 dem Mitglied einer Initiative gegen Abschiebung Recht gegeben, das gegen die Flughafengesellschaft geklagt hatte, weil diese die Versammlungsfreiheit dort untersagen wollte. Die Richter entschieden: An Orten des allgemeinen kommunikativen Verkehrs besteht Anspruch auf Versammlungsfreiheit, wenn diese für die Öffentlichkeit allgemein geöffnet und zugänglich sind. Im Wuppertaler Jobcenter ist das der Fall.

Zum Anliegen des geplanten Protests am 1. September: Hebt sich das Wuppertaler Jobcenter durch besonders schikanöses Handeln hervor?
Ja, diese Geschäftsstelle ist wirklich mies: Der Umgangston übel, Unterlagen verschwinden ständig, viele Leute müssen auf Bearbeitung ihrer Anträge wochen- oder monatelang warten. Ganze Familien müssen mitunter ausharren, ohne das ihnen zustehende Geld von mehreren hundert Euro zu erhalten. Das volle Programm von Hartz-IV-Schikanen ist hier zu erleben.

Weshalb sorgt auch für Aufregung, daß die Bundesregierung sogenannte »Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch« beschließen will?
Im Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD) werden derzeit Verschärfungen der Sozialgesetzgebung diskutiert: Zu etwa 30 Prozent tatsächliche Verbesserungen, 70 Prozent sind problematisch: Zum Beispiel soll der Zuschlag für alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher mit Kindern unter sieben Jahren von 140,76 Euro gestrichen werden. Begründung: Frauen würden nur Kinder gebären, um den Zuschlag zu kassieren. Solch ein Vorschlag, bei den Armen zu sparen, ist ein Bruch mit der Solidargemeinschaft. Weiteres Beispiel: Statt die fehlerhafte Verwaltungspraxis der Jobcenter zu ändern, gibt es den Plan, das Widerspruchsrecht der Betroffenen einzuschränken. Es soll erst in Kraft treten, wenn der Kläger 20 Euro zahlt. Dabei muß man sehen: Unser Verein Tacheles in Wuppertal produziert etwa 80 Widersprüche pro Woche. Wer den Zwanziger nicht hat, kann sein Recht künftig nicht mehr geltend machen. Nun sagen ungefähr 80 Erwerbsloseninitiativen bundesweit: Es reicht! Zwischen dem 22. September und 1. Oktober wird es dezentrale Proteste geben. Unsere Aktion am 1. September sehen wir bereits als einen ersten Aufschlag.
(Quelle: Junge Welt)

Anmerkung:
Hier ist jeder einzelne von euch angesprochen denn;
Arbeitslosigkeit kann euch alle treffen. Jeder weiß: Es gibt nicht genug ordentlich bezahlte Arbeit, (für Alleinerziehende erst recht nicht) und jetzt sollen auch noch bei unseren Kindern (weit über 1 Million werden betroffen sein) dringend notwendige Gelder eingespart werden! Das ist nicht länger hinnehmbar!

Euer


P.F.

Sonntag, 24. August 2014

Der Suppenküchenstaat wächst und
Medienpropaganda wird gezielt zur Manipulation eingesetzt!

Der Armutsforscher Christoph Butterwegge erzählt von der Umwandlung des Sozialstaats. Er malt ein beunruhigendes Bild unserer gespaltenen Gesellschaft.

Zur Person:
Christoph Butterwegge
Professor für Politikwissenschaft am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften, Universität Köln. Nach dem Abitur 1970 in Dortmund Studium der Sozialwissenschaft, Rechtswissenschaft, Psychologie und Philosophie an der Ruhr-Universität Bochum. 1975 Dipl. rer. soc. 1978 M.A. (Philosophie). 1980 Promotion z. Dr. rer. pol. a. d. Universität Bremen, 1990 Habilitation im Fach Politikwissenschaften ebenda. Nach versch. Lehraufträgen 1991–1994 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bremischen Stiftung für Rüstungskonversion und Friedensforschung. 1994–1997 Lehre am Fachbereich für Politikwissenschaft und Sozialpolitik an der FH Potsdam. Seit 1998 Professur an der Uni Köln.

Er wurde 1951 in Albersloh (Krs. Münster/Westfalen) als uneheliches Kind geboren, seine Mutter war anfangs Sparkassenangestellte und bildete sich dann fort zur beamteten Gewerbe-Amtsrätin. Herr Butterwegge ist Verfasser zahlreicher Schriften und Beiträge zu seinem Schwerpunktthema Armutsforschung. Eben erschien in 5. aktualisierter Auflage sein Buch „Krise und Zukunft des Sozialstaats“.

>>Er kristisiert Hartz IV vehement und verurteilt die Macht der Lobbyisten<<
„Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung die Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“ (Bundeskanzler G. Schröder vor dem World Economic Forum 2005 in Davos über die Hartz-IV-Gesetze.)

„Ich fange einfach mal an“, sagt Herr Butterwegge und wirkt total entspannt: „Mit der Agenda 2010 leitete die rot-grüne Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder einen radikalen Kurswechsel ein, der die sogenannte Lissabon-Strategie im nationalen Rahmen umsetzte. Auf dem dortigen EU-Sondergipfel im März 2000 hatten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten als ’strategisches Ziel‘ für das Jahrzehnt beschlossen und verlautbart, ’die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.‘

Von Beginn an wurde gelogen und beschönigt, Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II, war nicht, wie das der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder so irreführend formulierte, ’eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe‘, da wurde nichts zusammengelegt, die Arbeitslosenhilfe wurde schlicht abgeschafft! Spätestens seit den sog. Hartz-Gesetzen für ’moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt‘ ist feststellbar, dass die etablierten Parteien die Interessen der Langzeitarbeitslosen, der Armen, der Geringverdiener immer weniger vertreten, sonst hätten sie nicht solche Gesetze gemacht, wie Zeitarbeit und Leiharbeit zu deregulieren, Mini- und Midi-Jobs einzuführen und damit einen breiten Niedriglohnsektor zu schaffen.

Die Prekarisierung der Lohnarbeit ist ja das Haupteinfallstor für Armut bei uns heute in der Bundesrepublik. Und aus dieser Erwerbsarmut wird automatisch Altersarmut. Altersarmut ist also das Ergebnis der Deregulierung des Arbeitsmarkts, der Demontage des Sozialstaats im Allgemeinen und der Demontage der gesetzlichen Rentenversicherung durch Teilprivatisierung der Altersvorsorge im Besonderen.

Seit der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 hat sich nicht nur die soziale Ungleichheit verschärft, es wurde auch das Leistungsniveau für den Bürger stark abgesenkt. Die ’Reform‘ des Sozialstaats zieht zwangsläufig eine Pauperisierung nach sich. Zunehmend mehr Menschen werden von Verarmungsprozessen erfasst. Sie sind die Hauptleidtragenden dieser Politik, und viele wenden sich entsetzt von den etablierten Parteien oder überhaupt von der Politik ab.

Die Verarmenden und Armen ziehen sich immer mehr zurück, schon deshalb, weil die Teilhabe am öffentlichen gesellschaftlichen Leben ja auch Geld kostet. Sie steigen auch nicht auf die Barrikaden, weil sie ganz andere Sorgen haben, etwa die, wie sie am 20. des Monats noch was Warmes auf den Tisch kriegen. Die soziale Spaltung vertieft sich zusehends, und wir kommen in einen Teufelskreis, der uns, wenn wir nicht aufpassen, auch eine Brutalisierung unserer Gesellschaft bringen wird, mit mehr Drogensucht, Alkoholismus, Kriminalität auf den Straßen und vielem anderen mehr.
Die Armen gehen nicht mehr wählen

Dass die Armen sich als Fremde im eigenen Land fühlen, wurde bei der jüngsten Bundestagswahl besonders in den westdeutschen Großstädten augenfällig, es zeigte sich, dass sie vielfach gar nicht mehr wählen gehen. Hier in Köln gab es in Hochhaussiedlungen Wahlbeteiligungen von 40 Prozent, in den Villenvierteln lag sie bei fast 90 Prozent. Das zeigt, wir haben nicht nur eine Krise des Sozialstaats, der Wirtschaft, des Finanzmarkts, wir haben auch eine Krise des Repräsentativsystems der repräsentativen Demokratie!

Die sozial Benachteiligten sind derart desillusioniert, dass sie am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess gar nicht mehr teilnehmen. Eine Demokratie sieht anders aus, Demokratie bedeutet für mich, dass alle Menschen, die in einem Land leben, in der Lage sind, über dessen Schicksal – und damit über ihr eigenes – politisch mitentscheiden zu können. Das können sie aber eher nicht, wenn sie hoffnungslos sind, wenn ihre soziale Absicherung gefährdet ist bzw. am seidenen Faden hängt, weil sie Angst davor haben, am nächsten Monatsende ihre Miete nicht mehr zahlen zu können oder dass ihnen Strom und Gas abgestellt wird, oder weil sie ’Transferleistungen‘ beziehen und ständig entwürdigenden Schikanen unterworfen sind.

Woran es für die Betroffenen spürbar fehlt, ist Gerechtigkeit. Es gibt ja die gefühlte und gemessene Gerechtigkeit … also das möchte ich mal etwas genauer ausführen: Mit dem Begriff Gerechtigkeit wird zunehmend Schindluder getrieben. An die traditionelle Vorstellung von Gerechtigkeit wird kaum noch angeknüpft.

Im politischen Raum sind das immer die Bedarfsgerechtigkeit und die Verteilungsgerechtigkeit gewesen. Bedarfsgerechtigkeit bedeutete, demjenigen, der durch Behinderung, Arbeitslosigkeit und ähnliche Zwangslagen Hilfe braucht, diese auch ausreichend zur Verfügung zu stellen. Aufgabe des Sozialstaats war es, die Armut zu bekämpfen und die Bürger vor bestimmten Lebensstandard… nein Standardlebensrisiken, zu schützen, Krankheit Unfall usw. – was bei uns durch die Sozialversicherungen geregelt ist.

Und daneben gab’s die Vorstellung von Verteilungsgerechtigkeit, davon, dass die Aufgabe des Sozialstaats natürlich auch darin besteht – als dritte Hauptfunktion des Sozialstaats quasi –, für sozialen Ausgleich zu sorgen, dafür, dass die Kluft zwischen Arm und Reich nicht immer tiefer wird.

Das war bei den Vätern und wenigen Müttern unserer Verfassung eine ganz konkrete Absicht, dass sie in Artikel 20 und Artikel 28 deutlich reingeschrieben haben, die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat bzw. ein sozialer Rechtsstaat. So, das beruhte auf der Vorstellung, es muss Verteilungsgerechtigkeit geben, also es darf der Reichtum des Landes sich nicht in den Händen von wenigen konzentrieren, so dass für die große Masse der Bürger kaum Nennenswertes übrig bleibt.

Heute ist es aber genau so. Selbst der beschönigte 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung von 2013 sagt, dass die reichsten 10 Prozent der Haushalte über 53 Prozent des gesamten Nettovermögens in Händen halten, während die ärmere Hälfte der Bevölkerung, also 50 Prozent, nur über 1 Prozent des Gesamtnettovermögens verfügen darf. Über 40 Millionen Menschen leben sozusagen von der Hand in den Mund.

Der Durchschnittsverdiener, der kein Vermögen besitzt, sondern lediglich nur seinen ungesicherten Arbeitsplatz, befindet sich in einer Art sozialem Schwebezustand zwischen Armut und Wohlstand, vom Absturz trennt ihn nur eine schwere Erkrankung oder die noch nicht ausgesprochene Kündigung.

"Nur Reiche könn sich armen Staat leisten"

Während sich das private Nettovermögen allein zwischen 2007 und 2012 um 1,4 Billionen Euro erhöht hat, ist das Nettovermögen des Staats laut 4. ARB in den letzten beiden Jahrzehnten um mehr als 800 Milliarden Euro gesunken. Entsprechend sind die Auswirkungen. Es wird verkündet, man müsse ’den Gürtel enger schnallen‘.

Nur die Reichen können sich einen armen Staat leisten, sie umsorgen sich selbst, ihre Kinder besuchen Privatschulen und ausländische Universitäten, sie sind auf gute staatliche Schulen und Krankenhäuser, auf öffentliche Schwimmbäder, Bibliotheken und sonstige kommunale Einrichtungen nicht angewiesen. Aus ihrer Wahrnehmung fällt die Lebensrealität eines abhängig Beschäftigten vollkommen heraus.“ (Heute muss ein Arbeitnehmer 45 Jahre lang in Vollzeit arbeiten, und das zu einem Stundenlohn von über 10 Euro, damit er im Alter eine Rente knapp über dem Hartz-IV-Niveau erreicht. 4,7 Millionen Arbeitnehmer verdienen aber derzeit weniger. Anm. G.G.)

„Jedenfalls, diese beiden Vorstellungen von Gerechtigkeit, zum einen Bedarfsgerechtigkeit als Aufgabe des Sozialstaats herzustellen und zum anderen Verteilungsgerechtigkeit, die werden mehr und mehr verdrängt. Natürlich durch neoliberale Ideologen, ihre Thinktanks und Einrichtungen. Da gibt es z. B. das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln mit seinem Direktor Michael Hüther, der behauptet, diese Kluft zwischen Arm und Reich sei ein Märchen, in Wirklichkeit schließe sie sich – oder würde zumindest nicht größer.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat als Lobbyeinrichtung der deutschen Wirtschaft natürlich ein verständliches Interesse daran, die soziale Ungleichheit kleinzurechnen. Da wird jetzt sehr stark die ’Chancengerechtigkeit‘ betont. Sie haben eine Untersuchung gemacht, bei der angeblich rausgekommen ist, dass die Chancengerechtigkeit die Teilgerechtigkeit ist, die die Deutschen am wichtigsten finden.

Früher in den 70er Jahren sprach man mal von Chancengleichheit als Ziel. Heute nehmen nicht nur die FDP, sondern auch andere Parteien diese Chancengerechtigkeit in ihre Programmatik auf. Damit ist aber gar nichts ausgesagt, es ist so, als würde man mir und allen anderen ermöglichen, zur Lottoannahmestelle zu gehen und Lotto zu spielen. Dann hätten wir diese Art von Chancengerechtikeit.

Der vorherrschende Gerechtigkeitsbegriff wurde in dreifacher Hinsicht transformiert: von der Bedarfs- zur Leistungsgerechtigkeit, von der Verteilungs- zur Teilhabegerechtigkeit und von der sozialen Gerechtigkeit zur Generationengerechtigkeit, wobei dieser Begriff ablenken soll von der wachsenden Ungerechtigkeit innerhalb aller Generationen. Eines jedenfalls ist vollkommen unbestreitbar: Gerechtigkeit kann es nur geben, wenn es ein Mindestmaß von sozialer Gleichheit gibt.

Das auszublenden, dass das nicht der Fall ist, es möglichst zu verdrängen, ist Ziel der Propagierung von solchen neuen, modischen Vokabeln und Leerformeln. Sprachkritik ist auch sehr wichtig. Die Verdrehung von Worten und Werten, die Umdeutung tradierter Begriffe wie Gerechtigkeit, Gleichheit, Reform, das ist Sprachmissbrauch als politisches Instrument zum Zweck der ’Gehirnwäsche‘ und Vernebelung ihrer ursprünglichen Bedeutung.
 

Nur Bildung reicht nicht

In der Zeit des ’Wirtschaftswunders‘ in der Bundesrepublik gab es den Slogan ’Wohlstand für Alle‘, er stammt vom 1957 erschienenem gleichnamigen Buch von Ludwig Erhard. Heute ist nur noch ’Bildung für alle‘ das Versprechen, das die Bundeskanzlerin gibt. Dieses Versprechen, die Armut mit Bildung zu bekämpfen, kann vielleicht für Einzelfälle funktionieren, es ist aber Bildung längst kein Garant mehr dafür, dass sie ein berufliches Fortkommen und gutes Einkommen sichert.

11 Prozent aller im Niedriglohnsektor Tätigen haben z. B. einen Hochschulabschluss. Selbst im öffentlichen Dienst an den Hochschulen sind es 80 Prozent inzwischen, die nur noch eine befristete Stelle haben. Also das ist ein Bereich, der ja allgemein als gesellschaftlich privilegiert gilt. Dennoch wird unverdrossen propagiert, es soll aus der Bundesrepublik eine Bildungsrepublik gemacht werden. Wer keine oder nur schlecht bezahlte Arbeit hat, hat eben nicht genug Bildungsanstrengungen gemacht.

Tatsächlich ist es aber so, dass bei immer besserer Bildung die Jungen z. B. einfach nur auf höherem Niveau um die Arbeitsplätze konkurrieren, unbezahlte Praktika machen und dass noch mehr Taxifahrer mit Hochschulabschluss herumfahren.

Und an den Hochschulen selbst ist die Bildung ja auch ’verschlankt‘ worden. Unter Bildung wird nur noch berufliche Qualifikation verstanden, die Hochschulen sollen in möglichst kurzen Studiengängen, sprich Bachelor-Studiengängen, für den Arbeitsmarkt die erforderlichen Kräfte produzieren. Ich habe natürlich Bachelorisierung, Masterisierung, Modularisierung und all das bekämpft, denn im Grunde wird die Universität dadurch reduziert auf eine akademische Berufsschule.

Zugleich wurde die Hochschule umstrukturiert, und ich muss mit ansehen, wie stark auch meine Universität hier immer mehr zu einem Unternehmen gemacht wird. Stichwort Exzellenzinitiative. Auf dem Einzelnen lastet ein immer stärker werdender Druck, nur noch das an Wissenschaft zu produzieren, was verwertbar ist und ökonomischen Gewinn abwirft. Der Konformismus in der Wissenschaft ist inzwischen so groß, wie er seit den 50er Jahren der bleiernen Adenauerzeit nicht mehr war.

Bildungsversprechen taugen nicht zur Armutsbekämfung. Und auch nicht Reichtumsförderung auf steuerpolitischem Gebiet. Was nötig wäre, ist eine Umverteilung nach unten, und zwar von Einkünften, Vermögen und auch von Arbeit. Arbeitszeitverkürzung wäre ein ganz wichtiger Ansatz und ebenso Lebensarbeitszeitverkürzung. Unabdingbar ist natürlich eine inhaltliche, organisatorische und strukturelle Erneuerung des sozialen Sicherungssystems.

Wobei ich Ihnen an dieser Stelle sagen muss, ich halte nichts vom ’bedingungslosen Grundeinkommen‘. Das wird Sie vielleicht wundern, aber ich will meine Gründe darlegen, vielleicht kann ich Sie ja überzeugen: Ins Gespräch gebracht wurde es als Alternative zum Sozialstaat, nach dem Motto, wir vertrauen jetzt nicht mehr auf unsere bisherigen sozialen Sicherungssysteme, sondern wir lösen das, was einstmals hart erkämpft wurde und wie es besteht seit Bismarck, ab und ersetzen es komplett durch ein steuerfinanziertes bedingungsloses Einkommen. Das ist für mich Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip, ein Grundeinkommen für alle Mitglieder der Gesellschaft, ob arm ob reich.
 

Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine Falle

Hier wird das Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit vollkommen auf den Kopf gestellt. Es gibt verschiedene Modelle, wobei das Konzept der Linken sich allerdings von dem der anderen unterscheidet. Einer der Hauptvertreter fürs bedingungslose Grundeinkommen ist Götz Werner, Milliardär und Gründer der DM-Drogeriemarkt-Kette, und der braucht nun wirklich kein bedingungsloses Grundeinkommen von 1.000 oder 1.500 Euro vom Staat. Ich als C4-Professor brauche es auch nicht.

Die andere Sache ist aber, dass es für die, die es brauchen, eine Falle ist. Es wäre im Grunde ein Kombi-Lohn für ALLE. Es wäre ein eindeutiges Signal an die Unternehmer, das als Lohnsubvention aufzufassen. Der ohnehin schon ausufernde Niedriglohnsektor, in dem jetzt schon fast alle Beschäftigten arbeiten – über 4 Millionen Menschen arbeiten für einen Bruttostundenlohn von unter 7 Euro –, der würde noch breiter.

Sehr deutlich ist das heute ja schon an der immer größer werdenden Zahl von ’Aufstockern‘. Hartz IV ist ja nicht nur für Langzeitarbeitslose, es werden auch 1,3 Millionen Erwerbstätige finanziert, weil ihre Einkommen so gering sind, dass sie ergänzend finanzielle Leistungen vom Jobcenter in Anspruch nehmen müssen.

Und wenn man das Grundeinkommen finanzieren will, so wie Götz Werner, nämlich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, dann wird das Geld beim Einkauf ja schon wieder aufgezehrt. Dem hält er das Argument entgegen, dass durch den von ihm gewünschten vollkommenen Wegfall der Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer für Unternehmer diese dann, wegen der finanziellen Entlastung, ihre Preise senken würden. Das ist natürlich ein genialer Einfall, um auch noch die letzten Verpflichtungen loszuwerden.

Außerdem würde eine 50- oder 100-prozentige Erhöhung der Mehrwertsteuer dazu führen, dass gerade diejenigen, die wenig haben, die sozial Benachteiligten, die jeden Cent in den notwendigen Alltagskonsum stecken müssen, ihr bedingungsloses Grundeinkommen auch noch selber finanzieren. Ich kann natürlich verstehen, dass viele, die durch Schikanen und Sanktionen der Jobcenter drangsaliert werden und keine ruhige Nacht mehr haben, nach diesem Strohhalm nur allzu gerne greifen würden.

Licht am Ende des Tunnels

Aber das Licht am Ende des Tunnels würde sich bald als Trugschluss erweisen, denn über das Grundeinkommen hinaus gibt es dann keinerlei verbürgten Rechtsanspruch mehr. Auf nichts! Es ist alles abgegolten. Die eigentlichen Gewinner sind wieder mal nur die Vermögenden und Unternehmen, die endlich von allen Abgaben befreit wären.

Es ist ja heute schon so, dass nur noch Rudimente der ehemaligen Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitslosen übrig geblieben sind. Dahinter steckt die Absicht, dass der Sozialversicherungsstaat in der Tradition Bismarcks mehr und mehr zu einem Fürsorge-, Almosen- und Suppenküchenstaat gemacht wird.

Im Resultat führt das zu einer ’US-Amerikanisierung‘ unseres Sozialstaats. Und es führt dazu, dass den prestigebedachten Reichen die Möglichkeit eröffnet wird, zu spenden, zu stiften, als Mäzene aufzutreten und Almosen zu verteilen. Almosen übrigens, die verteilte der Sozialstaat vor seiner Demontage nämlich gerade nicht, weil er die Grundrechte beachten musste und sein Handeln auf Rechtsansprüchen beruhte. Almosenempfänger hingegen haben keinen Rechtsanspruch. Sie sind der Bereitschaft der Reichen ausgeliefert, etwas abzugeben von ihrem Reichtum.

Das spiegelt auch genau dieses neoliberale und marktradikale Denken wider, dass das mündige Individuum im Sinne seiner Freiheit – jetzt nicht der Freiheit des Citoyens, sondern des Bourgeois, und diese Unterscheidung ist wesentlich – entscheidet, was und wofür und wem es gibt von seinem Reichtum. Die Bedürftigen hingegen haben die Freiheit, Wohlverhalten, Bescheidenheit, Fügsamkeit und natürlich auch Dankbarkeit an den Tag zu legen – oder auch nicht.

Nein! Wofür ich plädiere, ist etwas ganz anderes: eine allgemeine, einheitliche und solidarische Bürgerversicherung als eine konsequente Weiterentwicklung des von Bismarck begründeten Sozialversicherungssystems. Dazu ist ein Um- und Ausbau des bestehenden Systems zu einer Sozialversicherung aller Wohnbürgerinnen- und -bürger nötig. Und dadurch erfährt diese Bürgerversicherung auch ihre wichtigste Rechtfertigung, dass sie nämlich den längst fälligen Übergang zu einem die gesamte Wohnbevölkerung einbeziehenden solidarischen Sicherungssystem verwirklicht.
 

Es braucht eine Bürgerbewegung

Dass nicht mehr nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige, Freiberufler, Beamte, Abgeordnete, Minister usf. mit ihren sämtlichen Einkommen und Einkunftsarten zur Finanzierung der Leistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich herangezogen oder ’verbeitragt‘ werden, wie der Fachausdruck heißt. Ich bin übrigens, das ist ein wichtiger Punkt, den ich einschieben möchte, nicht für den Wegfall des Arbeitgeberbeitrages, sondern im Sinne einer Maschinensteuer, eines Wertschöpfungsbeitrags kann ich mir sogar vorstellen, dass man das noch ausweitet. Jedenfalls kann ich mir eine solidarische Bürgerversicherung für alle geeigneten Versicherungszweige vorstellen, auch für die Kranken-und Pflegeversicherung .

Und es ist doch die Frage, warum eigentlich der riesige private Reichtum nicht stärker an der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems beteiligt werden sollte. Es muss sich endlich, um das durchzusetzen, eine breite, möglichst alle Bevölkerungsschichten übergreifende Bürgerbewegung herausbilden, die solch eine Bürgerversicherung mit aller Macht einfordert und damit eine Umverteilung von oben nach unten ermöglicht. Und es muss durch eine bedarfsorientierte Grundsicherung dafür gesorgt werden, dass es keine Armut, Unterversorgung und soziale Exklusion gibt. Bürgerversicherung und Grundsicherung müssen als siamesische Zwillinge gedacht werden.

Diese soziale Grundsicherung muss ihren Namen aber auch verdienen. Sie muss deutlich über dem Niveau der heutigen Sozialhilfe liegen. Sie muss das soziokulturelle Existenzminimum – und zwar ohne eine entwürdigende Antragstellung und eine bürokratisch-exzessive Bedürftigkeitsprüfung – wirklich problemlos sicherstellen. Sie muss also armutsfest und repressionsfrei sein und eine weder durch Existenzangst bestimmte noch von Ausgrenzung bedrohte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Modell nicht durch die ’Grundsicherung für Arbeitsuchende‘ im SGB II nach Hartz IV für immer diskreditiert ist.

Mein Resümee ist: Wenn hier der Neoliberalismus mit seiner marktradikalen Sozialphilosophie – von der ich sage, dass sie eine politische Zivilreligion ist, die im Grunde alle Poren der Gesellschaft bereits durchdringt –, wenn die zur herrschenden Weltsicht wird, dann geht das einher mit einem rigiden Armutsregime, mit einer Kriminalisierung der Armen und Stigmatisierung der Überflüssigen.

Ich halte nichts von der Verelendungstheorie, deshalb sage ich, gegen eine solche Entwicklung müssen sich breite Bündnisse bilden zwischen Arbeitslosenforen, Gewerkschaften, Kirchen, Globalisierungskritikern wie Attac und den vielen anderen kritischen Organisationen und Initiativen, die ja zahlreich existieren in diesem Land. Es gibt in der Gesellschaft so einen Unwillen, eine Unzufriedenheit in dem Sinn, dass man mit sich mit dem Status quo nicht mehr abspeisen lassen will.

Ich wünsche mir eine Renaissance des Solidaritätsgedankens und die Schaffung eines ’inklusiven‘ Sozialstaats, der alle Lebensformen toleriert – nicht wie Rot-Grün einen ’investiven‘, dessen Sozialpolitik zwangsläufig zu noch mehr sozialer Selektion führt. Sicher, ich bin mir absolut bewusst darüber, mit einem inklusiven Sozialstaat ist noch lange nicht der Kapitalismus beseitigt, aber man hat ihn mit Sicherheit etwas erträglicher gemacht, fürs Erste. Das ist die Dialektik, die dem Sozialstaat innewohnt. Ein solcher Sozialstaat wäre aber sozusagen die vorgeschobenste Bastion einer Bewegung, die einen Systemwechsel anstrebt und die will, dass dieser Finanzmarktkapitalismus überwunden wird.“
(Quelle: Taz)

Redaktionelle Anmerkung:
Ein renomierter Wissenschaftler gibt das wieder, was wir alle schon in unserem Inneren wissen und spüren.
Der Hartz IV - Verelendung können wir nur noch mit einem Mittel entgegentreten: Nämlich auf die Straße zu gehen, sich politisch engagieren, Widerstand gegen Hartz IV leisten und die richtigen Politiker wählen!

Ich werde mich nicht "ausbeuten und versklaven" lassen!
Meine Kinder vor dem Hunger von morgen schützen und bekenne mich dazu,
Das ich "Links" wähle!
Das ist die zur Zeit einzig reale Chance, etwas mehr soziale Gerechtigkeit zu erfahren und den Lobbyisten ihre Grenzen aufzuzeigen!

Euer P.F


https://www.facebook.com/pages/FHP-Freie-Hartz-IV-Presse/710450658981366

Donnerstag, 21. August 2014

Endlich:
"ver.di Mittelfranken" geht auf die Barrikaden: "Hartz IV ist Schikane"


Die Dienstleistungsgewerkschaft erhebt Stimme gegen eingeschränkte Grundrechte

NÜRNBERG
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di macht mobil: Der Bezirkserwerbslosenausschuss Mittelfranken startet eine bundesweite Petition, die sich gegen die Hartz-IV-Gesetzgebung richtet. Seit 2005 würden die Grundrechte der sogenannten Leistungsempfänger immer mehr eingeschränkt.

Rund zehn Jahre nach Einführung der von Anfang an umstrittenen Hartz-Gesetze spricht der stellvertretende ver.di-Geschäftsführer Ulli Schneeweiß von einer "Sonderrechtszone Hartz-IV". Und er warnt vor weiteren Verschärfungen: "Die Zügel werden noch straffer angezogen, wir sind der festen Meinung, dass Hartz-IV-Empfänger innerhalb der Sozialgesetzgebung abgehängt und prekarisiert werden."

Wie die von ver.di beklagte "eklatante Schlechterbehandlung gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen" im Alltag aussieht, erläuterten bei einem Pressegespräch vier Betroffene aus Nürnberg. Der erwerbslose Willi Ludwig stört sich auch am durch Medien vermittelten Zerrbild: Nicht "Florida-Rolf" sei der typische Leistungsbezieher, sondern Langzeitarbeitslose, die - weil sie älter als 50 sind - kaum mehr eine Chance auf Arbeit hätten.

Thomas de Buhr kann davon ein Lied singen: Der 55-jährige Offset-Drucker, der auch Technischer Kaufmann und Druck- und Medientechniker ist, hat vor vier Jahren seinen Job verloren und seither 900 Bewerbungen geschrieben. Ohne positives Ergebnis. Stattdessen muss er von 384 Euro im Monat und mit einer ständigen Kontrolle seitens der zuständigen Behörden leben.
"Unter Generalverdacht"

Wie die im Alltag aussieht, erläutert Uwe Darius. Der 61-Jährige war früher bei der AEG beschäftigt und hat kürzlich wegen Zinseinkünften in Höhe von zwölf Euro zwei Monate lang auf staatliche Zahlungen verzichten müssen. Warum? Weil er versäumt hatte, die Einkünfte rechtzeitig zu melden und weil Hartz-IV-Empfänger "gläserne Bankkunden" sind. In regelmäßigen Abständen wird ihr Konto vom Jobcenter überprüft.

"Hartz-IV-Empfänger stehen offenbar unter Generalverdacht", kritisiert ver.di-Rechtsexperte Schneeweiß dieses Vorgehen. Gerda Prögel untermauert diesen Verdacht mit einem anderen Beispiel: Sie konnte an einem vom Jobcenter vermittelten Bewerbungsgespräch nicht teilnehmen, weil sie krankgeschrieben war. Die dafür notwendige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte sie vorgelegt.
"Erpressungsversuch"

Trotzdem wurde ihr eine Sanktion, sprich: die Kürzung ihrer staatlichen Unterstützung, angedroht. Sie musste detailliert Auskunft geben, warum sie krankgeschrieben war. Dies sei "Schikane". Die gelernte Bürokauffrau Prögel hat auch auf anderem Gebiet Ärger mit dem Jobcenter gehabt: Sie wollte innerhalb Nürnbergs umziehen, in eine etwas teurere, aber immer noch unterhalb der derzeit gültigen Mietobergrenze von derzeit 374 Euro pro Monat liegende Wohnung.

Daraufhin sollte sie unterschreiben, dass sie die Mehrkosten selbst trage - Gerda Prögel spricht ebenso wie ver.di-Jurist Schneeweiß von einem "Erpressungsversuch". Die Mentalität der Jobcenter-Mitarbeiter, auch da sind sich Gewerkschaft und Betroffene einig, habe sich in den vergangenen Jahren verändert: "Früher, vor 2005, zu Zeiten der alten Sozialhilfe, hatten die Mitarbeiter noch mehr Verständnis für ihre Klientel." Schneeweiß führt dies unter anderem darauf zurück, dass in den Jobcentern immer mehr befristete Stellen besetzt würden.

Aus Sicht der Gewerkschaft gibt es viele Beispiele, die die Sonderstellung von Hartz IV untermauern. Insgesamt acht Punkte listet die Begründung der Petition auf, die bereits an den Deutschen Bundestag gesandt wurde. Ganz oben steht dabei die Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl und das Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen: "Das darf es nicht geben, dass ein Existenzminimum noch gekürzt wird", fordert Schneeweiß. Und rechnet mit einer raschen Verbreitung der von ver.di Mittelfranken ausgehenden Petition. Der Landes- und der Bundesverband hätten bereits Interesse bekundet.

Im Text heißt es u.a.: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von LeistungsempfängerInnen zum Inhalt haben."
(Michael Husarek -Nürnberger Nachrichten)



Sadistischer Jobcenterleiter?
 
Andreas Baumann Geschäftsführerdes Tölzer Jobcenters bricht geltende Rechtsprechung! Grundsätzlich hat jeder Hartz IV - Empfänger einen Anspruch auf bis zu 3 Wochen Urlaub. Dieser Amtsleiter will aber aufgrund eines "Eintelfalles" dieses Recht aushebeln!

Sommerzeit ist Reisezeit – zumindest für die meisten Menschen. Bei Hartz-IV-Empfängern kann das Jobcenter den Urlaubsplänen aber einen Riegel vorschieben. Ein Sozialrechtler aus dem Landkreis protestiert gegen den rigiden Kurs.

Hartz-IV-Empfänger im Landreis dürften generell nicht in Urlaub fahren, behauptet der Geretsrieder Sozialrechtler Burkhard Stüwe.

Andreas Baumann, Leiter des Jobcenters, habe eine Weisung veranlasst, allen Leistungsberechtigten ohne Ausnahme die Ortsabwesenheit zu untersagen. Baumann widerspricht: „Wir genehmigen die Ortsabwesenheit gerne – wenn die Vermittlung dadurch nicht gefährdet wird.“
Generell haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Urlaub. Sie können jedoch eine sogenannte Ortsabwesenheit beantragen, wenn es einen Grund gibt und dadurch die Vermittlung nicht gefährdet ist – höchstens 21 Tage im Jahr.
Genehmigungen gibt es zum Beispiel bei ärztlichen Verordnungen, kirchlichem oder gewerkschaftlichem Engagement.

Stüwe berichtet, vor zwei Monaten habe ein Mandant bei ihm angefragt, ob es rechtens sei, ihm die Ortsabwesenheit zu verwehren. „Ich dachte nicht, dass System dahintersteckt“, so Stüwe. „Dann habe ich gemerkt, da ist was im Busch.“ Seither stehe sein Telefon kaum still. Immer wieder würden sich Hartz-IV-Empfänger melden, denen das Verreisen ebenfalls verwehrt wurde.

Nach Stüwes Recherchen hatte Baumann „im Alleingang“ entschieden, die Ortsabwesenheit in den Sommermonaten zu untersagen.
 

„Die Begründung ist, dass es in dieser Zeit wichtige Vermittlungsvorschläge geben könnte. Manche Betroffenen haben aber seit einem Jahr nichts dergleichen bekommen.“ Nun will Stüwe beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung gegen das Tölzer Jobcenter erreichen.
Baumann sei nämlich nicht gesprächsbereit.

Baumann sagt auf Nachfrage des Tölzer Kurier, dass es keine generelle Anweisung dieser Art gebe.
„Jeder Fall wird einzeln geprüft“, so der Leiter des Jobcenters. Stüwe habe sich diesbezüglich nie an ihm gewandt. „Er stochert wohl nur im Nebel.“

Richtig sei, dass das Jobcenter in der Urlaubsfrage heuer eine strengere Linie fahre. Anlass sei, dass vergangenes Jahr ein Leistungsempfänger mit einem Attest in den Urlaub fuhr. „Nach drei Wochen schickte er ein ausländisches Attest bis zum Ende der Sommerferien“, berichtet Baumann. Den Jobcenter-Chef ärgert so etwas. „Manche Leute tun das ganze Jahr nichts und wollen dann in den Urlaub fahren.“

In dieser Zeit könne der Arbeitssuchende keine Bewerbung schreiben und kein Bewerbungsgespräch wahrnehmen. Die Begründung, man habe nun schon 20 Jahre nichts gefunden, da werde sich in der Ferienzeit wohl auch nichts tun, lässt Baumann nicht gelten. „Bloß weil es die vergangenenen 20 Jahre nicht gebrannt hat, heißt das nicht, dass es morgen nicht brennt.“

Gebe es keinen wichtigen Grund, um wegzufahren, wie etwa die Beerdigung eines Verwandten, könne jeder den Landkreis verlassen, wenn er sich abmeldet. „Dann bekommt er keine Leistungen mehr“, stellt Baumann jedoch klar.

Anmerkung:
Es ist zu hoffen das diesem Jobcenterleiter sehr schnell seine Grenzen aufgezeigt werden.
Bis 3 Wochen Urlaub stehen jedem zu. In dieser Zeit sind die Leistungen voll umfänglich zu gewähren.
Die Menschen zu erpressen, wenn sie sich abmelden "keine Leistung mehr zahlen zu wollen", ist einfach nur unmoralisch, gesetzeswidrig und bewegt sich im strafbaren Bereich der Nötigung und Erpressung! Dieses Vorgehen mit einem "Einzelfall" zu begründen, ist einfach nur Unnormal. Vielmehr wird hier ein Grund vorgeschoben, seinen offensichtlich sadistischen Neigungen, Vorschub leisten zu können! Schaut man sich andere Äußerungen von ihm an, kann man nur zu dem Schluss kommen; dass dieser Mann extrem narzistische Persönlichlkeitsmerkmale in sich trägt!  
Ich wünsche dem RA Stüwe viel Erfolg und dem BA-Leiter Baumann eine Ladung "Pferdemist" vor seine Tür!

P.F.

Montag, 11. August 2014

 SDAJ Leipzig outet die miserablen Arbeitsbedingungen beim Callcenter BUW.

- Gemeinsam kämpfen für geregelte Ausbildung für alle Jugendlichen und ein Ausbildungsgesetz!!!

In Deutschland hat sich schon seit einigen Jahren ein sogenannter „Billiglohnsektor“ etabliert. Aber was versteht man unter Billiglohn? Bedeutet es, dass man weniger lange arbeitet oder weniger qualifizierte Tätigkeiten als „andere“ Beschäftigte für weniger Geld verrichtet ? Beides wäre dem Papier nach richtig. Aber es geht weit an der Praxis vorbei. In Wirklichkeit bedeutet Billiglohn nämlich: billiger Lohn für gleiche Arbeit, welche man auch in der jeweiligen Branche für ein wesentlich höheres Gehalt verrichtet. Ein Beispiel : Ein Bankkaufmann verdient durchschnittlich 3.600 Euro im Monat plus Provision.
Ein buw-Mitarbeiter der im Auftrag von „Comdirekt“ den Telefonischen Kundendienst übernimmt hat genau die selben Aufgaben und Verantwortungen wie ein Bankkaufmann. Mit dem Unterschied das der buw-Mitarbeiter nur ca. 1100 Euro brutto im Monat verdient. Wieso funktioniert das? Viele Angestellte in prekären Beschäftigungsverhältnissen können sich aus diversen Gründen auf dem normalen Arbeitsmarkt nicht durchsetzen. Ob nun durch vorherige Arbeitslosigkeit, berufliche Unerfahrenheit oder mangelnder beruflicher Qualifikation werden gerade jüngere Arbeitssuchende oft im Billiglohnsektor angestellt. Für viele ist es oft eine Erleichterung überhaupt eine Anstellung gefunden zu haben. Aber das „böse Erwachen“ kommt oft schon nach wenigen Monaten. Callcenter wie buw, avocis, CCC um nur ein paar lokale Größen zu benennen, zahlen meist um die 8 Euro pro Stunde, verlangen aber volle Leistung und Flexibilität von ihren Angestellten. Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Jetzt könnte man zu Recht fragen wo sind die Gewerkschaften bei einer so deutlichen Ausbeutung? Für Dienstleister ist eigentlich ver.di verantwortlich. Aber der Billiglohnsektor bildet scheinbar eine Ausnahme. Da Callcenter in den unterschiedlichsten Branchen existieren ist auch eine Vielzahl von Gewerkschaften für den Tarifkampf verantwortlich. Tatsächlich konnte bisher keine Gewerkschaft in Callcentern Fuß fassen. Das mag an Unwillen oder Unfähigkeit zur gemeinsamen Arbeit mit anderen Arbeitnehmer-Vertretern liegen. Wir als Arbeiterjugend fühlen uns für alle Branchen und alle Arbeiter verantwortlich.
Deswegen macht die SDAJ Leipzig gemeinsam mit anderen Organisationen Outings, unter anderem bei BUW um über die Katastrophalen Missstände aufzuklären. Die Aktion stieß auf viel Interesse auch bei einigen Mitarbeitern des Callcenters.
Gemeinsam mit den Gewerkschaften und aktiven Kolleginnen und Kollegen wollen wir für bessere Bedingungen im Billiglohnsektor sorgen. Gemeinsam mit der Ver.di – Jugend wollen wir für eine höhere Organisation der KollegInnen sorgen und einen Tarifvertrag erstreiten.
Übernommen von SDAJ Netz
Hartz IV - Unrecht braucht Widerstand

Staatliche Wohlfahrt oder Gewaltapparate mit Folterwerkzeug gegen Erwerblose?

Tausendfach liegen Erfahrungsberichte von Menschen aus den Jobcentern vor, die in den Jahren seit Bestehen der Jobcenter, im Januar 2005, gesammelt wurden. Viele Menschen sind irritiert, wenn sie im Job- center das Gefühl haben wie der letzte Dreck behandelt zu werden.

Viele Menschen berichten von schlaflosen Nächten vor einem Termin bei der FallmanagerIn. Vor allem junge Leute haben sich vom Jobcenter gänzlich verabschiedet, schlagen sich mit Gelegenheitsjobs durch und übernachten bei Freunden, den völlig überforderten Eltern oder landen auf der Straße.

Laufend werden Menschen produziert, die nach Sanktionen auf Null völlig aus dem System sozialversicherungspflichtiger Arbeit und einer Krankenversicherung herausfallen. Die überwiegende Mehrheit der einmal Sanktionierten oder Schikanierten schlägt sich als GeringverdienerIn durch und verzichtet dabei auf ergänzende, aufstockende Hartz IV Leistungen. Insbesondere Ältere, die nach langjährigem Berufsleben erstmalig in einem Jobcenter landen, sind ob des rauhen, herabwürdigenden Umgangstons völlig entsetzt.

Einkommenserhebungen kommen zu dem Schluss, dass auf jede aufstockende Bedarfsgemeinschaft eine weitere kommt, die trotz eines rechtlichen Anspruchs auf Hartz IV Leistungen diese nicht in Anspruch nimmt. Eine Folge des herabwürdigenden Umgangs im Amt und dem schlechten Ruf, der den Jobcentern vorausgeht.

Warum?

Die meisten der Betroffenen vermuten in den Attacken auf sich zunächst „bösartige“ MitarbeiterInnen und im zweiten Schritt machen sie eigene Defizite für die schlechte Behandlung im Amt als Ursache aus. Beide Ursachengründe entpuppen sich als unbegründet. Die Verhängung von Sanktionen ist nicht im persönlichen Empfinden einer SachbearbeiterIn begründet, sonder beruht auf gesetzlichen Vorgaben. MitarbeiterInnen die nicht sanktioniert haben, sind dafür schon abgemahnt worden. Und weil Sanktionierung, ungerechtfertigte Kürzung, Falschauskünfte mit Nachteilen für die AntragstellerInnen an der Tagesordnung sind, kann dies auch nicht an der schiefen Nase oder dem Dreitagebart liegen, sondern ist Teil des Systems, des täglichen Handelns der JobcentermitarbeiterInnen. Sie setzen Tag für Tag Anweisungen und Zielvorgaben von oben um.

Drei bis viermal pro Jahr werden die MitarbeiterInnen der Jobcenter in der fachgerechten Durchführung von Sanktionen geschult

Hartz IV, einer der zentralen Bausteine zur Förderung des Niedriglohns

Der Niedriglohnsektor war politisch gewollt: Ex Bundeskanzler Schröder hat diesen Sinn von Hartz IV im Januar 2005 auf dem Gipfel der Staatsmänner und Konzernlenker in Davos erklärt. „Wir haben den besten Niedriglohnsektor aufgebaut, den es in Europa gibt…“ Bei Strafe der Sanktion, auch bis auf Null, muss auch für 4,50 Euro pro Stunde gearbeitet werden. Schröder hatte Recht und die Unternehmen haben gewonnen, die BRD ist führend im Niedriglohnsektor und hat sich dadurch zum Exportgiganten gemausert. Niedriglohn für jede vierte Beschäftigte ist eine zentrale Voraussetzung der Exportüberschüsse der deutschen Industrie.

Die „Hartz-Gesetze“ sind Teil der berüchtigten „Agenda 2010“. Diese Gesetze sollten das Ziel verfolgen, den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen und Erwerbslose in niedrig bezahlte Arbeit zu bringen. Hartz IV ist jedoch nichts anderes als die frühere und heutige Sozialhilfe. Gleichzeitig wurde die ehemalige Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Ca. 1,5 Millionen Menschen verloren hierdurch Einkommen. Der Staat konnte erheblich sparen.

Die Höhe der Zahlbeträge im Hartz IV System von durchschnittlich 770 Euro für eine Alleinstehende liegt bei 40 bis 45 Prozent des Durchschnittseinkommens und damit weit unter der offiziellen Armutsgrenze von 940 Euro für eine Einzelperson. Grundgedanke ist: Je niedriger die Lohnersatzleistungen, desto größer wird der Druck auf die Löhne.

Kern der Hartz IV Gesetzgebung ist jedoch die Abschaffung der früheren Zumutbarkeitskriterien für die Annahme von Arbeit. In § 10 des SGB II ist definiert, dass jedem Erwerbsfähigen nahezu jegliche Arbeit zuzumuten ist. Damit ist jeglicher Berufsschutz entfallen, d.h. auch ein Universitätsabschluss schützt nicht vor einem Job als Packer im Hafen.

Außerdem ist die Lohnhöhe kein Grund einen Job abzulehnen. Wer nicht für 6 Euro Brutto in der Stunde jobben gehen will, wird mit einer Sanktion bestraft. Bei mehreren Sanktionen ist letztlich auch die Wohnung weg, weil auch die Kosten der Unterkunft gestrichen werden können.

In der Praxis bedeutet dies: Wer vom Jobcenter zu einem Vorstellungsgespräch geschickt wird, kann den dort angebotenen Job nicht mit der Begründung des zu geringen Lohns ablehnen.

Während in einigen sogenannten Schwellenländern Sonderwirtschaftszonen, ohne Gewerkschaften und Steuern eingerichtet wurden, um profitgierige Unternehmen anzulocken, erfolgt dieser Vorgang in Deutschland landesweit mit einem riesigen Angebot an NiedriglöhnerInnen.

Dieser gesetzlich geschaffene Zwang schlägt sich in den Statistiken nieder. Von 2004 bis 2012 stieg der Anteil der NiedriglöhnerInnen in Deutschland von 15 auf 24 Prozent aller Arbeitsverhältnisse, gleichzeitig sank das Einkommen der Menschen im Niedriglohnbereich um 17 Prozent ab.

Maßnahmen und „Ein-Euro-Jobs“ ! Welchen Sinn haben sie?

Arbeit soll sich lohnen, so hören wir es ständig. Und jeder von uns kann ja feststellen: In Deutschland gibt es viel Reichtum, Luxusautos und Villen, gigantische Gewinne der DAX Konzerne auf der einen und Minilöhne, von denen Mensch nicht existieren kann, auf der anderen Seite.

Also ist es doch geradezu unvernünftig sich im Wechselschichtbetrieb auch die Nächte für 8,50 Euro um die Ohren zu schlagen, sich dabei auch noch die Gesundheit zu ruinieren, um dann mit dem Geld nicht auszukommen und den Rest für die Existenz der Familie beim Jobcenter zu erbetteln.

Um Menschen zu veranlassen, solche „unvernünftigen“ Jobs zu machen, bedarf es zweierlei: Erstens ständigen Sanktionsdruck und zweitens die „Umerziehung durch Gewöhnung“. Um solche beschissenen Arbeitsverhältnisse letztlich gut zu finden oder zumindest alternativlos zu akzeptieren, wurden „Umerziehungsmaßnahmen“ eingeführt. Denn wenn der erwerbslose Mensch doch mal in der Fabrik gebraucht wird, muss er schon vorher darauf trainiert sein, geringen Lohn toll zu finden und am besten ja nicht an Gewerkschaft, Betriebsrat oder Arbeitsrechte denken oder gar einzufordern. Kommt die neue LohnarbeiterIn gar mit Lohnansprüchen oder sonstigen Flausen durchs Werkstor, könnte es im Betrieb Probleme geben.

In den Trainingsmaßnahmen, Bewerbungstrainings, Praktika, Probearbeiten, „Ein-Euro-Jobs“ und wie sie alle je nach Konjunktur heißen, findet dieses Training statt: Arbeit ohne Lohn, Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub. Jederzeit durch Abberufung „kündbar“, mal sinnentleerte stumpfsinnige Tätigkeiten, mal Stress ohne Ende.

Die uns immer vorgehaltenen Vorteile dieser Maßnahmen sind alle Schall und Rauch. Weder gibt es aus Maßnahmen heraus höhere Vermittlungschancen in normale Jobs, noch findet dort eine reale Qualifizierung im Sinne von Berufsabschlüssen oder technischen Kenntnissen statt. Dies ist durch Untersuchungen belegt. Der Sinn dieser Maßnahmen, die ja auch einiges Geld kosten, erschließt sich einzig aus den Erziehungszielen: Anerkennung von Niedriglohn und Unterwürfigkeit.

Warum sind die MitarbeiterInnen der Jobcenter so ätzend, misstrauisch und behandeln uns wie potentielle Betrügende?

Wie bereits oben beschrieben, tragen die Hartz Gesetze dazu bei, uns in Armut zu halten und uns mit Umerziehung und Sanktionsdruck in beschissenen Niedriglohnjobs zu drücken. Und wer eine Sanktion bekommt, wem durch Nichtzahlung des Jobcenter der Strom abgestellt wurde, wer in seiner schimmeligen Wohnung bleiben muss, weil das Jobcenter die neue teurere Wohnung nicht akzeptiert, dem wird Gewalt angetan. Diese Gewalt mag sich von Prügeln oder Einsperren unterscheiden, es bleibt jedoch Gewalt, weil Menschen damit Lebensgrundlagen entzogen oder beschnitten werden.

Wenn, wie unlängst in Südafrika, die Polizei 52 streikende Arbeiter erschossen hat, die für höhere Löhne kämpften, wenn in Kolumbien Gewerkschafter in bestreikten Betrieben für immer verschwinden, wenn die Polizei in der Türkei besetzte Betriebe räumt, ist sofort sichtbar: Hier handelt der Staat im Interesse der Unternehmer, da er Gewalt gegen die ArbeiterInnen und ihre Organisationen anwendet und damit den Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Ziele unterstützt.

Dieser Job, die Durchsetzung der Interessen der Unternehmen in Deutschland wird unter anderem von den Jobcentern durchgeführt. Nur stellen sie sich dabei schlauer an. Der Staat handelt schon lange bevor es Konflikte gibt.

Weil aber Gewalt gegen Erwerbslose hierzulande hauptsächlich in Form von jährlich mehr als einer Millionen Sanktionen stattfindet, bleibt es dennoch Gewalt. Nicht umsonst sind die Jobcenter die einzigen staatlichen Einrichtungen, die sich von Sicherheitsleuten bewachen lassen müssen. Dies ist notwendig um die Abschreckung zu erhöhen und eventuell aufmüpfige Menschen sofort rausschmeißen und Hausverbote durchsetzen zu können. Widerstand soll sofort mit Gewalt gebrochen werden.

Wenn also JobcentermitarbeiterInnen Sanktionen verhängen, Menschen in Maßnahmen und „Ein-Euro-Jobs“ zwingen, dann machen sie nur ihren Job. Machen sie diesen Job nicht richtig, im Sinne der Vorgaben von Oben, verhängen sie keine Sanktionen, „vergessen“ sie die Kürzungen, laufen sie Gefahr selbst gemaßregelt oder abgemahnt zu werden und letztlich ihren Job zu verlieren.

Menschenwürde im Jobcenter?

Wer sich also hinstellt und im Hinblick auf das Grundgesetz die Einhaltung der Menschenwürde von einem Staatsorgan wie dem Jobcenter fordert, hat die Rolle und Aufgabe der Jobcenter nicht verstanden. Im Jobcenter geht es nicht um das Wohlergehen von Frau Schmidt und ihren Kindern, sondern ausschließlich um die Bereitstellung der Arbeitskraft unter der BG Nummer: 21402BG0012345 (Schmidt) für den Arbeitsmarkt.

Menschenwürde und Wohlfahrt vom Jobcenter einzufordern ist genau so illusorisch wie die Einforderung von Menschenrechten für Sklaven unter Beibehaltung der Sklaverei.

Sind JobcentermitarbeiterInnen böse?

Jeder Mensch steht vor der Notwendigkeit sich mit seiner Tätigkeit zu indentifizieren. Dies tun auch die MitarbeiterInnen der Jobcenter. Wenn per Gesetz, behördlicher oder politischer Vorgabe zu Sanktionen und Fallzahlvermeidung aufgerufen wird und Betrugsvemutung unterstellt wird, wird auch die Mitarbeiterin gezwungen sein, sich dieses Gedankengut zu eigen zu machen – oder er/sie wird psychisch scheitern.

Genau so wenig wie ein Pazifist zum Militär geht, oder ein Veganer im Schlachthof arbeitet, wird ein liberaler Menschenfreund es im Jobcenter aushalten. Folglich verbleiben in den Ämtern diejenigen, die sich mit der Praxis der Ämter identifizieren können. Und so gewinnt innerhalb der Jobcenter die Schikane- und Sanktionswut Oberhand. Die wenigen Menschen, die in Jobcentern gearbeitet und öffentlich Kritik geäußert haben, sind auch umgehend entlassen bzw. beurlaubt worden. Sehr viele sind selbst gegangen.

Wer im Jobcenter arbeitet, fügt anderen Menschen Gewalt zu. Jobcenterbeschäftigte sind folglich MittäterInnen bei der Gewaltanwendung gegen Erwerbslose. Sie machen im Grunde den gleichen Job wie PolizistInnen, die in der Türkei oder Südafrika auf Streikende schießen.

Aus den Erfahrungen der „Bremer“ Joboffensive wissen wir; mehr und besser geschulte Fallmanager führen nicht zu besserer Vermittlung, sondern zu mehr Sanktionen und Schikanen.

Es ist daher nicht möglich, Gewalt, Sanktionen und Schikanen in den Jobcentern als von der Gesellschaft isoliertes Problem zu betrachten, dass in den Jobcentern oder durch parlamentarischen Einfuss auf diese geändert werden könnte. Solange die kapitalistische Konkurrenzgesellschaft mittels Lohnsenkung und/oder Steigerung der Arbeitshetze nach dem Höchstprofit strebt, wird es Druck auf die geringst möglich zu entlohnende Arbeitskraft geben.

Wehre Dich redlich!

Auch wenn der/die Einzelne durch noch so geschicktes Handeln, die Hartz IV Gesetzgebung nicht aus der Welt schaffen kann, ist es ratsam sich immer dort zu wehren wo es möglich ist.

Daher: Niemals allein zum Amt

Jedermensch kann zu jedem Gespräch im Jobcenter einen Beistand mitnehmen. Dies schränkt die Möglichkeiten der Schikanen in den Jobcentern ein und mittels Zeugen kann Mensch besser Sanktionen usw. abwehren.

§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände

4. Ein Beteiligter (Kunde des Jobcenters) kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Das Hartz IV System als Ganzes muss weg, weil es uns Schaden zufügt, unsere Armut verfestigt und unsere Ausbeutung für die Unternehmen erleichtert.
(Quelle: Bremer Erwerbslosenverband)

Fazit:
Den Ausführungen kann man nur zustimmen!
Steht auf und wehrt euch endlich wieder!

Euer
P.F
Große soziale Ungerechtigkeit

Die Schere zwischen Arm und Reich klafft in Deutschland immer weiter auseinander. Das bestätigt auch das Sozialbarometer der AWO, das in regelmäßigen Abständen nach sozialpolitisch relevanten Themen fragt. Demnach gaben 88 Prozent der Bürger an, dass die soziale Ungleichheit hierzulande in den vergangenen zehn Jahren „eher größer geworden“ ist.

Viele Bürger wünschen sich eine sozial gerechtere, umverteilende Politik
„Die Menschen haben offenbar ein sehr feines Gespür für soziale Unwuchten in unserem Land. Denn auch das deutsche Jobwunder der letzten Jahre, kann nicht über das stetige Auseinanderdriften von Arm und Reich hinwegtäuschen“, erläutert Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der AWO. Bei der Auswertung sei aufgefallen, dass dieses Ungerechtigkeitsempfinden unabhängig vom Geschlecht, Alter und Bildungsgrad der Befragten ist. So gaben auch 87 Prozent der Personen mit einem Haushaltseinkommen von 3.000 Euro und mehr an, dass die Unterschiede zwischen Arm und Reich ausgeprägter geworden sind.

„Die Politik sollte daraus die richtigen Schlüsse ziehen, denn die Gesellschaft ist sich durchaus bewusst, dass es, um diesen Trend umzukehren, eine mutige politische Steuerung braucht“, so Stadler. Insgesamt 71 Prozent der Befragten wollen, dass der Staat bei wachsenden Vermögensunterschieden stärker steuert und regulierend eingreift. „Die Mehrheit wünscht sich demnach einen Staat, der auf den Ausgleich innerhalb verschiedener Bevölkerungsgruppen abzielt“, fasst der AWO-Vorsitzende zusammen. Aufgeteilt nach Parteipräferenz ergeben sich dem Sozialbarometer zufolge folgende Unterschiede: 59 Prozent der Befragten, die den Unionsparteien nahe stehen, 77 Prozent der SPD-nahen Umfrageteilnehmer, 95 Prozent der Befragten, die der Linkspartei nahe stehen und 87 Prozent der Teilnehmer, die sich den Grünen politisch zuordnen, wünschen sich eine umverteilende Politik. „Parteien und Regierungen dürfen auf Dauer keine Politik machen, die an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen vorbeigeht. Mit einem solchen Handeln, wie es leider in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu beobachten ist, gefährden sie langfristig das demokratische und vor allem soziale Miteinander in Deutschland“, mahnt Stadler.

Die AWO fordert eine Neugestaltung der Vermögensbesteuerung, die Abschaffung der Abgeltungssteuer sowie eine Rückführung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Finanztiteln sowie Dividenden und Zinsen in die progressive Besteuerung. Darüber hinaus spricht sich der Wohlfahrtsverband für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und die Senkung der Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer aus. „Das Werkzeug für eine gerechtere Gesellschaft liegt parat, die Politik muss es nur nutzen“, so das Fazit des AWO-Vorstandsvorsitzenden. (ag)
(Quelle: gegen hartz IV.de)

Darmstädter "Gebrüder Felter-Wäsche-Straflager" sortiert nicht nur...
sondern auch Frauen aus!


Abgründe im Jobcenter Darmstadt;


Jobcenter Team (50plus) – Antreten an der Laderampe

Nicht erst nach den weltbekannten Romanen von Upton Sinclair (u.a. Der Dschungel, 1906) wissen wir, welche Errungenschaften die Gewerkschaften mittlerweile in ihrer weit über hundertjährigen Geschichte erkämpft haben: Eine Humanisierung des Arbeitsmarktes, weg von demutshaften Erniedrigungen auf der Suche nach Arbeit um jeden Preis.

Das diese Zustände auch 2014 noch nicht der Vergangenheit angehören, zeigt leider u.a. die Existenz des sog. Tagelöhnerstrichs in Frankfurt am Main, auf dem sich werktäglich viele Menschen zu einem Hungerlohn den oft miesen Jobs fragwürdiger Arbeitgeber anbieten müssen.

Ursel BechtelIn Darmstadt ist es wieder einmal der Kreativ-Abteilung des Jobcenters – dem Team Jobs für best!agers – um Leiterin Ursel Bechtel vorbehalten, gesellschaftlich überwunden geglaubte Zustände ins neue Jahrtausend zu transferieren.

Verpackt wird dies unter dem euphemistischen Begriff “Begleitete Bewerbung“, unter dem unkritische Zeitgenossen eher ein sozialromantisch verklärtes Händchen-Halten eines Bewerbungsprofis für unsichere Erwerbslose verstehen könnten.

Die Darmstädter Realität ist eine andere und erfolgt in erster Linie
mittels Vorladung:

Sie haben sich zwecks eines Bewerbungsgespräches am (xyz) um 9:45 Uhr auf dem Hof der Fasan-Wäscherei in der Heimstättensiedlung einzufinden. So der unmissverständliche Jobcenter-Klartext an einen langjährigen GALIDA-Mitstreiter.

Original Jobcenter Darmstadt Einladung zur Wäscherei Fasan
https://galida.files.wordpress.com/2014/08/wc3a4scherei_fasan_03-07-2014.pdf

So fanden sich dann am Morgen dieses Tages insgesamt 8 BewerberInnen nebst J
obcenter-Mitarbeiter Herr Engler an der Laderampe der Fasan-Wäscherei ein. Alle waren erstaunt ob der Vielzahl an BewerberInnen, doch die große Zahl gehört hier wohl zum Konzept:

Was früher der Patron war, mutiert in dieser realen Geschichte zu einem der Besitzer der Fasan-Wäscherei, den Brüdern Felter.

Erste Handlung:
Ohne je eine Bewerbungsmappe der Angetretenen gesehen zu haben, wird nach Nasenspitze aussortiert: Den, den und den können wir hier nicht gebrauchen. Die einzige Frau hört ebenfalls Klartext: ..."Frauen können wir hier auch nicht gebrauchen".

Gut das da ein Mitarbeiter des Jobcenter anwesend war, werden jetzt viele denken. Der kann wenigstens bezeugen, in welcher Art und in welchem Tonfall hier mit nach Arbeit suchenden Menschen umgegangen wird. Doch Herr Engler schweigt. Kein Wort zur Selektion von Erwerbslosen. Kein Ton zum Ausschluss von Frauen. Kein Abbruch der offiziellen Jobcenter-Veranstaltung an der Laderampe des Betriebsgeländes.

Im Gegenteil:
Einer der Erwerbslosen macht deutlich, dass er unter diesen Umständen nicht in diesem Betrieb arbeiten, er sich aber die Veranstaltung bis zum Ende anhören wolle.
Die bisherige Bewegungsstarre des Herrn Engler findet hier ein jähes Ende: Mit großer Empörung verweist er ihn unmittelbar vom Hof. "Diese Sache klären wir dann im Jobcenter", ruft er dem Erwerbslosen noch nach.

Jobcenter Darmstadt: Vorsicht prekär!
Obwohl Art und Umgangsweise des Herrn Felter eigentlich ein energisches Einschreiten von Seiten des Jobcenter notwendig gemacht hätte, führt das Schweigen letztendlich zum Kern des Problems: Die faktische Komplizenschaft des Teams best!agers des Jobcenter mit jedem Arbeitgeber, der auch nur ansatzweise einen möglichen Job vorgibt.

Übrig bleibt am Ende unser GALIDA-Mitstreiter, der natürlich einen Blick hinter die Kulissen dieses wahrlich ehrenwerten Betriebes werfen möchte. Die Gelegenheit hierzu folgt postwendend. In drei Tagen kostenloser „Probearbeit“ für die Fasan-Wäscherei bekommt er mit, wie hier mit Mitarbeitern umgegangen wird: Rauer Tonfall, Muskelkraft statt Maschineneinsatz, überall defekte Dinge, welche die Arbeit noch schwerer machen, keine Sicherheitsschuhe vom Betrieb, der Sozialraum darf nicht genutzt werden, ständiger Arbeitsdruck von Vorgesetzten. Arbeitsende ist dann, wenn die Arbeit vollständig gemacht ist, vorher nicht. Überstunden aufschreiben? Auf welchem Planeten leben sie denn?

Am vierten Tag der vom Jobcenter verlangten Gratis-Arbeit in der Wäscherei Felter ist dann auch der Chef anwesend: Der Arbeitsdruck steigt dadurch noch mehr. Aufgrund der hohen Temperaturen der Wäsche direkt nach dem Kochwaschgang erleidet unser Mitstreiter Hautirritationen an den Armen. Somit ist die Arbeit für ihn beendet. Der Chef legt einfach den Hörer auf, als er am folgenden Tag mit ihm hierüber sprechen will.

Team 50 plus Bestager Jobcenter DarmstadtNun werden einige sagen, bestimmt war das eine einmalige Aktion des best!agers-Teams bei der Wäscherei Fasan. Hier müssen wir enttäuschen: Uns liegen zwei Zeugenaussagen von unterschiedlichen Veranstaltungen dort vor. Die Teamleiterin Frau Bechtel scheint davon überzeugt zu sein, dass in derartigen Beschäftigungsbedingungen wie in der Fasan-Wäscherei die Zukunft ihrer Klientel liegt.

Doch wir möchten helfen:

Als erste Maßnahme der innerbetrieblichen Weiterbildung haben wir Frau Bechtel einen Band von Upton Sinclairs Roman „Der Dschungel“ übergeben. Auf das es hilft, zukünftige „kreative Aktionen“ des Teams best!agers im Jobcenter Darmstadt menschenfreundlicher zu gestalten.

Doch wir fragen uns: Was passiert mit Erwerbslosen, die sich diesen Schikanen widersetzen? Erhalten diese postwendend eine Sperrzeit durchs Jobcenter?

Dient die „Begleitete Bewerbung“ vor alle der Generierung von kostensparenden Sanktionen?

Schluss mit erniedrigenden Zwangsbewerbungen in latent gesetzwidrigen Betrieben!

http://www.aufrecht-bestehen.de/news/2014081070.html und hier noch ein Link
Nächster Hartz IV Skandal:
Göppinger Jobcenter will zukünftig keine Vorschusszahlungen mehr leisten!


Rechtswidrig:
Im Zuge der Softwareumstellung soll es künftig im Jobcenter des Landkreises Göppingen nicht mehr möglich sein, einen Vorschuss zu erhalten

Laut „Kundeninformation für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger des SGB II“ (Hartz IV) des Jobcenters im Landkreis Göppingen soll es im Zuge der Softwareumstellung auf das neue System „Allegero“ zukünftig nicht mehr möglich sein, einen Vorschuss zu bekommen. Der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé weist daraufhin, dass eine solche Praxis rechtswidrig ist. Denn Hilfebdürftige haben ein Anrecht auf schnelle Hilfe, wenn akute Not besteht. Doch bürokratische Gründe sind mal wieder wichtiger.

Keine Vorschüsse mehr für Hartz IV-Bezieher im Landkreis Göppingen?
Jeder Leistungsbezieher hat das Recht auf einen Vorschuss. In § 42 Abs. 1 SGB I heißt es dazu: „Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.“

In § 37 S. 1 SGB I ist zudem geregelt, dass von diesem Recht abgewichen werden kann, sofern es gesetzlich vorgeschrieben ist. Im SGB II gibt es Thomé zufolge aber keine solcher Abweichungen. Folglich ist die Information des Jobcenters im Landkreis Göppingen, dass zukünftig keine Vorschüsse mehr für Hartz IV-Bezieher gewährt werden können, rechtswidrig. Betroffene sollten auf ihr Recht beharren, sofern sie einen Vorschuss benötigen, und dieses - falls notwendig - auch juristisch durchsetzen. (ag)
(Quelle: gegen hartz IV.de)
Der perfide Trick der Jobcenter 
Leistungsempfänger werden mit Absicht kriminalisiert!
 
Jobcenter versuchen mit Strafanzeigen wie zB: "angeblichen Betrug" zurück zu schlagen.
Dabei steht die Manipulation der öffentlichen Meinung im Vordergrund!
Jedoch hat die Vergangenheit gezeigt, das es durchaus Richter gibt, die den Ambitionen der Jobcenter, einen Riegel vorschieben!

Betrug?
Der Briefkasten des Jobcenters … ein schwarzes Loch?
Ein Bericht von RA Thorsten Haßiepen:




Aus aktuellem Anlass möchte ich an dieser Stelle auf eine aus meiner Sicht schlimme Entwicklung hinweisen.

Immer öfter fragen Mandanten nach einer Strafverteidigung an, weil sie von der Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen bekommen.

Der Betrug soll dadurch begangen worden sein, dass Belege z.B. über Einkommen den Jobcentern nicht vorgelegt worden sein sollen und es dadurch zu Überzahlungen gekommen ist.

Wenn man z.B. schwankendes Einkommen hat oder gar einen neuen Job annimmt, muss man dem Jobcenter regelmäßig und unverzüglich das Einkommen bzw. die Jobaufnahme anzeigen. Das versteht sich von selbst.

Doch was passiert, wenn man die Belege abgeben möchte, aber der oder die Sachbearbeiter/in keine Zeit hat und anweist, man solle die Belege doch in den Briefkasten des Jobcenters einwerfen.

Manchmal hat man dann den Eindruck, man habe damit den ersten Beweis für ein “schwarzes Loch” gefunden. Immer wieder kommen nämlich Mandanten zu mir mit Problemen, weil solche Belege, welche in die Briefkästen der Jobcenter eingeworfen wurden, abhanden gekommen sind.

Im schlimmsten Fall hat man (naturgemäß) keinerlei Nachweis dafür, die Belege tatsächlich eingeworfen zu haben.

Wenn es dann zu Überzahlungen gekommen ist, tendieren offenbar immer mehr Jobcenter dazu, Strafanzeige wegen Betruges (Irrtumserregung durch Nichtmitteilung des Einkommens) zu stellen. Die Staatsanwaltschaften klagen diese Sachen dann meist auch an, so dass es zu einer Vielzahl von Strafverfahren kommt. Oft erfolgt eine Verurteilung oder bei Einstellung bleibt man auf den Verfahrenskosten sitzen.

Nun wissen aber viele Hilfeempfänger, dass leider immer wieder Papiere bei den Jobcentern abhanden kommen oder einfach in falsche Akten abgeheftet werden. Auch das ist dem Grunde nach menschlich, denn bei einer solchen Vielzahl von Akten, welche in den Jobcentern verwaltet werden, kann dies einfach passieren. Sicherlich könnten wir an dieser Stelle über die Häufigkeit lange diskutieren, doch führt dies weg von dem, was Ihnen im Leistungsbezug dringend anzuraten ist.

Bei Verlust solcher Dokumente sind nämlich zunächst einmal Sie in der Beweispflicht, die Dokumente ordnungsgemäß jedenfalls in den Briefkasten eingeworfen zu haben.

Doch einmal ehrlich … wer macht sich darüber zunächst einmal Gedanken. Wenn ich etwas in einen Briefkasten einwerfe, gehe ich davon aus, dass es auch angekommen ist.

Aus diesem Grunde empfehle ich bei wichtigen Unterlagen, welche den Jobcentern nachgewiesen werden müssen, den Einwurf oder die Abgabe belegen zu können.

Hierzu sollten Sie sich, sofern die Sachbearbeiter es tatsächlich durchführen, entweder den Erhalt quittieren lassen (z.B. auf einem Satz Kopien) oder die Übergabe/den Einwurf in den Briefkasten unter Zeugen vornehmen. Die Zeugen sollten dabei im Übrigen nicht nur aussagen können, dass “ein Briefumschlag” eingeworfen wurde, sondern auch, welcher Inhalt darin enthalten war. Also sollte der Umschlag am besten im Beisein des Zeugen gepackt und eingeworfen werden.

Eine Alternative wäre es u.U., den Einwurf in den Briefkasten z.B. auf Video aufzunehmen. Dabei sollte zum einen darauf geachtet werden, dass auch hier der Inhalt erkennbar ist und zum anderen, dass der Datenschutz anderer Personen unbedingt gewährleistet bleiben muss. Videoaufnahmen Dritter sind i.d.R. nur mit deren ausrücklicher Genehmigung zulässig.

Bitte, nehmen Sie diesen Ratschlag nicht zu sehr auf die leichte Schulter. Die Mandate wegen Betrugsanzeigen häufen sich und ich bin mir auch bei einer gewissen Quote von berechtigten Anzeigen sicher, dass diese Menge von Betrugsvorwürfen schon statistisch sehr unwahrscheinlich sein dürfte.

Sorgen Sie für einen Nachweis des Zugangs der Unterlagen beim Jobcenter … und bewahren Sie den Nachweis gut auf!

Wenn der Staatsanwalt dann dennoch dreimal klingelt und die Anklageschrift ins Haus flattert, fragen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt, wie Sie sich verhalten sollen. Er weiss, wie die Sache vielleicht doch noch gerettet werden kann!
http://rechtsanwalthassiepen.wordpress.com/author/thassiepen/
Die große HARTZ IV - LÜGE!
Erwerbstätige Steuerzahler zahlen so gut wie "nichts" im Monat für Hartz IV - Bezieher!


Die dreisten Lügen der großen Koalition und Propaganda-Medien wie zB. "Bild" usw.
Im Kern kommen nämlich auf jeden "normalen" Steuerzahler maximal 2-3 € im Monat an Steuern für einen "Erwerbslosen"

Das sind in etwa 3 Tafeln Schokolade, 3liter Milch, ca. 1,2 liter Benzin oder auch eine 1/2 Schachtel Zigaretten!

Diesen Hetzkampagnen gegen Hart IV - Bezieher müssen endlich ein Ende gesetzt werden!

Jeder "ketzerische Artikel" in den "Bild" - und Boulevard-Pressen sollte von "entschlossenen Mitstreitern" mit Strafanträgen;
u.a. wegen Verunglimpfung oder Rufmord, aber auch Beleidigung usw. strafrechtlich verfolgt werden!
Denn, wir die Betroffenen:
Haben einen Anspruch auf anständige gesellschaftspolitische Gleich-Behandlung
und ein Recht auf unsere Menschenwürde!
Diese darf nicht länger ausgehebelt werden, durch politische Medienpropaganda oder entwürdigende Aussagen von einzelnen Lobbyisten oder gar Politiker!

Eine Flut von Strafanträgen gegen:

Politiker mit beleidigenden Aussagen über ALG II Bezieher oder eben auch gegen die einschlägigen Medien, kann dazu beitragen;
das ein Umdenken stattfindet und man sich darauf besinnt, die tatsächlichen Problemstellungen zu erkennen!

Die Taktik des gegeneinander Ausspielen von "Leistungsbezieher" und "Nicht-Leistungsbezieher"
kann so endlich ein Ende gesetzt werden und die Solidarität wieder in den Vordergrund rücken!
Die Ursachen des Leistungsbezuges liegen nämlich nicht in der "Faulheit" der Hartz IV- Bezieher, sondern in erster Linie darin:
Das der Arbeitsmarkt nicht mehr genug Arbeitsplätze zur Verfügung stellt!

Früher oder später wird, das Grundeinkommen ohne Sanktionsoptionen kommen müssen, da der technologische Fortschritt nicht aufzuhalten ist und somit Maschinen den Menschen bald fast vollständig ersetzen werden!
Diese Logik lässt sich nicht dauerhaft verdrängen und deshalb müssen Gesetzesänderungen her:
Die, die Arbeitslose schützen!

® FHP

https://www.youtube.com/watch?v=lknnhf3A0KM

Dienstag, 5. August 2014

Klage gegen das BMAS wegen der Weigerung,
Informationen zu den Rechtsvereinfachungen im SGB II weiterzugeben

Der Vorsitzende des Erwerbslosenverein Tacheles verklagt das Bundesarbeitsministerium auf Herausgabe von Informationen zu den geplanten Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Bundesregierung will Rechtsverschärfungen bei den Hartz IV-Gesetzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereiten und damit faktisch das Informationsfreiheitsgesetz außer Kraft setzen.

Im November 2012 hat die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) mehrheitlich beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einzurichten. Seit Juni 2013 erarbeitet eine nicht öffentlich tagende Arbeitsgruppe Hartz IV-Rechtsänderungen aus. Diese Rechtsänderungen beinhalten unter der Überschrift „Rechtsvereinfachung“ eine Vielzahl von Verschärfungen und die Etablierung von Sonderrecht für Arbeitslosengeld II-Beziehende. 

Zu den Teilnehmenden gehören das Bundesarbeitsministerium (BMAS), die Länder und darüber hinaus die Bundesagentur für Arbeit (BA), die kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Diskutiert werden in der Arbeitsgruppe formell etwa 120 Änderungsvorschläge, insgesamt ist aber bekannt, dass von verschiedensten Institutionen wie einzelnen Jobcentern, Deutscher Städtetag, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, BA-Zentrale sowie dem Bundesarbeitsministerium selbst über 300 Vorschläge zur Diskussion stehen.

Anhand der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll bis Ende dieses Jahres ein Gesetzesentwurf vorgelegt und nächstes Jahr beschlossen werden.

Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles, hat am 15. Dezember 2013 einen Antrag auf Weitergabe aller im Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorhandenen Informationen zu den geplanten Rechtsänderungen im SGB II gestellt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Bürger Anspruch auf Herausgabe von in Bundesbehörden vorhandenen Informationen. Diesen Informationsanspruch verweigert das BMAS und führt aus, dass damit die geheime Diskussion über die geplanten Rechtsänderungen gestört werden könnte.

Thomé ist allerdings der Meinung, dass es bei Gesetzesänderungen keinen Geheimhaltungsanspruch der Regierung gibt. „Staatliches Handeln muss für Bürger/innen, NGO, Wohlfahrts- und Sozialverbände, aber auch für die Parteien und eine politisch interessierte und kritische Öffentlichkeit transparent sein. Denn nur so sind rechtlich bedenkliche und möglicherweise verfassungswidrige Pläne im Vorfeld erkennbar und angreifbar“, führt Thomé seinen Informationsanspruch aus.

Trotz umfangreicher Begründung wurde das Informationsbegehren vom BMAS mit Bescheid vom 26.05.2014 abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid hat Thomé stellvertretend für die interessierte Öffentlichkeit mit Datum vom 25.06.2014 Klage eingereicht.

„Mit der Klage soll die intransparente und undemokratische Verfahrensweise des BMAS
thematisiert und wenigstens für die Zukunft festgestellt werden, dass die Regierung keinen Anspruch auf Geheimhaltung im Vorfeld von Gesetzesvorhaben hat“, fasst Thomé das Motiv der Klage zusammen. Er kündigt ferner an, dass er die Klage durch alle Instanzen verfolgen möchte. „Denn es kann nicht sein, dass die öffentliche Debatte im Vorfeld gravierender Rechtsänderungen mit allen Mitteln verhindert werden soll“, so Thomé.
(Quelle: Tacheles.de)



http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/IFG_Klage_25.06.2014.pdf
Zu Unrecht verklagte Jobcenter 2 Hartz IV-Bezieher wegen Leistungsmissbrauch!

Der angebliche Leistungsbetrug stellte sich als "hausgemachte Jobcenter-Panne" heraus

Ein ehemaliger Erwerbsloser aus Stendal, der sein Arbeitslosengeld I (ALG I) mit Hartz IV aufstocken musste, wurde vom Jobcenter wegen Leistungsbetrugs verklagt. Der Behörde zufolge habe der Mann Leistungen kassiert, obwohl er eine Arbeitsstelle angetreten habe. Das Amtsgericht stellte jedoch am vergangenen Freitag klar, dass sich der frühere Erwerbslose nichts zuschulden kommen lassen habe. Eine Verwaltungspanne des Jobcenters sei der Grund für die Überzahlung.

Wenn Jobcenter-Mitarbeiter telefonisch erreichbar wären, könnten zahlreiche Klagen vermieden werden werden
Ein 33-jähriger ehemaliger Leistungsbezieher musste sich wegen vermeintlichem Leistungsbetrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Das Jobcenter warf dem Mann vor, im Juni 2013 versäumt zu haben, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter über den Antritt einer neuen Arbeitsstelle zu informieren und somit unberechtigt bis zum September Leistungen in Höhe von 1754,09 Euro kassiert zu haben. Die Anklage lautete deshalb auf „Leistungsbetrug durch Unterlassung“.

Das Amtsgericht kam jedoch zu dem Urteil, dass der 33-Jährige alles richtig gemacht habe. Das Jobangebot sei sehr kurzfristig beim Angeklagten eingegangen - der Arbeitsbeginn fiel bereits auf den Folgetag – und er habe daraufhin entsprechend seiner Pflicht versucht, seinen Arbeitsvermittler telefonisch zu erreichen. Da dieser aber für Klienten nicht per Telefon erreichbar sei, habe der ehemalige Erwerbslose das Service Center der Behörde in Halle angerufen. Dort sei er informiert worden, dass er die falsche Stelle erreicht habe. Unter einer anderen Nummer, die man ihm mitgeteilt habe, sei dann versprochen worden, seine Abmeldung vom Leistungsbezug weiterzuleiten.
In der Gerichtsverhandlung erklärte eine Arbeitsvermittlerin, dass die Informationsweiterleitung vermutlich irgendwo steckengeblieben ist. So sei die Arbeitsagentur rechtzeitig informiert worden, das Jobcenter aber erst wesentlich später, so dass der Behörde nicht bekannt gewesen sei, dass der Angeklagte seinen Arbeitsantritt fristgerecht mitgeteilt habe. Deshalb habe das unwissende Jobcenter Strafanzeige gestellt.

Solche Pannen sind der Arbeitsvermittlerin zufolge keine Seltenheit bei Leistungsbeziehern, die ihr ALG I mit Hartz IV aufstocken. So musste sich das Gericht am selben Tag noch mit einem zweiten ähnlich gelagerten Fall beschäftigen, der ebenfalls zugunsten des Angeklagten entschieden wurde.

Jobcenter schotten sich ab

Wenn die Jobcenter-Mitarbeiter für ihre Klienten telefonisch erreichbar wären, könnten solche Klagen vermieden werden. Seit einigen Jahren schotten sich die Ämter aber zunehmend ab, so dass Hartz IV-Beziehern nur die Möglichkeit bleibt, über das Service Callcenter ihr Anliegen telefonisch vorzubringen. Häufig sind die Hotlines zudem kostenpflichtig. 

Rechtsanwalt Dirk Feiertag hatte im Januar 2013 vor dem Verwaltungsgericht Leipzig auf Offenlegung der Durchwahlnummern der Sachbearbeiter geklagt und Recht bekommen. Da das Jobcenter Leipzig daraufhin in Berufung ging, ist der Fall derzeit noch nicht abschließend entschieden.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé Durchwahlnummern der Jobcenter-Mitarbeiter gesammelt und diese auf seiner Internetseite veröffentlicht. 

Nach Androhungen kostenintensiver Gerichtsverfahren seitens einiger Jobcenter gab er das Projekt jedoch Anfang dieses Jahres wieder auf. 
Die Piraten-Partei setzt die Arbeit Thomés seitdem fort und listet Telefonnummern von 134 Jobcenter auf ihrer Internetseite auf.
(Quelle: Gegen Hartz IV.de)
Ehrlichkeit ist bei der BA und ihrem Vorstand ein Fremdwort! 
 
Man könnte zu dem Schluss kommen, das mit den Jobcentern unter dem Dach der BA sich ein "selbständiges Staatsorgan" entwickelt hat, für das es keine Regeln und Gesetze gibt.

BA manipuliert sogar die internen Fall-Zahlen bei den eigenen Angestellten und täuscht so die Öffentlichkeit!
Nach meiner Erkenntniss ist arglistige Täuschung allerdings ein Straftatbestand und so bleibt abzuwarten:
Welcher engagierte Anwalt sich die BA endlich richtig zur "Brust" nimmt!

Eklatanter Fachkräftemangel auch in den Jobcentern

Personalmangel, hoher Krankenstand und überlastete Mitarbeiter in den Jobcentern titeln die Medien. Aus dieser Summe heraus scheinen die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Jobcenter durch eine beharrliche Unterbesetzung gekennzeichnet zu sein.

Nach den internen Personalstrukturdaten des zweiten Quartals dieses Jahres arbeiten 56.431 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Einrichtungen. Dabei sind die selbstverwalteten Optionskommunen ausgenommen. Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus der Umrechnung aller Beschäftigten auf eine volle Arbeitszeitleistung bei gleichzeitigem Lohnbezug. Erkrankte Mitarbeiter mit Krankengeldbezug, Elternzeit, Wiedereingliederungen und andere Ausfallzeiten ohne Entgelt fallen aus der Statistik heraus. Derzeit sind rund 4,4 Millionen in der Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II gemeldet. Zwar gibt die Bundesagentur für Arbeit rund davon die Hälfte als arbeitslos an und somit für den Arbeitsmarkt vermittelbar, jedoch sind die restlichen 2,4 Millionen Gemeldeten, oftmals arbeitsuchend, auch in der Betreuung. Das bedeutet, auch diese werden eingeladen, beraten und unterstehen denselben Richtlinien und den damit verbunden Konsequenzen eines Jobcenters.

Neue Jobsuche für über 2.000 Mitarbeiter im Jahr 2015


Die Quote der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt knapp zehn Prozent, wobei der größte Anteil die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers ausmacht. Von den derzeit 5.575 befristeten Arbeitnehmern laufen zum Jahresende 976 Verträge aus.
Für das Jahr 2015 dürfen rund 2.250 Mitarbeiter auf eigene Jobsuche gehen, sofern keine kurzfristige Verlängerung angesetzt wird. Die Mitarbeiteranzahl schlängelt sich jedoch auch an der Arbeitslosenquote entlang. Sollte diese zu diesem Zeitpunkt fallen, fällt mehr oder weniger linear die Anzahl der Beschäftigten in den Jobcentern. Unberücksichtigt bleiben dabei oftmals die als arbeitsuchend Gemeldeten oder Aufstocker. Allerdings gibt die Bundesagentur für Arbeit bereits jetzt schon zu, dass rund 1800 Arbeitsverträge nicht verlängert werden. Die Berliner Morgenpost berichtete im Juni 2013 von der prekären Situation in den Berliner Jobcentern und zitiert einen Mitarbeiter, der davon spricht, dass jeder sechste Kollege nur einen Zeitvertrag habe, der maximal zwei Jahre laufe.

18.000 Mitarbeiter verwalten über vier Millionen Erwerbslose

Mit Beginn der Jobcenter im Jahr 2005 lautete das ursprüngliche Ziel, dass der Mitarbeiterstamm jeweils zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen besetzt wird.
Dieses Verhältnis hat sich inzwischen auf zwei Drittel Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und ein Drittel Kommunenmitarbeiter verschoben.
Entsprechend des Personalschlüssels verteilt sich die Befristung auf 7,4 Prozent der hauseigenen Mitarbeiter und auf 2,5 Prozent der ausgeliehenen Mitarbeiter durch die Kommunen. Insgesamt sind 18.320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsvermittlung und Fallmanagement damit beschäftigt, die Arbeitslosengeld II-Berechtigten zu betreuen und zu verwalten. Die Differenz zur Gesamtanzahl des Personals in den Jobcentern verteilt sich auf die Führungsebenen, den Telefon-Service, die Ordnungswidrigkeiten, die Rechtsstellen, die Leistungsabteilungen, die Eingangszonen, den Außendienst, die Personalvertretungen sowie weitere interne Dienste.

Nach Auswertung der Zahlen lässt sich feststellen, dass die über vier Millionen Berechtigten nach Arbeitslosengeld II von rund 18.000 Mitarbeitern verwaltet werden,
was einem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von rund 240 „Kunden“ entspricht. Die Bundesagentur für Arbeit zieht als Grundlage mehrheitlich die reinen erwerbsfähigen „Kunden“ ein, unterteilt in unter 25 Jahre und über 25 Jahre und vergisst dabei die Arbeitsuchenden.

Diese Taktik führt dazu, dass intern niedrige Fallzahlen transportiert werden und häufig auch nach außen. Dem gegenüber stehen jedoch die Überforderung des Personals und ihre berechtigte Kritik daran.
Somit stellt der angegebene erreichte Betreuungsschlüssel eine Farce dar, welcher die einzelnen Jobcenter nicht berücksichtigt und eine Situation, die am Tagesgeschäft vorbeiläuft.

Aber dieses kennen wir ja schon aus den beschönigten medialen Arbeitslosenzahlen: „The same procedure as every day.“
(Quelle: Altonablogg / Inge Hannemann)

Sonntag, 3. August 2014

Kriminelle BA-Mitarbeiter dreister als "Hartzer"!
Liste der bisher bekannt gewordenen kriminellen BA- Mitarbeiter und ihre Abzock-Methoden >zu Lasten von Sozialschwachen und Steuerzahler<

Anmerkung:
Da die "Bild" ja meint;
das "Hartzer nur Schnorrer und die Bösen sind", somit auch immer wieder die öffentliche Meinung durch einseitige Berichterstattung über Hartz IV Bezieher manipuliert, ist es an der Zeit:
Eine Zusammenfassung über die dreisten Abzocker-Methoden der BA Mitarbeiter zu veröffentlichen!

- Mitte Juli 2014
Krefelder Jobcenter-Mitarbeiterin genehmigte sich eine Urlaubskasse von 60.000 Euro
Dreister geht es kaum: Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Krefeld hat sich am Sozialgeld von Obdachlosen bereichert. Die Frau hat gestanden, rund 60.000 Euro, die für Menschen ohne festen Wohnsitz vorgesehen waren, auf ihr eigenes Konto transferiert zu haben. Zuvor hatte die Jobcenter-Mitarbeiterin das Geld im Namen ihrer Klienten beantragt, die ihre Leistungsansprüche aber nie geltend gemacht hatten. Die 56-Jährige kaufte sich davon Luxus-Artikel und finanzierte kostspielige Urlaubsreisen – offensichtlich ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben.

- Ende Oktober 2013
dreister Bayer des Jobcenter Mühlendorf klaut mal eben 100.000 Euro oder mehr…
Um schnell an viel Geld zu kommen, hat sich ein Mitarbeiter des Jobcenters in Mühldorf in Bayern etwas ganz Dreistes ausgedacht.
Er nahm einfach bereits abgeschlossene Hartz-IV-Fälle aus der Registratur, reaktivierte diese und gab dabei eine neue Kontonummer an. Seine! Nun lief das ganze Geld direkt auf sein Konto ein.
Die Beute: geschätzte 100000 Euro! Aber so genau weiss man das nicht. Den Trick hat er offenbar über 2 oder 3 Jahre benutzt.

Bei einer routinemäßigen Überprüfung durch die Innenrevision der Arbeitsagentur flog der Schwindel nun endlich auf. Zum Verhängnis wurde dem Mitarbeiter, dass den Ermittlern die identische Kontonummer auf den Unterlagen unterschiedlicher Hartz-IV-Empfänger auffiel. Wie lange das Geld schon abgezweigt wurde, ist noch nicht genau ermittelt. Da fragt sich wann die letzte routinemäßigen Überprüfung durch die Innenrevision der Arbeitsagentur war. Muss ja einige Zeit her sein…

Beim Jobcenter in Mühldorf ist man geschockt: „Wir haben natürlich Anzeige erstattet und größtes Interesse daran, dass die Geschichte zu 100 Prozent aufgeklärt wird“, sagte Geschäftsführer Christian Girgnhuber. Dem Betrüger wurde inzwischen gekündigt, er hat jetzt selbst Arbeitslosengeld beantragt.
Frechheit das er nun auch noch Geld bekommt. Ich würd sagen, gleich mal rein in einen 1-Euro-Job als Erntehelfer mit 2 Stunden Anfahrt. Und das bitte in Lederhosn bei minus 20 Grad. Arbeit soll sich doch wieder lohnen, oder?

- Anfang Oktober 2013

sechsstelliger Betrag in nur 4 Monaten, hüpscher Stundenlohn im Jobcenter Stolberg
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Eschweiler Sachbearbeiter des Jobcenters Stolberg in der Region Aachen, der eine “höheren sechsstellige Summe” (also mehr als 100.000 Euro) veruntreut haben soll. In das Verfahren involviert sind weitere Mitarbeiter der Arge. Der Täter ist mit äußerster krimineller Energie vorgegangen und hat sich die Gutgläubigkeit seiner Kollegen zunutze gemacht.

Laut Staatsanwaltschaft wurde das meiste Geld in der Zeit zwischen September 2012 und Februar 2013 veruntreut. Der 34 Jahre alte Tatverdächtige aus Eschweiler war am Stolberger Standort des Jobcenters eingesetzt. Nach Informationen der Redaktion soll der beschuldigte 34-Jährige auf großem Fuß gelebt haben. Für seine Familie soll er etwa Gutscheine der Arge für ein Kinderspielzeuggeschäft abgezweigt haben.

Den Betrugsfällen kam das Jobcenter schließlich selbst auf die Spur. „Der Fall wurde durch eine hausinterne Revision aufgedeckt“, teilte Geschäftsführer Stefan Graaf mit. Der Mitarbeiter sei sofort fristlos entlassen worden. „Die Kollegen im Haus sind immer noch sehr geschockt. Ich hoffe, dass der Täter seine gerechte Strafe findet.“ so Graf. Na da pflichten wir bei.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es in den nächsten Wochen zum Abschluss der Ermittlungen und damit zur Anklageerhebung kommt. Die Stadt Eschweiler wollte sich nicht äußern doch im Stolberger Rathaus zeigte sich Bürgermeister Ferdi Gatzweiler bestürzt über den Betrugsfall, der sich nebenan zugetragen hat.

- Mai 2013
Sozialleistungen im Jobcenter veruntreut? Ein Goldfisch an der Angel
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in Rostock hat offenbar über mehrere Jahre Geld veruntreut. Die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt 138.000 Euro aus.

- März 2013
100.000 für Teure Klamotten, Alkohol, Drogen
Gemeinsame Sache? Ein Sachbearbeiter und ein Kunde der Mainarbeit sollen das Jobcenter um wiedermal tüchtig geschröpft haben. Jetzt stehen beide vor dem Amtsgericht.
Zwei unterschiedliche Typen, Sven S., Sachbearbeiter für Hartz-IV-Bezieher, klein und dünn, schaut ängstlich durch seine runden Brillengläser, stammelt und ist kaum zu verstehen.
Der andere Ramin T., Hartz IV Bezieher, selbstbewusst und eloquent.
Der Vorwurf der Anklage, das kommunale Jobcenter Mainarbeit um mehr als 100.000 Euro betrogen haben.

Sven S soll seinem Kunden Ramin T. das Geld zwischen 2006 und 2010 in bar oder per Überweisung in 81 Portionen ausgezahlt haben, jedesmal zwischen 200 und 3000 Euro.
Neben dem Regelsatz gab es auch immer wieder Sonderzahlungen – für Strom und Gas, Mietrückstände, neue Möbel oder einfach zur Behebung einer „akuten Notlage“.
Mehrfach habe Ramin T. behauptet, das Geld sei nicht auf seinem Konto angekommen. Also – so sagt Sven S aus, habe er die Beträge nochmal ohne Prüfung der Angaben überwiesen.

Sven S. behauptet in einer Notlage gewesen zu sein, habe Schulden und Kredite abbezahlen müssen.
Ramin T. habe ihm Drogen besorgt, ihn so erpressbar gemacht und mit Terroranrufen unter Druck gesetzt.
Er sei ja nur ein Opfer von Ramin T. Daher will er von Ramin T. auch nur “höchstens 3.000 Euro” erhalten haben.

Das scheint mehr als unglaubwürdig.
Da fragt man sich schon warum Ramin T ihm überhaupt was gegeben haben soll, wenn er ihn doch erpresste?
Ramin T. dagegen behauptet nie mit Drogen gedealt zu haben. Stattdessen erzählt er von seinen Problemen, Wohnung zwangsgeräumt, Konto gesperrt, Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Er bestreitet auch alle fraglichen Beträge erhalten zu haben.
Wieviel Geld ihm ausgezahlt wurde, könne er nicht sagen, er habe es ordentlich beantragt und sei davon ausgegangen das alles richtig läuft.

Ehemalige Kollegen des Jobcenter berichten dagegen von Sven S. Vorliebe für Markenkleidung, teure Uhren und Alkohol schon in der Mittagspause.
Auch das es ein enges freundschaftliches Verhältnis zu Ramin T. gegeben habe, denn beide hätten sich geduzt.

„Eigentlich hätte er den Fall wegen Befangenheit abgeben müssen“, sagt eine Zeugin.
Zuletzt war Ramin T. fast jede Wochen bei Sven S. gewesen.

Der Verdacht der Kollegen führte schließlich zur Überprüfung und Entdeckung.
Im August 2010 wurde auch der sei Mainarbeit-Geschäftsführer Matthias Schulze-Böing informiert.
Von weiteren Betrugsfällen wisse er aber nichts. Was wirklich geschah, muss das Gericht jetzt klären.
Offenbar haben die beiden gut zusammen gearbeitet. Das der Herr mit der Brille so unschuldig ist, können wir uns beim besten Willen nicht vorstellen.
Aber wir können uns lebhaft vorstellen, wie er das verplemperte Geld durch Sanktionierung seiner anderen Kundschaft wieder reinholen wollte…
Die bezahlen hier warscheinlich die Zeche….

- Januar 2013
Berliner Mitarbeiterin des Jobcenter Berlin betrügt um 280.000 Euro
Im Berliner Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg hat eine Mitarbeiterin in großem Stil Geld veruntreut und auf ihr eigenes Konto überwiesen. Es bestehe der Verdacht auf Betrug und Untreue, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Frau hat nach dem bisherigen Stand Arbeitslose mit dazu gehörigen Leistungsvorgängen erfunden und die Beträge auf ihr eigenes Konto geleitet.
Der Schaden für das Jobcenter betrage 280.000 Euro. Betrugsfälle in dieser Größenordnung in einem Jobcenter sind nach Aussage der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit bisher nicht bekannt.

Tatjana E. war in der Leistungsabteilung tätig, wo sie Zugang zu Geld des Bundes und der Kommune hatte. Zwischen Februar und November 2012 hat die junge Frau zahlreiche Leistungsvorgänge erfunden und sich die Beträge selbst angewiesen.

Aufgeflogen ist sie durch ein “Zusammenspiel vieler Faktoren”, wie es Jobcenter Geschäftsführer Stephan Felisiak mit Rücksicht auf die noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft umständlich ausdrückt.
Betrug blieb neun Monate lang unentdeckt

Die Strafverfolgungsbehörde hatte die Frau nach eigenen Angaben zeitweise in Untersuchungshaft genommen, derzeit sei sie aber wegen ihres labilen psychischen Zustandes von der Haft verschont. Sie ist nach Informationen der Berliner Morgenpost eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur. Die Agentur stellt zusammen mit dem Bezirk die Belegschaft für die gemeinsam betriebenen Jobcenter.

Die Aktivitäten der Frau waren zwischen Februar und November vergangenen Jahres immerhin neun Monate unentdeckt geblieben. Stephan Felisiak, der Geschäftsführer des Jobcenters in der Kreuzberger Rudi-Dutschke-Straße, kann sich diesen langen Zeitraum nur mit der “großen kriminellen Energie” der Täterin erklären.

Grundsätzlich herrsche für Geldausgaben des Jobcenters das Vier-Augen-Prinzip. Das heißt, es sind immer zwei Kollegen eingebunden, wenn Zahlungen angewiesen werden.

Zudem würden automatisch nach einem Zufallsprinzip einzelne Zahlungen überprüft. Dieses Auswahl-System laufe automatisch und sei nicht manipuliert oder beeinflusst worden. Wegen dieser Überwachungsmechanismen sei es nicht möglich, dauerhaft Geld zu veruntreuen, ist der Jobcenter-Chef überzeugt.
“Das Ganze hätte auch viel früher auffallen können”, sagte Felisiak. Ein solches Vorgehen werde “nie unentdeckt bleiben”, versichert der Geschäftsführer: “Aber wenn Sie großes Glück haben, läuft es etwas länger.” Dunkelziffern seien ja grundsätzlich nie bekannt, aber ein solcher Fall sei ihm noch nie begegnet. Das sei die “absolute Ausnahme”.

Flächendeckende Kontrollen aller Zahlungen seien nicht machbar. Das Jobcenter mit seinen 700 Mitarbeitern erteile jedes Jahr rund 100.000 Bewilligungsbescheide etwa für den Hartz-IV-Regelsatz oder für Einmalzahlungen wie für Mietschulden oder Wohnungsausstattungen.

Wie genau die Behörde auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam wurde, will Felisiak nicht sagen und verweist auf das schwebende Verfahren. Als der Fall aufgeflogen war, habe die Geschäftsführung sofort reagiert und der Mitarbeitern fristlos gekündigt. Ob das Jobcenter die 280.000 Euro wieder bekommt, kann Felisiak jedenfalls nicht bestätigen.

Eine Kennerin der Jobcenter-Organisation wie die Arbeitsmarkt-Expertin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Sabine Bangert, wundert sich dennoch über den Fall. Zwar müsse die Täterin mit großer krimineller Energie vorgegangen sein.
Um eine derart große Summe wie 280.000 Euro abzuzweigen, müsse die Frau eine Vielzahl von fiktiven Personen erfunden haben, glaubt die Expertin. Denn die einzelnen Überweisungen an die Arbeitslosen lägen ja selten über ein paar Hundert Euro.
Bangert will nicht ausschließen, dass die Jobcenter bei der Kontrolle ihrer eigenen Mitarbeiter schlampen.

- Dez 2012
Jobcenters in Kalk mit 77.000 Euro Schaden wegen “Helfersyndrom”
Eine Mitarbeiterin des Jobcenters in Kalk hat in 74 Fällen ihre Stellung missbraucht. Sie dachte sich Fälle aus, veranlasste Zahlungen und betrog die Stadt so um fast 77 000 Euro. Die Frau gestand die Taten und wurde nur zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat das Amtsgericht eine ehemalige Mitarbeiterin des Jobcenters Köln-Kalk zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Über ihren Verteidiger Christian Lange hatte sie ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Gesamtschaden für die Stadt Köln und die Agentur für Arbeit beträgt fast 77 000 Euro.

Im August 2007 kam Renate K. (53, Name geändert) auf die Idee, Verfügungen zu ausgedachten Fällen zu schreiben und damit zusätzliche Zahlungen zu veranlassen. Über die Konten von zwei ihrer drei erwachsenen Kinder hatte sie Vollmacht, dorthin lenkte sie das Geld. Andere Summen ließ sie Bekannten überweisen, denen sie mit Lügengeschichten erklärte, weshalb sie diesen Umweg nehmen müsse. Die Verfügungen scheinen in der Regel nicht überprüft worden zu sein. In wenigen Fällen, da der Betrug aufzufliegen drohte, ging sie so weit, Angaben in den Akten zu ändern.

„Einmal macht man’s aus Verzweiflung, und wenn es funktioniert, macht man weiter“, erklärte Verteidiger Lange, warum aus den ersten Taten seiner Mandantin eine lange Serie wurde. Der Staatsanwältin zufolge funktionierte der Betrug dank eines „ausgeklügelten Systems“. 74-mal nutzte Renate K. ihre Stellung als Amtsträgerin aus, immer häufiger und mit steigenden Beträgen. Das Motiv sei ihr „Helfersyndrom“ gewesen, sagte Anwalt Lange. Den größten Teil des Geldes habe ihr damaliger Lebensgefährte bekommen, der es „versoff und verspielte“. Die Angeklagte sagte, sie plane, erneut eine Psychotherapie zu machen.

Inzwischen betreibt die 53-Jährige, die nach Bekanntwerden des Betrugs im Mai 2011 entlassen wurde, eine Gaststätte. Von ihrem monatlichen Verdienst, der etwa 1500 Euro betragen soll, zahlt sie ein Darlehen ab. Bisher war sie nicht in der Lage, den Schaden wiedergutzumachen. Dazu sei sie aber prinzipiell bereit, betonte ihr Anwalt. Die Amtsrichterin sagte, in einem halben Jahr müsse Renate K. Nachweise über ihr Einkommen vorlegen. Dann werde darüber entschieden, wie sie ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung der annähernd 77 000 Euro nachkommen solle.

- Dez. 2012
20.000 für einen neuen Busen
Hamburg. Weil einer Angestellten des Jobcenters ihr Busen nicht mehr gefiel, fing sie an sich an Gelder, die eigentlich für Hartz 4 Empfänger gedacht sind, persönlich zu bereichern. Möglicherweise dachte die 25 Jährige, es kommt niemand dahinter, wenn sie das gestohlene Geld auf ein extra Konto, ein sogenanntes Mäusekonto für ihren 4-jährigen Sohn überweißt.

Die Bank wunderte sich jedoch über die ungewöhnlich hohen Beträge vom Amt, die auf das Kinderkonto eingingen. Mittlerweile hatte die junge Mutter im April und Mai 2011 19500 Euro auf diese Art stibitzt und auf das Kinderkonto umgeleitet. Der Richterin erklärte sie zur Begründung, dass sie 25.000 Euro Schulden hatte.

Allerdings wurde lediglich die OP davon bezahlt, die Schulden nicht. Daraufhin verurteilte das Gericht in Bamberg die diebische Dame gestern zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Ihren Job hat die junge Frau nun natürlich nicht mehr und ist jetzt selber Empfänger von Hartz 4. Zumindest konnten 10.000 Euro des Diebesgutes noch sichergestellt werden. Der Rest dürfte wohl verschleudert worden sein.

- November 2012
300.000 Euro von Arbeitsamtsmitarbeiter verzockt
Über einen Zeitraum von zwei Jahren hat der stellvertretender Teamleiter der Arbeitsagentur Konstanz Unmengen von Geld für Arbeitslose veruntreut und weitgehend in Internetcasinos verzockt.

Die Arbeitsagentur Konstanz musste einem Mitarbeiter im Oktober vergangenen Jahres fristlos kündigen.
Der Vorwurf lautet auf Veruntreuung von insgesamt über 300 000 Euro aus der Kasse der Agentur. Der Verdächtige räumt die Vorwürfe zwar ein, verweist allerdings auf seine Spielsucht, die Zwänge unter denen er derentwegen stand, plädiert auf Schuldunfähigkeit und klagt in der Folge gegen die Kündigung.
Dass die Umleitung von Agenturgeldern, die eigentlich für Leistungsempfänger bestimmt waren, wegen der Spielsucht „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ erfolgte, sei nicht „nachvollziehbar deutlich“ geworden. Ohnehin war der Aspekt bei der Verhandlung nur zweitrangig. Das dieses Geld den Arbeitslosen gestohlen wurde, ist eben nicht weiter wichtig.

Weiterhin informierte uns der Rechtsbeistand des gefeuerten Mitarbeiters, sein Mandant habe inzwischen über den medizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung eine Kur erwirkt, um von der Spielsucht loszukommen. Der Arbeitsrichter wunderte sich indessen, warum die Geldüberweisungen des stellvertretenden Teamleiters der Agentur über einen Zeitraum von fast drei Jahren niemand bemerkt hatte, bei einem mittelständischen Betrieb wäre das früher aufgefallen. Laut Rechtsvertreterin der Arbeitsagentur kam die Arbeitgeberin dem untreuen Mitarbeiter nichtmal bei einer internen Revision auf die Schliche.

- 2012
530.000 Euro einfach verschwunden
Eine Hattingerin (57) und eine Sprockhövelerin (55) ließen nach Überzeugung der 6. Großen Strafkammer am Landgericht Hagen knapp 530.000 Euro verschwinden. Als Mitarbeiterinnen des Job-Centers im Ennepe-Ruhr-Kreis machten sie sich in 135 Fällen strafbar.

Sie hofften auf Freispruch oder Bewährung. Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Job-Centers im Ennepe-Ruhr-Kreis, die offenbar im großen Stil in die eigene Tasche wirtschafteten, verurteilte das Hagener Landgericht am Mittwoch wegen gewerbsmäßiger Untreue in 135 Fällen zu Haftstrafen bis zu drei Jahren und neun Monaten.

Keine zwei Stunden zuvor beantragten die Verteidiger der 55-jährigen Angeklagten aus Sprockhövel und ihres „hilfsbereiten“ Ehemanns noch Bewährungsstrafen. Und, die Rechtsanwälte der bestreitenden 57-Jährigen aus Hattingen forderten einen Freispruch. Doch die Verteidiger wollen nun in Revision gehen.

Dreieinhalb Jahre Haft für die geständige Angeklagte, zweieinhalb Jahre für ihren Gatten und drei Jahre und neun Monate für die Frau, die bis zum bitteren Ende ihre Unschuld beteuerte und nichts von den Machenschaften ihrer früheren Kollegin gewusst haben will. Lediglich der Sohn des Paares aus Sprockhövel wurde tatsächlich vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.

Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass die Angeklagte aus Hattingen Mittäterin bei allen 135 Taten war – so wie es ihre geständige Ex-Kollegin von Anfang an behauptete. Die belastenden Angaben der Mitangeklagten seien konstant, detailreich und insgesamt glaubwürdig. Zumal es weder einen Grund noch ein Motiv für eine Falschbelastung gegeben habe.

Unter anderem das unbescholtene Vorleben, das Alter aller drei Verurteilten und die damit verbundene Haftempfindlichkeit sowie die fehlende Kontrolle, die die Taten so einfach machte, wirkten sich zu ihren Gunsten aus. Für das Paar aus Sprockhövel sprachen darüber hinaus die vollen Geständnisse. Strafschärfend fielen der hohe Schaden, die Vielzahl der Taten, der lange Zeitraum und die kriminelle Energie ins Gewicht. „Sie sind das Ganze absolut systematisch und professionell angegangen“, so die Vorsitzende Richterin Dr. Elke Fiebig-Bauer.
Beute-Aufteilung: ein Drittel, zwei Drittel

Knapp 530 000 Euro, so die Überzeugung der 6. Großen Strafkammer, ließen die beiden Frauen verschwinden –ein Drittel für die 57-Jährige aus Hattingen und zwei Drittel für die 55-Jährige aus Sprockhövel. Der offenbar ahnungslose Sohn und der eingeweihte Ehemann der Sprockhövelerin stellten Konten zur Verfügung, auf die das Geld floss. Der Gatte war darüber hinaus für die Verteilung der Summen zuständig.

Die Betrügereien hätten in den Jahren 2009 bis 2011 stattgefunden. Es sei durchaus möglich, dass die Schadenssumme nach Abschluss der Ermittlungen noch höher liege, so wird gemunkelt. Die Sprockhövelerin hat wohl einen sehr aufwendigen Lebensstil bis zu ihrer Festnahme gehabt.

- März 2012
Pinneberger Jobcenter sponsert 226.705 Euro
jetzt ist er selbstständiger Personalvermittler für die Arge
Fast fünf Jahre lang hat Sven P. sich im Pinneberger Jobcenter bedient. Der ehemalige Bereichsleiter der Jobcenter im Kreis Pinneberg hatte eine dreiste Masche für sich entdeckt.

226.705,20 Euro hatte Sven P. unterschlagen – jetzt musste er sich am Landgericht vor den Augen seiner einstigen Kollegen für die Taten verantworten. Und beteuerte: Den Großteil des Geldes habe er in Bordellen gelassen und auch seine Alkoholsucht finanziert. Im Mai 2010 wurde es Sven P. zuviel, er zeigte sich selbst an und gestand alles. Doch es half nichts: Der 48-Jährige wurde am Dienstag zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der Abzocker nutzte eine Lücke im Computersystem der Jobcenter aus. Immer wieder gab er vor, einen Leistungsempfänger im Büro zu haben, der seine monatliche Zahlung nicht erhalten habe, nun aber dringend Geld brauche. Der gesamte monatliche Bezug wurde dann auf eine spezielle, nur einmalig zu verwendende Scheckkarte geladen, mit der an einem Automaten im Elmshorner Jobcenter das Bargeld abgehoben werden kann. Der Clou: Die monatliche Überweisung wird in einer anderen Software verbucht, als die einmalige Auszahlung, ein Abgleich fand nicht statt.

Am liebsten nahm Sven P. die Identität von Migranten. So konnte der Leistungsempfänger sein Geld erhalten – und Sven P. sich die Summe nochmal auszahlen. Auch seine Kollegen trickste er aus, denn die mussten die Auszahlung vorbereiten, die Sven P. als zuständiger Sachbearbeiter angeordnet hatte. Mit den Namen echter Empfänger konstruierte er so die vermeintlich notwendigen Auszahlungen. Aufgefallen sei das nie. “Es ist ein Massenbetrieb. Da achtet keiner mehr auf Namen”, sagte P. Am liebsten habe er die Identität von Migranten genommen – “die kriegen statistisch gesehen die höheren Bezüge”. So konnte Sven P. oft Beträge von mehr als 1000 Euro ergaunern. Zeitweise mehrmals pro Woche.

Angefangen habe das alles mit einem Nachtclubbesuch, nach dem er plötzlich Schulden in Höhe von mehr als 3000 Euro hatte. Doch Sven P. konnte nicht zahlen. “Finanziell war damals Oberkante Unterlippe”, sagt der Elmshorner. So sei er auf die schiefe Bahn geraten – und in einen Kreislauf aus Alkohol, Glücksspiel, Bordellbesuchen und dem Betrug gekommen. Bis es ihm im Mai 2010 zu brenzlig wurde. Er zeigte sich selbst an. “Jedes Mal, wenn mein Chef anrief, zuckte ich zusammen”, beteuerte er. “Ich habe meine persönlichen Gegenstände im Büro eingepackt und bin gegangen.”
Nur: An dem Tag war die Prüferin Julia V. ihm auf die Schliche gekommen. Der 25-Jährigen kam es komisch vor, dass ein leitender Angestellter wie Sven P. persönlich Auszahlungen für Jobcenter-Kunden angeordnet hatte. “Ich habe erstmal eine Liste erstellt, ich wusste ja nicht, was dahinter steckt”, berichtete die Uetersenerin. Immer wieder sei sie auf den Namen des Bereichsleiters gestoßen. Und entdeckte, dass das Geld in jedem Fall doppelt ausgezahlt wurde. Dann fehlten in den Akten der Betroffenen auch noch einige Unterlagen, die normalerweise im Falle einer Auszahlung abgeheftet werden müssten. Julia V. alarmierte einen Kollegen vom internen Service der Arge in Hamburg, der sofort nach Elmshorn kam, um die Akten zu überprüfen. Darauf wurde Sven P. wohl aufmerksam, räumte seinen Schreibtisch, zeigte sich an – und wurde kurz darauf entlassen. Übrigens nicht die einzige Tat, die auf P.s Konto geht: Der Elmshorner war mehrmals heftig betrunken oder ohne Führerschein Auto gefahren. Fünf Mal wurde er vom Amtsgericht verurteilt – zuletzt zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Gleichzeitig mit der Untreue-Anklage wurde gestern eine weitere Trunkenheitsfahrt verhandelt.

Trotz der eindeutigen Beweislage – Sven P. hatte alle Taten gestanden – waren die Plädoyers ziemlich unterschiedlich. Staatsanwalt Joachim Bestmann forderte für die Untreue und die Trunkenheitsfahrt drei Jahre und neun Monate Haft, Verteidiger Christoph Heer wollte es mit einer Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren auf sich beruhen lassen. Am Ende folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, setzte eine Strafe von vier Jahren fest. Weil das Verfahren erst nach anderthalb Jahren verhandelt wurde, wurden dem Angeklagten drei Monate der Haft abgezogen. Er muss für drei Jahre und neun Monate in Haft. Eine positive Prognose sah das Gericht nicht, denn Sven P. habe sein Alkoholproblem nicht therapeutisch gelöst, hinzu kommen die vorherigen Verurteilungen und die enorme Höhe des Schadens.
Sven P. ist mittlerweile selbstständig. Als Personalvermittler.
Und erhält für Vermittlungen auch Geld von der Arge. Der Einrichtung will er jeden Cent zurückzahlen, versprach er gestern.

- Februar 2012
Betrug am Frankfurter Jobcenter – Handel mit Arbeitslosen, 70.000 Euro pro Jahr nebenbei
Einem 48 Jahre alten Jobcenter-Mitarbeiter wird vorgeworfen, jahrelang Osteuropäer illegal in Sozialwohnungen untergebracht und als Arbeitskräfte vermittelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen insgesamt 24 Verdächtige.

Für seine „Vermittlungen“ kassierte der Verdächtige wohl bis zu 70.000 Euro pro Jahr, wie die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu, heute sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagausgabe). Das Verfahren richte sich insgesamt gegen 24 Verdächtige.

Der Hauptbeschuldigte sitzt in U-Haft, ein Teil des Geldes sei bei Verwandten sichergestellt worden. Der Türke soll aber über Dritte auch Geld in sein Herkunftsland transferiert haben. Anklage wurde noch nicht erhoben. Den Betrug am Frankfurter Jobcenter habe die Ermittlungsgruppe Sozialkriminalität in Zusammenarbeit mit dem Zoll nach rund einjährigen Ermittlungen aufgedeckt.

Der Mann soll mindestens 39 Sozialwohnungen an Bulgaren untervermietet haben, offenbar ohne Wissen des Eigentümers, einer dänischen Wohnungsbaugesellschaft. Er überredete den Ermittlungen zufolge die Sozialhilfeempfänger, gegen Geld bei Freunden oder Verwandten unterzukommen. Ihre Wohnungen, die vom Jobcenter bezahlt wurden, vermietete er für 210 Euro an Bulgaren – wobei pro Wohnung bis zu acht, in Einzelfällen auch 14 Menschen untergebracht wurden. Unter den Beschuldigten sind Möller-Scheu zufolge auch drei Hausmeister und zwölf Mieter.

Die Ermittler werfen dem 48-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug, Anstiftung zum Betrug, Steuerhinterziehung, Beihilfe zur Untreue, Mietwucher und Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor. Als Tatzeitraum gelten bislang die Jahre 2009 bis Januar 2012.

- Februar 2012
Beamter verprasste 250 000 Euro im Bordell
Die Vorliebe für leichte Damen wurde ihm zum Verhängnis: 2005 trieb es einen biederen Finanzinspektor aus Elmshorn erstmals ins Bordell. 3000 Euro verjubelte er in einer Nacht. Geld, das er nicht hatte. Da griff der 49-Jährige in die Hartz-IV-Kasse der Elmshorner Agentur für Arbeit – und bediente sich dann immer wieder.

Es war der Beginn einer unfassbaren Serie. 250 000 Euro Steuergelder verprasste der Inspektor von 2005 bis 2010 in Nachtklubs. Gestern das Urteil: Vier Jahre Knast wegen Unterschlagung brummte das Landgericht Itzehoe dem Ex-Teamleiter des Elmshorner Jobcenters auf.

- Mitte 2011
Mitarbeiterin der Job-Agentur in Schwelm ergaunert halbe Million Euro
Bei der Job-Agentur des Ennepe-Ruhr-Kreises , die die Langzeit-Arbeitslosen betreut, hat es Betrügereien in erheblichem Umfang gegeben. „Eine Sachbearbeiterin hat eine sechsstellige Summe unterschlagen“, bestätigte Polizeidirektor Klaus Noske gestern auf Anfrage der Westfälischen Rundschau. Nach anderen Informationen soll es sich sogar um eine halbe Million Euro handeln. Dabei seien noch nicht alle Unterlagen überprüft worden.

Die Unregelmäßigkeiten waren bei einer Überprüfung durch die Kreisverwaltung aufgefallen. „Es stimmte etwas mit den Budgets der Agentur nicht und deshalb haben wir genauer hingeschaut“, so Kreissprecher Ingo Niemann. Der Kreis habe dann Anzeige bei der Polizei erstattet. In der vergangenen Woche stand schließlich die Polizei vor der Tür der Zentrale der Job-Agentur in Schwelm und durchsuchte die Räumlichkeiten.
53 Jahre alte Frau aus Sprockhövel verdächtig

Bei der Verdächtigen soll es sich um eine 53 Jahre alte Frau aus Sprockhövel handeln, die auf großem Fuß gelebt haben soll. Sie sitzt wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Wie die Mitarbeiterin über Jahre eine so hohe Summe in die eigene Tasche verschwinden lassen konnte, ist noch unklar. In der Job-Agentur herrscht das Vier-Augen-Prinzip. Rechnungen und Leistungen, die ein Mitarbeiter anweist, müssen von einem Kollegen gegengezeichnet werden. „Insbesondere beim Job-Center ist dieser Prozess allerdings ein Massengeschäft, wie die Summe von 200 Millionen Euro, die Jahr für Jahr bewegt werden, unterstreicht“, sagt Arnim Brux, Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises.

„Ohne zum jetzigen Zeitpunkt Details darüber zu nennen, wie die Untreue in die Tat umgesetzt wurde, steht fest, dass die Sachbearbeiterin ihr Wissen, wie Rechnungen angewiesen werden, ausgenutzt und darauf vertraut hat, dass ihre Machenschaften trotz eingebauter Kontrollmechanismen unentdeckt bleiben“, erklärt der SPD-Politiker weiter.
Geldleistungen für erfundene Arbeitslose aufs eigene Konto geschleust

Staatsanwaltschaft und Polizei wollen wegen der laufenden Ermittlungen keine näheren Angaben zu dem Fall machen. Es gibt jedoch Gerüchte, dass die Sprockhövelerin einfach Arbeitslose erfunden hat. Die für diese angewiesenen Geldleistungen des Job-Centers landeten dann auf Umwegen auf ihrem eigenen Bankkonto.

Landrat Brux hat erste Konsequenzen aus dem Fall gezogen: „Auch wenn die Ermittlungen noch laufen und wir deren Ergebnisse abwarten müssen, haben wir den Fall und die bereits vorliegenden Erkenntnisse schon zum Anlass genommen, das Kontrollsystem zu überprüfen und nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen.“ Er will darin aber kein falsches Signal sehen: „Auch wenn eine Mitarbeiterin das in sie gesetzte Vertrauen grob missbraucht hat, stehen selbstverständlich nicht alle Mitarbeiter unter Generalverdacht.“

Bisher, so Brux hätten Rechnungsprüfungsämter noch keinen Grund zu Beanstandungen bei der Job-Agentur des Ennepe-Ruhr-Kreises gefunden. Nun hat die Polizei und die Staatsanwaltschaft einen entdeckt.

- Oktober 2011
Jobcenter-Chef im Saalekreis unter Verdacht: Umgelenkt wurde neben den lukrativen Einnahmen von 27.500 Euro jährlich gleich auch noch 1-Euro-Jobber
Der Saalekreis und die Staatsanwaltschaft Halle ermitteln gegen den Leiter des Jobcenters Saalekreis. Er soll Fördergeld und Vermittlungsprovisionen in eigene Firmen gelenkt haben.

Leiter des Merseburger Jobcenters ist Roland Schimek. Zum Service für Arbeitgeber gehören nicht nur Rat und Tat, sondern auch Geld: “Der Arbeitgeberservice vermittelt Zuschüsse, die bis zu 75 Prozent der Lohnkosten betragen können”, heißt es auf der Internetseite des Jobcenters.

Diesen Service soll der Leiter auch für seine Privatunternehmen genutzt haben. Laut einem Bericht des MDR soll er einer Tapetenfabrik in Halle 10 000 Euro Eingliederungszuschuss für einen Arbeitslosen bewilligt haben. Die Fabrik gehöre der Firma “ATF Vermögensverwaltung”, deren alleiniger Eigentümer der Behördenleiter sein soll. Außerdem soll er einer eigenen Arbeitsvermittlungsfirma für diesen Fall eine Provision von 2000 Euro gezahlt haben.
Diese Firma soll über den Zeitraum von 2005 bis 2011 Geld erhalten haben. Dies sei auf gesetzlicher Grundlage vom Eigenbetrieb erfolgt. Die Gesamtsumme: 27.500 Euro. Die Vorwürfe, sich persönlich finanziell bereichert zu haben, bezeichnete der Behördenleiter als falsch.
...Na klar doch…

- Sept. 2011
Jobcenter Mechernich Verdacht der laufenden Unterschlagung, Schaden von 190.000 Euro oder mehr
Auf dieses Empfangskomitee hätte der Mann an seinem ersten Arbeitstag nach dem Urlaub mit Sicherheit gerne verzichtet: Beamte der Kreispolizeibehörde statteten dem Mitarbeiter des Jobcenters im ersten Obergeschoss des Mechernicher Rathauses am Donnerstagvormittag einen unangemeldeten Besuch ab. Und ein Bediensteter des Zülpicher Rathauses erschien auch noch – um dem 49-Jährigen unter Zeugen schriftlich die Suspendierung vom Dienst mitzuteilen. Er steht unter dem Verdacht, öffentliche Gelder in erheblicher Größenordnung veruntreut zu haben.

Seit 1984 arbeitet der gebürtige Zülpicher im Rathaus seiner Heimatstadt. Als das Mechernicher Jobcenter Ende vergangenen Jahres auch für Zülpich zuständig wurde, nahm er seine Arbeit in der Stadt am Bleiberg auf. Gegen seine Versetzung soll er sich gesträubt haben. Aus nachvollziehbarem Grund: Denn jetzt drohte die Gefahr, dass die mutmaßlichen Veruntreuungen aufflogen.

Es kam, wie es kommen musste: Der Verwaltungsangestellte hatte im Zülpicher Rathaus unter anderem die Aufgabe, Asyl- und Sozialhilfefälle zu bearbeiten. Da der Mann ja nun im Jobcenter in Mechernich saß, hatte sich eine Kollegin in Zülpich mit einer der von ihm bearbeiteten Akten zu befassen. Ihr waren bei der Lektüre Ungereimtheiten aufgefallen.

Daraufhin wurden sämtliche Vorgänge unter die Lupe genommen, die der Tatverdächtige in den letzten zehn Jahren bearbeitet hatte. Die Vorgesetzten fielen aus allen Wolken. Denn nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll der Mann in diesem Zeitraum rund 190.000 Euro widerrechtlich in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ in Erfahrung brachte, soll der 49-Jährige längst abgeschlossene Asyl- und Sozialhilfefälle „wiederbelebt“ haben. So zweigte er angeblich frei erfundene Unterbringungskosten für Menschen ab, die bereits seit geraumer Zeit nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen waren. Große Mühe, die vermeintlichen Machenschaften zu verschleiern, scheint sich der Tatverdächtige nicht gemacht zu haben. Dem Vernehmen nach überwies er sich die Gelder auf sein ganz normales Gehaltskonto – allerdings in verhältnismäßig geringen Teilbeträgen. Eine Überprüfung dieser Transaktionen sei auch in anderen Stadtverwaltungen nicht üblich, solange keinerlei Verdachtsmomente vorlägen, war aus dem Zülpicher Rathaus zu erfahren. Hier müsse darauf gesetzt werden, dass langjährige Verwaltungsmitarbeiter das ihnen entgegen gebrachte Vertrauen nicht missbrauchen.

Verwaltungsakten werden gemeinhin nach zehn Jahren geschreddert, so auch in Zülpich. Daher ist nicht bekannt, ob es bei den insgesamt rund 190.000 Euro geblieben ist. Der Bank, bei der der 49-Jährige sein Gehaltskonto hat, liegen angeblich Erkenntnisse darüber vor, dass es bereits zwei Jahre vor 2001 zu dubiosen Überweisungen gekommen sei. Und es scheint Anhaltspunkte dafür zu geben,dass er die „Nebenerwerbsquelle“ auch nach Aufnahme seiner Tätigkeit in Mechernich weiterhin angezapft haben könnte.

- Unterschlagung durch Leiter des Jobcenter Wilhelmshaven
100.000 Euro Schaden
Holger Kirschen, der stellvertretende Leiter des Job-Centers Wilhelmshaven, hat sich am 15. Juni das Leben genommen. Ein paar Tage später schreibt die Wilhelmshavener Zeitung über die Veruntreuung von über 100.000 €, in die Kirschen verwickelt gewesen sein soll. Daran müssen laut Staatsanwaltschaft noch weitere Job-Center-Mitarbeiter beteiligt gewesen sein.

Interessant dazu auch dieser Bericht Organhandel zur Finanzierung des Existenzminimums und
Boni von der Arbeitsagentur, Millionen Euros für Sondergehälter

- Jobcenter-Mitarbeiter packt aus:
Sanktionen bei Hartz IV um Ausgaben zu sparen
“Bei den Sanktionen sind wir im vorderen Drittel, weiter so!”, lautet eine der Ansagen im Hamburger Jobcenter. “Als wichtigstes Mittel der gesellschaftspolitischen Ziele gehört die Senkung der Ausgaben. Das einfachste Mittel dies zu erreichen, seien Sanktionen gegenüber Hartz IV-Beziehern.”

Im Grundsatz gehe es bei der täglichen Arbeit nur sekundär um die Arbeitssuchenden. “Das Führungspersonal steht unter großem Druck, gewünschte Zahlen zu produzieren; diesem Ziel wird dort radikal alles untergeordnet.” Während der Dienstbesprechungen werden immer wieder Vergleichszahlen und Ranking von anderen Jobcentern auf Schautafeln präsentiert. Um das Ranking zu verbessern, wurde mit “aberwitzigen Aktionen” von den Teamleitern versucht, die Zahlen zu verbessern. “Dabei wurden weder regionale Besonderheiten noch oder andere Faktoren berücksichtigt”, so der Behördenmitarbeiter.

Und zum “Sparen” werden auch noch andere Methoden angewendet:

Jobcenter erklärt Erwerbslose aus Kostengründen für psychisch krank
“Mehrere Hundert Hartz-IV-Bezieher müssen sich pro Jahr allein in Chemnitz dem Psychologischen Dienst der Arbeitsagentur vorstellen. Mit bisweilen fatalen Folgen, wie der Fall eines 32-jährigen Qualifizierungswilligen zeigt. Mehrere Bildungsträger attestierten ihm eine hervorragende Eignung und Motivation für eine Umschulung. Da erklärte ihn die Behörde kurzerhand für psychisch behindert. “Dieses Vorgehen ist durchaus üblich, um Jobcenter-Kunden loszuwerden”, urteilt die Chemnitzer Rechtsanwältin Silke Brewig-Lange. Sie kenne aus ihrer Arbeit eine Reihe ganz ähnlicher Fälle.”

Kaschierte Armut
“Bundesagentur warnt vor Anhebung des Regelsatzes”. So eine aktuelle Meldungen in der Presse. Sagenhaft, was BA-Vorstandsmitglied Alt dafür an Gründen anführt. Am interessantesten an den Meldungen ist aber der – sicherlich nicht ganz beabsichtigte – Hinweis auf das Ausmass der in den offiziellen Statistiken mühsam kaschierten Armut.

Bereits bei einer Anhebung des Regelsatzes auf nur 420 € würde nach Aussagen von Alt eine knappe halbe Million Haushalte, mit insgesamt über 1 Mio. Menschen, zusätzlich in den Bezug von Hartz IV rutschen!

Wohl gemerkt: Bei 420 Euro! Da kann Mensch sich lebhaft vorstellen, um wie viele Millionen Haushalte die registrierte Armut in Deutschland erst bei einer Anhebung auf – die eigentlich nötigen – 500 € anwachsen würde. Klar, dass das nicht im Sinne der herrschenden politischen Klasse sein kann.

Jobcenter veranstaltet De-Qualifizierungkurse für Akademiker
Ein Dozententeam des Jobcenters Osterode (Niedersachsen) bietet einen De-Qualifizierungskurs für Erwerbslose mit einem akademischen Abschluss an.
Zitat: “Ein akademischer Abschluss oder gar eine Promotion kann beim Zugang zu bestimmten Berufen, beispielsweise als Bauhelfer, eine große Einstellungshürde sein. In diesem Kurs versuchen wir, durch Erlernen eines zielgruppenspezifischen Vokabulars, angepasste Kleidung und gezielte Verhaltensänderungen auch aus promovierten Geisteswissenschaftlern wieder echte Männer zu machen.”

Und Nein, das ist KEINE Satire. Wir haben ja schliesslich gerade extremen Fachkräftemangel. Insbesondere bei Hochqualifizierten!

Schikanen im Jobcenter
Sinnlose Weiterbildungen, Ausbeuterjobs, Bewerbungstraining bis zum Exzess:
Das Buch „Gehirnwäsche Arbeitsamt” von Torsten Montag (Books on Demand, 8,90 Euro) schildert in 77 Fällen, was sie dort Tag für Tag über sich ergehen lassen müssen.

Tatsächlich hat Arbeitslosigkeit nur selten etwas mit Faulheit zu tun. Der überwiegende Teil der Erwerbslosen möchte so schnell wie möglich wieder in Lohn und Brot kommen. Doch wer auf die Kosten der Gemeinschaft lebt, hat keine große Lobby, egal ob er ehrenamtlich noch arbeitet oder eine halbtote Mutter zuhause hat.
Häufig sind Erwerbslose mit Unverständnis konfrontiert – und mit Kommentaren wie: „Dann geh’ halt arbeiten.”

Egal was man macht, es scheint verkehrt, die MA in den Agenturen sitzen häufig am längeren Hebel.
Widerspruch, Beschwerden, Klagen oft sinnlos und man bekommt den Eindruck das Richter und Staatsanwaltschaft mit der BA - Leitung unter einer Decke stecken!
Aber, nur wer aufgibt wird am Ende der "Dumme" sein, deshalb kämpft weiter für eure Rechte!
Euer
P.F.