Mittwoch, 30. Juli 2014

Deutsche Regierung auf "kindeswohlgefährdenen, unmoralischen und unsozialen" Abwegen!

"Rechtsvereinfachung auf Kosten von Kinder und deren Eltern"
 

Sie, diese große Koalition plant einen schweren Eingriff in den Geldbeutel bei den sozialschwächsten und ärmsten Kindern und wälzt strategisch die Verantwortung, auch noch auf die Eltern ab!

Sollten sich die Forderungen der ASMK durchsetzen können, würden hunderttausende Kinder und Eltern in existenz-gesundtheits- und lebensbedrohliche Situationen binnen kürzester Zeit, geraten!

Neben den massiven Ängsten psychischer Natur der Eltern um ihre Kinder, werden weitere prekäre Folgeschäden entstehen: Isolation /Ausgrenzungen, Rückzug aus dem sozialen Umfeld und Hilflosigkeit werden manifestiert und beschleunigt!
Folgeschäden, die auf lange Zeit irreparable sein werden und zu fatalen Situationen innerhalb der Familien führen!

Man muss offen Fragen;
"Wie Blind muss diese Arbeitsgruppe sein", um überhaupt auf solche Ideen zu kommen!
Das sind keine "Experten" sondern schlichtweg "Deletanten" manipuliert durch Lobbyisten, die mit der Gesundheit und dem Leben unserer Kinder spielen!

Weit über 2,6 millionen Familien in Deutschland gelten als Bedafsgemeinschaften, die den Alleinerziehendenstatus haben!
Davon sind etwa 40% in "Beschäftigung".

Nun ist aber geplant;
Den etwa 60% Alleinerziehenden ohne Tätigkeit den Mehrbedarfsanspruch vollständig zu kürzen."Eine zusätzliche Strafe für Menschen, die als Alleinerziehende mit kleinen Kindern, keine Arbeit finden!"
Diese Summe beläuft sich im Durchschnitt, auf 140€ im Monat,
aber damit nicht genug!
Diesen betroffenen Bedarfsgemeinschaften sollen nun auch noch zusätzliche Bürden auferlegt werden!

Nämlich; die Kürzung des Anspruches der Kinder auf Umgangsgeld bei dem alleinerziehenden Elternteil:

Ist der umgangsberechtigte Elternteil nämlich selbst im ALG II Bezug soll der Elternteil bei dem die Kinder leben, diesen Umgang nun selber finanzieren.
Es soll eine pauschale und automatische Überleitung der Tagesregelsätze für die Kinder,
an den umgangsberechtigten Elternteil erfolgen; (derzeitig ca. 7€ am Tag)

Völlig außer Betracht bleibt dabei ua., dass in diesen "Tagessätzen" der Kinder ja auch die vollständigen Fixkosten und Haushaltsanteile wie zB: Mietkosten, Bekleidung, Schule und Freizeit, Strom uvm. des alleinerziehenden Elternteiles enthalten sind.

Denklogisch müssten diese Posten also ersteinmal, da sie bei dem Alleinerziehenden ja grundsätzlich bestehen bleiben, herrausgerechnet werden.
So das nur der Nahrungsmittelanteil von gut 3€ übergeleitet werden dürfte! Aber auch das ist kritisch, denn:
Der Alleinerziehende muss unter Abwägung aller Umständen diese Kosten trotzdem weiter vorhalten, da Umgänge auch immer wieder ausfallen!

Wohl wissend;
durch vielfache Studien belegt, aber auch von der Regierung immer wieder "propagiert", das Alleinerziehende die ärmste Bevölkerungsschicht darstellt,
verursachen diese geplanten Änderungen, binnen kürzester Zeit;
-katastrophale Zustände bei den betroffenen Familien.-

Es gestaltet sich nach derzeitiger Vorlage des ASMK ein völlig neues Bild von Kinder -und Familienarmut, welches dann mit Abstand das schlechteste - der letzten 40 Jahre sein wird!
Ein Unrechtgesetz, das an Komplexität und Widersprüchlichkeit, (auch gegenüber der allgemein gültigen Rechtsnorm des Grundgesetzes und des Familienrechtes) kaum noch zu überbieten sein wird!

-Wenn nämlich-
Die 140 Euro "Mehrbedarf" wegfallen und zudem der "Tagesregelsatz" für Umgänge bei dem anderen Elternteil in Abzug kommen, entwickelt sich eine massive finanzielle Unterversorgung in den Bedarfsgemeinschaften der Alleinerziehenden!

Besipiel:
2 Kinder mit 14 tage Ferienaufenthalt beim Umgangsberechtigten: 14t x7€ x2 = 196€ + 140€ = 336 € Netto.
Entsprechend der Anzahl der Kinder und deren Alter sowie die Dauer des Umganges, variert natürlich diese Summe, sowohl nach unten als auch, und das eklatant...nach oben!
-Eine Gesamtsumme die dann bei dem alleinerziehenden Elternteil fehlen!-

Damit aber immer noch nicht genug:
Wenn der Zugang zum Rechtsweg der Betroffenen tatsächlich erschwert wird, kämen weitere finanzielle Belastungen für die Betroffenen hinzu, da auch geplant ist:
Leistungen die "Rechtswdrig" einbehalten oder nicht gewährt wurden, im nachhinein nicht mehr eingefordert werden dürfen!
Damit wäre der Kreis geschlossen und die BA könnte sich jeder Verantwortung entziehen!

Was tun?
Der nächstmögliche Schritt der Betroffenen zB: bei Umgagsausfällen wäre;
das die Betroffenen sich die unberechtigt einbehaltenen Leistungen, von dem umgangsberechtigten Elternteil auf dem Zivilrechtsweg zurückholen müssten, welches aber:
In der dann bestehenden aktuellen finanziellen Notlage wohl kaum umsetzbar sein wird, da Zivilprozesse immer mit Kosten verbunden sind und umfangreiche Leistungen aus dem laufenden Monat ersteinmal sowieso fehlen. Eine fatale Spirale der Verelendung setzt sich in Bewegung!

Lösungsvorschläge:
1) Sofortiger gesetzlicher Erstattungsanspruch an die BA bei nicht getätigten Umgängen und:
2) ein "zusätzlicher und eigener Mehrbedarfsanspruch" während der Umgangszeiten beim anderen Elternteil für die Kinder oder dem "Besuchselternteil"! So wie dieser bereits für "Umgangkosten bei längeren Bahnfahrten und größere Wohnung für Besuchseltern gegeben ist!

Fakt ist:
Das die neuen geplanten Gesetzesänderungen die BA vom Amtshaftungsanspruch befreien sollen und die Betroffenen selber klar kommen müssen!
Der Staat entzieht sich seiner Fürsorgepflicht zu Lasten der Kinder und Eltern!

Er wird erst dann wieder tätig, wenn in Krisensituationen, zB. durch Hunger oder Gewalt, Unterversorgung und Konfliktsituationen zwischen den Eltern, die Kinder aus den Elternhäusern genommen werden, (Krisen folgen zwangsläufig bei Streit um die Finanzen)
und in staatliche Obhut kommen!
Die Eltern jetzt mit "freigewordener Zeit und Arbeitskraft" zu Zwangsarbeitern der BA und Institutionen werden, welche ihnen vorher die Lebensgrundlage entzogen hat!

Mein Bild oder Glaube und die Erfahrungen von /an Solidarität und Demokratie war bisher von dem Gedanken geprägt, dass ich zumindest teilweise "Gerechtigkeit" erfahre, aber:
Mit dieser Form der geplanten Un- und A-Sozialpolitik, wird dieser Glaube nicht nur in seinen Grundfesten erschüttert, sondern ich muss ernsthaft an der "Regierungsfähigkeit" und dem "vorhanden sein von moralischen Grundwerten", unseres derzeitigen Parlarmentes zweifeln!

Unsere Kinder und die Alleinerziehenden werden zu Opfern einer Sozialpolitik, die so nicht länger Bestand haben darf, weil sie alle moralischen Grundwerte aber auch existenzsichernde Grundrechte schlichtweg,
-unbeachtet lässt!-

(Unbedingt teilen an alle Verbände, Parteien, Gewerkschaften, Privatpersonen und Medienplattformen)
Euer

P.F

Freitag, 25. Juli 2014

Die deutsche Regierung auf "kindeswohlgefährdenen, unmoralischen und unsozialen" Abwegen!

"Rechtsvereinfachung auf Kosten von Kinder und deren Eltern"

Denn:
Sie plant einen schweren Eingriff in den Geldbeutel bei den sozialschwächsten und ärmsten Kindern und wälzt strategisch die Verantwortung, auch noch auf die Eltern ab!

Sollten sich die Forderungen der ASMK durchsetzen können, würden hunderttausende Kinder und Eltern in existenz-gesundtheits- und lebensbedrohliche Situationen binnen kürzester Zeit, geraten!

Neben den massiven Ängsten psychischer Natur der Eltern um ihre Kinder, werden weitere prekäre Folgeschäden entstehen: Isolation /Ausgrenzungen, Rückzug aus dem sozialen Umfeld und Hilflosigkeit werden manifestiert und beschleunigt!
Folgeschäden, die auf lange Zeit irrparable sein werden und zu fatalen Situationen innerhalb der Familien führen!

Man muss offen Fragen;
"Wie Blind muss diese Arbeitsgruppe sein", um überhaupt auf solche Ideen zu kommen!
Das sind keine "Experten" sondern schlichtweg "Deletanten" manipuliert durch Lobbyisten, die mit der Gesundheit und dem Leben unserer Kinder spielen!

Weit über 2,6 millionen Familien in Deutschland gelten als Bedafsgemeinschaften, die den Alleinerziehendenstatus haben!
Davon sind etwa 40% in "Beschäftigung".

Nun ist aber geplant;
Den etwa 60% Alleinerziehenden ohne Tätigkeit den Mehrbedarfsanspruch vollständig zu kürzen."Eine zusätzliche Strafe für Menschen, die als Alleinerziehende mit kleinen Kindern, keine Arbeit finden!"
Diese Summe beläuft sich im Durchschnitt, auf 140€ im Monat,
aber damit nicht genug!
Diesen betroffenen Bedarfsgemeinschaften sollen nun auch noch zusätzliche Bürden auferlegt werden!

Nämlich die Kürzung des Anspruches der Kinder auf Umgangsgeld bei dem alleinerziehenden Elternteil:

Ist der umgangsberechtigte Elternteil nämlich selbst im ALG II Bezug soll der Elternteil bei dem die Kinder leben, diesen Umgang nun selber finanzieren.
Es soll eine pauschale und automatische Überleitung der Tagesregelsätze für die Kinder,
an den umgangsberechtigten Elternteil erfolgen; (derzeitig ca. 7€ am Tag)

Völlig außer Betracht bleibt dabei ua., dass in diesen "Tagessätzen" der Kinder ja auch die vollständigen Fixkosten und Haushaltsanteile wie zB: Mietkosten, Bekleidung, Schule und Freizeit, Strom uvm. des alleinerziehenden Elternteiles enthalten sind.

Denklogisch müssten diese Posten also ersteinmal, da sie bei dem Alleinerziehenden ja grundsätzlich bestehen bleiben, herrausgerechnet werden.
So das nur der Nahrungsmittelanteil von gut 3€ übergeleitet werden dürfte! Aber auch das ist kritisch, denn:
Der Alleinerziehende muss unter Abwägung aller Umständen diese Kosten trotzdem weiter vorhalten, da Umgänge auch immer wieder ausfallen!

Wohl wissend;

durch vielfache Studien belegt, aber auch von der Regierung immer wieder "propagiert", das Alleinerziehende die ärmste Bevölkerungsschicht darstellt,
verursachen diese geplanten Änderungen, binnen kürzester Zeit;
-katastrophale Zustände bei den betroffenen Familien.-

Es gestaltet sich nach derzeitiger Vorlage des ASMK ein völlig neues Bild von Kinder -und Familienarmut, welches dann mit Abstand das schlechteste - der letzten 40 Jahre sein wird!
Ein Unrechtgesetz, das an an Komplexität und Widersprüchlichkeit, (auch gegenüber der allgemein gültigen Rechtsnorm des Grundgesetzes und des Familienrechtes)) kaum noch zu überbieten sein wird!

-Wenn nämlich-
Die 140 Euro "Mehrbedarf" wegfallen und zudem der "Tagesregelsatz" für Umgänge bei dem anderen Elternteil in Abzug kommen, entwickelt sich eine massive finanzielle Unterversorgung in der Bedarfsgemeinschaft des Alleinerziehenden!

Besipiel:
2 Kinder mit 14 tage Ferienaufenthalt beim Umgangsberechtigten: 14t x7€ x2 = 196€ + 140€ = 336 € Netto.
Entsprechend der Anzahl der Kinder und deren Alter sowie die Dauer des Umganges, variert natürlich diese Summe, sowohl nach unten als auch und das eklatant nach oben.
-Eine Gesamtsumme die dann bei dem alleinerziehenden Elternteil fehlen!-

Damit aber immer noch nicht genug;

 Wenn der Zugang zum Rechtsweg der Betroffenen tatsächlich erschwert wird, kämen weitere finanzielle Belastungen für die Betroffenen hinzu und da auch geplant ist:
Leistungen die "Rechtswdrig" einbehalten oder nicht gewährt wurden, im nachhinein nicht mehr eingefordert werden können!
Damit wäre der Kreis geschlossen und die BA könnte sich jeder Verantwortung entziehen!

Was tun?

Der nächstmögliche Schritt der Betroffenen zB: bei Umgagsausfällen wäre;
das die Betroffenen sich die unberechtigt einbehalten Leistungen, von dem umgangsberechtigten Elternteil auf dem Zivilrechtsweg zurückholen müssten, welches aber:
In der dann bestehenden aktuellen finanziellen Notlage wohl kaum umsetzbar sein wird, da Zivilprozesse immer mit Kosten verbunden sind und sonstige Leistungen ja im laufenden Monat ersteinmal sowieso fehlen. Eine fatale Spirale der Verelendung setzt sich in Bewegung!

Lösungsvorschläge:
1) Sofortiger gesetzlicher Erstattungsanspruch an die BA bei nicht getätigten Umgängen und:
2) Ein "zusätzlicher und eigener Mehrbedarfsanspruch" während der Umgangszeiten beim anderen Elternteil für die Kinder oder dem "Besuchselternteil"! So wie dieser bereits für "Umgangkosten bei längeren Bahnfahrten und größere Wohnung für Besuchseltern gegeben ist!

Fakt ist:
Das die neuen geplanten Gesetzesänderungen die BA vom Amtshaftungsanspruch befreien sollen und die Betroffenen selber klar kommen müssen!
Der Staat entzieht sich seiner Fürsorgepflicht zu Lasten der Kinder und Eltern!

Er wird erst dann wieder tätig, wenn in Krisensituationen, zB. durch Hunger oder Gewalt, Unterversorgung und Konfliktsituationen zwischen den Eltern, die Kinder aus den Elternhäusern genommen werden, (diese Situation folgt zwangsläufig bei Streit um die Finanzen)
und in staatliche Obhut kommen!
Die Eltern jetzt mit "freigewordener Zeit und Arbeitskraft" zu Zwangsarbeitern der BA und Institutionen werden, welche ihnen vorher die Lebensgrundlage entzogen hat!

Mein Bild oder Glaube und die Erfahrungen von /an Solidarität und Demokratie war bisher von dem Gedanken geprägt, dass ich zumindest teilweise "Gerechtigkeit" erfahre, aber:
Mit dieser Form der geplanten Un- und A-Sozialpolitik, wird dieser Glaube nicht nur in seinen Grundfesten erschüttert, sondern ich muss ernsthaft an der "Regierungsfähigkeit" und dem "vorhanden sein von moralischen Grundwerten", unseres derzeitigen Parlarmentes zweifeln!

Unsere Kinder und die Alleinerziehenden werden zu Opfern einer Sozialpolitik, die so nicht länger Bestand haben darf, weil sie alle moralischen Grundwerte aber auch existenzsichernde Grundrechte schlichtweg,
-unbeachtet lässt!-


Euer
P.F

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Dienstag, 22. Juli 2014

BA missachtet vorsätzlich und täglich, viele Tausend mal geltende Gesetze und Urteile!

Willkürlich niedrige Mietobergrenzen bei Hartz IV: Verein Tacheles wehrt sich!

Gerade einmal 138,83 Euro bekommen alleinstehende Hartz-IV-Bezieher fürs Essen, 32,68 Euro für Strom und Instandhaltung, 24,62 Euro für Nahverkehr: Der monatliche Regelsatz von 391 Euro ist eng bemessen. Doch viele der bundesweit rund 3,33 Millionen von Hartz IV oder Grundsicherung betroffenen Haushalte müssen daraus zusätzlich einen Teil für die Miete abzwacken. Denn während Wohnkosten steigen, sind anerkannte Mietobergrenzen über Jahre gleichgeblieben. Ob in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) oder Magdeburg (Sachsen-Anhalt): Hartz-IV-Bezieher sollen Bleiben suchen, die es nicht gibt – oder sparen und zuzahlen.

In Wuppertal hat der Erwerbslosenverein »Tacheles« jetzt eine Kampagne »gegen rechtswidriges Kürzen der Unterkunftskosten« für Hartz-IV-Beziehende gestartet. Die Sozialbehörden der 350000-Einwohner-Stadt ignorierten permanent die aktuelle Rechtsprechung, kritisierten Harald Thomé und Frank Jäger von Tacheles am Sonntag. »Immer wieder seit 2011 hat das Sozialgericht Düsseldorf das Jobcenter Wuppertal dazu verurteilt, höhere Mieten zu übernehmen«, erklären sie. Den Beschlüssen sei durchweg ein Vorwurf zu entnehmen: Die Behörde halte sich nicht an die Vorgabe des Bundessozialgerichts, Wohnbedarfe nach einem »schlüssigen Konzept« zu ermitteln. Dies müsse »unverzüglich« geändert werden, fordern Thomé und Jäger. Betroffenen rät der Verein, sich zu wehren.

So ist zum Beispiel einem Gerichtsurteil vom Januar 2013 zu entnehmen, daß das Wuppertaler Jobcenter für Alleinlebende eine Kaltmiete von maximal 242,50 Euro anerkennt. Gerechnet wird mit maximal 4,85 Euro pro Quadratmeter. Zahlen Betroffene mehr, werden sie aufgefordert, innerhalb der nächsten sechs Monate in günstigere Räumlichkeiten umzuziehen. Ansonsten wird gekürzt. Das Gericht hält die Obergrenze für viel zu niedrig. Seiner Auffassung nach sind Quadratmeterpreise von bis zu 5,86 Euro angemessen. Dabei beruft es sich auf den städtischen Mietspiegel, laut dem für Wohnungen je nach Größe zwischen 5,49 und 6,11 Euro fällig sind. »Ist der Leistungsträger nicht in der Lage, ein schlüssiges Konzept zu präsentieren, muß er tatsächliche Kosten tragen«, gab das Sozialgericht vor. Die Obergrenze markierten Tabellenwerte im Wohngeldgesetz, zusätzlich seien konkrete örtliche Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Sozialbehörde hält sich bisher nicht daran: Allein im März 2014 erkannte sie Mietkosten von insgesamt 257 216 Euro nicht an, wie eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt. Pro Jahr spart das Jobcenter damit über drei Millionen Euro; betroffen sind 23422 Haushalte. »Für sie heißt das, daß sie die Beträge aus ihren ohnehin zu niedrigen Regelleistungen aufbringen und sich die Unterkunft mithin vom Munde absparen müssen«, rügten Thomé und Jäger.

In Magdeburg kämpfen Hartz-IV-Bezieher seit langem mit dem Problem. Seit 2005 hat das Jobcenter der 230000-Einwohnerstadt die Richtwerte für die Mieten nicht angehoben. Maximal 4,60 Euro Kaltmiete plus 2,40 Betriebs- und Heizkosten pro Quadratmeter gibt es dort für die 19400 von Grundsicherung abhängigen Haushalte, mehr nicht. Diese Werte stammen sogar noch aus dem alten Sozialhilferecht. Wie der MDR am Montag berichtete, »will« die Stadt die Zahlen, die bis heute jeder Grundlage entbehren, nun erstmal überprüfen. Gerade werde an einem schlüssigen Konzept gearbeitet, sagte Magdeburgs Sozialdezernent Hans-Werner Brüning (Linke) dem Sender. Die derzeitige Diskrepanz macht auch hier eine BA-Statistik deutlich: Tatsächlich zahlten Hartz-IV-Betroffene im September 2013 insgesamt etwa 7,5 Millionen Euro Warmmiete; erstattet wurden ihnen aber nur 7,1 Millionen. So »spart« das Jobcenter pro Monat rund 390000 Euro. Im Jahr summiert sich das immerhin auf knapp 4,7 Millionen. Brüning blieb theoretisch: Jobcenter zahlten ja nicht abstrakte Summen aus, sondern reale Mieten.
(Von Susanne Bonath Junge Welt)

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Samstag, 19. Juli 2014

ASMK beabsichtigt massive Kindeswohlgefährdung und wird millionen betroffene Hartz IV Familien zerstören!                      (unbedingt verteilen)

Dringend sind eine Normenkontrollklage (falls möglich) und /oder ähnliches auf den Weg zu bringen!
Die angedachte folgende Rechtsvereinfachung würde schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Grundrechte aber auch in das Unterhalts -und Familien- sowie Umgangsrecht bewirken bzw. diese außer Kraft setzen!

Punkt 1
Im Punkt 23 der ASMK wird vorgeschlagen:
Den Anteil einer Haupt-Bedarfsgemeinschaft während der Umgangszeit bei der temporären Bedarfsgemeinschaft über die Kinder einzubehalten und dem anderen Elternteil zu zuführen;
Dies würde in vielfacher Hinsicht zu negativen Auswirkungen führen und der Hauptbedarfsgemeinschaft, irrparablen schweren wirtschaftlichen Schaden, ja; massive Leistungskürzungen zufügen!

Denn:
a) Die laufenden Kosten einer Hauptbedarfsgemeinschaft bleiben in den Punkten: Miete, Heizung, Strom, Kleidung, Fahrkosten, Lebensmittel, Schulbedarf, uvm. die selben. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe unabhängig davon; ob die Kinder mal 2 tage beim anderen Elternteil verbringen, immer vorzuhalten. Die Kosten veringern sich nicht!
Bei regelmäßigen Umgängen könnte sich dies maximal auf einen geringen Prozentsatz im Stromverbrauch in den Kindernzimmern auswirken, mehr jedoch in keinen Fall! (Die Kosten für den anderen Elternteil würden anteilig mit ansteigen!)
Zudem fallen Umgänge immer wieder aus den unterschiedlichsten Gründen aus; So das allein schon aus diesem Grund, ein Vorhalten aller notwendigen Fixkosten, in der Hauptbedarfsgemeinschaft unabdingbar und notwendig, auch aus elterlichen Fürsorgeflichten ist!

b) Die hier jedoch angedachte "Rechstvereinfachung" würde in der Hauptbedarfgemeinschaft entsprechend der Anzahl der Umgänge und Anzahl der Kinder eine derart hohe Kürzung der Leistung bedeuten, das ein Vorhalten aller notwendigen laufenden und festen Fixkosten unmöglich wird!
Das kann soweit führen, das sogar die Miet -oder Stromzahlungen aber auch andere Verpflichtungen, nicht mehr gewährleistet sind!

c) Sehr bedenklich und gravierend ist auch: Das mit dieser geplanten Rechstsvereinfachung das tatsächliche Unterhaltsrecht / Pflicht gegenüber den Kindern ausgehebelt wird!

Denn:
Ein umgangsberechtigter Elternteil ist in der Regel auch der Unterhaltspflichtige.
Beziehen nun beide Elternteile Alg II, würde der alleinerziehende Elternteil erhebliche Einbußen hinnehmen während der Umgangsberechtigte, von seiner Unterhaltspflicht befreit ist, da die Kinder ihr eigenes Geld mitbringen!
Dieses widerspricht in völlig inakzeptabler Weise allen bisherigen Rechsprechungen und dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber Eltern, die nicht im Hartz IV-Bezug stehen!
Vielmehr ist es so:
Das Eltern die Unterhaltsfähig-pflichtig sind, selbst für den Bedarf aufkommen müssen und diesen zB: über die Steuern und / oder Kinderfreibeträge ausgleichen können. Wenn kein "Wechselmodell" besteht, dennoch zur vollen Unterhaltsleistung verpflichtet sind!

Lösungsansatz:
Als einzige Lösung kann nur ein aduäquater und eigener Mehrbedarfsanspruch für die umgangsberechtigten Kinder selbst, in Frage kommen.

Im Umkehrschluss bedeutet nämlich diese Rechtsvereinfachung;
Das der alleinerziehende Elternteil nun für 2 Bedarfsgemeinschaften aufkommen muss! Eklatant und Existenzgefährdend wird dies dann: Wenn es um längere Umgangszeiten wie zB. Ferien geht!

Punkt 2
a) Mit den geplanten Kürzungen in der Hauptbedarfsgemeinschaft und der Tatsache, das der Alleinerziehende (in Folge die Kinder) die Fahrten und Kosten bei dem umgangsberechtigten Elternteil nun selber tragen sollen, wird zudem verkannt, das:

b) Die aktuelle Rechtsprechung und Rechtslage einen Mehrbedarf für umgangsberechtigte Eltern zulässt:
So werden den Umgangsberechtigten Eltern u.U.die Fahrtkosten erstattet und größerer Wohnraum sowie ein höherer Mehrbedarf zugebilligt. Diese Kosten würden nun auf den Alleinerziehenden abgewälzt werden!

c) Die weiteren Folgen, das nun der Hauptbedarfsgemeinschaft dieser Grundbedarf der Kinder und des anderen Elternteiles abgezoggen werden soll, wären natürlich ...

Umgangsverweigerungen!

Fazit:

Eltern die nun mit einen mal für 2 Bedarfsgemeinschaften aufkommen und massive Kürzungen hinnehmen sollen, werden natürlich umgehend die schweren finanziellen Belastungen ausgleichen müssen!
Damit wird ein ganz erheblich großes und "indirekt neues" gesellschaftliches Problem erzeugt bzw. ein schon bestehendes, gefördert!

Die Folgen sind absehbar:
Umgangsberechtigte Elternteile würden nunmehr klagen wegen der Umgangsverweigerung des anderen Elternteiles und "dem Recht der Kinder auf beide Elternteile":
Während der Alleinerziehende zwangsläufig argumentieren muss,"das er nicht 2 Bedarfgemeinschaften der Kinder finanzieren kann"!

Die Klagen an den Familiengerichten würden erheblich ansteigen und zu einer Flut von Zusatzkosten führen. Zudem würde das Problem dann nur verlagert, nämlich von SGB II auf das Familienrecht!

Im Kontext bedeutet dieses angedachte Konzept der ASMK einen massiven Eingriff in die Elterrechte, dem Familienrecht, der Unterhaltspflicht und der Rechte der Kinder selbst.
Es bedeutet aber auch;
einen massiven Verstoß gegen das Grundgesetz, der europäischen Menschenrechtscharta sowie der Rechtsprechung des EuGh!

Der bewusste Rückzug aus der Verantwortung gegenüber Trennungskinder und den Hartz IV Betroffenen ist in keiner Weise zu akzeptieren:
Denn hier werden nun die Familien gegeneinander aufgehetzt und die Ungleichbehandlung zwischen Hartz IV -und berufstätigen Familien eklatant gefördert!

Das ist unverantwortlich!
Hier soll nun auf Kosten der Kinder und betroffenen Hartz IV Familien /Eltern menschenrechtswidrig Geld gespart werden, welches bisher allen Parteien unabdingbar zustand!
Für die Linke Partei, allen Sozialverbänden sowie für Betroffene kann dies nur bedeuten, ummittelbar und schnell, sowie in der Öffentlichkeit zu agieren und zu intervenieren!

Euerhttps://www.facebook.com/pages/FHP-Freie-Hartz-IV-Presse/710450658981366?ref_type=bookmark
P.F.

Montag, 14. Juli 2014

Der Fussballgott ist kein "Hartzer"

Nun ist`s vollbracht, tapfere Recken konnten den Pokal heimbringen, ganz Deuschland "Wir sind Weltmeister" singen.
Nun kommt der Alltag zurück und wir sehen,
jeden Tag Menschen, die untergehen.
Der Ball ist rund und muss ins Eckige, genauso wie der "Hartzer" der "dreckige".
Ein Tritt und rums, liegt er drin im Sumpf.

Gnädig mit Hartz IV ihm die Hand gereicht, auf Gehorsam geeicht, wird nun gedribbelt und geschossen,
nur das Tor zum Glück, dass bleibt ihm verschlossen.
Training in Demut jeden Tag und Geld ist rar,
welch ein Segen betteln zu dürfen, ja wie wunderbar.

Mit einen Heiligen Schein und seeligen Lächeln, kehrt sie zurück unsere Kanzlerin, um später zu verkünden:
"Ich werde euch knechten, euch Hartzer, für eure Sünden"
Wer nicht arbeitet braucht auch nicht essen,
deshalb werdet ihr der Politik und der BA, die Stiefel lecken.

Fussbal ist zwar gut gegen des Volkes Unmut,
aber nun ist es auch vorbei und es geht weiter, mit der Quälerei.
Der Fussball schreibt seine eigenen Gesetze, so ist es Brauch,
und Hartz IV leider auch.

Gnädig war nur der Fussball-Gott, die Wirklichkeit ist es nicht!

©
Euer
P.F.

http://www.youtube.com/watch?v=zcLkzC7Blsk&index=2&list=RDIbAGJTB4X9A

Sonntag, 13. Juli 2014

Was für ein "schmutziger" und perfider Trick!
 
„Hartz IV-Rebellin“ Inge Hannemann muss neuen Job ablehnen!

Das scheint von der BA geplant zu sein, denn auf diese Art konnte das Jobcenter ersteinmal zum einen:
Das Klageverfahren zum erliegen bringen und für erledigt erklären und zum anderen:
Lässt es die Hartz IV- Rebellin somit als "Arbeitsverweigerin" dastehen, welches nunmehr wieder eine Kündigung rechtfertigen würde /könnte!

Dieses miese Spiel ist natürlich durchschaubar, denn mit unzureichender Qualifikation für den angebotenen Job, ist das scheitern vorprogrammiert und genau darauf, will die BA hinaus!

Was war geschehen?

Laut Arbeitsgericht hat die Stadt Hamburg erklärt, die geschasste Mitarbeiterin eines Jobs Centers „an anderer Stelle vertragsgemäß weiterzubeschäftigen.“ Inge Hannemann lehnt die neue Stelle jedoch ab, sie sei dafür nicht ausreichend qualifiziert.

Inge Hannemann (46) sorgte bundesweit für Aufsehen, als sie sich weigerte, Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger zu verhängen - als Mitarbeiterin des Job-Centers in Altona. Weil sie ihre Kritik an der Hartz IV-Praxis öffentlich machte, wurde Hannemann im April 2013 „frei gestellt“, klagte dagegen.

Am Freitag sollte die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Hamburg stattfinden. Nun wurde der Termin abgesagt, weil die Stadt die Freistellung zurück genommen habe, heißt es in der Presseerklärung des Arbeitsgerichtes.

Ist der Fall damit erledigt? Nein, erklärt Inge Hannemann auf MOPO-Nachfrage: „Mir wurde eine Position im Integrationsamt angeboten, für die ein Studium in Rechts- oder Verwaltungswissenschaften nötig ist. Das habe ich nicht. Ich kann also nur scheitern.“

Sie habe in dem neuen Job mit hohen Budgets zu tun: „Da müsste ich gleich am ersten Tag remonstrieren.“ Remonstrieren bedeutet, dass ein Beamter seine Überlastung anzeigt, um später nicht für eventuelle Fehler zur Verantwortung gezogen zu werden.

Hannemann hat bereits in einem Eilverfahren Klage gegen die Stadt Hamburg eingereicht. Termin für die Verhandlung ist am 17. Juli.
(Quelle: MoPo.de)

Redaktionelle Anmerkung;
Bei der, vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Stelle wäre zum einen, die Hartz IV Rebellin aus dem Publikumsverkehr gezogen und zum anderen wäre ein Scheitern wegen mangelnder Qualifikation, bewusst herbeigeführt!
Dieses Vorgehen spricht in vielfältiger Art und Weise genau die Sprache, mit der die BA jeden Tag auch mit den Hartz IV Beziehern, umgeht.

Missachtend , verächtlich und ohne jeden Respekt gegenüber den Betroffenen und immer an der Grenze der Legalität, mithin diese auch weit überschreitend!

Das die BA versucht den Spieß umzudrehen war zu erwarten, dass es auf so miese Art geschieht, wohl weniger!
Man stelle sich vor, eine "einfache" Krankenschwester (ein ehrenvoller Beruf) soll auf einmal Chefärztin in der Gefäßchirugie sein!

Aber ein großen Vorteil hat diese Vorgehensweise dennoch!
Die scheinheilige Fassade der BA und ihrem Vorstand, bröckelt jeden Tag ein bißchen mehr und verliert immer mehr an Substanz und Glaubwürdigkeit!

Das macht den Widerstand umso sinnvoller, denn bei solchen Handlungsweisen, ist es nur noch eine Frage der Zeit; wann die Hartz IV - Politik endgültig scheitert!

Euer
P.F.

Mittwoch, 9. Juli 2014

Sklavenimport der Moderne?

Fast 300.000 Einwanderer
Deutlich mehr Hartz-IV-Empfänger aus Ost- und Südeuropa strömen nach Deutschland

Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger aus ost- und südeuropäischen Staaten ist im ersten Quartal 2014 deutlich gestiegen. Inzwischen erhalten fast 300.000 Einwanderer die Sozialhilfe - ein Plus von mehr als 21 Prozent.

Die Bundesagentur für Arbeit hat bis Ende März 297.153 Hartz-IV-Empfänger aus ost- und südeuropäischen EU-Staaten gezählt. Das entspricht einem Plus von 21,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, berichtet die "Bild"-Zeitung.
Am stärksten stieg die Zahl der Sozialhilfeempfänger aus Bulgarien mit 12.740 neuen Berechtigten, Polen mit 12.739 Berechtigten und Rumänien mit 8809 Berechtigten. Auch insgesamt kommen aus diesen Ländern und aus Griechenland und Italien inzwischen die meisten ausländischen Hartz-IV-Empfänger.

Zahl der Arbeitnehmer ebenfalls gestiegen
Doch nicht nur die Zahl der Arbeitslosen aus diesen Ländern ist stark gestiegen, aus diesen Ländern kommen auch besonders viele arbeitende Einwanderer.
So registrierte die Bundesagentur bis Ende April fast eine Million Arbeitnehmer aus den EU-Ost- und -Südländern - knapp 150.000 mehr als ein Jahr zuvor. Das entspricht einem Plus von 17,6 Prozent.
(Quelle: Fokus)

Redaktionelle Anmerkung:
Ohne Ressentiments schüren zu wollen, denn ich habe absolut keine;

müssen diese Zahlen und der Hintergrund dennoch kritisch betrachtet werden.
Das es sich um sogenannte Armutseinwanderung handelt, liegt auf der Hand, wenn man die Wirtschaftslage dieser Länder betrachtet!

Perfide nach meiner Auffassung ist, das genau diese Arbeitskräfte u.a. mit Hilfe dubioser Vermittlungsagenturen unter Umgehung aller Arbeits- und Sozialrechtlichen Vorschriften in den Billiglohnsektor geschleust werden.
Nachdem Motto:
"Können wir den Widerstand der eigenen Landsleute nicht brechen, holen wir uns eben unsere "Sklaven von außerhalb."
Die Geschichte scheint sich in moderner Form zu widerholen, erinnern wir uns nur an die Geschichte Amerikas im 18. Jahrhundert!
Die Anzeichen heute im modernen 21.Jahrhundert sind die selben und keiner will es erkennen?
Menschen die mit einer großen Hoffnung herkommen, ihrer Heimat den Rücken kehren, alles aufgeben und dann nach einiger Zeit der Ausbeutung, in den Hartz IV-Sektor entlassen werden!

Diese Form der Ausbeutung von Humankapital muss endlich beendet werden. Denn Verlierer gibt es nur auf einer Seite;

Das sind diejenigen die in der Heimat alles aufgegeben haben, für ein Stück trügerische Hoffnung und diejenigen, die nicht länger gewillt sind, sich dem Hartz IV-Sklavenmarkt zur Verfügung zu stellen;

Wenn nicht ein völliges Umdenken in unserer Politik stattfindet, ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann in Deutschland die ersten "Barrikaden" brennen!

Ich fürchte mich vor der Zukunft, denn was kommt, ist absehbar!

Kann man nun dem Wunsch der neuen Kriegsministerin "Von den Leiden";
bewaffnete Drohnen auch im Inland einsetzen zu wollen und bereits minderjährige Kinder für den Militärtdienst zu begeistern, doch nochmal eine ganz andere Deutung geben!


Wacht endlich auf!

Euer P.F.

https://www.facebook.com/pages/1-%C3%96ffentlicher-Widerstand-gegen-die-ARGE/710450658981366?ref_type=bookmark

Sonntag, 6. Juli 2014

Jetzt sollen auch Kinder durch die SPD versklavt werden!
SPD: Mit geplanter Kinderarbeit soll der Mindestlohn torpediert werden!

Redaktionelle Anmerkung;
Das Ordnung halten und ein Mindestmaß an Sauberkeit zu den pädagogischen Grundsätzen in der Erziehung von Kindern gehört, ist nach meiner Auffassung, grundsätzlich ersteinmal richtig und wichtig.

Auch an der Schule meiner Kids werden die Schüler angehalten, ihre Arbeitsplätze sauber zu halten, Bücher und Lernmittelregale zu ordnen. Tafeldienst und Ordnung in den Umkleideräumen ist selbstverständlich;
Ich selbst gehe regelmäßig mit wechselnden Kindern (auf freiwilliger Basis mit Belohnungssystem) am Nachmittag durch die Umkleideräume und dann werden die Schuhe (von den Kids) ordentlich hingestellt und die Räume (von mir) ausgefegt. Haus-Schuhe und Kleidung, welche nicht in den Beuteln am Haken hängen oder die nicht ordentlich am ihren Platz sind, sondern auf dem Fussboden oder durch die Gegend geworfen wurden, werden in einer Kleidertonne auf jeder Etage gesammelt.

Das hat zur Folge;
das Eltern und Kinder immer wieder ihre Sachen suchen müssen, mit dem pädagogischen Ziel:
Das sowohl Kinder als auch Eltern gemeinsam, eine gewisse Ordnung halten.
Eltern, ihre Kinder auch immer wieder zur Ordnung anhalten müssen, weil nämlich sonst irgendwann, die Kleidungsstücke verschwunden sind! Und sie lernen auch: "Verantwortung für den anderen zu tragen". Diese Form des Ordnung halten, hat jedoch in keiner Weise etwas mit den täglich notwendigen Reinigungsarbeiten einer fachlich visierten Reinigungskraft zu tun!
Vielmehr kann man diesen "Ordnungsdienst" neben dem pädagischen Hintergrund, auch als eine Art "Mise en Place" für die dann auszuführenden "richtigen Reinigungsarbeiten" betrachten! Ein positiver Nebeneffekt, der den Reinigungskräften ihre Arbeit in den ohnehin schon zu engen Zeitfenstern, erleichtert!

Das unterscheidet sich aber ganz klar von den Vorschlägen der SPD, welche in meinen Augen einfach nur noch pervers ist, da der Hintergrund ein ganz anderer ist!

So kann man der Pressemitteilung von "gegen Hartz IV.de" entnehmen:

Einen ganz besonderen Beitrag zur Torpedierung des Mindestlohnes hat sich jetzt die rotgrüne Koalition in Hannover ausgedacht. Mehrere tausend Kinder sollen zukünftig gegen Entgelt ihre Klassenräume mit Besen und Wischmopp putzen. Der Chef der Gebäudereiniger Becker sieht so die Möglichkeit, zukünftig ohne Reinigungsfirmen die allgemeinbildenden Schulen in der Landeshauptstadt Hannover zu reinigen.

Sein Vorschlag: Die tägliche Unterhaltsreinigung in den rund 100 allgemeinbildenden Schulen soll aus den Verträgen mit den Reinigungsfirmen herausgenommen und das so eingesparte Geld direkt an die Kinder und Jugendlichen in den allgemeinbildenden Schulen weiter gereicht werden.

Ob die Landeshauptstadt Hannover den Kinder und Jugendlichen allerdings einen Mindestlohn von 8,50 Euro und den zusätzlich anfallenden Sozialabgaben (Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ließ Becker offen.

"Die Landeshauptstadt Hannover geht wohl davon aus, dass mit dem jetzt beschlossenen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde die Kosten für die Reinigung der Schulen steigen werden. SPD und Grüne in der Landeshauptstadt Hannover wollen jetzt zu Lasten von Arbeitsplätzen im Reinigungsgewerbe nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz illegale Kinderarbeit befördern, um die Stadtkasse zu entlasten.

"Kinder und Jugendliche sind in der Schule um zu lernen und nicht um zu putzen. Wenn der Oberbürgermeister Schostock und seine Partegenossen meinen, auch kostenloses Putzen gehöre zum Schulunterricht, der hat den Bildungsauftrag des Grundgesetzes offensichtlich nicht verstanden",
so Dirk Machentanz, Fraktionsvorsitzender der Linken in Linden-Limmer.
(pm: Quelle: gegen hartz IV.de)

Redaktionelle Anmerkung:

Ein Schelm, wer bei diesen Plänen etwas böses denkt, denn:

Neben den gesparten Ausgaben für die Firmen und der Umgehung des Jugenschutzgesetzes, kann man dann auch gleich noch bei den Hartz IV- Empfängern Geld sparen, da ja Zusatzverdienste angerechnet werden!
Da sich das Arbeitschutzgesetz für Jugendliche aber nicht ohne weiteres aushebeln lassen wird, wird der nächste Schritt;
ein denkbar einfacher und logischer sein:
Genau, und wer hat es nicht geahnt?
"Der Zwangsdienst" an den Schulen auf "freiwilliger /ehrenamtlicher Basis" im Interesse der "öffentlichen Gemeinschaft"!

Die "Hartz IV-ehrenamtlichen-Putzkolonnen
" auf "Null-Euro-Basis", sind wohl am kommen!

Euer

P.F.

Freitag, 4. Juli 2014

Super-Gau: Jobcenter Konstanz lässt Kinder Obdachlos werden!

Sozialarbeiter vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der Wohnungslosenhilfe AGJ schlagen in Konstanz Alarm:

Entscheidungen des Jobcenters verschärfen die Lage für Hartz-IV-Empfänger auf dem sowieso schon extrem schwierigen Wohnungsmarkt. Sie fordern das Jobcenter auf, alle Ermessensspielräume zu nutzen, um Obdachlosigkeit unter Hartz-IV-Empfängern zu vermeiden. „Der Wohnungserhalt muss das oberste Ziel sein“, sagt Jörg Fröhlich von der AGJ.

Hartz-IV-Empfänger finden nur schwer eine Wohnung
Claudia Eisenmann, Teamleiterin des Fachbereichs Beratung beim SkF, und Sozialarbeiterin Gabriele Lorenz schildern den Fall einer Alleinerziehenden mit zwei Kindern, die ihre Wohnung verlor, weil das Jobcenter nach einem halben Jahr nicht mehr die Differenz zwischen der als angemessen angesehenen Miete und dem tatsächlichen Preis bezahlte.
Die 90 Quadratmeter große Wohnung der ehemals gut verdienenden Frau kostete 1200 Euro warm, drei Personen stehen aber nach der Jobcenter-Tabelle nur 75 Quadratmeter zu 577 Euro Kaltmiete zu. Die Eltern haben jetzt die Familie in ihrer Zweizimmerwohnung aufgenommen.
Die Suche nach einer eigenen Wohnung, die dem Förderpreis des Jobcenters entspricht, dauert an.

Wenn Alleinerziehende und ihre Kinder das Obdach verlieren:
Eisenmann kann nicht verstehen, warum das Jobcenter durch das Einstellen der Zusatzzahlungen den Verlust der Wohnung hinnahm.

Eine Witwe und ihre Kinder werden ebenfalls Obdachlos
In einem anderen Fall habe eine Witwe mit drei Kindern eine Wohnung, die preislich innerhalb der Fördergrenzen gelegen hätte, nicht bekommen, weil das Jobcenter nicht bereit gewesen sei, die Maklergebühr als Darlehen vorzustrecken.

Katja Thönig, Bereichsleiterin der Geschäftsstellen Konstanz und Singen des Jobcenters, äußert sich nicht zu konkreten Fällen. Sie sagt aber allgemein, das Jobcenter könne als Darlehen Mietschulden übernehmen, um den Verlust einer Wohnung zu verhindern, allerdings erst, wenn die Kündigung anstehe.
So seien auch schon Wohnungsräumungen abgewendet worden. In ganz seltenen Fällen sei auch über die sechs Monate hinaus die Zahlung der Differenz zwischen angemessen erachteter und tatsächlicher Miete gezahlt worden, allerdings nicht weit über alle gesetzten Maße. In der Regel gelte: Die ersten sechs Monate übernehme das Jobcenter die Miete, egal wie hoch die Differenz zum Angemessenheitssatz sei, aber nur für diese Zeit. Die Klienten würden darüber aufgeklärt. Sie müssten sich um neuen Wohnraum kümmern, notfalls auch außerhalb der Stadtgrenzen. Maklergebühren würden in der Regel auch nicht als Darlehen übernommen, nur in ganz besonderen Ausnahmefällen.
„Wenn die Wohnung fehlt, wird alles noch schwerer“

Thönig versichert, es sei auch im Interesse des Jobcenters, dass die Klienten ihre Wohnungen behalten. Ziel sei es, die Menschen in Arbeit und ein finanziell selbstständiges Leben zu bringen. „Wenn die Wohnung fehlt, wird alles noch schwerer.“

Andererseits sei das Jobcenter an gesetzliche Grenzen gebunden. In Konstanz werde als Maßstab für angemessene Unterkunftskosten der qualifizierte Mietspiegel herangezogen. Konkret liegen die Preise, die das Jobcenter pro Quadratmeter Kaltmiete zahlt, je nach Wohnungsgröße zwischen 7,50 und 8,80 Euro. Da wegen langer Wartelisten geförderter Wohnraum kurzfristig nicht zur Verfügung steht, sind Mieter gezwungen, auf dem freien Markt zu suchen. Dort seien in Konstanz Angebote, die in die vom Jobcenter tolerierten Preise fallen, extrem rar, bestätigt Herbert Weber, Vorsitzender des Bodensee-Mieterbunds. Er geht davon aus, dass sich das Jobcenter immer am untersten Rahmen der Werte im Mietspiegel orientiert. „Er hat ja eine Spanne.“ Erschwerend komme hinzu, dass dieser jeweils den Markt der vergangenen vier Jahre abbildet. Aktuelle drastische Preissprünge bei Neuvermietungen fielen erst bei der nächsten Auflage ins Gewicht.

Herbert Weber erwartet mit dem neuen Mietspiegel, der im März 2016 herauskommen soll, einen „Quantensprung“ bei den Mietpreiswerten. Sozialarbeiter vom SkF und der AGJ fordern schon jetzt vom Jobcenter, die höchst möglichen Mietpreise anzusetzen und Maklergebühren als Darlehen vorzustrecken. Lorenz vom SkF wünscht sich einen Runden Tisch, an dem Notfälle zeitnah, ämter- und sozialverbandübergreifend beraten werden.

Jobcenter: Angemessener Wohnraum
In Konstanz setzt das Jobcenter Grenzen für angemessenen Wohnraum, dessen Kosten übernommen werden. Grundlage soll der Mietspiegel sein. Oft sind angebotene Wohnungen aber viel teurer.