Samstag, 31. Mai 2014

Filialleiterin denunziert jungen Hartz IV - Empfänger!

Man könnte glauben, das es hier tatsächlich nur um Alkohol und Zigaretten ging, der Hintergrund ist aber viel komplexer:

So titelt die Rhein Main Presse: ( Und diskriminiert wieder die Hartz IV- Bezieher)
Mainzer Hartz-IV-Empfänger schüttet 60 Flaschen Mineralwasser in den Gully

MAINZ - Im Nahkauf in der Wallaustraße in Mainz war das Entsetzen groß: Da schüttete ein junger Mann 60 Flaschen Mineralwasser vor der Ladentür einfach so in den Gully. Sein Begehr: -das Pfand-

Gabriele Herrmann, Marktleiterin des Supermarktes, traute ihren Augen nicht: Der Mann hatte gerade erst bei ihr im Laden einen ganzen Einkaufswagen voll mit dem günstigsten Wasser und ein paar Lebensmittel gekauft. Bezahlt hatte er mit einem 50-Euro-Gutschein des Jobcenters, der ausdrücklich nur zum Einkauf von Lebensmitteln berechtigt. Der Hartz-IV-Empfänger wollte allerdings lieber Alkohol und Zigaretten.

Beides darf sie allerdings gegen Vorlage des Gutscheins nicht aushändigen, wie Gabriele Herrmann erklärt, ebenso wenig wie Bargeld. Nachdem der Mann also alle 60 Flaschen ausgeleert hatte, kam er erneut in den Laden, diesmal, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. „Am liebsten hätte ich es ihm nicht gegeben“, sagt die Marktleiterin, allerdings sei sie dazu verpflichtet. Von den etwa 20 Euro, die der Hartz-IV-Empfänger bar ausgezahlt bekam, kaufte er Bier und Tabak.

"Den Bürger alleine lassen"
„Wir alle, sowohl Kunden wie auch Mitarbeiter, waren richtig sauer“, berichtet sie. So sauer, dass sie sogar im Jobcenter angerufen habe, um sich über den Vorfall zu beklagen. „Dort hat man mir gesagt, dass sie da erst mal nichts machen können“, berichtet Herrmann. „Es kann doch nicht sein, dass da jemand literweise Wasser einfach wegschüttet und andernorts verdursten die Menschen“, ärgert sich die Frau. Die Marktleiterin will sich jetzt überlegen, ob sie die Gutscheine des Jobcenters überhaupt noch annimmt.

„Ab einem gewissen Punkt muss man den Bürger eben alleine lassen“, erklärt Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr. Das Jobcenter könne nicht kontrollieren, was Berechtigte mit den Gutscheinen machen. Die Ausgabe der 100-Euro-Gutscheine sei ohnehin stark eingeschränkt worden, da sich in der Vergangenheit ein „Schwarzmarkt“ entwickelt habe: Die Gutscheine seien für 80 Euro verkauft worden, um eben dann doch Alkohol- und Tabakkonsum zu finanzieren.

Inzwischen gebe das Jobcenter nur noch selten und in speziellen Fällen sogenannte Bezugsscheine aus. „Höchstens zehn Mal pro Jahr passiert das“, sagt Peterhanwahr. Natürlich sei eine Vorgehensweise wie im aktuellen Fall „absolut nicht in Ordnung“, aber auch nicht kontrollierbar. „Da kann man nur den Kopf schütteln“, sagt der Stadtsprecher.
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JA, sage auch ich und betrachte diese Geschichte mit einem Kopfschütteln, jedoch von einem anderen Standpunkt!


1) Lebensmittelgutscheine sind ein schwerster Eingriff in die Persönlickeitsrechte sowie Menschenwürde und es ist interessant und erschreckend zugleich, beobachten zu müssen;
"Das einem mündigen Bürger verboten wird, zu rauchen und auch mal zu trinken":
Zieht sich doch die "Alkohol - und Zigarettensucht" nicht nur durch vollständig alle Bevökerungsschichten und leben ganze Industriezweige ausschließlich von diesen legalen Konsum.

Einem Konsum der ausschließlich den Sozialleistungsbeziehern verboten sein soll und zwar (noch) nicht in Form von Gesetz, sondern durch Ausschluss aus der Regelleistung.
2) Mit keinen Wort wird von Seiten des Jobcenter`s erklärt, warum der Junge Mann nur die "Gutscheine" bekam.
Gleichwohl wird er auf subtile Art als "Alkoholiker" nicht genannt aber beschrieben und es drängt sich mir als erstes die Frage auf:

"Wenn dem so ist, welche Hilfe zur "Suchtbekämpfung und Selbsthilfe", wird dem jungen Mann dann tatsächlich geboten?

...Ein Lebensmittelschein der ihn in aller Öffentlichkeit bloßstellt, seine Ehre verletzt und ihn per Hartz IV-Regelung denunziert, ist wohl nicht als "Hilfe" zu betrachten!
Hilfe ist selbstlos und schadet niemanden!
Hier wird aber dem jungen Mann tiefster seelischer Schaden zuteil, der ihn auch noch zusätzlich in den Zwang bringt: Eine Form von "Sozialmissbrauch" zu betreiben, welcher durch die Hartz IV- Gesetze "erzwungen" wird, will man sich ein wenig "Freiheit" bewahren!

Für die Presse ein gefundenes "Fressen
",...wieder einmal über Hartz IV Bezieher herzufallen.

Im übrigen würde ich der Filialleiterin aber sowas von "den Marsch blasen", denn:
Mit welchen Recht stellt sie einen jungen Mann bloß, ohne dabei zu hinterfragen: "Warum diesem die normalen Rechte verweigert werden"!?
Und ja, in anderen Ländern gibt es Menschen die dursten, aber das ist ein strukturelles Problem und Aufgabe der Weltgemeinschaft, dieses zu beenden!

Sich hier als "Gutmensch" aufzuspielen, während vermutlich in der Filiale am Tag "hunderte Liter von Wasser" sinnlos verschwendet werden, zeigt nur:

Das die Dame schlichtweg nichts begriffen hat und ein ausgeprägtes Geltungsbedürfniss zu haben scheint!

Solche Denunzianten sind einfach nur "widerlich" und ich hoffe, das dies Folgen für selbige haben wird!

3) Und, so stellt sich mir weiter die Frage: Wäre es dann nicht sinnvoller, die Problemstellung des Betroffenen zu analysieren und ihm eine aduäquate Hilfe zukommen zu lassen, die ihn befähigt: Aus der Spirale der Sucht und Hoffnungslosiglkeit entfliehen zu können?

4) Während also ein "Reiner Calmund sich im Kochduell u.a von Steffen Henssler", Woche für Woche mit den allerfeinsten Speisen bekochen und verwöhnen lässt und sich seiner "Fresssucht" in aller Öffentlichkeit genussvoll und bezahlt hingibt, sollen zeitgleich über 6 Millionen Menschen in ihren Bedürfnissen eingeschränkt, ja sogar erzogen werden.

5) Diese Dekadenz einerseits öffentlich zur Schau gestellt und andererseits den "unteren Bevöllkerungsschichten" versagt, spiegelt die tatsächliche politische Gesinnung unserer Gesellschaft!
Aus der Geschichte u.a. der franzosischen Könige, die offenbar noch immer Vorbilder vieler namhaften Persönlichkeiten sind, ist eines offenbar nicht gelernt worden:
"Peitsche, Wasser und Brot, bewusst herbeigeführte Armut und Freiheitsbegrenzungen", haben bisher immer:
Zu Aufständen und gesellschaftlicher Rebellion geführt!

Fazit:
Die, die heute in Armut und Rechtseinschränkungen ein Dasein jenseits jeder gesellschaftlicher Akzeptanz und Toleranz fristen, können Morgen schon:
"Die Attentäter, Terroristen, Mörder oder auch Revolutionäre sein, welche viel Trauer und Wut verbreiten"!?
Wenn wir die ärmsten weiter an den Rand unserer doch angeblich so demokratischen Gesellschaft drängen, müssen wir uns, über die neuen Napoloene`s, Hitler`s und Osama Bin Laden`s, nicht wundern!

Offenbar ist es unserer Politik noch immer nicht bewusst, das hier ganz schleichend mit Hartz IV ein Prozess stattfindet, welcher zu einem Kollaps unserer Demokratie führt!
Es bleibt nur zu wünschen, das eine Umkehr unserer Politik zu mehr Gerechtigkeit im Sinne der Generationen, aber auch der tatsächlich gegebenen Arbeitsmarktsituation stattfindet:

Es gibt eben nicht mehr genug Arbeit für alle und so müssen wir endlich den Schritt in eine andere Kultur und Gesellscchaftsform gehen!
Der alte Slogan aus der Fussballwelt:
"Einer für alle und alle für einen" findet heute explizit seinen Platz in einer neuen Form des Miteinander und Füreinander innerhalb unserer Familien aber auch unseres sozialen Umfeldes.

Wir dürfen es nicht länger tolerieren, dass wir durch Zeitungsartikel und Politik gegeneinander ausgespielt und aufgehetzt werden, sondern müssen:
Den Regierenden deutlich ihre Grenzen aufzeigen und friedlichen Widerstand leisten!

Euer
P.F.

Dienstag, 27. Mai 2014

Fast 6 millionen Menschen in Deutschland jedes Jahr von Stromsperren bedroht! 
Deshalb aus gegebenen Anlass:
Wirkungsvolle Tips: 
Was kann ich bei angedrohter Stromsperre machen, wie umgehe ich sie und wie gewinne ich Zeit?

Vorab zur Info:
Eine Sperre muss grundsätzlich 4 Wochen vorher angekündigt werden und 3 Tage vorher, muss der Abschalttermin nochmals bestätigt werden! Somit verbleibt in der Regel ausreichend Zeit diese abzuwenden!

Und:
Ein Anbieter hat immer ein Interesse daran seine Kunden zu binden und zu behalten. Gehen sie also hin und verhandeln sie.
So kann auch der alte Vertrag zB: gekündigt werden und eine Ratenzahlung auf die Restschuld vereinbart werden. Zeitgleich wird mit dem Versorger ein neuer Vertrag geschlossen.
In schlimmen Fällen, wo wirklich auch die Grundversorgung von Kindern und Kranken gefährdet ist, sollte man auch den Mut aufbringen diesen Fall dann:
In den öffentlichen Netzwerken bei den Parteien, Zeitschriften sowie sozialen Netzwerken, aber auch bei den Plattformen der Versorger, bekannt zu machen!
Große Versorger wollen und müssen schlechte Publicity vermeiden und lenken häufig schnell ein! 

°Wo bekomme ich kostenlose Hilfe? Wo kann ich mich melden?
Wie finde ich meine Beratungsstelle für Stromschulden vor Ort?

Mein persönlicher (weil am schnellsten und unkompliziert) Favorit;


°Kann ich durch einen Anbieterwechsel die Sperre vermeiden?
Ja, ein sehr guter Schutz vor einer Sperre ist der Anbieterwechsel. Der alte Stromversorger darf keinen Anschluß sperren, durch den er garnicht liefert.

°Kann ich den Stromanbieter wechseln?
Ja, wechseln Sie unbedingt den Stromanbieter. Jeder darf Ihnen Strom durch den Zähler liefern, auch wenn Sie Schulden beim alten Stromlieferanten haben.
Manche Stromanbieter machen das sogar bei schlechter Schufa. Vielleicht kann auch ein anderes erwachsenes Familienmitglied Vertragspartner werden. Schließlich hat er oder sie auch Anspruch auf Grundversorgung (StromGVV).

°Wie wechsele ich den Stromanbieter?
Einen neuen Stromanbieter finden Sie bei den Vergleichsseiten.
Tip:
Wählen Sie keinen Tarif mit Vorkasse und keinen mit Paketpreis. Der neue Stromanbieter kündigt für Sie beim alten Stromanbieter. Das klappt meistens.

Einen neuen Stromanbieter finden Sie z. B. bei www.HausPilot.de oder www.Verivox.de oder auf anderen Seiten im Internet.

°Kann ich dem Stromversorger Hausverbot erteilen und Zeit gewinnen?
Ja, wenn der Zähler in der von Ihnen gemieteten Wohnung oder in dem von Ihnen gemieteten Haus ist.
Der Versorger klagt dann aber auf Zutritt. Das ist teuer, bringt aber auch Zeit. (2-4 Monate)
Die Beratungsstelle für Stromschulden vor Ort finden Sie u.a. bei Sozialverbänden. (Branchenverzeichniss/ Google usw.)
Aber auch ihre Leistungsabteilung beim Jobcenter ist ein direkter Ansprechpartner und zur Beratung verpflichtet!

°Wo bekomme ich Hilfe, damit mein Strom billiger wird?

U.a. beim Stromsparcheck der Verbraucherzentrale. Da gibt es kostenlose Hilfsgeräte, aber auch bei dem Versorger selbst und den örtlichen Sozialverbänden

°Wie finde ich meinen Stromsparcheck in meiner Nähe?
www.stromsparcheck.de

°Wo bekomme ich ein Härtefall-Darlehen?
Bei Ihrem Jobcenter. Das Jobcenter gibt Ihnen ein Härtefall-Darlehen. So können Sie die Sperre abwenden, wenn Sie Hartz-IV bekommen. Das Geld wird Ihnen dann in der Zukunft in Raten abgezogen.

°Sperre bei Gas- und Strompreis­boykotteuren

Wer bei seinem Energieversorger Widerspruch gegen die Energiepreise eingelegt hat, muss keine Versorgungssperre dulden. Es sei denn, dass auch nach den alternativen älteren Preisen dem Energieversorger noch Geld geschuldet wird.
Ist nach den alten Preisen alles auf dem Laufenden und bezahlt, wäre eine Versorgungssperre unzulässig. Androhungen von Versorgungssperren bei Strom- und Gaspreisboykotteuren können gerichtlich abgewehrt werden.

°Sperre wegen Zahlungs­schwierig­keiten
Eine Versorgungseinstellung darf nur der örtliche Grundversorger vornehmen. Andere freigewählte Vertragspartner dürfen dies nicht.
Auch die Einstellung der Versorgung durch den Grundversorger kann rechtswidrig sein.

°Besonders der Strom wird häufig abgestellt und oft rechtswidrig!
Die StromGVV im deutschen Recht regelt, wann der Strom abgeklemmt werden darf. Dazu müssen erstmal grundsätzlich mehr als 100 Euro nach § 19 III Satz 4 und 5 StromGVV beim Stromlieferanten offenstehen.
Liegt der geschuldete Betrag darunter, ist eine Sperre in jedem Fall unverhältnismäßig.
Hier muß die Rechnung des Versorgers genau kontrolliert werden. Es gibt aber auch noch andere Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre.

Nach vorherrschender Rechtsauffassung muss der Versorger immer erst ein milderes Mittel zur Versorgungssperre suchen und Sicherheitsleistungen fordern oder auf Vorkassensysteme umstellen.
Schließlich sollte jeder Mensch Strom oder Gas haben und nicht um Jahrhunderte in ein Leben ohne Kühlschrank, Fernsehen, Radio, Waschmaschine, Herd, Licht, warmes Wasser ect. zurückversetzt werden.^

°Sperre bei Krankheit oder Kindern?

Die Sperre kann unverhältnissmäßig sein, wenn der Betroffene krank ist oder in der Wohnung minderjährige schulpflichtige Kinder leben. Bei jungen Kindern gilt generell der Grundsatz, das nicht gesperrt werden darf! Schließlich regelt § 19 III StromGVV auch, daß eine Versorgungssperre unverhältnismäßig ist, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.
>Eine solche Unverhältnismäßigkeit wegen zu schwerer Folgen durch die Sperre ist zum Beispiel gegeben, wenn Medikamente gekühlt werden müssen oder Kinder nicht mehr versorgt werden können.<

°Sperrandrohung, was tun?
In diesem Fall sollten Sie unbedingt einen Termin mit der Leistungstelle ihres Job-Centers vereinbaren, damit diese Ihren Fall prüfen können. Oder, Beratungshilfe beim Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen gelingt es, die Versorgungssperre abzuwehren oder Wege zu finden, daß der Strom wieder angestellt wird.

In ganz dringenden Fällen hilft der Eilrechtsschutzantrag bei Gericht:
°Zur Abwehr der Sperre sind folgende Unterlagen bei Gericht oder Anwalt aber auch Sozialverbände hilfreich:
>bei Sperrandrohung:
letzte Strom oder Gasabrechnung
Kontoauszüge oder Einzahlungsbelege darüber, was bezahlt ist
eventuell ärztliches Attest und Meldebescheinigung der Kinder.
1ster oder 2ter Wohnsitz der Kinder ist dabei unerheblich, denn es zählt nur die Tatsache, das Kinder versorgt werden müssen. Diese Frage kann zum Beispiel bei Wechselmodell oder regelmäßigen Umgangskontakten relevant sein.
>für den Prozesskostenhilfeantrag:
Mietvertrag
Einkommensbelege (ALG II-Bescheid oder ähnliches)

°Sperre der Grundversorgung rechtswidrig?
Der Grundversorger muss seinen Verpflichtungen aus der Grundversorgung nachkommen und für eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sorgen (§§ 1 und 2 EnWG).

Im Europarecht steht zu dieser Frage in der EG RL 2003/54/EG:
"Die Mitgliedsstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht, einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Versorgung."

Diese Richtlinie wurde bisher aufgrund des Einflusses der Energiewirtschaft nicht vollständig in deutsches Recht umgewandelt. Sie muss aber mindestens zur Auslegung der deutschen Vorschriften Anwendung finden.
Doch auch aus dem deutschen Recht direkt ergeben sich mildere Mittel zur Einstellung der Versorgung, siehe § 14 StromGVV. Der Grundversorger kann zum Beispiel über Münzautomat oder andere Prepaidsysteme die Grundversorgung gegen Vorkasse gewährleisten. Schließlich schlägt der Gesetzgeber dieses mildere Mittel zur ultima ratio Stromsperre selbst vor:

§ 14 IV StromGVV
Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Grundversorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten.

Leider ist diese Auffassung nicht allen Richtern zu vermitteln, da die Gesetzesänderungen in den speziellen Verordnungen noch nicht durchgedrungen sind. Schließlich wird auch die Literatur zu diesem Thema von Professoren und Rechtsanwälten verfasst, die der Energiewirtschaft nahestehen oder sogar auf der Gehaltsliste von Versorgungsunternehmen stehen oder standen.
Selten wird daher leider mangels Aufklärung nach alter Rechtslage entschieden und vereinzelte Richter fordern einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit. Dies halte ich für eine falsche Rechtsauffassung, die zum Glück von den meisten Richter nicht geteilt wird.

Schließlich regelt § 19 III StromGVV auch, dass eine Versorgungssperre unverhältnismäßig ist, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.^

°Darf der Vermieter den Strom abdrehen?
Ist der Mietvertrag beendet, kann der Vermieter die Versorgung einstellen. Dies ergibt sich aus Treu und Glauben zumindest dann, wenn der Vermieter kein Entgelt mehr erhält ( BGH Urteil 06.05.2009 VII ZR 137/07 ). Ein "Ausfrieren des Zahlungssäumigen" durch ein Abstellen der Versorgung ist im laufenden Mietvertrag unzulässig. Dies ist verbotene Eigenmacht, gegen die eine einstweilige Verfügung möglich ist.

Euer
P.F.

Sonntag, 25. Mai 2014

"Die neue psychologische Kriegsführung von Regierung und Arbeitsamt"?

Stromsperre: Schlimmer als Knast
Zur Situation der Menschen, denen der Strom gesperrt worden ist

Anmerkung der Redaktion;
Wer nach diesem Artikel noch immer nicht bereit ist, den Kampf gegen den Hartz IV - Irsinn,
im Interesse aller Betroffenen und der Zukunft unserer/seiner Kinder aufzunehmen, dem mögen auch bald "die Lichter" ausgehen.

Meine Mutter sagte früher immer: "Wer nicht hören will, muss fühlen"!
Dieser Satz gewinnt umso mehr an Bedeutung, wenn man sich bewusst wird: Mit welcher Ignoranz sich die "Bessergestellten", aus der Politik einem Thema (eben nicht) widmen, welches über Hunger, Frieren, Leben und Tod entscheidet!

Die Älteren unter uns erinnern sich noch: als eine damals noch junge Umwelt-Bewegung die Abschaltung der AKWs forderte, holte die Atomindustrie in enger Kumpanei mit zahlreichen Politikern unverzüglich zum propagandistischen Gegenschlag aus. Wenn die AKWs abgeschaltet würden, so der Slogan, gingen in Deutschland „die Lichter aus“. Mitte, Ende der siebziger Jahre war das, und lange Zeit verfing diese Drohung durchaus.

Doch mittlerweile duldet die herrschende Politik – außer der Linken sind alle im Bundestag vertretenen Parteien dabei (und die FDP ja ohnehin!) -, daß für rund 700.000 Menschen in der Bundesrepublik die Lichter tatsächlich ausgegangen sind. Und die meisten Wahlbürger nehmen das ungerührt hin, die meisten Tageszeitungen haben um Ostern herum, wenn überhaupt, nur in Kürzestform darüber berichtet, und heute, wenige Wochen danach, kümmert sich kein Mensch mehr darum.

Der dreifache Skandal
Ich spreche davon, daß im Jahre 2012 rund 322.000 Privathaushalte von Stromsperren betroffen waren, rund 657.000 BürgerInnen unseres Sozialstaates also. Das bedeutet, daß damit rund 30.000 Menschen mehr als noch im Vorjahr 2011 im Dunkeln saßen, und das bedeutet, daß gemäß dieser Anstiegsziffer heute - im Jahr 2014 - knapp 700.000 MitbürgerInnen in diesem unseren Lande nicht mehr über genügend Geld verfügen dürften, um ihre Stromrechnungen bezahlen zu können. Und das ist mindestens ein dreifacher Skandal:

In der Bundesrepublik, deren oberstes Verfassungsziel Achtung und Schutz der „Menschenwürde“ ist (Grundgesetz-Artikel 1), leben rund 700.000 BewohnerInnen unter Verhältnissen, die eine Gewährleistung selbst fundamentaler Grundbedürfnisse nicht mehr zu garantieren vermögen;dies geschieht in einem Land, daß gemäß der Hartz-IV-Gesetze jedem Bürger doch zumindest die sogenannte „Grundsicherung“ zu garantieren verspricht;und dies geschieht in einem Land, das mit seiner Mehrheit einen solchen Menschenrechtsskandal vollkommen gleichgültig hinnimmt und eines schon gar nicht tut: dagegen mit aller Entschiedenheit aufzubegehren.

Es sieht finster aus in der Bundesrepublik, und das in doppelter Hinsicht: finster, was die realen Lebensverhältnisse der von Stromsperre betroffenen Menschen betrifft, finster aber auch, was das Desinteresse fast aller Parteien und einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit am Schicksal der drangsalierten Menschen betrifft. Ende 2013 feierte ganz Deutschland wieder mal das Weihnachtsfest, das Fest des Lichts und der Liebe. Die Kirchen waren voll, die Gabentische und die Bäuche auch, traulich brannten bei den meisten die Kerzen am Tannenbaum. Aber einen Blick hinaus zu den Fenstern des Nachbarn, wo es die schönen Feiertage über dunkel blieb, den gab es nicht. Und jetzt, beim Osterfest, da hatten halt ebenfalls nur die Sozialstaatsversorgten gedarbt. Ansonsten gab’s Eiersuchen im Garten und Lammkotelett.

An dieser Stelle erstmal die folgenden Fakten:
Information eins: Stromsperre, das ist pro Haushalt erst ab 100,- Euro Verschuldungssumme erlaubt. Heißt: wenn das Licht bei den betroffenen Menschen ausgeht, lag im Durchschnitt bereits über viele Monate hinweg eine immer bedrängender werdende Notsituation vor.

Information zwei: bedroht von der Stromsperre waren im Jahr 2011 nicht nur die 312.000 tatsächlich davon betroffenen Haushalte (sprich: über 633.000 Menschen), nein, insgesamt war in diesem Jahr 6 Millionen Haushalten gegenüber diese Warnung ausgesprochen worden. 6 Millionen! - Das heißt: sage und schreibe fast 12,2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland bangten 2011 davor, in allernächster Zukunft über keinen Strom mehr verfügen zu können, fast 12,2 Millionen Menschen schnürte bereits 2011 diese Drohung die Kehle zu, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von rund 15 Prozent!

Information drei: Damit war die Bundesrepublik im Jahre 2011 „Europameister“ beim Stromsperren – so die Fraktion der LINKEN am 28. November 2012 im Bundestag, in einem Antrag, dieser Praxis unverzüglich ein Ende zu setzen und Stromsperren generell zu verbieten. Nebenbei: in einem Antrag gemäß der EU-Vorgabe für schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Jahre 2009 (= Artikel 3, Absätze 7 und 8 der „Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 2009/72/EU“), einer Schutzmaßnahme, die in zahlreichen anderen europäischen Staaten, so in Großbritannien und Frankreich, zumindest in großen Teilen bereits umgesetzt worden ist.

Information vier: Zu den Zeiten vor Hartz-IV, als noch das altes Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Gültigkeit hatte, vor dem 1. Januar 2005 also, durfte jeder Hilfsbedürftige bis zu 148,4 Kilowattstunden Strom im Monat verbrauchen, seit Hartz-IV-Beginn aber nur noch 47,49 kWh/Monat. Heißt: schlagartig wurden nur noch die Kosten für maximal 32 Prozent des vorher erlaubten Stromverbrauchs von den Behörden übernommen, nichtmal ein Drittel also jener Beträge, die vor diesem furchtbaren 1. Januar 2005 - vielleicht - für Stromverbrauch zu zahlen waren. Der Absturz in äußerste Not war damit – per Gesetz – für viele Menschen vorprogrammiert.

Information fünf: Trotz der Selbstanpassung der meisten Menschen an diese neue, erheblich verschlechterte Situation ergab sich aber praktisch für alle ein Defizit. Laut Angaben der Bundesnetzagentur hatte jeder Einzelhaushalt in der Bundesrepublik 2011 durchschnittlich 37 Euro pro Monat für Stromkosten aufzubringen (das entsprach damals einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 1.500 kWh). Berücksichtigt wurden in dem für 2011 geltenden Regelsatz aber lediglich knapp über 30 Euro pro Monat und Einzelhaushalt. Auch so programmiert man von Staatsseite aus die Lebensnot innerhalb der armen Bevölkerung vor.

Und schließlich Information sechs: im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zur Hartz-IV-Gesetzgebung war noch einmal deutlichst aufgelistet worden – in Absatz 135 -, was als „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu gewährleisten ist, ohne Abstriche und jederzeit: physisches Existierenkönnen – dazu zählt auch das menschenwürdige Wohnen -, soziokulturelle und politische Teilhabmöglichkeit, Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen. Und: das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil eindeutig vorgeschrieben, daß andauernd unvermeidbare Mehrkosten – das können auch die Stromkosten sein – ebenfalls von den sogenannten „Leistungsträgern“ – sprich: den Behörden – zu übernehmen sind (in Randnummer 206 sowie in Leitsatz IV des betreffenden Urteils). Wie das funktionieren kann - das Existierenkönnen zu menschenwürdigen Bedingungen -, wenn nichtmal die Haustürklingel mehr geht, wenn nicht mehr gekocht werden kann, wenn der Fernseher ausbleiben muß und auch das Telefon keinen Anruf mehr erlaubt, wird wohl nur das Bundessozialministerium beantworten können, das jede Hilfe für die Betroffenen, nach Bekanntwerden der oben genannten Elendszahlen, abgelehnt hat. Ob man darauf setzen kann, daß die betreffende Ministerin, Andrea Nahles – ehemals linke Juso-Politikerin -, daran was ändern wird, darf wohl bezweifelt werden. Und ebenso unsicher auch, ob diese Frau nur eine Minute lang über die Realsituation von Menschen nachgedacht hat, die von Stromsperre betroffen sind (womöglich über Monate hinweg). Nehmen wir ihr also diese empathische Fantasiearbeit an dieser Stelle einmal ab:

Wie lebt es sich ohne Strom?

Natürlich, nicht alle Haushalte, von denen hier die Rede sein wird, dürften in allen Bereichen von diesen Negativfolgen betroffen gewesen sein. Aber ungeheuer viele eben doch. Also vergegenwärtigen wir uns:

Der Lichtschalter beschert in keinem Raum des Haushalts Licht, wenn man ihn zu betätigen versucht. Im Sommer mag das bei den meisten Räumlichkeiten noch angehen, aber in zahlreichen Haushalten bleibt es auch dann in Korridoren, Badezimmer und Toiletten dunkel.

Verfügt der Haushalt nur über die Möglichkeit, mit Strom Warmwasser zu erzeugen und zu kochen, gibt’s keine warmen Getränke und Mahlzeiten mehr, Babynahrung kann nicht angewärmt werden, es gibt kein warmes Wasser mehr fürs Duschen, Baden oder Zähneputzen, auch keines fürs Haarewaschen, und Strom fürs Trockenfönen gibt’s ebenfalls nicht mehr (in einer womöglich nicht mehr beheizbaren Wohnung läuft man dann also stundenlang mit nassen Haaren umher). Auch Rasieren ist unmöglich geworden, Abwasch des schmutzigen Geschirrs, Wäschewaschen und Bügeln. Doch weiter:

Kühle Aufbewahrung von Esswaren im Eisschrank: unmöglich. Einfrieren von Vorräten in der Tiefkühltruhe: ebenfalls. Dann: keinerlei Informationen mehr über Radio, Fernsehen, keine Kommunikation mehr übers Internet (Ausfall des Telefons erwähnte ich bereits), ausgedient haben darüber hinaus CD-Player, gegebenenfalls vorhandener DVD-Player oder Plattenspieler. Und wenn der Postmann dreimal klingelt, klingelt es halt dreimal nicht, dasselbe gilt für Besuchsversuche von Nachbarn, Freunden, Verwandten (in Hochhäusern funktionieren dann zusätzlich die Türöffner nicht). Und was ist mit jenen Haushalten, in denen die Heizungsanlage nur mithilfe elektrischer Steuerungselemente betrieben werden kann? Dann bleibt es eben, selbst bei klirrenden Frosttagen, in den Räumlichkeiten kalt – eiskalt wie die Hilfsverweigerung der erwähnten Ministerin. Und schließlich: wer dieses hier liest und/oder überhaupt ein Leser ist (und sei es nur der seiner Tageszeitung): auch Lesen ist im Winter bei Stromsperre nur stundenweise noch erlaubt. Aber sagte ich: erlaubt?

Man vergegenwärtige sich auch das: jeder Strafgefangene in der Bundesrepublik hat es bei den aufgezählten Grundbedürfnissen besser als die von der Stromsperre betroffenen Menschen. Man erkundige sich gegebenenfalls bei der nächstgelegen Justizvollzugsanstalt (wie ich es, bei jener in Rosdorf nahe Göttingen, gestern getan habe, zusätzlich dann noch beim Justizminister in Niedersachsen): kein Häftling muß nach dem Duschen stundenlang warten, bis seine Haare wieder trocken sind, kein Häftling bekommt nur kaltes Essen, kalten Tee, kalten Kaffee, noch jeder Häftling kann sich rasieren, mit warmem Wasser die Zähne putzen, noch jeder Häftling kann seine Wäsche waschen undundund… Kurz: in den Haushalten ohne Strom geht es schlimmer zu als im Knast! Ist also Hartz-IV nicht nur „offener Strafvollzug“, wie der Befürworter des Bedingungslosen Grundeinkommens und Eigentümer einer Drogeriekette Götz Werner im Jahre 2006 in einem STERN-Interview zu Recht formulierte, sondern sogar „verschärfter Strafvollzug“? Sieht so ein Wohnen aus, das noch der Menschenwürde entspricht (siehe oben Information sechs!)?
Oder ist das alles vielleicht recht so? Gerechte Strafe sogar?

Verrohte Reaktionen – wenn überhaupt!

Ich komme damit zu einem besonders erschütternden Kapitel bei diesem Thema Stromsperre für Menschen im Zahlungsverzug, zu einigen Gesprächen, die ich über diese Thematik mit Zeitgenossen zu führen versuchte. Um es kurz zu machen: nicht gerade wenige flüchteten in Vergeltungsfantasien, heißt – aus ihrer Sicht – in herbeihalluzinierte Rechtfertigungsgründe für all diese Unmenschlichkeiten. Nahezu alles wurde mir aufgetischt: die Betroffenen seien selber Schuld, daß sie Schuldner wurden. Sie könnten halt nicht mit Geld umgehen, sie saufen zu viel, sie rauchen zu viel, sie kaufen zu viel (Handys, Laptops, PKWs…). Not lehrt treten – vor allem jene Menschen fernab der Not! Oder anders gesagt: behandelt der Staat bestimmte Bürger - die Arbeitslosen, die Armen, die Alten – schlecht, so sind diese auch schlecht! Nicht wenige Bürger in der Bundesrepublik verfügen zur Selbstrechtfertigung ihrer Gleichgültigkeit über ein prachtvoll funktionierendes Assistenzsystem. Wenn wer am Boden liegt, ist er für diese Menschen nur noch Dreck. So einfach ist das. Daß diese Verwahrlosungsbedingungen tatsächlich, unvermeidbar und zwangsläufig, auf Dauer verwahrlosen lassen: kein Gedanke, der dieser Großfraktion völliger Empathielosigkeit in der Bundesrepublik kommen würde. Im Gegenteil: begegnet man den betroffenen Menschen in deren stinkender Kleidung, mit unzureichend gewaschenem Haar, diesen unrasierten Männern und Frauen in ungebügelten Blusen und Kleidern, zeigen diese doch selber, daß sie nur noch Pack sind. Und irgendwie passt es dann ganz gut zusammen, daß dieser Menschenmüll in den Mülleimern wühlt. Das zunehmend verrohende Bürgertum, das von den WissenschaftlerInnen um den Bielefelder Gewaltforscher Wilhelm Heitmeyer in ihren Berichten über „deutsche Zustände“ während der letzten zehn Jahre in wachsendem Maße ausgemacht worden ist: ich bin ihm in den letzten Wochen gleich mehrfach begegnet.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer (SPD), beantwortete übrigens die Anfrage der Linkspartei nach der Situation der von Stromsperre betroffenen Menschen vor einigen Wochen so:

„Durch das Sozialrecht wird <…> der Strombedarf von Empfängern staatlicher Transferleistungen angemessen gesichert. <…> Kosten für Strom zu Heizzwecken werden daneben im Rahmen der Kosten der Unterkunft im SGB II wie auch im SGB XII in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Aufwendungen angemessen sind.“ (Brief vom 14. April 2014 an MdB Caren Lay, Linkspartei).

Der Umstand, daß Millionen von Menschen in der Bundesrepublik von Stromsperre bedroht, rund 700.000 Menschen davon real betroffen sind, ist also ein „angemessener“ Sachverhalt. Das ist nicht anderes mehr als die vom Heitmeyer-Team diagnostizierte Menschlichkeitsverrohung im Juristendeutsch. Um so bemerkenswerter deshalb, daß wenigstens eine Partei im Bundestag noch dagegenhält, mittlerweile seit einigen Jahren schon: die LINKE. Lediglich diese politische Kraft vertritt noch die Position, daß Sicherheit bei der Energieversorgung ein Grundrecht ist und zum menschenwürdigen Existenzminimum zählt.

In Deutschland gehen für immer mehr Menschen die Lichter aus. Jobbcenter befördern es, Sozialgerichte heißen es gut, Politiker und Mitmenschen schauen tatenlos zu, und kaum jemandem geht ein Licht auf, in welch entmenschlichter Republik wir mittlerweile leben.
Es läßt sie kalt – so kalt, wie oft die Wohnungen der betroffenen Mitmenschen sind. -Mitmenschen?

Nun, Adorno hat über diesen Begriff einmal gespottet, in seinem „Jargon der Eigentlichkeit“, und dieses Wort als einen „weißen Schimmel“ bezeichnet, als einen Pleonasmus, wie das die Literaturwissenschaft nennt. Doppeltgemoppelt sei da was ausgedrückt, meinte der Frankfurter Sozialphilosoph, denn ein Mensch sei immer auch Mitmensch – wie eben der Schimmel auch immer weiß ist. Adorno hatte, als er das schrieb, offenkundig nicht mehr parat, daß es auch Gegenmenschen gibt.
(Autor: Holdger Platta)

Worte, die euch liebe Leser nicht nur mahnen sollen, sondern euch auffordern:

Leistet endlich gewaltfreien und demokratischen Widerstand und geht wieder auf die Strassen, bevor die Lichter ausgehen und der Magen knurrt!

Die Zeit ist reif!


Euer
P.F.

Samstag, 24. Mai 2014

Harz IV Irrsinn´-Brüller der Woche;
SPD macht jetzt in "Hartz-IV-Beratung"
­
Wie der Lokalkompass aus Essen heute meldete, startete die SPD an fünf Standorten im Essener Norden eine kostenlose Hartz-IV-Beratung.

Dazu ein Leserbrief des "Essen steht AUF"-Kandidaten Olaf Swillus, den ich hier gerne wiedergeben darf:

"Das Ziel der SPD sei, das "Hartz-IV-Beratungsfeld" nicht den Linken in der Stadt zu überlassen.

Ausgerechnet die SPD, die Hartz IV eingeführt hat, verspricht zwei Tage vor der Europa-Wahl,
Hilfe für die Opfer ihrer Sozialpolitik, und spekuliert damit vermutlich auf die Vergesslichkeit der Wähler oder doch eher auf die "Dummheit der "Harzer", die ja auch "noch" Wähler sind!?

Deshalb sei hier nocheinmal ausdrücklich daran erinnert!

Eine solche Beratung anzubieten, ohne auch nur ein kritisches Wort zu Hartz IV fallen zu lassen, ist schon eine ziemliche Verhöhnung der Hartz-IV-Opfer.

Es ist nicht bekannt, dass die Essener SPD etwa grundsätzliche Kritik an den Hartz-Gesetzen übt, so wenig wie die Bundespartei, die sich ständig dafür lobt.
Aktuell arbeiten auch SPD-Politiker in einer von der GroKo beschlossenen Bund-Länder-Kommission mit, die Vorschläge für eine erhebliche Verschärfung des Hartz-IV-Regimes gegen Arbeitslose erarbeitet.
Schon geringste "Verstöße" sollen dann mit einer kompletten Streichung des ALG II geahndet werden können, statt die unselige Sanktionspraxis endlich zu beenden.
Wie die Essener Montagsdemonstration setzt sich "Essen steht AUF" seit nunmehr 10 Jahren dafür ein, die Hartz-Gesetze komplett abzuschaffen, die vor allem dazu gedient haben, einen boomenden Niedriglohnsektor zu schaffen. Statt die Verantwortung für Arbeitslosigkeit den Opfern aufzuhalsen und sie immer mehr in Armut sinken zu lassen, wird die Zahlung eines Arbeitslosengeldes gefordert, von der man existieren kann - und zwar während der ganzen Dauer der Arbeitslosigkeit.

Tip der/eurer Redaktion;


Geht geschlossen mit allen auftreibbaren Sanktionsbetroffenen (besonders mit denen die zu Unrecht sanktioniert wurden) in die SPD-Beratungsstellen!
Sammelt Sanktionsbetroffene vor Ort, die Hilfe und Beratung für die Rücknahme der Sanktionen brauchen, weil sie ungerechtfertigt waren; (notfalls schon mal eingereichte Klage- und Widerspruchsdocumente mitführen)
Hintergrund verstanden?
SPD- Beratungstelle unterstützt Betroffene, weil diese Hilfe zu den Widesprüchen und Klagen bei den von der SPD eingeführten Sanktionspolitik benötigen!
Dies ist eine hervorragende Gelegenheit denen die eigene A-soziale Sanktions- und Familienpolitik um die Ohren zu hauen;

Bereits nach den 1sten Besuch fliegt man vermutlich raus und das wäre Super!
Denn wenn man rausfliegt, kann man nämlich beweisen:
Das die SPD ihre eigene "Beratunsaktion" ad absurdum führt! Das wäre die Schlagzeile! (Eine bessere gibt es kaum)
"SPD-Sozial-Beratung schmeist betroffene, hilfesuchende Hartzer raus"!?

Und ich wette,
nach 4-6 Aktionen schließen die wieder freiwillig!
Und, Politisch wäre das eines der größten Peinlichkeiten, aus den letzten Jahren, für die SPD!

Euer

P.F.

Dienstag, 20. Mai 2014

UNFASSBAR: Bundesagentur schmeist in gut 5 Monaten 9,5 Millionen für Eigenwerbung zum Fenster raus!

Allein das Arbeitsministerium hat in 5 Monaten 3,3 Millionen Euro für Werbung ausgegeben

Während Hartz IV-Bezieher immer häufiger Darlehen beim Jobcenter beantragen müssen, weil der Regelsatz nicht einmal für das Nötigste ausreicht, ist die Große Koalition alles andere als auf Sparkurs, wenn es um die eigene Sache geht.

Wie die Tageszeitung „Neues Deutschland“ berichtet, wurden in den ersten fünf Monaten ihrer Regierungszeit bereits 9,5 Millionen Euro für die Selbstdarstellung verbraten, statt das Geld dort zu investieren, wo es tatsächlich gebraucht wird!

3,3 Millionen flossen auf das Konto des Arbeitsministeriums. Bernd Riexinger, Vorsitzender der Linkspartei, sprach der Zeitung zufolge von einer „Arroganz der Macht“.

Knapp zehn Millionen Euro für Selbstdarstellung
Die große Koalition hat tief in die Staatskasse gegriffen, um das angeschlagene Image der Regierung aufzupolieren.

- 3,3 Millionen Euro erhielt das Arbeitsministerium von Andrea Nahles für die Selbstdarstellung.

Auf das Konto des Bundespresseamtes wanderten
- 2,8 Millionen Euro für Werbung!

Das Gesundheitsministerium soll mit einem vergleichsweise geringen Budget in Höhe von
- 840.000 Euro seine Außendarstellung verbessern.

- 318.000 Euro soll der Internetauftritt des Ministeriums gekostet haben. Die Zeitung beruft sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei, die der „Bild“-Zeitung vorliegt.

Für die teuerste Werbeausgabe ist Arbeitsministerin Nahles verantwortlich. 


Die Kampagne für ihr Rentenpaket schlägt mit schlappen
- 1,2 Millionen Euro zu buche.
Bereits im Februar hatte es reichlich Kritik dafür gehagelt, da zu diesem Zeitpunkt schon mehrere hunderttausend Euro ausgegeben waren, obwohl sich der Bundestag noch nicht mit den Rentengesetzen beschäftigt hatte. Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, sprach von einem „mit Steuergeld finanziertem Europawahlkampf der SPD“ gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.

Auch Linkenchef Bernd Riexinger hatte einen treffenden Kommentar zu den horrenden Werbeausgaben der Großen Koalition parat:
„Fast 10 Millionen Euro für Werbung für nichts!“. 


In Kreuzworträtseln könnte bald „nach Arroganz der Macht mit 5 Buchstaben“ gefragt werden, zitiert „Neues Deutschland“ den Politiker aus einem Twitter-Post mit Bezug auf die Abkürzung der Regierung als „GroKo“. (ag)
(Quelle gegen Hartz IV.de)

Das erstemal, dass mir erst einmal nichts mehr dazu einfällt!
Euer
P:F:

Donnerstag, 15. Mai 2014

BA entscheidet über Leben und Tod

BA entscheidet über Leben und Tod
 
Sie versucht beim Thema Totalsanktion zu "Beschwichtigen" und verschleiert Tatsachen:
Verharmlosend behauptet sie: "Man streiche Sozialleistungen angeblich nur im Extremfall"!

Wer sich nicht kooperativ zeigt bekommt auch kein Geld, so sieht es auf jeden Fall die Bundesagentur für Arbeit (BA). Anfang April wurden Pläne bekannt, Hartz-IV-Empfängern die Sozialleistungen drastisch zu kürzen oder sogar ganz zu streichen, wenn diese sich weigern an den Arbeitsmarkt(auch zu Dumpinglöhnen) zurückzukehren .

Streichung der Bezüge war angeblich bisher das letzte Mittel

Eine Maßnahme, die nur bei einem Bruchteil der Empfänger angewandt wurde. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag berichtet, strich die BA 2013 im Jahresdurchschnitt
8900 Empfängern von Hartz IV die staatliche Grundsicherung komplett. 2013 wurden insgesamt 1,01 Millionen neue Sanktionen ausgesprochen, deutlich mehr als im Jahr zuvor.
Zu den häufigsten Vergehen von Hartz-IV-Empfänger gehört, dass sie sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

Mehr als die Hälfte dieser total Sanktionierten, etwa 5000, waren unter 25 Jahre, weil für sie verschärfte Sanktionsregeln gelten. Die Zeitung beruft sich auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen.

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der die Anfrage gestellt hatte, nannte dies ein „Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen“. Er verlangt von der Bundesregierung, die harten Sanktionsregeln für die unter 25-Jährigen sofort abzuschaffen, um deren Grundrecht auf Existenzsicherung nicht auszuhöhlen.
Und, Zahl der Sanktionen stieg zuletzt schneller an

Was aber immer wieder der Öffentlichkeit verschwiegen wird, ist folgende Tatsache

- Bei einer Totalsanktion (immer mind. 3 Monate) wird auch keine Miete mehr bezahlt;
- Das nach 2 Monaten bereits die Kündigung der Wohnung erfolgt.
- Wer die Kraft findet eine Kündigungsschutzklage einzureichen, sieht sich einem zusätzlichen großen Kostenfaktor ausgesetzt.
- Neben der fehlenden Miete welche dann beim Vermieter ja als Schulden auflaufen, fallen dann auch noch div. Gerichts-Anwaltskosten an, welche die Schuldenlage verschlimmern und keine Garantie gewährt, die Wohnung erhalten zu können!

Der Betroffene wird in einen Kreislauf der Schuldenspirale gedrückt
, aus der es kein Entkommen gibt, sofern man nicht auf Verwandte oder Gnade des Vermieters hoffen kann;
Von den fast 9000 Betroffenen verlieren über die Hälfte dann ihre Wohnung und werden Obdachlos;

Der Kostenaufwand für die Anschaffung eines neuen Wohnraumes, der Einrichtung sowie die Kosten für eine eventuelle Notunterkunft, übersteigen bei weitem die Kosten für den Erhalt der Wohnung, zumal dann diese ebenfalls durch öffentliche Mittel finanziert werden!

Der Sinn einer Totalsanktion darf und muss in Frage gestellt werden, da sich der Kosten und Nutzenfaktor sehr deutlich und ganz einfach widersprechen und unter dem Strich somit dem "Steuerzahler" sehr viel teurer kommen! 


Neben dieser Tatsache bleiben dann aber weitere Fragen offen:
- Wie geht es mit einen Menschen dessen Zukunft bei Obdachlosigkeit ungewiss ist, weiter und auch die Frage:
- Können und dürfen wir als Gesellschaft tatenlos zusehen, wie der Staat aufgrund seiner Sanktionspolitik über Schicksale entscheidet, die jederzeit jeden von uns treffen können?

Ich sage nein, denn der Staat hat kein Recht:
Menschen ein sicheres Leben und vernünftige Existenz zu verweigern und sich als Schicksalsbote über Leben und Tod, aufzuspielen!

Euer 
P.F.
.https://www.facebook.com/pages/1-%C3%96ffentlicher-Widerstand-gegen-die-ARGE/710450658981366

Dienstag, 6. Mai 2014

Speyer nutzt Hartz IV Empfänger aus und bekannter Träger beleidigt, ja erpresst sogar die zwangsrekrutierten Billigkräfte!

Der Touristenservice der Domstadt arbeitet mit Billigstkräften - und diskriminiert diese
Unter der Regie des örtlichen Vereins zur Förderung der Beruflichen Bildung werden beim City Service Speyer Langzeitarbeitslose eingesetzt.

Ein Blick hinter die Kulissen der weltberühmten Domstadt:


Das pfälzische Speyer ist ein Touristenmagnet, besonders im Sommer. Kein Wunder, die ehemalige Reichsstadt mit Ursprüngen in der Römerzeit gehört zu den ältesten Siedlungen der Republik.

Für die meisten Besucher sind Mitarbeiter des Speyerer City Service die ersten Ansprechpartner. Von Mai bis Oktober stehen die freundlich lächelnden Damen und Herren mit ihren roten Hemden rund um eine Hütte auf dem zentralen Festplatz zwischen Dom, Rheinufer und Technikmuseum. Dort geben sie erste Auskünfte und Hinweise auf Sehenswürdigkeiten rund um den romanischen Dom, der auf der Weltkulturerbeliste der UNESCO steht.

Irgendwie idyllisch, doch der Schein trügt.

Speyer machte schon 2007 Schlagzeilen, als dort ein psychisch kranker arbeitsloser Hartz IV-Bezieher verhungerte und die zuständigen Behörden alle Verantwortung von sich wiesen.

Auch der in jenen Jahren gegründete Speyerer City Service hat viel mit Hartz IV zu tun.
Denn die hier Beschäftigten sind keine städtischen Tarifkräfte, wie man meinen könnte. Vielmehr werden beim City Service nach kurzer Einweisungsphase Langzeitarbeitslose eingesetzt - als billige Saisonkräfte im Rahmen einer »Arbeitsgelegenheit«
unter der Regie des örtlichen Vereins zur Förderung der Beruflichen Bildung (VFBB).


Dass dies nicht ganz freiwillig geschieht und der Umgang mit den Beschäftigten durchaus fragwürdig ist, bestätigte uns auf Anfrage ein gelernter Industriekaufmann, der nach seiner Lehrzeit nur befristet weiter beschäftigt wurde und schließlich ins Hartz IV-System geriet.
Auf Wunsch möchte er anonym bleiben.
2013 war er vom Jobcenter zum City Service vermittelt worden, obwohl er überzeugt war, dass ihm die vorgeschlagene Tätigkeit mit einem Stundenlohn von 1,25 Euro bei der Jobsuche nicht helfen würde.

Der selbstbewusste junge Mann bekräftigte auf »nd«-Anfrage seine Kritik an Missständen rund um den City Service Speyer.  

So habe er die Abrundung der Cent-Beträge auf einen glatten Euro-Betrag bei der Einkommensabrechnung hinterfragt. Als Reaktion habe man ihm sogar die Möglichkeit zu Mehrstunden zur Aufstockung des kargen Einkommens verweigert. Des Weiteren habe er entgegen der Beschäftigungsvereinbarung über die Arbeitsschutzkleidung keine Regenjacke für Einsätze bei nasser Witterung erhalten.

»Als ich mich um eine Klärung der Frage der Mehrstunden bemühte, eskalierte die Situation. Es endete mit meinem Rauswurf zum 1. August 2013«, berichtet der Mann. Der vom VFBB an das Jobcenter übermittelte Abschlussbericht zu seinem Einsatz beim City Service enthalte viele Unwahrheiten. »Aufgrund des Berichts wurde ich vom Förderprofil zum Stabilisierungsprofil herabgestuft.« Mit diesem Stigma sei ihm auch der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen verwehrt.

»Ich wollte nur eine Klärung, aber die wurde mir systematisch verweigert«, so der junge Mann. »Diese Einträge müssen rückgängig gemacht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.«

Auch eine Kollegin, die damals beim City Service eingesetzt war und sich beim gerichtlichen Nachspiel als Vertrauensperson anbot, fühlte sich durch die VFBB-Geschäftsleitung diskriminiert und würdelos behandelt - wegen ihres Engagements. Als sie dies bei einer Besprechung äußerte, reagierte VFBB-Geschaftsführerin Doris Eberle Medienberichten zufolge mit der Aussage: »Das können Sie jetzt ruhig in die rassistische Schublade stecken.« Für die Frau, deren Großeltern als Sinti und Roma vom NS-Regime verfolgt wurden, eine besonders schmerzhafte Aussage.

Folgt man Medienberichten, dann hat Eberle ihre Worte hinterher bedauert. Doch eine schriftliche Entschuldigung habe die VFBB-Chefin bis heute nicht abgegeben, erklärt die betroffene Frau gegenüber »nd«. Der erst Ende April zugestellte Abschlussbericht über ihre »Maßnahme« auf dem Festplatz sei unsachlich, einseitig und diskriminierend.

»Die spielen ihre Macht gegen Leute aus, die sich für ihre Rechte einsetzen. Das lasse ich nicht auf mir sitzen«, sagt die nach wie vor erwerbslose Frau. Eine weitere ehemalige Teilnehmerin der Maßnahme bestätigte den Sachverhalt gegenüber »nd«: »Die wurden diskriminiert, weil sie sich nicht alles gefallen ließen.«
(Quelle: nd)

Anmerkung:
So sieht die Realität aus!
Während die "Hartzer" erpresst und genötigt werden, verdienen sich der Träger und die Stadt eine goldene Nase an den Touristen!


Euer

P.F.
Neue Strategie der BA auf dem Vormarsch!

Sind es nunmehr nicht nur die "Hartzer" die klagewütig sind und die MA der Agenturen die "armen Opfer", müssen jetzt als neue Zielscheibe, die Rechtsanwälte herhalten.

Man darf natürlich nicht darüber verwundert sein, das ausgerechnet der "Spiegel" der von der Geldindustrie und Politbosse hofiert wird, den Anfang zu einer:
Vermutlich neuen Kampagne macht, deren Ziel u.a. diejenigen Anwälte sind: Deren Erfolgsquote bei Hartz IV - Klagen sehr hoch ist.

Es sind also nach Bericht des Spiegels nun nicht etwa die massenhaften rechtswidrigen Bescheide der Agentur unter Mißachtung aller menschlichen Regeln, sondern auch klagewütige Anwälte daran schuld, das die Sozialgerichte überlastet sind!

So schreibt der Spiegel u.a.

"Auf Hartz IV spezialisierte Anwälte nutzen Fehler der Jobcenter gezielt aus. Sie erheben massenhaft Klagen, auch wegen Cent-Beträgen - nicht immer zum Vorteil ihrer Mandanten. Ein einziger Jurist kann ganze Behörden lahmlegen, die Kosten trägt der Staat." mit der aussagekräftigen Überschrift
"Wie Anwälte mit der Armut verdienen";

Wohin diese Schlagzeile zielt, wird sehr deutlich bei den weiteren Zitaten wie:

"Der Berliner Rechtsanwalt Raymond Schäfer lebte von Hartz IV, bis er entschied: besser, als arbeitslos zu sein, ist, Arbeitslose zu beraten. Heute lebt er immer noch von Hartz IV, wenn auch auf andere Weise: In seiner Kanzlei in Schöneberg beschäftigt er vier Angestellte. Neun von zehn seiner Fälle sind Widersprüche und Klagen von Menschen, die Sozialleistungen empfangen, gegen ihre Jobcenter. Schäfer verdient damit mehr als während seiner Zeit als Anwalt in der Kanzlei White & Case"

oder:

"Das Sozialgericht musste zehn zusätzliche Richter einsetzen, um die Klagen eines einzelnen Anwalts zu bearbeiten"
und
"Ein einziger Jurist kann ganze Behörden lahmlegen"


Hier liegt die Schuld / Ursache, so suggeriert der Spiegel, dann mal eben auch beim Bundessozialgericht:
Welches 20011 entschied, das es keine Einschränkung / Mindesthöhe der einklagbaren Beträge geben darf.

Das dieses Urteil unter dem Aspekt:
Das bei Hartz IV - Empfänger jeder Cent zählt und die Jobcenter in den meisten Fällen tatsächlich auch bewusst Rechtswidrig gegen Hart IV-Betroffene entscheiden, mehr als nur gerechtfertigt war,
...lässt der Spiegel dabei ganz nebenbei,...außen vor!

Das sich die meisten Klagen gegen Sanktionen richten, wird ebenfalls verschwiegen!
Ein Schelm ist, wer übles dabei denkt;
Das nun ausgerechnet in der neuen Hartz IV Gesetzgebung (angebliche Rechtsvereinfachung) die für 2015 geplant ist, zum Beispiel: Die Widerspruchs bzw. Klagemöglichkeit erheblich eingeschränkt werden soll

Und so schreibt der Spiegel regimegetreu weiter:

"Um sich gegen Möbius' Klagewellen zu stemmen, hat das Jobcenter des Unstrut-Hainich-Kreises vorübergehend zehn zusätzliche Sachbearbeiter eingestellt. Jürgen Fuchs, Direktor des Sozialgerichts Nordhausen, glaubt, dass in den vergangenen Jahren zeitweise bis zu zehn Richter zusätzlich eingesetzt werden mussten, um Möbius' Klagen zu bearbeiten. Immerhin sei die Erfolgsquote von Möbius geschätzt von etwa 80 auf zuletzt 40 Prozent gesunken. Möbius will die Zahlen nicht bestätigen, er sagt, es liege "in der Hand der Behörde, richtige, gesetzeskonforme Bescheide zu erlassen und somit die Anzahl der Widerspruchs- und Klageverfahren" zu begrenzen."

"Kollegen, die ähnlich agieren wie Wellnitz oder Möbius, sind im Osten besonders aktiv. Zwischen Rostock und Erfurt legen Hilfsbedürftige doppelt so häufig Widerspruch gegen Bescheide ein wie im Westen. Eine schlechtere rechtliche Qualität der Bescheide kann laut einem internen Bericht der Bundesagentur für Arbeit nicht die Ursache sein. In Sachsen etwa liegt die Fehlerquote niedriger als in Nordrhein-Westfalen, trotzdem legten die sächsischen Hilfsempfänger etwa dreieinhalbmal so häufig Widerspruch ein wie die an Rhein und Ruhr."

Im Widerspruch zu dieser Aussage steht aber eindeutig:

Die Tatsache, das fast 50% aller Klagen von den Betroffenen gewonnen werden und das den Betroffenen keineswegs die Verantwortung für die diktatorischen Machenschaften der BA zu zuschieben sind!
Und, das den Betroffenen eben auch garkeine andere Wahl bleibt, als Anwälte zur Hilfe zu nehmen. Sind doch selbst die "geschulten MA der Agenturen" mit der sich ständig veränderten Rechtslage und Rechtsprechung nicht vertraut!
Ja, nicht einmal die Richter an den Sozialgerichten sind dem noch gewachsen und entscheiden oft völlig entgegengesetzt!

Stellt sich also einmal mehr die Frage, wer manipuliert hier wen und welches Interesse wird von wem verfolgt;

Diese Frage ist im Kern leicht zu beantworten:

Verfolgt man die Medienberichte um die skandallösen Zustände rund um Hartz IV mit wachen Blick,
muss man schnell zu der Schlussfolgerung kommen;
Das ein Gegenpol zu den Hartz IV- Aktivisten und Betroffenen aufgebaut werden soll, weil diese im besonderen auch um Inge Hannemann, immer mehr an Fahrt und Aufwind gewinnen.
Parteien wie die Linken und im Ansatz sogar die Grünen machen Mobil gegen diese Unterdrückung der Ärmsten.

Wissend, das weit über 6 millionen Betroffene eine "Macht" sein könnten, wenn der "schlafende Riese" ersteinmal wirklich aufgewacht ist!
Wehe wenn er auch noch aufsteht, anstatt sich umzudrehen und weiter zu schlafen;
Soll gezielt davon abgelenkt werden,
das den menschenverachtenen und lebensbedrohlichen Sanktionspraktiken sowie rechtswidrigen Handlungen der BA Einhalt geboten werden muss und der Fokus:
"Auf klagewütige Anwälte und Hartz IV Empfänger gerichtet werden."

Die BA soll als "Unschuldslamm" interpretiert und eine neue Strategie der Verunglimpfung etabliert werden, damit die Solidaritätswelle der,
bisher nicht von Hartz IV Betroffenen gegenüber den "Hartzern" eingedämmt wird und sich wenn möglich, schnell wieder aufllöst.
Das bereits bestehende perfide Systhem:
Das die arbeitende Bevölkerung den "Sozialschmarotzern" Einhalt gebietet und diese als "auf ihre Kosten lebend" betrachtet, muss unter allen Umständen aufrecht erhalten werden!

Was eignet sich da besser, als ein Medium, welches ja vorwiegend von der "besseren Mittel und Oberschicht" gelesen wird!
Während zeitgleich das Medium "Bild", welches von der "Unteren Schicht" gelesen wird, sich mit den "sozialschmarotzenden Sozialbetrüger" fast täglich beschäftigt, wird das obere Leserklientel mit den "Geldgierigen Rechtsanwälten" bedient, welche sich an die Seite der Ärmsten stellen.

Eine "Breitbandmanipulation" der obersten Güte.
Die eigentliche Schande dabei ist:
Das der Spiegel nunmehr eine Front gegen den Berufstand der Anwälte aufbaut und sich von der BA benutzen lässt, um von der tatsächlichen Problemstellung abzulenken.

Diese extrem subtile Manipulation der Öffentlichkeit wird jedoch letztlich scheitern denn:
Der Spiegel vergisst dabei ganz entscheidend;
Das die Strategien der BA und den regierungstreuen Medien inzwischen sehr gut von den Menschen durchschaut werden!

Diese neue Form der Manipulation in der öffentlichen Meinungsbildung, ("durch die Hintertür gegen die Hartzer" )
ist letztlich doch zum Scheitern verurteilt, weil ein wesentlicher Aspekt übersehen wird:
...Wir können selber denken, sehen und verstehen!

Und
" Der einzelne Mensch mag ja manchmal blind sein, aber die Gerechtigkeit kann auch im Dunkeln sehen"

Euer

P.F.

Montag, 5. Mai 2014

Die Ausgestoßenen
Langzeiterwerbslose zählen nicht mehr zur Gesellschaft
(von Werner Schulten)

Langzeiterwerbslose sind durch die willkürlich herunter gerechneten Regelsätze faktisch von sozialer Teilhabe weitgehend ausgeschlossen. Aber sind sie dies deshalb auch offiziell aus der Gesellschaft, aus der Gemeinschaft der Menschen? Zählen sie nicht mehr zu der Gruppe „jede und jeder“? Nach Meinung der Bundesregierung offenbar nicht.

Auf die unzähligen Beispiele in der grundsetzwidrigen Hartz – Gesetzgebung sei hier nicht näher eingegangen, sondern nur auf ein aktuelles Beispiel.

Der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf für einen Mindestlohn [Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)]

verstößt daher auch gegen die UN-Charta der Menschenrechte. Und zwar gegen Artikel 23 (2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Ungeachtet dessen heißt es im Entwurf zwar


§ 1 Mindestlohn

(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

und in

§ 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns

Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.

Aber in den Schlussvorschriften heißt es

§ 22

(2) Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes

ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

(4) Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches

Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht…

Wenn es also im § 1 klar und deutlich heißt: „jede und jeder hat Anspruch auf den Mindestlohn“, in den Schlussbestimmungen allerdings festgelegt wird, dass dieses Gesetz nicht für unter 18jährige ohne Berufsausbildung und nicht für Langzeiterwerbslose gilt, bedeutet dies doch, dass diese Personengruppe nicht zu „jedem“ gezählt werden, mithin nicht zur Gesellschaft.

In vielen Beiträgen und Diskussionen hört man immer von „wieder in die Gesellschaft integrieren“. Als Beispiel sei hier die Diakonie Hamburg aufgeführt.
Sie benutzt diese Formulierung in einem Vorschlag für öffentlich geförderte Beschäftigung vom 19.01.2012:

„… die Erwerbslose dadurch erfahren, dass sie in die Gesellschaft integriert werden.“

Mit anderen Worten:
Sie zählen derzeit nicht zur Gesellschaft, sollen aber eine Chance erhalten, wieder aufgenommen zu werden. Wohlverhalten und Fleiß natürlich vorausgesetzt.

Wer hat sie denn auf Grundlage welchen Gesetzes vorher aus der Gesellschaft ausgestoßen?

Vielleicht hilft ja auch da ein Blick in die UN-Charta. Dort heißt es gleich zu Beginn in der Präambel:

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen…

Geht man also davon aus, dass Langzeiterwerbslose nicht mehr zur Gesellschaft gehören, also zur Gesellschaft, so finden die Menschenrechte auf sie auch keine Anwendung.

Bleibt aber immer noch die Frage, wer sie denn aufgrund welchen Gesetzes ausgeschlossen hat. Und woher nimmt sich die Bundesregierung aus CDU und SPD – besonders schändlich – das Recht, dies vorauszusetzen?

Man könnte allerdings auch der Meinung sein, dass der Gesetzentwurf durch seinen eigenen Text gesetzwidrig ist, quasi gegen sich selbst verstößt.

§ 3 Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam.
Absurde Sanktion für einen -Gehbehinderten Mann- der in einem 18 - geschossigen Hochhaus, Treppenbilder fotografieren sollte

Ein 59-jähriger Hartz IV Bezieher mit einer Gehbehinderung sollte im Treppenhaus über 18 Etagen Kunst abfotografieren. 

Den Job für den „Kulturring in Berlin e.V." vermittelte das Jobcenter Treptow-Köpenick.
Obwohl der Mann große Schmerzen hatte, absolvierte er tapfer zwei Arbeitstage. Als er danach aber nicht mehr bei der Arbeit erschien, sanktionierte ihn das Jobcenter sofort mit 30 Prozent weniger Leistung im neuen Bescheid der Behörde. 

Über den Fall berichtete ausnahmsweise auch mal die regierungtreue „Berliner Zeitung“ (BZ).

Jobcenter verhängt Sanktion trotz triftigem Grund für Pflichtverstoß, scheinbar ohne den Fall zuvor zu prüfen.
Dieser Fall ist besonders brisant, da die Behörde nicht nur rechtswidrig sondern auch gesundheitsgefährdend und menschenverachtend handelte.
Bereits das Jobangebot selbst, war für einen Erwerbslosen mit Gehbehinderung völlig ungeeignet und möglicherweise sogar rechtswidrig.

Dem gehbehinderte Hartz IV-Bezieher
den Regelsatz um 30 Prozent zu kürzen weil er nicht in der Lage war;
Einen Job aufgrund seiner körperlichen Einschränkung bei dem er in einem 18 Etagen-Treppenhaus Kunst abfotografieren sollte, wahrzunehmen,
ist einfach nur noch abartig und sollte / muss auch strafrechtlich geprüft werden.

Den Sachverhalt konnte auch der Rechtsanwalt des Leistungsbeziehers anfänglich kaum glauben. „Die Sanktionen kamen sehr schnell. Man hätte sorgfältiger prüfen müssen“, erklärte der Anwalt gegenüber der Zeitung B.Z.

Damit war aber noch lage nicht genug und das Martyrium ging noch weiter!

Das Sozialgericht entschied wie zu erwarten zugunsten des Hartz IV-Beziehers.
 

Dennoch war der Fall mit dem Urteil noch nicht abgeschlossen, denn:
Das Jobcenter ließ sich über drei Wochen Zeit, die zuvor einbehaltenen Beträge zu überweisen.
Der Zeitung zufolge habe die Behörde angeblich mehrmals Termine genannt, die der Betroffene aber nicht eingehalten habe.

Als dem 59-Jährigen nun das Geld fehlte, um sich etwas zu essen zu kaufen, gab ihm das Jobcenter zwei Sodexo-Scheine im Wert von insgesamt 30 Euro, die er im Supermarkt für Lebensmittel einlösen sollte.

Bei dem Discounter Netto wurden die Gutscheine jedoch nicht akzeptiert,
so dass der gehbehinderte Mann unverrichteter Dinge - ohne Lebensmittel – hungrig und beschämt nach Hause gehen musste.
 

In welchen Supermärkten die Lebensmittelgutscheine einlösbar sind, hatte das Jobcenter dem Leistungsbezieher nämlich nicht mitgeteilt.
„Wir werden uns dafür bei Herrn B. entschuldigen," erklärte der Sprecher des Amtes, Uwe Mählmann, gegenüber der Zeitung.
Auf eine freiwillige Entschädigung für all die diese Erniedrigungen braucht der gehbehinderte Hartz IV-Bezieher wohl nicht hoffen, denn die Systhematik hinter diesem Vorgang ist offensichtlich.

Bleibt dem Mann nur zu wünschen:
Das sein Anwalt mit aller Härte gegen das Jobcenter vorgeht und auch Strafantrag wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung im Amt stellt!

Euer
P.F.

Sonntag, 4. Mai 2014

"Hartz- IV Euthanasie":

Mediziner warnen vor Mangelernährung durch Armut!

Ähnliche Probleme wie in Großbrittanien seien auch bereits aus Deutschland bekannt. Im Norden Deutschlands fehlt jedem Dritten das Geld für gesundes Essen

In Großbritannien warnen führende Mediziner wegen der wachsenden Armut im Land vor Mangelernährung. Um sich eine gesunde Ernährung leisten zu können, verdienten immer mehr Menschen einfach zu wenig. Diese Probleme seien auch aus Deutschland bekannt.

Aufgrund der wachsenden Armut im Land warnen führende Mediziner in Großbritannien vor Mangelernährung. Wie die Faculty of Public Health, ein akademischer Verband von Gesundheitswissenschaftlern, am Donnerstag, den ersten Mai, in London erklärte, verdienten immer mehr Menschen zu wenig, um sich eine hinreichend gesunde Ernährung leisten zu können. Damit kehre sich erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg die stete Entwicklung einer besseren und bezahlbaren Lebensmittelversorgung um. Unter anderem wurde von den Wissenschaftlern auf steigende Lebensmittelpreise, fallende Einkommen und eine Zunahme von Lebensmitteltafeln für sozial Bedürftige verwiesen.

Steigende Preise und fallende Löhne
So seien die Preise für Nahrungsmittel zwischen 2007 und 2012 effektiv um zwölf Prozent gestiegen, die Löhne aber um 7,6 Prozent gesunken. Nach amtlichen Angaben fiel im gleichen Zeitraum der Verkauf von Obst und Gemüse um zehn Prozent. Der Präsident der Fakultät, John Ashton sagte: „Das Gespenst von Oliver Twist ist zurück: Kinder hungern im Vereinigten Königreich.“ Auch wenn sie sich vielleicht nicht von Haferschleim ernährten, müssten ihre Eltern doch „billiges Essen wählen, das sättigt, aber nicht nährt.“ Diese Entwicklung sei für Großbritannien als sechstgrößte Wirtschaftsnation weltweit und drittgrößte Europas nicht akzeptabel. Premierminister David Cameron wird von den Medizinern dazu aufgerufen, eine Arbeitsgruppe zu Hunger in Großbritannien einzurichten.

Daten der OECD zeichnen abweichendes Bild
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeichnete jedoch mit im März veröffentlichten Daten ein abweichendes Bild.
Der Anteil der Briten, die angeben, nicht genug Geld für Ernährung zu haben, sank demnach zuletzt. Den OECD-Zahlen zufolge liegt dieser Anteil jetzt bei 8,1 Prozent und somit unter dem EU-Durchschnitt von 11,5 Prozent und auch unter dem Durchschnitt industrialisierter Länder weltweit von 13,2 Prozent.

Weltweit ist Mangelernährung aber sehr wohl ein massives Problem und fordert jedes Jahr Millionen tote Kinder. Vor allem in vielen Gegenden Afrikas und Asiens haben Menschen mit Hunger und einem Mangel an Vitaminen und Nährstoffen zu kämpfen. Eine Studie desForscherteams um Robert Black von der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health in Baltimore, USA, kam im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2011 insgesamt 45 Prozent aller Todesfälle von Kindern unter fünf Jahren auf Mangelernährung und Probleme beim Stillen zurückzuführen gewesen seien.

Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtete, brachte eine im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) veröffentlichte Forsa-Umfrage zutage, dass auch im Norden Deutschlands jedem Dritten das Geld für gesundes Essen fehlt.
Laut der Studie stehe diese Begründung bundesweit an fünfter Stelle, im Norden nehme sie hingegen Platz drei ein.

Zudem fänden nur 37 Prozent der Menschen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen, dass Essen vor allem gesund sein soll. Nach eigenen Angaben wolle gut jeder Zweite auch nicht viel Zeit in seine Ernährung investieren und mehr als ein Viertel der Befragten habe angegeben, dass ihnen das nötige Wissen für eine gesunde Ernährung fehle.

Die TK bietet dazu einen kostenlosen Saisonkalender mit Angaben zu den jeweiligen saisonalen und somit günstigen Obst- und Gemüsesorten. Der TK zufolge sei die Studie, für die im Januar vergangenen Jahres 1.000 Erwachsene befragt wurden, die aktuellste Untersuchung dieser Art in Deutschland. (ad)

Anmerkung;
Verhungert oder frühzeitiges Ableben durch Mangelernährung und dann beerdigt, sind "die arbeitsfaulen 6 Millionen Hartzer" für den Staat allemal günstiger! (Einmalige Beerdigungskosten sind nur 1500€)
Wacht auf, denn die "Hartz IV -Euthanisie" der Bezieher ist in vollem Gange!

Worterklärung;
Warum sage ich "Hartz IV Euthanasie"?

Wissend um die unendlich vielen Einzelschicksale und die tatsächliche Situation von Hartz IV Empfänger, habe ich dieses neue UN-Wort bewusst kreiert, um zu Provozieren aber auch zum Nachdenken anzuregen! Wer sich mit dem Wort auseinandersetzt, wird schnell den tieferen Sinn erkennen!..."Euthanasie" ist noch heute ein gängiges Wort aus der Medizin und bedeutet nichts weiter als "Sterbehilfe"; 



Euer
P.F.


Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Euthanasie

Selten aber gut und ein Muss; Eine gelungene Reportage u.a. über das Problem mit den Durchwahlnummern der ARGE;
ARGE gibt "Bedrohung" sogar zu!

Der im 2ten Teil auftretende RA Feiertag aus Leipzig ist im übrigen wirklich zu empfehlen, da ich selbst mit ihm in mehreren Fällen bereits erfolgreich war und sehr gute Erfahrungen mit ihm machen konnte!
(Aktuell wird ein Präzedenzfall vorbereitet wegen: "Mehrbedarf für Kinder bei Umgang mit dem anderen Elternteil, ohne Leistungskürzung beim Alleinerziehenden")

Thema der Sendung u.a.
Ein Kritiker dem vom Jobcenter eine Sammelklage von 500 Mitarbeiter angedroht und mit Prügel bedroht wurde wegen der Veröffentlichung von Telefonlisten; Dem haben wir "einige Plattformen wie diese hier und auch verschiedene Verbände" entgegengewirkt: In dem wir ebenfalls die Telefonlisten veröffentlicht haben!
http://www.youtube.com/watch?v=xITJvEeJWcc

Freitag, 2. Mai 2014

Es ist nicht länger hinzunehmen:

Dass die Regierenden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Parlamentarier unverändert über Menschen reden, über diese urteilen und über ihre Köpfe, unsere Grundrechte ignorierend, sowie ohne Mitspracherecht, entscheiden.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen, die freie Berufswahl, sind unantastbare Grundrechte eines jeden Einzelnen.

Der besondere Schutz der Familien, hier vor allem auch betroffen alle Alleinerziehenden mit ihren Kindern, ist ein wichtiger und unabdingbarer Bestandteil unseres sozialen Zusammenhalt.

Sanktionen gehören abgeschafft!

Einen Dialog zu beflügeln, erreichen wir nur dann, wenn wir die Abgeordneten ansprechen, namentlich zur Stellungnahme auffordern, sie in den Dialog einbinden. Dazu sind vor allem auch die anzusprechen, die in vielen persönlichen Äußerungen ein abwertendes Menschenbild den Betroffenen gegenüber äußern. Sie müssen erfahren, dass wir weitere Entrechtung nicht akzeptieren werden.

Aufgerufen wird dazu, den Parlamentariern, aber auch den Akteuren wie die BA, das BMAS entsprechende Empörung schriftlich zum Ausdruck zu bringen.

Mag vielleicht die bisherige Ignoranz der Akteure abschrecken, sollte jedoch bedacht werden, dass Schweigen erst recht Ignoranz fördert.
Denn:
Ungleichbehandlung der Bürger ist nicht Bestandteil des Grundgesetzes! Hier müssen wir ALLE gegensteuern! Gegensteuern können wir nur, wenn wir uns in den Dialog mit denen begeben, die über die Rechtsvereinfachungen abstimmen werden. Das sind bekanntlich in unserem Land alle Parlamentarier. Alle sind hier gefordert, die Betroffenen der Hartz IV-Gesetzgebung genauso, wie diejenigen, die nur eine Kündigung und maximal 12 Monate von der Hartz IV-Gesetzgebung entfernt sind. Wir müssen geschlossen aktiv werden und die Parlamentarier auffordern, die Rechtsvereinfachungen genau zu prüfen und diese nicht ohne Dialog mit den Betroffenen durchzuwinken.Grundrechtskonformität sollte an erster Stelle stehen:Die rechtskräftige Entscheidung der Unverfügbarkeit des soziokulturellen Existenzminimum als Menschenrecht ist unbedingt zu beachten.

Schreiben können z.B. dorthin gesendet werden:

Bundestag:

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/alphabet/index.html

BMAS:

https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html;jsessionid=38D24EB28DFEAE76E6FBB62EED8A47D8

info@bmas.bund.de

Bundesagentur für Arbeit:

Zentrale@arbeitsagentur.de

Fragen an die Abgeordneten:

http://www.abgeordnetenwatch.de/

Infos zu den sog. Vorschlägen unter Harald Thomé:

http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/zurueck/presseerklaerungen/artikel/hartz-iv-sanktionen-abschaffen-statt-verschaerfen/

Gesammelte Infos:

http://www.harald-thome.de/download.html

„Rechtsvereinfachungen“ = Sozialabbau

Das Kernstück der Rechtsvereinfachungen bildet eine
Verallgemeinerung der Regeln in der pauschalen Handhabung unterschiedlicher und individueller Lebenslagen, wird damit den einzelnen Lebenslagen nicht mehr gerecht und zunehmend in der Auswirkung ungerechter. So könnte man die Kernaussagen aus dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit zusammenfassen.


Alle Selbstständigen, dazu gehören freie Journalisten genauso wie traditionelle Handwerker ohne ausreichenden Umsatz, erfahren eine Förderungsbegrenzung auf 24 Monate, mit Ausnahme der Unternehmen, die im Niedriglohnbereich Arbeitsplätze den Jobcentern verfügbar halten.Straffere und leichtere Umsetzung der Bestrafung der Betroffenen mit Sanktionen bis zur Sanktionierung von 30%, soll genauso eingeführt werden, so dass die Lenkung der Lohnerwerbslosen nach den Bedürfnissen eines weiter auszubauenden Niedriglohnsektor entsprechend umgesetzt werden kann.

Hier spielen die Rechtsvereinfachungen in den Bereich des einzuführenden Mindestlohns hinein, von dem quasi Hartz IV-Empfänger von herein ausgeschlossen bleiben.
Und vor allem werden Tricksereien mit befristeten Zeitarbeits und Werksverträgen weiterhin alle Türen geöffnet!
Festangestellte gegen befristete Arbeitnehmer und Teilzeit gegen Vollzeit-MA ausgespielt!


Die "Dummen" sind wieder die Schwächsten und das muss aufhören! 


Euer 
P.F. 
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/alphabet/index.html 

Donnerstag, 1. Mai 2014

Aktuelles Urteil: Sozialgericht Chemnitz kippt Eingliederungs-Verwaltungsakt im ER-Verfahren wegen viel zu langer Geltungsdauer

Das Sozialgericht Chemnitz hat im so genannten "ER-Verfahren" - "ER" steht hier für "Einstweiliger Rechtsschutz", der nach § 86b SGG beantragt werden kann -, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs (bis zum Entscheid im so genannten "Hauptsacheverfahren", also einer nach Ablauf des Widerspruchsverfahrens gegebenenfalls folgenden Anfechtungsklage) angeordnet, weil der Eingliederungs-Verwaltungsakt eine Geltungsdauer von MEHR ALS 9 MONATEN!! haben sollte.

Hier das Urteil des Sozialgerichts: http://euronia.com/images/pdfs/sozialgericht-chemnitz.pdf

Bemerkenswert ist hieran vor allem ein Satz aus dem Urteil, der bereits auf ein sehr intelligentes Klageverfahren hinweist: "Der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des zugleich mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingelegten Widerspruches gegen den Verwaltungsakt vom 09.04.2014 gerichtete Antrag ist zulässig und begründet."

Der Kläger hat hier also ZEITGLEICH Widerspruch eingelegt und PARALLEL SOFORT geklagt.


Diese Taktik ist natürlich WESENTLICH besser, als sich erst langwierig mit dem Jobcenter im Widerspruchsverfahren zu streiten. 


Gemäß § 88 Absatz 2 SGG hat das Jobcenter nämlich gegebenenfalls bis zu 3 Monate!
Zeit, über den Widerspruch zu entscheiden, und es wäre nicht das erste Mal, dass das Jobcenter diese Zeit auch nur deswegen ausnutzt, um einen auch offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakt - wie er in diesem Fall deutlich vorlag - schlicht und einfach über mindestens diesen Zeitaum "hinweg zu retten" und dann mal wieder die beliebten "Sanktionen" zu versuchen.

Im vorliegenden Fall vergingen vom Erlass des Verwaltungsaktes bis zu seiner vorläufigen Aufhebung bzw. Nicht-Vollziehbarkeit aber ganze 20 Tage!!!
Eine "Nichtigkeitsfeststellungsklage" - ist also außerordentlich effizient!

WICHTIG: diese Klageart "funktioniert" NUR, wenn Ihr den Widerspruch ZUSAMMEN mit der Klage ans SG schickt. Intelligenterweise wird hier gleich beantragt, die Klage gleichzeitig als Widerspruch umzudeuten und zuzulassen. Dann spart Ihr Euch einen separaten Widerspruch KOMPLETT.

Wenn Ihr den Widerspruch auch nur separat ans JC abschickt, wird das Gericht diese spezielle Feststellungsklage aus FORMALEN GRÜNDEN ablehnen, da eine Feststellungsklage IMMER "nachrangig", d. h., erst zulässig ist, nachdem alle anderen möglichen Klagearten bereits ausgeschöpft wurden.

Nur WEIL VORHER kein separater Widerspruch ans Jobcenter abgeschickt wurde, ist diese Klage überhaupt zulässig, WEIL unter diesen Umständen die "normale" Anfechtungsklage, die erst NACH Durchlaufen des Widerspruchsverfahrens statthaft ist, nicht möglich ist.

(Hinweis: natürlich wäre es auch möglich gewesen, einen "normalen" Widersrpuch ans Jobcenter zu schicken und PARALLEL die aufschiebende Wirkung nach § 86b SGG beim Sozialgericht zu beantragen. Wozu sich aber zweimal bemühen? Außerdem hat das Verfahren mit der Feststellungsklage auch noch einen psychologisch-taktischen Vorteil: das Jobcenter erfährt ERSTMALIG über das Sozialgericht, dass überhaupt Widerspuch erhoben wurde. Das freut die gleich mal richtig

Ich möchte Euch auch nicht die Reaktion der RECHTSABTEILUNG des Jobcenters vorenthalten, weil die mal wieder so typisch ist, wie sie typischer nicht sein könnte: das Jobcenter, bzw. hier der zuständige Jurist (der "irgendwann mal" Jura studiert hat), schert sich offensichtlich überhaupt nicht um Recht und Gesetz: http://euronia.com/images/pdfs/jobcenter-mittelsachsen.pdf

Bemerkenswert ist zunächst, dass der Kläger versuchte, mit dem Jobcenter über die EGV zu VERHANDELN.

Das Jobcenter stufte - wie üblich - seine Vorschläge anscheinend wohl als "unakzeptabel" ein (richtiges Deutsch wäre hier bereits "inakzeptabel", aber in einem Land, in dem die Amtssprache angeblich Deutsch ist und Jobcenter dann trotzdem Jobcenter heißen, muss man sich auch nicht mehr darüber wundern, dass die Jobcenter-Mitarbeiter kaum noch richtig Deutsch können) und erließ "folgerichtig" den Eingliederungs-Verwaltungsakt.

OBWOHL der Kläger bereits in seinen Anträgen auf die OFFENSICHTLICHE Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsaktes wegen der deutlich zu langen Geltungsdauer UND ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts hinwies - die ja dann auch genau vom Sozialgericht mit eben diesem Urteil bestätigt wurde - schließt der formidable Jobcenter-Jurist seine "rechtlichen" Ausführungen mit dem Satz: "Der Antragsgegner sieht keine Möglichkeit, seine Entscheidung abzuändern oder aufzuheben."

Da bleibt mir wieder nur zu sagen: Bravo, Jobcenter! Wieder eines mehr, das meinen lange gehegten Verdacht, dass Jobcenter bundesweit sogar eindeutig festgelegtes SGB-Recht jederzeit (absichtlich?) mit Füssen treten, eindrucksvoll bestätigt.

Das angesprochene BSG-Urteil findet Ihr hier. "http://euronia.com/images/pdfs/BSG%20B%2014%20AS%20195.pdf"

Es wird aber noch besser: Der Kläger bemängelte u. a. folgendes: [Die] "Tatsache, dass der Beklagte im angefochtenen EGV-VA mit folgender Formulierung unter Umgehung sämtlicher Regularien des Rechtsstaates und der Rechtssicherheit versucht, aus einer ursprünglich mit "nur" 10% sanktionierbaren "Pflichtverletzung" ohne jede Not eine 30% Sanktion zu konstruieren: "Ich erscheine zu jeglichen Meldeterminen im Jobcenter Mittelsachsen Standort Freiberg pünktlich und zuverlässig. Sollten ich Termine nicht wahrnehmen können, bin ich verpflichtet meinen zuständigen Arbeitsvermittler vorab eine Information darüber zu geben. Ebenfalls wurden ich belehrt, dass Termine nur aus wichtigen Gründen nicht wahrgenommen werden müssen" etc." (Beachtet hier wieder mal das "Deutsch" des Jobcenters: Grammatik und Interpunktion aus meiner Sicht eine glatte "Fünf")

Diesen schwerst rechtswidrigen und aus meiner Sicht bereits an "Nötigung" grenzenden Passus (schaut Euch aber den "Nötigungs-Strafrechtsparagraphen GENAU an; der trifft hier, so bedauerlich das aus meiner Sicht ist, NIEMALS zu) versucht das Jobcenter nun auf einmal als "Hinweis" umzudeuten und zu verniedlichen. Hilfloser geht´s nimmer, oder doch?

Doch, es geht sogar noch hilfloser: Nahezu SÄMTLICHE Verpflichtungen des Jobcenters - immerhin sprechen wir FORMAL von einer angeblichen Vereinbarung als Grundlage des Eingliederungs-Verwaltungsaktes - waren - typischerweise - als "Kann-Bestimmungen" ausgeführt oder anderweitig niemals einklagbar formuliert, beispielsweise mit den "berühmten" Jobcenter-Floskeln "angemessen", "sofern möglich" etc. etc.

Hier erdreistet sich das Jobcenter nun sogar zu folgender Aussage: "Durch die zuständige Arbeitsvermittlerin waren dem Antragsteller keine Förderteislungen nach § 16 Abs. 1 SGB II zugesichert worden. Aus vermittierischer Sicht bestand dazu keine Notwendigkeit bzw. keine Zweckmäßigkeit. Im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht im Sinne von §§ 13, 14 Erstes Buch (SGB I) wies sie den Antragsteller jedoch auf mögliche, zu beantragende Förderietslungen hin."

Das Jobcenter ist hier also sogar der Meinung, ÜBERHAUPT keine Gegenleistungen erbringen zu müssen, ja es bestand dazu noch nicht einmal eine "Notwendigkeit" bzw. "Zweckmäßigkeit". Da das Jobcenter aber keinesfalls in den - insgesamt mehr als gerechtfertigten Verdacht - kommen möchte, Recht zu missachten, hat es nun sogar quasi freiwillig und aus reiner "Nettigkeit" seine "Aufklärungs- und Beratungspflicht im Sinne von §§ 13, 14 Erstes Buch (SGB I)" wahrgenommen.

WAS FÜR EIN ARMUTSZEUGNIS.

Also, die Moral von der Geschicht:

Prüft Eure Eingliederungs-Verwaltungsakte SEHR SORGFÄLTIG auf mögliche Rechtsmängel. Selbst im Jahre 10 nach Einführung von "Hartz-IV" sind die anscheinend IMMER NOCH AN DER TAGESORDNUNG.

Je rechtswidriger die Jobcenter immer noch agieren zu können glauben, desto besser für uns, weil sie es uns damit absolut leicht machen, uns einen Teil Freiheit wieder zurück zu holen...
(Quelle: euronia.com)
Deutschland verliert 4 Millionen Menschen "spurlos"!?

Fälschersyndikat genannt "BA", unterstützt die Regierung beim belügen einer ganzen Nation und ganz Europa! 


Wie aus Pressemitteilungen unter anderem durch die Linken bekannt wurde:





Sind 837.000 einfach aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden!
Wie? Ganz einfach wie immer unter Angaben falscher Daten!

Berlin:
Die Zahl der offiziell registrierten Erwerbslosen in Deutschland ist im April angeblich stärker als üblich gesunken. Die Arbeitsagenturen registrierten "offiziell" 2,943 Millionen Jobsuchende, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Das seien 111.000 Erwerbslose weniger als im März und 77.000 weniger als vor einem Jahr.
Ein Rückgang sei nach den Wintermonaten normal, erläuterte die Bundesagentur. In diesem Jahr falle er aber relativ kräftig aus. »Grund hierfür sind vor allem die guten konjunkturellen Rahmenbedingungen«, sagte BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Weise.
Die Arbeitslosenquote sank gegenüber dem Vormonat um 0,3 Punkte auf 6,8 Prozent.
»Die Perspektiven von Arbeitslosen verbessern sich, nachdem diese in den vergangenen zwei Jahren nur wenig vom Beschäftigungsaufbau profitiert hatten«, hieß es.

Dieser geschönten offiziellen Statistik setzte die Linkspartei nun andere Zahlen entgegen.

So seien fast 837.000 Erwerbslose nicht mitgezählt worden, heißt es. Die tatsächliche Arbeitslosigkeit liege im April bei fast 3,8 Millionen. So würden etwa ältere Arbeitslose, Ein-Euro-Jobber und Menschen in beruflicher Eingliederung oder Weiterbildung nicht gezählt.
Der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Matthias Höhn, sagte, man könne sich über den saisonbedingten Rückgang der Arbeitslosenzahlen »freuen und es dabei belassen. Muss man aber nicht, darf man nicht«. Die Bundesregierung und SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles würden »fortgesetzt auf gutes Wetter« vertrauen, das sei aber zu wenig, so Höhn.
»Was an politischen Maßnahmen kommt, hat mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Menschen in existenzsichernde Arbeit bringt, nichts zu tun.«
Der Linkenpolitiker erinnerte an die geplante Verschärfung der Hartz-IV-Sanktionen. »Statt in Weiterbildung, Fortbildung und die Aussicht auf Berufsabschlüsse zu investieren, um Langzeitarbeitslosen Chancen zu eröffnen, wird den Betroffenen das Grundrecht auf Existenzsicherung und Teilhabe weiter beschnitten«, so Höhn. Seine Partei sehe einen Mindestlohn von 10 Euro ohne Ausnahmen sowie die Eindämmung von von prekärer Beschäftigung und Leiharbeit weiterhin als »dringend notwendig« an. Auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, erneuerte die Forderung nach einem ausnahmslosen Mindestlohn. »Es gibt 1,3 Millionen Menschen, die trotz Arbeit Hartz IV beziehen«, sagte die Vizevorsitzende der Fraktion. »2,63 Millionen Menschen haben einen Zweitjob, ein Plus von 45.000 gegenüber dem Vorjahr.
Viele von ihnen würden durch die geplanten Ausnahmeregelungen durch den Rost fallen.
"Die Regierung sollte mögliche Schlupflöcher zur Umgehung des Mindestlohns schließen, statt solche zu schaffen."

Derweil hat der Sozialverband SoVD auf den »alarmierenden Anstieg der Zahl arbeitsloser Menschen mit Behinderung« verwiesen und die Maßnahmen der Großen Koalition für einen inklusiven Arbeitsmarkt als zu kurz greifend kritisiert. »Ohne Nachbesserungen geraten behinderte Menschen noch stärker ins berufliche Abseits«, warnte SoVD-Präsident Adolf Bauer am Mittwoch. »Die aktuellen Daten zeigen deutlich, wie sich die Situation am Arbeitsmarkt zuspitzt. Denn der Jubel über den allgemeinen Arbeitslosenrückgang übertönt, dass die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter seit Jahren steigt«, so Bauer. Er forderte zudem spürbare Maßnahmen für eine verbesserte Teilhabe am Arbeitsleben.
Nötig seien »verbindliche Gesetzesvorgaben, um der problematischen Beschäftigungssituation behinderter Menschen entgegenzuwirken«.  

Nicht mitgezählte Erwerbslose
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 192.490
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 89.036
Förderung von Arbeitsverhältnissen: 8.393
Fremdförderung: 95.718
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 23.454
berufliche Weiterbildung: 162.535
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 163.534
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 4.204
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 97.604
(Quelle Linkspartei)

Anmerkung der Redaktion:
Vermutlich liegt die Zahl der Gesamtarbeitslosen, zumindest aber der Leistungsberechtigten noch sehr viel höher, denn;

Zig Millionen tauchen erst garnicht in einer Statistik auf, weil sie sich schämen Sozialleistungen zu beantragen, obwohl ihnen diese vermutlich ergänzend zustehen!?

Und dies ist simpel zu belegen;
- Deutschland hat aktuell:
Knapp 81 Millionen Einwohner,
- davon sind angeblich etwa 42 Millionen in Arbeit:
Verbleiben 39 Millionen Menschen.
- Jetzt schauen wir auf die Rentner mit ca. 21 Millionen und die noch nicht "volljährigen also minderjährigen Kinder"mit ca. 14 Millionen.
- Das sind also ca. 35 Millionen Menschen, welche noch nicht erwerbstätig sind bzw. aus der normalen Erwerbstätigkeit wegen Ruhestand ausgeschieden sind!

Heißt im Klartext:
- 4 Millionen Menschen sind aus der Statistik der BA und der Regierung verschwunden!
Wohin?

Da könnte man inzwischen meinen;
Entweder sind das alles gut verdienende Schwarzarbeiter oder:

"Was für ein Segen für die Erfolgsgeschichte Hartz IV"?...

Geschrieben von einer Regierung: "Mit einem perfiden Verfolgungswahn, der schon fast den Strukturen des Nationalsoziallismus ähnelt" und die sich der Ärmsten sowie Schwächsten aus der Bevölkerung, entledigt!?
Fast ensteht der Eindruck: "Ist ja egal wie die leben/leiden oder von was", denn: Sie beziehen ja keine Transfer oder sonstige Sozialleistungen!
Oder:
Hat sich unser statistisches Bundesamt einfach nur in der Zahl der Bevölkerung geirrt?

Das Wissen um die Willkür und Vorurteile einer manipulierten Gesellschaft, geschürt durch regierungstreue Medien u.a.wie Bild:
Lassen viele (zu viele), lieber in einer versteckten und tiefen Armut fristen, welche ihnen zumindest noch und scheinbar: "Ruhe" vor Erniedrigungen und Willkür, gewährt!


Euer
P.F.